Stimmt es denn?

Hallo,

ich habe mal eine kleine Frage hypothetischer Natur und frage aus reiner Neugier.
Ich habe mal einen Film gesehen, in dem eine Frau eines Mordes an ihrem Ehemann angeklagt wird, nachdem dieser spurlos verschwunden ist. In einem Indizienprozess wird sie zu einer Gefängnissstraffe verurteilt(der Film spielt in den USA). Nachdem sie die Haftstraffe in voller Länge abgesessen hat, kommt sie aus dem Gefängniss raus. Dann taucht ihr Ehemann wieder auf, munter und quicklebendig. Sofort ist allen klar, dass die Ehefrau zu unrecht gesessen hat, das nützt aber nichts mehr, denn sie wurde ja schon nach allen Regeln der Kunst bestrafft. Jetzt behauptet die gute Frau, in der einmaligen Lage zu sein, ihren immer noch lebendigen Mann über den Jordan schießen zu können, ohne dafür eine Straffe zu befürchten, denn niemand darf ja mehrmals für ein Verbrechen bestrafft werden.
Stimmt das denn, oder haben die Hollywoodmannen uns da etwas aufgetischt? So eine Situation ist zwar unwahrscheinlich, aber dennoch denkbar.
Darf die Frau ihrem Mann in diesem Fall die Kerzen ausblasen ohne dass ihr Bestraffung droht?
Wenn ja, gibt es da Unterschiede in der Rechtsprechung zwischen USA und Deutschland?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

natürlich nicht
Ich kann zu der Rechtslage in den USA keine Auskünfte geben; es würde mich aber schwer wundern, wenn sie dort wirklich so wäre, wie es in dem Film dargestellt wird. Das würde ja heißen, dass eine Person den staatlichen Lebensschutz verlöre - eigentlich undenkbar, zumal in dieser Konstellation.

In Deutschland gilt Folgendes: Für eine Tat kann man nicht zwei Mal bestraft werden. „Tat“ in diesem Sinne meint einen bestimmten „historischen“ Vorgang. Wenn der Mord, für de man verurteilt wurde, nicht begangen wurde, dann wurde man für eine Tat verurteilt, die eine *andere* ist als ein Mord, den man später wirklich begeht. Ergo kann man - und das ist ganz eindeutig und unstreitig - für den zweiten Mord, der ja eigentlich der erste ist, abermals verurteilt werden.

Levay

Wenn der Mord, für de man
verurteilt wurde, nicht begangen wurde, dann wurde man für
eine Tat verurteilt, die eine *andere* ist als ein Mord, den
man später wirklich begeht.

Das ist mr nicht ganz klar. Die Frau wurde verurteilt, als alle davon ausgingen, der Mann sei tot.
Sie hat eine Straffe für Mord abgesessen. Ansonsten ist sie eine unbescholtene Bürgerin, der nur der „Mord“ zur Last gelegt werden kann. Was ist das also für eine *andere* Tat, wegen der sie im knast war?
Außerdem muss es bei einer Gerichtsverhandlung doch so etwas wie eine Urteilsbegründung geben. In ihrem Fall hat sie gelautet: „Frau X ist wegen Mordes zu verurteilen.“
Bei der Entlassung muss sie doch irgendeine Urkunde bekommen haben, die besagt: „Frau x hat die volle Haftstraffe für Mord verbüßt.“
Das ist ja der Punkt: Dass so etwas wirklich vorkommt, kann ich einfach nicht glauben, aber irgendwie scheint die Erklärun doch vollkommen logisch, dass es vielleicht doch sein kann.
Vielleicht habe ich das ja mit der *anderen* Tat falsch verstanden? Irgendwie fehlt mir noch was.

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Ich glaube, dein Denkfehler ist der Folgende: Du glaubst, die Tat - für die man ja nicht mehr als einmal bestraft werden kann -, sei schlicht der Mord am Opfer. Das stimmt aber nicht. Tat ist der konkrete historische Vorgang, also z.B. am 10. Oktober 2001 um 12.04 Uhr mit einem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben.

Und nun übertrag das auf den Film: Die Frau kommt aus dem Gefängnis. Würde sie nun ihren Mann töten, wäre sie für diese Tat schon bestraft worden? Nein. Sie wäre für eine andere Tat - den Mord von vor zig Jahren - bestraft worden (unabhängig davon, dass es diese Tat nicht gab und es sich um ein Fehlurteil handelte).

