Hallo, ich habe eine Frage zur Teilzeit im Anschluß an die Elternzeit.
folgende Annahme:
Eine Arbeitnehmerin hat vor 2 Wochen ihr 4tes Kind geboren. Sie ist bei einem großen Unternehmen mit weit mehr als 15 Mitarbeitern angestellt. Vor ihrem ersten Kind (Geburtsjahr 2002) hat sie über mehrere Jahre ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet. Sie ist von Kind zu Kind von Elternzeit in Elternzeit gegangen. Sie möchte nun erneut 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend mit einer Stundenzahl von maximal 15 Stunden in die Arbeitswelt zurückkehren. Die Elternzeit hat sie noch nicht beim Arbeitgeber beantragt.
Fragen:
- Gibt es bestimmte Fristen oder Vorraussetzungen die sie vor der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber beachten müsste?
- Wie und wann müsste sie am klügsten die Verkürzung der Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden beantragen?
- Wären vielleicht sogar weniger als 15 Stunden rechtlich möglich ohne Zustimmung vom AG?
M.f.G.
jarnoba