Tempolimit

Hi!

Sicherlich die Anwohner. Die Kosten für den Lärmschutz sind
nicht unerheblich.

Da halte ich DIESEN Ansatz aber für den denkbar dämlichsten!

Zum Einen sind unsere Bahnen derart voll, dass man einen solchen Geschwindigkeitsunterschied, der merkbare Geräuschunterschiede zu 130 km/h ausmacht, kaum fahren kann (die meisten wollen das übrigens auch gar nicht).
Zum Anderen sollte man vielleicht mal endlich dafür sorgen, dass unser Schienennetz besser genutzt wird, und die noch viel lauteren LKW auf den Autobahnen vermindert werden (hätte imo auch einen größeren Effekt auf die Sicherheit als ein Limit von 130).

LG
Guido

Hallo Rainer,

Ob der Benzinpreis weh tut, hängt vom Einkommen ab.

Scheinbar tut es nicht weh. Also hängt es nicht vom Einkommen ab. Nicht mal die Ausstattung/Klasse des Autos hängt vom Einkommen ab. Ein Großteil der Autos gehört eh der Bank.

Hallo,

Ach so. Danke für die Info. Heißt der bei VW offiziell so? Das
war mir noch gar nicht aufgefallen.

Denk nicht. Ich hatte mal einen Mietwagen, der hieß so.

Morgen,

Sorry, ich persönlich halte eine Überreglementierung für
überflüssig!

Es geht nur um eine kleine Regelung. Und wer bei einer Begrenzung rasen will, kann dies ja auch weiter tun, muss eben dann tiefer bei Strafen in die Tasche greifen. Das ist das Schöne daran. Die sinkenden Steuereinnahmen kann man erhöhte Strafen bei Überschreitung der Geschwindigkeit kompensieren. Natürlich wäre es dann angebracht, keine Punkte zu verteilen, denn man will ja die Hand nicht beißen, die einen Füttert.

Du verstehst mich nicht
Hi!

Und wer bei einer
Begrenzung rasen will,

Nicht jeder, der schnell fährt ist ein Raser.

Die sinkenden Steuereinnahmen kann man erhöhte
Strafen bei Überschreitung der Geschwindigkeit kompensieren.

Achso - also Scheiß auf Umwelt oder Sicherheit! Her mit der Kohle?!

Wobei ich grübel, ob die vielleicht 10% der Übertreter (mehr werden eh nicht erwischt) da wirklich viel kompensieren können

LG
Guido

Achso - also Scheiß auf Umwelt oder Sicherheit! Her mit der
Kohle?!

Aber darum geht es doch. Je mehr Benzin verbraucht wird, desto mehr freut sich der Finanzminister.

Hallo!

die Erfolgszahlen für Germany würde ich mal auf den
überdurchschnittlichen Sicherheitsstandard der Fahrzeuge und
der Straßen zurückführen.

Erfolgszahlen für Deutschland?

Bei den Toten auf Autobahnen (und darum dreht sich die Diskussion ja) liegen Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und die Schweiz besser als Deutschland.

Und 408 Verletzte auf 100.000 Einwohner ist auch nicht gerade positiv im Vergleich zu den anderen Ländern (nur sieben weisen einer höher Verletztenquote aus).

Grüße
Heinrich

Weil es so herrlich von solchen durchaus wichtigeren Themen ablenkt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

ist genauso, wie er abschätzen kann, ob seine Geschwindigkeit
unangemessen hoch ist. Siehst du das anders?

Ja, tue ich. Weil, wie schon erwähnt, 50km/h durchaus
unangemessen sein können.

Promillegrenze OK?
Tempolimit Bääh?

Schon wieder Äpfel und Birnen und so

Wieso?
In beiden Fällen geht es um die Selbsteinschätzung des Autofahrers: Bin ich in der Lage, mein Fahrzeug sicher mit 180 über die Autobahn zu fahren oder nicht? Bin ich in der Lage, mit 0.5 Promille mein Auto zu beherrschen oder nicht?

Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen so kategorisch abgelehnt wird mit dem Argument der Selbstverantwortung, warum bleiben dann die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Landstraßen und Ortsdurchfahrten unangetastet? Ist der Autofahrer, dem die Selbsteinschätzung auf Autobahnen zugestanden wird, nicht auch in der Lage, seine Fahrweise für eine Ortsdurchfahrt entsprechend einzuschätzen? Also statt mit 50 auch mal mit 90 durch die Innenstadt oder die Siedlung am Stadtrand?

Grüße
Heinrich

Das ist (fast) Richtig, die Straßenverkehrs Ordnung ist eine Verordnung, die von der Exekutive sprich Regierung (BMVBS) ohne Umweg über die Legislative (Bundesrat/-tag) erlassen werden kann (Ausnahmen gibts bei Verordnungen, die bestimmte Bereiche betreffen, zB Eisenbahn, Post, Telekommunikation).

