Telefondienst für Firma

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage: kann ein AG von seinem AN verlangen, das Geschäftstelefon auf sein Privathandy umzuleiten, weil der AG 3 Wochen in Urlaub geht und gern möchte, dass immer jemand erreichbar ist, um dann zu sagen „Rufen Sie bitte morgen ab 8.00 wieder an“? Quasi bin ich ja dann auch am Wochenende (das laut Vertrag für mich am Freitag um 13.00 schon anfängt) erreichbar und z. B. am 01.11., der ja nicht überall ein Feiertag ist! In unserer Branche arbeiten die Betriebe auch oft samstags (wir jetzt nicht, aber die Kundschaft). Ach ja, einen Anrufbeantworter „brauchen wir ja nicht in der Firma!“. Ich meine, ich habe einen 40 Std. Vertrag, bekomme keinerlei Leistung, die über die Gesetzgebung hinaus geht und soll mich nun am Wochenende nerven lassen? Darf das verlangt werden?

Viele Grüße,
Sonja

Hallo Sonja,

in diesem speziellen Fall hätte ich garkein Handy…
:wink:

Grüße von
Tinchen

Hi Tinchen,

klar wäre das das Beste! Aber wenn man schon seit 6 Monaten hier arbeitet wissen die halt, dass man ein Handy hat! Leider!

Grüßle,
Sonja (die das voll sch… findet!)

Servus Sonja,

wie sieht´s aus? Wissen die denn auch die Nummer? Falls ja, kannst du ohne großen finanziellen Aufwand die Nummer ändern (neue Telefonkarte)?
Dann hast du dein Handy eben wieder abgemeldet, da du das ja nur so selten gebraucht hast…

Grüße von
Tinchen

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Hallo,

Dann hast du dein Handy eben wieder abgemeldet, da du das ja
nur so selten gebraucht hast…

oder aber du bist übers Wochenende im Ausland. Das kostet schließlich mächtig Geld, wenn die Leute dich im Ausland anrufen (also nicht die Leute sondern dich).

LG Timi

Hallo

ich hätte da mal eine Frage: kann ein AG von seinem AN
verlangen, das Geschäftstelefon auf sein Privathandy
umzuleiten, weil der AG 3 Wochen in Urlaub geht und gern
möchte, dass immer jemand erreichbar ist, um dann zu sagen
„Rufen Sie bitte morgen ab 8.00 wieder an“?

Ohne vertragliche Grundlage und vor allem ohne finanziellen Ausgleich: Nein.

Ach ja, einen Anrufbeantworter „brauchen wir ja
nicht in der Firma!“.

Schmeißt zusammen, dann habt Ihr (hast Du) Ruhe:
http://shop.plus.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/eCS/St…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich bin doch die Einzige, die dann „zusammenlegen“ müsste! Und das seh ich nicht ein! Ich krieg nicht mal einen Minianteil meiner VWL hier, keine Überstunden, nix! Dann noch einen AB kaufen, neeee! Aber noch eine Frage, die mir keiner 100%ig beantworten konnte: wenn ich dann auf meinem Handy aus dem Ausland angerufen werde, kostet mich das was?

Und übers Wochenende „verreisen“ langt ja nicht, da ich ja auch unter der Woche von Auslandskunden angerufen werden könnte! Und anscheinend tillt unser Geschäftsinhaber voll ab, wenn er schon wo anders anruft und dort ab 17 Uhr keiner ans Telefon geht!

LeoLo, was meinst Du mit finanziellem Ausgleich genau??

Grüßle,
S.

Moin moin

ich bin doch die Einzige, die dann „zusammenlegen“ müsste! Und
das seh ich nicht ein! Ich krieg nicht mal einen Minianteil
meiner VWL hier, keine Überstunden, nix! Dann noch einen AB
kaufen, neeee! Aber noch eine Frage, die mir keiner 100%ig
beantworten konnte: wenn ich dann auf meinem Handy aus dem
Ausland angerufen werde, kostet mich das was?

Da, so hab ich es verstanden, die Kunden ja eure Firmennummer anrufen und dann umgeleitet wird, ist das nicht Dein Problem.

Und übers Wochenende „verreisen“ langt ja nicht, da ich ja
auch unter der Woche von Auslandskunden angerufen werden
könnte! Und anscheinend tillt unser Geschäftsinhaber voll ab,
wenn er schon wo anders anruft und dort ab 17 Uhr keiner ans
Telefon geht!

LeoLo, was meinst Du mit finanziellem Ausgleich genau??