Levay

Tat ist der konkrete historische Vorgang, also z.B. am 10.
Oktober 2001 um 12.04 Uhr mit einem Messer auf das Opfer
eingestochen zu haben.

achso. das kann natürlich sein. so ergibt das Sinn.
danke für die schnelle Antwort.

Hallo,

Das ist mr nicht ganz klar.

Vielleicht habe ich das ja mit der *anderen* Tat falsch
verstanden? Irgendwie fehlt mir noch was.

vielleicht findest Du es in einem dieser archivierten Threads (da geht es teilweise um den Film Double Jeopardy):

/t/2x-mord-an-gleicher-person/2978983

/t/mord/2426685

Gruß
Kreszenz

Also: Damals als O. J. Simpson in den USA vor Gericht stand und dem Mordes an seiner Exfrau und ihres Geliebten angeklagt war, wurde er ja freigesprochen. Ich kann mich erinnern, dass ein Journalist in den Nachrichten damals sagte, dass an dem Freispruch nichts mehr zu ändern wäre, selbst wenn Simpson den Mord im Nachhinein gestehen würde…

naja es gibt immer noch die möglichkeit der revision, da muss halt nur ein neuer beweis ö.ä. vorgelegt werden.

weiß leider nicht wie lang die frist für eine revision ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

keine Revision, kein gar nichts
Hallo,

naja es gibt immer noch die möglichkeit der revision, da muss
halt nur ein neuer beweis ö.ä. vorgelegt werden.

nein, gibt es nicht. Nach dem Freisspruch vor einem Bundesgericht kann der Freigesprochene die Tat sogar öffentlich gestehen, dennoch gibt es keine Möglichkeit, ihn anschließend noch einmal anzuklagen.

Einzige Ausnahme: Für den Präsidenten gilt der 5. Verfassungszusatz insofern nicht, als daß er mehrfach einem Amtsenthebungsverfahren unterzogen werden - auch wegen der gleichen Fehltritte.

Gruß,
Christian

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das duerfte auch in deutschland ein heikler fall sein, wenn es so etwas einmal geben sollte.

mfg:smile:
rene

ergaenzung
…wenn es so etwas einmal OFFIZIELL geben sollte…denn wenn niemand weiss, dass der mann lebt, ist auch niemand ueberrascht, denn niemand weiss ja, dass er noch lebte.

Servus!

das duerfte auch in deutschland ein heikler fall sein, wenn es
so etwas einmal geben sollte.

Aufsehenerregend ja, aber heikel? Juristisch ist es so wie von Levay beschrieben.

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Wiederaufnahme?

nein, gibt es nicht. Nach dem Freisspruch vor einem
Bundesgericht kann der Freigesprochene die Tat sogar
öffentlich gestehen, dennoch gibt es keine Möglichkeit, ihn
anschließend noch einmal anzuklagen.

Hallo,
gemäß § 362 Z. 4 StPO ist die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten zulässig, wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird. Kann also in deinem Beispiel nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens stattfinden?
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
Grüße, Peter

Hi,

gemäß § 362 Z. 4 StPO ist die Wiederaufnahme eines durch
rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten
des Angeklagten zulässig, wenn von dem Freigesprochenen vor
Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der
Straftat abgelegt wird. Kann also in deinem Beispiel nicht
eine Wiederaufnahme des Verfahrens stattfinden?
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

seit wann gilt die StPO in den USA, von denen die ganze Zeit die Rede war?

Gruß,
Christian

sorry, zu schnell geschossen :wink:
Peter

Hallo

Ich kann zu der Rechtslage in den USa etwas genauer werden…(komme von da)

Ich kann zu 100 bestätigen,das die Gesetzeslage dort wie im Film beschrieben aussieht.(eventuell nicht jeder Bundesstaat)
Man kann nicht zweimal für ein und dasselbe (wie im Film) Vergehen bestraft werden…

Man kann nicht zweimal für ein und dasselbe (wie im Film)
Vergehen bestraft werden…

Das kann man in Deutschland auch nicht. Aber der spätere Mord wäre eben nicht dasselbe Verbrechen. Ich gehe davon aus, dass du, auch wenn du 100%-ig sicher bist, nicht richtig liest. Und mein Posting hast du jedenfalls nicht verstanden.

Levay

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