Jede Verordnung ist allerdings auch Gesetz, dem materiellen Sinne nach, d.h. es gilt wie ein Gesetz, nur nicht dem formellen Sinne nach, d.h. es ist auf anderem Wege (über die Exekutive) zustande gekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ostlandreiter,

Dieser Geschwindigkeitsbereich ist noch nicht so hoch, daß der
Luftwiderstand einen entsprechend hohen Anteil einnimmt.

Wo fängt das denn dann an? Noch unterhalb 200km/h? Abgesehen
davon hieß es im obigen Post pauschal, daß sich der
Spritverbrauch verdoppelt.

Es hieß, daß das bei hohen Geschwindigkeiten der Fall sei.

Durch eine Begrenzung wird eine Überforderung der
Reaktionsfähigkeit durch zu hohe Geschwindigkeit (2.) und das
Ausmaß von Unfällen (3.) reduziert.

Glaube mir, es gibt mehr als genügend Autofahrer, deren
Reaktionsfähigkeit auch bei 30km/h schon deutlich überfordert
ist. Und denjenigen, die nicht in der Lage sind, in den
Rückspiegel zu schauen, nützt eine Begrenzung auch nix.

Und diese sind bei höheren Geschwindigkeiten erst recht überfordert, ebenso andere, die es bei 30 km/h noch nicht sind.

Die Begrenzung wird für Bereiche ohne bisherige Begrenzung
durch Schilder oder Verkehrsdichte gedacht sein.

Es gibt fast keine Autobahnen mehr ohne lokales Tempolimit.

Auffallenderweise stören sich vor allem dieselben, die dieses Argument laufend vorbringen, an einem prinzipiellen Limit.

Durch eine Begrenzung kann es keine vorschriftskonformen Raser
mehr geben, d.h. sie können aus dem Verkehr gezogen werden,
auch ohne erst im Einzelfall Unfälle verschuldet oder andere
Fahrer gefährdet zu haben.

Vorschriftskonforme Raser (Raser im landläufigen Sinne) gibt
es heute schon nicht bzw. können durchaus aus dem Verkehr
gezogen werden bevor sie Unfälle verschulden. Dazu braucht es
kein Tempolimit, sondern häufigere Kontrollen und evtl.
schärfere Strafen.

Solange es keine Vorschrift gibt, gegen die der Raser durch bloße Geschwindigkeit verstößt, ist dies nicht möglich.

Und genau das spricht dafür, auf öffentlichen Autobahnen, auf
denen auch LKW fahren, auf denen außerdem die meisten Fahrer
die Strecke nicht in- und auswendig kennen, eine weit
geringere Reaktionsfähigkeit haben und ihre eigene Fähigkeiten
längst nicht so gut einschätzen können
, die Geschwindigkeit zu
begrenzen.

Dann muß man auch das Heimwerken verbieten. Es gibt hier
soviele Unfälle, auch mit Todesfolge und auch für
Unbeteiligte, weil manche Leute denken, sie könnten
irgendetwas selber machen, weil sie ihre Fähigkeiten nicht
richtig einschätzen können.

Der Heimwerker stellt in aller Regel keine öffentliche Gefahr dar, Unbeteiligte können sich ohne weiteres aus dem Gefahrenbereich begeben, In anderen Fällen, in denen eine erhöhte Gefahr gegeben ist, darf der unausgebildete Heimwerker ohnehin nicht selbständig hantieren.

Du kannst die Menschen nicht zur

Vernunft zwingen.

Deshalb gibt es Vorschriften, die die fehlende Vernunft möglichst ausgleichen sollen.

Ein Gesetz wäre überhaupt nicht zwingend notwendig, ein Zusatz
in der STVO würde reichen.

Das macht es natürlich viel besser!

Ich sehe hierbei keinen erheblichen Aufwand.

Grüße
Ostlandreiter

Jede Verordnung ist allerdings auch Gesetz, dem materiellen
Sinne nach, d.h. es gilt wie ein Gesetz, nur nicht dem
formellen Sinne nach, d.h. es ist auf anderem Wege (über die
Exekutive) zustande gekommen.

Dieser Unterschied macht ja wohl den geringeren Entstehnungsaufwand aus.

Wie sieht es mit 300 Km/h aus? Wahrscheinlich auch nicht.

weiss ich nicht. Das ist aber auch insofern eine akademische
Debatte, alldieweil es gerade mal ein Auto gibt, das 400 km/h
fahren kann unf vielleicht deren fünfe, die 300 km/h
schaffen.Weiterhin gültete das Limit nicht nur für mich,
sonfern sinnigerweise für alle. Dabei gibt es sicherlich
Menschen, die 300 km/h durchasu sicher beherrschen.

