Todesstrafe

Hallo Datafox

Finde Deine Überlegungen überzeugend. Folgendes ist aber nicht berücksichtigt:

Es bleibt eine simple Tatsache im Raum: Die Fehlbarkeit
menschlicher Vernunft und Technik. Selbst wenn es aussieht,
daß es keinen Zweifel gibt (proof beyond reasonable doubt),
geht dieses Wissen nie so tief, daß man ohne zu zögern ein
Leben nehmen dürfte. Bei einem Fehlurteil wird ein Mord
begangen! Diese Entscheidung würde ein Wissen voraussetzen,
das übermenschlich ist. Um ein Leben zu nehmen, müßte der
Mensch gewissermaßen Gott sein.

In dieser Auussage gehst von 3 Sachen aus:

  1. Dass eine allfällige nicht gerechtfertigte Ersatzstrafe statt die Todesstrafe weniger schlimm ist, als die Todesstrafe. (Wenn jemand schon ungerecht verurteilt wird, dann soll die strafe nicht so schlimm sein.)
    Ob dies stimmt, kann ich nicht sagen und kommt sicher auf den Menschen an…

  2. dass es so oder so gleichviele unschuldige Verurteilte gibt. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine leicht zweifelhafte Verurteilung (und daraus eine potentiel falsche) eher gemacht wird, wenn es nicht eine Todesstrafe zur Folge hätte.

  3. dass unabhänguig der Strafe dies keinen einfluss auf die gesellschaft hat. Dies ist jedoch nicht der fall. Nebst der Abschreckung ist es ja auch möglich, dass der Verurtelte zB ausbrechen kann und so zusätrzliches leifd verursacht, welches bei einem Tod nicht möglich wäre.

Das erwähnte soll nur eine Ergänzung zum gesagten sein. Selber kann ich mich (in unserere Gesellschaft und unseren heutigen strafmöglichkeiten) nämlich nicht für die eine oder andere Seite entscheiden.

Gruss
beat

Hallo Eckard,

könntest du eventuell für diese Behauptung eine (möglichst
seriöse) Quelle angeben?

Habe ich mal in einem Bericht über Morde in den USA gehört. Insofern war meine Aussage sowieso falsch: IN DEN USA sind die meisten nicht professionellen Mörder Beamte. Und auch das war noch falsch zitiert (oh je…). Gemeint habe ich:
Bezogen auf den prozentualen Anteil der Bevölkerung sind Beamte die Gruppe mit der höchsten Mordrate in den USA. So ungefähr wäre es richtig widergegeben. Jetzt such’ ich eine Quelle… mal schauen.

Grüße,

Anwar

dieser scheich - ist es euch nicht leid?

Präventiv-Argument
Welche UNMITTELBARE Gefahr geht von einem alten, fast blinden Mann im Rollstuhl aus?

es hört wohl nicht auf! dieser scheich hat sich wohl festgefressen in manchen köpfen, weil man meint, damit ENDLICH die totale schuld israels zu beweisen. witzigerweise kriege ich das quasi stellvertretend ab. ich bin der fußabstreifer gewisser befindlichkeiten, da andere, besser geeignete personen nicht greifbar sind.

ein für allemal zum allerletzten mal: diese tat ist aus der sicht des kriegsrechts zu beurteilen und nicht aus der sicht des strafrechts. ein mord kann es nicht gewesen sein, da es nicht ein bürger war, der getötet hat. eine todessstrafe kann es auch nicht gewesen sein. in israel gibt es die todesstrafe nach wie vor im gesetz. hätte man den scheich hängen wollen, hätte man das legal tun können. es kann aber ein kriegsverbrechen gewesen sein, nämlich dann, wenn der scheich kein kombattant war sondern ein am kriegerischen geschehen unbeteiligter zivilist. die „chancen“ dafür stehen (theoretisch) nichtmal schlecht.

es geht hier aber um die todesstrafe und nicht um kriegsverbrechen.

wenn du schon israel anführen mußt, dann sage doch was zum eichmannprozeß. das wäre on topic.

gruß
dataf0x

Darf er dafür wieder mal zu Besuch kommen?

das ist verleumdung.

