Teilzeit im Anschluß an Elternzeit

Hallo, ich habe eine Frage zur Teilzeit im Anschluß an die Elternzeit.

folgende Annahme:
Eine Arbeitnehmerin hat vor 2 Wochen ihr 4tes Kind geboren. Sie ist bei einem großen Unternehmen mit weit mehr als 15 Mitarbeitern angestellt. Vor ihrem ersten Kind (Geburtsjahr 2002) hat sie über mehrere Jahre ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet. Sie ist von Kind zu Kind von Elternzeit in Elternzeit gegangen. Sie möchte nun erneut 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend mit einer Stundenzahl von maximal 15 Stunden in die Arbeitswelt zurückkehren. Die Elternzeit hat sie noch nicht beim Arbeitgeber beantragt.
Fragen:

  1. Gibt es bestimmte Fristen oder Vorraussetzungen die sie vor der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber beachten müsste?
  2. Wie und wann müsste sie am klügsten die Verkürzung der Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden beantragen?
  3. Wären vielleicht sogar weniger als 15 Stunden rechtlich möglich ohne Zustimmung vom AG?

M.f.G.
jarnoba

DP ‚Arbeitsrecht‘
/t/teilzeit-im-anschluss-an-die-elternzeit/6065376

Hi!

Mir ist klar, dass man sich als Neuling noch längst nicht mit allen Forumsregeln vertraut gemacht hat (und deswegen wahrscheinlich auch noch nie FAQ:1784 zu Gesicht bekommen hat – was auch völlig okay ist).
Allerdings sollte man sich als Neuling mal die Netiquette (http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml) (und natürlich die AGB: http://www.wer-weiss-was.de/content/agb.shtml) durchgelesen und sich auch gemerkt haben. :smile: Relevant für diesen Fall hier ist Punkt 3.5 (wo leider die Verlinkung zu o. g. FAQ fehlt).

LG
Jadzia

PS: Dafür ist es super, dass Du Dich sofort an FAQ:1129 bzw. die Vorschaltseite gehalten hast! :smile: Das ist hier nämlich leider oft noch noch nicht mal bei „älteren“ Usern der Fall…