Wenn diese Besagten statt 300 trotzdem nur 200 oder 130 fahren, wird dadurch niemand gefährdet. Anders verhältees sich bei denen, die 300 fahren und damit ihre Fähigkeiten überfordern.

Diese Argumente kenne ich auch von der Drogen- und Waffenszene her. „Warum soll es denn eingeschränkt oder verboten werden, wenn sich nicht daran gehalten wird“

Neu ist allerdings, dass plötzlich die Einschränkung der Freiheit, so schnell wie möglich fahren zu dürfen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Nun, dann hast du ja allen Grund dazu, vor das BGH zu ziehen und deine „Freiheit“ einzuklagen.

Ob Tempobeschränkungen nun Sinn machen oder nicht mit
bürgerlicher Freiheit hat es mit Sicherheit nix zu tun.

Also ich finde Tempo 30- und Fußgängerzonen schon als massive Einschränkung meiner persönlichen Freiheit. Damals, bei den Neanderthalern gab es das noch nicht. Scheiß Gesellschaft.

Hallo Ostlandreiter,

Es hieß, daß das bei hohen Geschwindigkeiten der Fall sei.

Das ist, zugegebermassen, relativ.

Solange es keine Vorschrift gibt, gegen die der Raser durch
bloße Geschwindigkeit verstößt, ist dies nicht möglich.

Das gibt es indirekt insofern, daß du an einem Unfall auf der BAB automatisch eine Teilschuld hast, wenn du schneller als 130 km/h gefahren bist (soweit ich weiss, bin kein Anwalt)

Der Heimwerker stellt in aller Regel keine öffentliche Gefahr
dar, Unbeteiligte können sich ohne weiteres aus dem
Gefahrenbereich begeben, In anderen Fällen, in denen eine
erhöhte Gefahr gegeben ist, darf der unausgebildete Heimwerker
ohnehin nicht selbständig hantieren.

Man darf auch nicht schneller fahren, als die Umstände es erlauben.

Wieso?
In beiden Fällen geht es um die Selbsteinschätzung des
Autofahrers: Bin ich in der Lage, mein Fahrzeug sicher mit 180
über die Autobahn zu fahren oder nicht? Bin ich in der Lage,
mit 0.5 Promille mein Auto zu beherrschen oder nicht?

Der Unterschied ist aber, daß unter Alkoholeinfluß diese Selbsteinschätzung nicht mehr funktioniert aufgrund der enthemmenden Wirkung. Allerdgins gebe ich zu, daß bei manchen Leuten die Selbsteinschätzung auch in nüchternem Zustand nicht die beste ist.

Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen so
kategorisch abgelehnt wird mit dem Argument der
Selbstverantwortung, warum bleiben dann die
Geschwindigkeitsbeschränkungen für Landstraßen und
Ortsdurchfahrten unangetastet? Ist der Autofahrer, dem die
Selbsteinschätzung auf Autobahnen zugestanden wird, nicht auch
in der Lage, seine Fahrweise für eine Ortsdurchfahrt
entsprechend einzuschätzen?

Auf Landstraßen kann jederzeit eine enge Kurve, Rollsplit, ein Traktor oder sonst irgendetwas vorkommen, welchem ich mit 120 km/h nicht mehr ausweichen und auch nicht mehr anhalten kann. Insofern macht hier ein TL Sinn.

Also statt mit 50 auch mal mit 90
durch die Innenstadt oder die Siedlung am Stadtrand?

Dafür bin ich nicht, aber sehen tu ich es leider jeden Tag

Ralph

Hi

Also ich finde Tempo 30- und Fußgängerzonen schon als massive
Einschränkung meiner persönlichen Freiheit. Damals, bei den
Neanderthalern gab es das noch nicht. Scheiß Gesellschaft.

Tja, das ist halt das Pech der Zuspätgeborenen *fg*

:wink:
Edith

PS.: Wie schnell war so ein Neanderthaler wohl unterwegs?

Haftung bei Übertretung
Hallo!

Das gibt es indirekt insofern, daß du an einem Unfall auf der
BAB automatisch eine Teilschuld hast, wenn du schneller als
130 km/h gefahren bist (soweit ich weiss, bin kein Anwalt)

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RichtGeschwindi…
http://www.motorradrecht.de/index.php/haftung-furs-s…
http://info.folkertjanke.de/?p=835
http://www.das-rechtsportal.de/recht/rechtsfrage/ric…
Nicht alles, was NICHT verboten ist - bleibt am Ende ungestraft… ;o)

Viele Grüsse!

Denis

PS.: Wie schnell war so ein Neanderthaler wohl unterwegs?

Egal. Er musste auch nicht auf seine Mitmenschen achten. Wie so mancher Autofahrer heute.