Das ist eine Frage, keine Verleumdung. Willst du abstreiten, dass du Harald persönlich kennst?

Wie kannst du das behaupten. Seit Jahren verteidigst du das
isr. System vehement.

DAS IST HIER OFFTOPIC. mach dich nicht noch lächerlicher als
du es eh schon bist.

Wenn der Pabst erklären würde er wäre Buddhist würd ich auch dazwischenfahren.

Ist es nicht Heuchelei zu behaupten, Gegner der TS zu sein und
andererseits Töten gutzuheissen?

lies meine beiträge in diesem thread. mehr ist dazu nicht zu
sagen. ich brauche mich nicht zu rechtfertigen wie ein kleines
kind.

Brauchst du nicht. Sei einfach nur ehrlich.

was glaubst du was du eigentlich bist?

Was ich bin? Hehe, nett formuliert. Ich kann dir sagen was ich bin: Ein aufmerksamer Leser!

Dusan

3 „Gefällt mir“

verleumdung gegen mich und den mod

Willst du abstreiten,
dass du Harald persönlich kennst?

nein aber ich habe NIEMALS einen mod, den ich kenne, darum gebeten, postings aus reiner mißliebigkeit entfernen zu lassen.

das ist verleumdung! du unterstellst mir und dem mod, die regeln dieses forums zu verletzen. du unterstellst mir bestechung, und dem mod korruption.

Was ich bin? Hehe, nett formuliert. Ich kann dir sagen was ich
bin: Ein aufmerksamer Leser!

blockwart nennt man das im usenet!

gruß
dataf0x

nein aber ich habe NIEMALS einen mod, den ich kenne, darum
gebeten, postings aus reiner mißliebigkeit entfernen zu
lassen.

hast du nicht? Gut, wenn du das sagst, dann will ich meine laut geäusserte Mutmassung zurücknehmen. Es kam mir aufgrund des nichteinschreitens im Fall Hicham verdächtig schnell vor.

das ist verleumdung! du unterstellst mir und dem mod, die
regeln dieses forums zu verletzen. du unterstellst mir
bestechung, und dem mod korruption.

Komm Mädchen, bleib am Teppich, du weisst genau das hier, wie in jedem anderen Forum, sehr viel hinter den Kulissen geschieht. Das man bei Freunden weniger objektiv ist als bei Fremden ist eine ganz normale menschliche Eigenschaft.

blockwart nennt man das im usenet!

Damit kann ich gut leben. Bei der Formulierung „was“ hatte ich mit nichts menschlichem mehr gerechnet.

Ich bleibe aber bei meiner Aussage zur Heuchelei. Ob man es Todesstrafe, Krieg, Vergeltung oder sonstwie nennt, es läuft immer auf den Tod eines Menschen heraus. Ich kann diesen nicht als Todesstrafe verdammen unter einer anderen Bezeichnung aber akzeptieren.

Grüße Dusan

3 „Gefällt mir“

(zustimmung zu den fehlurteilen - für mich das „aus“ für die TS.)
(zur menschenwürde sage ich nichts, das ist mir zu schwammig).

darf ein Staat Handlungen
durchführen oder sanktionieren, die er seinen Bürgern niemals
erlauben würde?

ja. er darf nicht nur gebühren für rundfunk einheben, der gar nicht konsumiert wird, und den führerschein wegnehmen, sondern auch menschen einsperren, verhören, abschieben, enteignen… das ist KEIN argument.

gruß
dataf0x

Persönliches Risiko ist entscheidend.

das ist ein starkes argument. hast du zahlen? man müßte fatale
ausbrüche von killern mit exekutierten fehlurteilen
vergleichen.

Bloß nicht. Kein Mord (also eine Ausführung der Todesstrafe
trotz faktischer Unschuld) kann damit gerechtfertigt werden,
dass man andere Morde verhindern kann. Die logische Konklusion
wäre sonst ALLE Menschen zu töten. Warum? Einfach: Zur Zeit
gibt es 6 Mrd. Menschen auf der Welt. Tötet man alle, wird es
(vorraussichtlich) nie wieder Menschen auf der Welt geben.
Tötet man sie nicht, so werden im Laufe der Zeit irgendwann
einmal mehr als 6 Mrd. Morde begangen worden sein und man
hätte uns jetzt doch alle umbringen sollen.

