Ich habe das letztinstanzliche Urteil des BAG zu 2 AZR 742/00 kurz überflogen. Das ist nach den bislang hier berichteten Umständen nicht einschlägig. In dem Fall ging es darum, dass die Nichtzuweisung von Arbeitsstunden eine unzulässige Maßregel nach § 612a BGB darstellte. Dem war allerdings eine sehr spezielle Geschichte vorausgegangen: Der AG hatte außerhalb des Tarifvertrags von seinen AN einerseits die Bereitschaft zu Mehrstunden auf Kundenwunsch gewünscht, und andererseits, dass die AN hierbei angesichts der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens auf Zuschläge verzichten. Dies war in einer Vereinbarung formuliert, die die AN unterzeichnen sollten.
Der ursprüngliche Kläger hatte die Zustimmung zu dieser Vereinbarung verweigert und wurde nur deshalb nicht mit Überstunden “versorgt”, während sich für die Kollegen eine höhere regelmäßige Arbeitszeit durch diese Überstunden ergab. Hierin sah auch das BAG eine unzulässige Maßregel, da es das gute Recht des AN gewesen sei, die Zustimmung zu verweigern. Da er zudem seine Arbeitsleistung im für die anderen MA erhöhten Umfang angeboten hatte, befand sich der AG insoweit dann im Annahmeverzug und musste deshalb zahlen.
BTW: Ich tippe beim AG mal auf ein Unternehmen, das ich zu Studienzeiten noch mit IT beliefert habe. Ein Traditionsbetrieb, der trotz viel Einsatz von (wechselnder) Unternehmensführung und Mitarbeitern langsam in Raten vor die Hunde ging. Wie gut das Verhältnis von AG und AN dort eigentlich war, sieht man daran, dass lt. Urteil nur zwei MA die Zustimmung zu der Vereinbarung verweigert hatten. Aber es gibt natürlich immer den einen, der nicht mitziehen will.
wir haben den ENTGELTTARIFVERTRAG für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025 gültig mit wirkung ab 01.01.2026
und den
Mantelrahmentarifvertrag vom 23.August 2018 für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland gültig mit der wirkung ab 01. Oktober 2018
Gut, dass wir nach einer Woche auch endlich eine gemeinsame Gesprächsgrundlage haben!
OK, also nochmal mit der aktuellen Regelung. In dem genannten Entgelttarifvertrag steht unter § 5 Monatlicher Festlohn: „Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn (Mitarbeiter im Empfangsdienst und im Empfangsdienst mit Fremdsprachenkenntnissen) bei einer Arbeitsleistung von 168 Std. monatlich. Ab der 169. Stunde wird jede zusätzlich geleistete Stunde
bezahlt. Die Vergütung je Stunde ab der 169. Stunde berechnet sich aus der monatlichen
Vergütung der jeweiligen Festlohngruppe geteilt durch 168.“
Bist du Mitarbeiter mit Festlohn? Dann gilt für dich die Regelung mit den 168 Stunden, zusätzlich geleistete Stunden müssen bezahlt werden.
Regelarbeitszeit (Tarif): Im Sicherheitsgewerbe Berlin-Brandenburg ist häufig eine monatliche Regelarbeitszeit vereinbart, die oft um die 173 Stunden pro Monat liegt (Vollzeit), was einer 40-Stunden-Woche entspricht.
Arbeitszeitkonto: Es ist üblich, ein Arbeitszeitkonto zu führen, um monatliche Schwankungen auszugleichen. Die tarifliche Arbeitszeit wird dann oft im Jahresdurchschnitt betrachtet.
Vollzeit vs. Teilzeit: Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, ob Sie Vollzeit (z.B. 173 Std.) oder Teilzeit (z.B. 120 Std., 80 Std.) arbeiten. Es gibt keine branchenweite Mindestgrenze, die Arbeitgeber über den Arbeitsvertrag hinaus verpflichtend machen.
Es hat den starken Anschein, dass Du die Zeilen irgendwoher kopiert hast. Falls das so ist, solltest Du auch mitteilen, woher - damit die Mitlesenden ihren Wert einschätzen können.
Und vielleicht willst Du auch mitteilen, was Du uns damit sagen möchtest.
ich wollte damit nur sagen das es 173 stunden im monat sind die der arbeitgeber uns bezahlen muss und nicht 169, einfach bei google in der suche nachgefragt
Der Manteltarifvertrag gilt erstmal, der wird aber durch den vor Ort geltenden Entgelttarifvertrag eingeschränkt! Ich frage ein letztes Mal:
Nein! Selbst, wenn du dich auf 1.6 bezieht, da steht wortwörtlich:
Die monatliche Regelarbeitszeit für Angestellte beträgt 173 Stunden im Durchschnitt des Kalenderjahres.
D. h. wenn du in einem Monat 190 Stunden arbeitest, dürfen im nächsten Monat ohne Probleme nur 156 Stunden sein!
ich arbeite seid 8 Jahren in der Firma jede Woche 5 Tage Mo. bis Mit. 8 und Sa. und So. 12 Stunden, meine Frage ist nur ob sie mir da 1oder 2 oder drei Tage abziehen dürfen ,was sie seid 6 mon. etwa machen
die Firma passt schon auf das niemand bei uns unter 173 Stunden kommt, und die die weniger Stunden machen sollen ein Schreiben unterschreiben das sie auf die Stunden verzichten
Irgendwie ergibt meine Mathematik dabei weder 173 Stunden noch 169.
Das wären 48 h pro Woche und bei 4,35 Wochen pro Monat ergeben sich 208,8 h. Oder hast Du vielleicht deine Anwesenheiten angegeben und vergessen, die Pausenzeiten abzuziehen?
Diese 48 h pro Woche würden übrigens gegen den Tarifvertrag verstoßen, der von einem 8h-Tag im Jahresdurchschnitt ausgeht.
Hast Du eine Empfangstätigkeit?
Dann ist ja alles klar. Du arbeitest das, was im Tarifvertrag vorgesehen ist.
Das klingt fast danach, als würdest Du dieses Schreiben auch unterzeichnen und damit Deinen Anspruch mehr oder weniger freiwillig aufgeben.
Was ich aber auch nicht ganz nachvollziehen kann: Du möchtest gerne 173 h arbeiten, bekommst aber nur 169 zugewiesen. Das macht einen Unterschied von 4 h. Du schreibst aber, dass Dir ein bis zwei Tage monatlich „gestrichen“ werden würden.
Vielleicht bin ich ja dumm, aber meine Mathematik funktioniert anders.
173 stunden ist das was sie uns zahlen müssen auch wenn wir die stunden nicht erbringen können weil sie uns weniger tage bechäftigung geben ,und nein ich unterschriebe da gar nix , und ja es werden auch pausen abgezogen, aber das ist ja im eigendlichen sinne nicht meine frage
Aber es ist doch bewundernswert, wie Pierre nach 10 Tagen Versteckspiel kurz, sachlich und gut verständlich hier antwortet und sich beinahe noch entschuldigt. Ich frage mich, ob er vielleicht eine KI ist?
wenn ich alle meine stunden zusammen rechne ,also 12 Monate mal 173 dann komm ich auf 2076 Stunden, wenn ich nun aber meine Abrechnungen mir so angucken und alle Stunden zusammenrechne komme ich nur auf 1375,5 Stunden in 12 Monaten, und wenn ich die 1375,5 Stunden durch 12 Teile habe ich einen durchschnitt von 114,625 Stunden nur