Ich weiss nicht, was er meint, aber für mich klingt das nach Rufbereitschaft. Dieses wird üblicherweise zusätzlich vergütet, in den Fällen, die ich kenne, mit einem Viertel des Stundenlohns. Und selbst dann wird ein Firmenhandy gestellt. Rufbereitschaft muss aber meines Wissens vom Betriebsrat genehmigt werden.

Ob es deinen Firmeninhaber interessiert, ob er dich zwingen kann oder nicht, ist aber etwas anderes. Ich kenne das aus früheren Jobs in kleinen, inhabergeführten Unternehmen.

Gruß

ALex

Hallo Sonja!

Niemand kann Dich zwingen, während des Urlaubs des Chefs Geschäftsanrufe auf Deinen Privatanschluß umzuleiten.
Es scheint sich um eine kleine Firma zu handeln, deshalb ein dickes ABER: In einem kleinen Unternehmen sitzt man sehr eng in einem Boot. Wenn jemand privat am Wochenende seine Einkäufe erledigt und dabei (natürlich mit separater Quittung) eine im Betrieb fehlende Kleinigkeit gleich mitbesorgt, bricht sich keinen Zacken aus der Krone. Wenn 2 Minuten nach Feuerabend noch ein Kunde kommt, kann man den natürlich nach Hause schicken. Aber ist das wirklich klug? Wenn ein Kunde am WE anruft und er erreicht dabei nicht nur einen AB, sondern einen Menschen aus Fleisch und Blut, ist das sicherlich die kundenfreundlichere Variante. Auch Du lebst letztlich von den Kunden! Viele Geschäfte leben vom persönlichen Kontakt und davon, daß Kunden auf ihnen bekannte Personen treffen.

In Behörden und manchen (nicht allen!) großen Unternehmen kann man stur nach Vertrags- und Rechtslage handeln. In kleineren Firmen ist etwas mehr Flexibilität angezeigt. Stelle Dir die Situation vor: Die Alleinkraft im Büro oder in der Technik hat ihren freien Tag oder Urlaub, ist aber zu Hause. Der Chef - allein im Betrieb - fällt urplötzlich wegen Krankheit oder Unfall aus und bittet in seiner Not den Angestellten, trotz Urlaub in den Betrieb zu kommen und den Laden am Laufen zu halten. Der Angestellte zückt statt dessen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, gesetzliche Bestimmungen, Ansprüche und zieht sich darauf zurück, an der Situation nicht Schuld zu sein. Soll der Chef doch rechtzeitig für Reserveleute sorgen. Wer so zu handeln gedenkt, soll sich einen Behördenjob suchen, aber nicht in einem kleinen Betrieb arbeiten.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

zu handeln gedenkt, soll sich einen Behördenjob suchen, aber
nicht in einem kleinen Betrieb arbeiten.

Aber eines, meine ich, sollte der Chef anständigerweise tun, und zwar die Handykosten seiner Angestellten übernehmen. An die Existenz wird ihm das nicht gehen, schafft Freude und wäre zumindest eine anerkennende Geste - die auch ein Kleinbetrieb getrost mal verabreichen sollte,

meint kw

Hallo

ich bin doch die Einzige, die dann „zusammenlegen“ müsste! Und
das seh ich nicht ein!

War nur ein Vorschlag. Je nach Reaktion des AG (hier wäre die Frage des Küschutzes sicherlich interessant) werden die paar Euro eine gute Zukunftsinvestition sein. Natürlich weißt Du, daß es weder Deine Pflicht ist, einen AB zu kaufen, noch daß das in irgendwelcher Form vom AG honoriert werden muß…

Ich krieg nicht mal einen Minianteil
meiner VWL hier,

Naja, das ist ja auch nicht ungewöhnlich; oder zumindest nicht zu beanstanden.

keine Überstunden, nix!

Darfst Du keine machen oder erfolgt keinerlei Ausgleich?

Aber noch eine Frage, die mir keiner 100%ig
beantworten konnte: wenn ich dann auf meinem Handy aus dem
Ausland angerufen werde, kostet mich das was?

Nein.

LeoLo, was meinst Du mit finanziellem Ausgleich genau??

Rufbereitschaft ist, soweit vertraglich nichts derartiges vereinbart ist, nur mit Deiner Zustimmung möglich und muß entweder pauschal vergütet werden, oder aber im Falle der „Aktivierung“. Letztendlich Verhandlungssache.

Gruß,
LeoLo

Rufbereitschaft muss aber meines Wissens vom Betriebsrat

genehmigt werden.

nicht in solch einem kleinen Betrieb. Wie denn auch? Ohne BR…

Gruß
vergessen