Was ist das größere Risiko:

  1. Als unschuldiger Mensch in eine Situation zu
    geraten, wo alle gründlichst geprüften Beweise
    darauf hindeuten, dass du ein so besonders schweres
    Verbrechen begangen hast (Mehrfachmord, Mehrfachvergewaltigung,…)
    und darauf fälschlicherweise zum Tod verurteilt wirst.

  2. In der Nähe eines Zuchthauses zu wohnen, und
    das zufällige Opfer eines ausgebrochenen Mehrfachmörders
    zu werden.

Ich habe auch keine Zahlen, aber wenn man sich die
aktuelle Freilassung von Terrorverdächtigen ansieht,
dann halte ich die Gefahr unschuldig verurteilt zu werden
für viel kleiner als von einem Ausgebrochenen
verletzt oder getötet zu werden. Davon ließt man
ja immer mal wieder.

Gruss, Marco

Hallo Mike,

Nein, nicht nur Täter manipulieren Spuren…
Sondern auch z.B. die Ermittler, um denjenigen zu überführen,
den sie zwar „wasserdicht und ganz klar“ als Schuldigen
ansehen, aber es halt nicht gerichtsfest beweisen können. Das
ist alles schon vorgekommen.

Ja, aber würden diese Leute auch tatsächlich soweit gehen, nur um explizit die Todesstrafe zu erreichen? Schließlich wäre auch ein minder beweisbarer Mord noch ein Mord mit lebenslanger Haftstrafe.

Was ist, wenn es zwar als Mord aufgefasst wird, der Täter aber
nicht zurechnungsfähig ist, und das halt nicht festgestellt
wird?

Die armen Irren, oder wie? Die quasi „gezwungen“ sind jemanden umzubringen. Sorry, darauf kann ich keine Rücksicht nehmen, sonst ist jeder irgendwie „gezwungen“ gerade das zu tun, was er tun will.

Die Würde des Täters ist also höher einzustufen als sein
eigener Wille? Woraus besteht dann die Würde? Ich würde sagen
hauptsächlich aus dem Recht einen eigenen Willen zu haben -
Du jawohl nicht. Woraus besteht dann die Würde?

Dass ein Mensch durch den Staat bzw eine beliebige Exekutive
nicht zum reinen Objekt herabgewürdigt wird.

Wird er ja aber, in dem Moment, wo Du ihm seinen freien Willen nimmst. Zumindest ist das nach meinem Selbsverständnis so.

Welches Land hat in den letzten Jahren die Todesstrafe wegen
hohen Kriminalitätsraten eingeführt (Ich weiss nur von Gambia
und den Philipinen, gebracht hat es dort herzlich wenig) und
sind diese dadurch gesunken?

Ich sagte ja: NICHT die Mordrate sinkt, sondern ihre Steigung! In den USA wurde in einigen Staaten in den 70ern die Todesstrafe wieder eingeführt.

Die Abschaffung der Todesstrafe hat jedoch in keinem Fall
einen Anstieg der Kapitalverbrechen bewirkt.

Das hat niemand behauptet.

Die Kriminalitätsrate ist eben eher mit der Aufklärungsquote
gekoppelt als mit der härte der Strafen. Anscheinden haben 95%
Aufklärungsquoten mehr Abschreckungseffekt als drakonische
Strafen.

Aha. Du sagst es ja selbst: EHER. Das heißt man sollte beides tun: Die Aufklärungsquote erhöhen UND die Strafen verschärfen.

Um ein Beispiel aus den USA zu bringen, bei in etwa gleichen
Sozialen Lebensumständen (jaaaaaa, ich weiss) liegt die
Kapitalverbrechensrate in den Staaten mit Todesstrafe etwas
höher als in denen Ohne…

Genau. Wieder Ursache und Wirkung vertauscht. WEIL die Kriminalitätsrate höher ist, HABEN diese Staaten die TS eingeführt.

Die hohe
Kriminalitätsrate ist also die ursache, die Todesstrafe nur
die Auswirkung. Im übrigen lässt sich zeigen, dass die 1.
Ableitung der Mordrate nach der Zeit (also die Steigerung der
Mordrate) durchaus durch die Einführung der Todesstrafe
verringert wird!

Quellen bitte.

Gerne. Hier eine (leicht bearbeitete) Statistik (die Daten sind aus http://www.disastercenter.com/crime/txcrime.htm, du kannst die Zahlen gerne nachrechnen, falls Du mir nicht traust):

Jahr(Y) Mordrate(M) Delta M Delta M %
1970 11,6 0,3 2,65
1971 12,1 0,5 4,31
1972 12,4 0,3 2,48
1973 12,8 0,4 3,23
1974\* 13,7 0,9 7,03
1975 13,4 -0,3 -2,19
1976 12,2 -1,2 -8,96
1977 13,3 1,1 9,02
1978 14,2 0,9 6,77
1979 16,7 2,50 17,61
1980 16,9 0,2 1,2
1981 16,6 -0,3 -1,78
1982 16,1 -0,5 -3,01
1983 14,2 -1,9 -11,80
1984 13,1 -1,1 -7,75

*Jahr in dem die TS wiedereingeführt wurde

Man kann also folgendes erkennen: In den Jahren VOR Einführung der TS STIEG die Mordrate (durchschnittliche Steigerung in den Jahren 1964-73: +0,54 bzw. +5,79 prozentuale Steigerung), in den darauffolgenden Jahren hatte sie eher die Tendenz zu sinken (durchschnittliche Steigerung in den Jahren 1975-84: -0,06 bzw. -0,09 prozentuale Steigerung).
Beweis genug?

Du bist leider nich auf mein Argument eigegangen, dass ja DER
STAAT unmittelbar oder mittelbar auch in MEINEM NAMEN einen
anderen Menschen umbringt, bzw umbringen lässt, und zwar nicht

Nein, da hast Du meinen BEitrag nicht richtig gelesen. Ich plädierte dafür, dass der Staat einem betroffenen Individuum das Recht einräumt den Mörder zu töten. Das ist etwas anderes. Auch wenn Du jetzt sagen kannst das sei eine Spitzfindigkeit.

Und ich frage dich nochmals: darf ein Staat Handlungen
durchführen oder sanktionieren, die er seinen Bürgern niemals
erlauben würde?

Data sagt ja. Ich sage Jein, denn ich meine er sollte in gewissen Fällen seinen Bürgern das Recht einräumen Dinge zu tun, die ER nicht tun darf.

Grüße,

Anwar

hallo beat

  1. Dass eine allfällige nicht gerechtfertigte Ersatzstrafe
    statt die Todesstrafe weniger schlimm ist, als die
    Todesstrafe. (Wenn jemand schon ungerecht verurteilt wird,
    dann soll die strafe nicht so schlimm sein.)

das habe ich auch nicht gesagt. die prinzipielle irreversibilität des todes ist aber das argument. natürlich kann man auch 30 jahre gefangenschaft nicht „wiedergutmachen“ (was für ein ekelhaftes anmaßendes wort - gibt es überhaupt ein pendant in andere sprachen?), aber man kann aus besten wissen und gewissen entschädigen, d.h. dem geschädigten das bestmögliche restleben gestatten. 100%iger ausschluß von fehlurteilen ist nicht möglich. die alternative wäre der verzicht auf jede strafe. also muß man den gerade noch vertretbaren mittelweg gehen.

  1. dass es so oder so gleichviele unschuldige Verurteilte
    gibt. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine leicht zweifelhafte
    Verurteilung (und daraus eine potentiel falsche) eher gemacht
    wird, wenn es nicht eine Todesstrafe zur Folge hätte.

das klingt einleuchtend, müßte man aber belegen.

  1. Nebst der
    Abschreckung ist es ja auch möglich, dass der Verurtelte zB
    ausbrechen kann und so zusätrzliches leifd verursacht, welches
    bei einem Tod nicht möglich wäre.

das wird weiter unten mit anwar diskutiert: läßt sich das risiko eines fehlurteiles (mord an einem unschuldigen) mit dem risiko eines ausbruchs (mord durch nicht exekutierte schuldige) aufwiegen?

gruß
dataf0x

Komm Mädchen

Ob man es
Todesstrafe, Krieg, Vergeltung oder sonstwie nennt, es läuft
immer auf den Tod eines Menschen heraus.

lerne zu differenzieren, bürschchen.

gruß
dataf0x

hallo

wenn ich darf, beiße ich mich mal fest am vorschlag des hangman do it yourself:

Er
verleiht somit einem einzelnen Bürger für diesen Fall seine
Staatsmacht (wie es ja bei Polizisten, Soldaten und anderen
Beamten auch gemacht wird).

na eben nicht. beamte werden vom staat eingestellt. meistens ist ein eid notwendig. beamtentum zieht einen ganzen rattenschwanz an statusänderungen nach sich, gute wie schlechte, die einen beamten vom normalen bürger unterscheiden. es geht aber immer um eines: „verbundenheit mit dem staat und dienst an der allgemeinheit“. (nur als beispiel: diese verbundenheit geht so weit, daß ich als doppelstaatsbürger um meine geburtsstaatsbürgerschaft fürchten muß, würde ich „beamter in einem fremden staat“ werden.) das besondere am beamten ist, daß er ohne ansehens seiner eigenen interessen im interesse des staates (des volkes) arbeitet.

Warum ist es schlimmer, dass ein Betroffener die Strafe
ausführt, als ein unbeteiligter (staatlicher Henker)?

siehe oben: 1. übergabe der exekutiven gewalt. 2. beamte die im eigeninteresse handeln.

Du
schreibst selbst, dass der Betroffene eher über eine
moralische Legitimation verfügt.

ja, moralische legitimation über das strafmaß vielleicht - DARÜBER sollte man ernsthaft diskutieren.

es gab eine folge bei star trek voyager, in der ein gänzlich alternatives strafrecht skizziert wurde: das opfer bzw. die angehörigen (bei mord) setzten das strafmaß fest. leibeigenschaft war eine option. capital punishment ebenfalls. fand ich faszinierend. auch die (dramaturgisch natürlich notwendige) widerlegung war nicht ohne.

Und die Schranke zwischen
Jurisdiktion und Exekutive bleibt ja auch gewahrt.

das schon, aber die exekutive darf kein bürger sein!

gruß
dataf0x

Was ist das größere Risiko:

  1. Als unschuldiger Mensch …
    und darauf fälschlicherweise zum Tod verurteilt wirst.

  2. In der Nähe eines Zuchthauses zu wohnen, und
    das zufällige Opfer eines ausgebrochenen Mehrfachmörders
    zu werden.

ich glaube das war anders gemeint. nummer 1 ist beängstigend, da der staat als system versagt. nummer 2 ist beängstigend, da der staat nicht alles tut, um seine bürger zu schützen. schwer zu entscheiden!

gruß
dataf0x

lerne zu differenzieren, bürschchen.

sag das den Leichen, die sind sicher deiner Meinung. Vor allem die, die nur so nebenbei als Unfall mitgetötet wurde.

Wir bedauern…

Dusan

5 „Gefällt mir“

Welche UNMITTELBARE Gefahr geht von einem alten, fast blinden
Mann im Rollstuhl aus?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

hinweis: du wirst weiter oben quellenlos zitiert.

gruß
dataf0x

hinweis: du wirst weiter oben quellenlos zitiert.

Und noch dazu aus dem Zusammenhang gerissen. :smile:
Ist aber nicht so schlimm, da das eine Antwort auf einen Beitrag von mir war (der User konnte also davon ausgehen, dass ich weiss, wessen Zitat das ist).

Grüße,

Anwar

Interessante Betrachtungen zu Morden und TS
Hallo alle,

bei meinen Recherchen bin ich auf folgende, sehr interessante Seite gestoßen:

http://www.tsra.com/Murder.htm

Grüße,

Anwar

Eine kleine Zusatzbemerkung
Hallo Anwar,

ich möchte nicht mit all den Argumenten nochmal aufwarten, die andere hier schon gegeben haben. Aber ein Punkt ist mir noch aufgefallen:

Das weitere Leben eines Mörders schadet also, selbst wenn er
keine weiteren Morde mehr begehen sollte, der Gesellschaft und
insbesondere einzelnen Individuen dieser Gesellschaft,
oftmals denen die von dem Mord am meisten (bzw. zweitmeisten
(es gibt ja noch das Opfer), darüber könnte man wohl
diskutieren) betroffen sind. Wir müssen also die innere Qual
und Unruhe dieser Betroffenen gegen das Leben des Mörders
abwägen. Da wir aber weiter oben allerdings schon argumentiert
haben, dass der Mörder eigentlich kein Anrecht mehr auf Schutz
genießt, die Betroffenen aber schon, fällt für mich bei dieser
Abwägung gegen das Leben des Mörders aus.

Was it denn mit den Angehörigen des Mörders? Auch wenn dieser eine verdammenswürdige Tat begangen hat, gibt es oft Angehörige, denen sein Weiterleben am Herzen liegt. Auch deren Gefühle und Rechte sind jedoch zu berücksichtigen, denn wenn die Todesstrafe ausgeführt wird, befinden sie sich in gewisser Weise in einer ähnlichen Situation wie die Angehörigen des Opfers - sie haben den vielbeschworenen Gesellschaftsvertrag ja nicht verletzt, und trotzdem wird ein ihnen lieber Angehöriger getötet (sicherlich aus anderen Gründen, aber das Ergebnis bleibt für sie das gleiche).

Wie willst Du diesen Punkt in Deiner Argumentation mit berücksichtigen?

Gruß Kubi

Hallo Kubi,

Was it denn mit den Angehörigen des Mörders? Auch wenn dieser
eine verdammenswürdige Tat begangen hat, gibt es oft
Angehörige, denen sein Weiterleben am Herzen liegt.

Eine in der Tat vernünftige Frage. Jedoch sollten wir uns fragen, was dies für Menschen sind, die einen Mörder vermissen werden. Und wir sollten uns noch mehr fragen, ob nicht eben diese Menschen, also das unmittelbare Umfeld des Mörders, nicht unterlassen haben positiv auf diesen einzuwirken (vor der Tat!).
Letztendlich können sie sich aber genausowenig beschweren, als wenn der Mörder nach Hawaii ausgewandert wäre und nichts mehr von ihnen wissen wollte. Er hat freiwillig sein Leben „riskiert“ und diese Leute haben ihn nicht davon abhalten können oder wollen.

Grüße,

Anwar

Hallo,

wenn ich darf, beiße ich mich mal fest am vorschlag des
hangman do it yourself:

Ja, mach nur. Allerdings finde ich, dass wir inzwischen eher in Begrifflichkeiten abdriften… :smile:

Warum ist es schlimmer, dass ein Betroffener die Strafe
ausführt, als ein unbeteiligter (staatlicher Henker)?

siehe oben: 1. übergabe der exekutiven gewalt. 2. beamte die
im eigeninteresse handeln.

Ad 1: Die Übergabe der exekutiven Gewalt ist in Deutschland in Sonderfällen sogar GANZ ohne staatliche Legitimation vorgesehen:

_Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist._

Ad 2: Ich meinte nicht, dass es sich dann um Quasi-Beamte des Staates handelt, sondern dass der Staat auch in anderen Bereichen, übrigens, zumindest in Deutschland, auch ohne Beamteneid Hoheitsaufgaben abgibt.

es gab eine folge bei star trek voyager, in der ein gänzlich
alternatives strafrecht skizziert wurde: das opfer bzw. die
angehörigen (bei mord) setzten das strafmaß fest.

So ähnlich Stelle ich es mir ja auch vor: Wenn „Lebenslänglich“ Dich (als Betroffene) nicht zufrieden stellt, kannst Du quasi eine Sonderklage auf Todesstrafe einreichen.

Und die Schranke zwischen
Jurisdiktion und Exekutive bleibt ja auch gewahrt.

das schon, aber die exekutive darf kein bürger sein!

Würde es besser sein, wenn es eben doch ein professioneller Henker ist? Ich denke mit dem Zusatz, dass man die Tötung auch selbst durchführen müsste, würden viele Leute diesen Weg doch nicht gehen wollen, die bei einer Tötung durch einen Henker noch die TS gefordert hätten. Insofern ist dies eher eine zusätzliche Sicherung gegen einen „frivolen“ Gebrauch der Todesstrafe (oder auch nur der Forderung danach).

Grüße,

Anwar