Tödlicher Schuss in Berlin

Hallo,

leider ist Polizeiausstattung Ländersache. Hier werden einfach nichttödliche Mittel zur Mannstoppung benötigt. Evtl. Taser, obwohl mir bewußt ist, dass die umstritten sind.

Der eigentliche Fehler der Beamten ist meines Erachtens darin zu sehen, dass sie keine Verstärkung angefordert haben, sondern sich unnötig selbst in Gefahr begaben, was in der weiteren Folge zu dem tragischen Tötung in Notwehr führte.

Ruhe bewahren, Umfeld absichern, Rettungswagen sowie weitere Polizisten und einen Psychologen anfordern, hätte eventuell zu einem Ende ohne Todesfall geführt.

Gruß
vdmaster

Hallo,

ich möchte nicht wissen, wie es dem Polizisten geht.

Hätte, Könnte, wäre… wir sitzen alle hier am Rechner zuhause auf der Couch oä und tun so, als wenn wir in dieser Situation natürlich total adäquat und ruhig gehandelt hätten.

Natürlich war er Polizist, und wären wir hier vll in Amerika, wo sowas öfter auftritt, vll hätte er da anders reagiert. Vll hätte das Volk aber jetzt auch gesagt, gut gemacht, anstatt hier auf ihm rumzuhacken.
Er hat in einer Situation gehandelt wie er es getan hat, hat damit ev. schlimmeres verhindert. Vll auch nicht. Man weiß es nicht.

Ich persönlich denke, das das auch für einen Polizisten eine Ausnahmesituation war, und das ich sein Handeln zumindest nachvollziehen kann.

lg

brenna

Hi,

und dann wäre der Mann im Wasser in Folge seines Blutverlustes (er hat sich ja vorher selbst schon mit dem Messer verletzt) ohnmächtig geworden damit dann die Polizisten in den Brunnen gehen um festzustellen dass er tot ist. Schlagzeile in den Medien: „Hilfloser Mann veblutet vor den Augen der Polzei“ mit anschliessender Diskussion warum die Polizisten auf solche Fälle nicht ausreichend vorbereitet werden…

Hätte, hätte…

Gruss
K

Hallo,

das ist lediglich eine Vermutung von Dir. In Großstädten ist der Rettungswagen recht zügig vor Ort.
Hätte der Verwirrte sich tatsächlich töten wollen, dann hätte er sich einfach die Halsschlagadern durchgeschnitten oder sich das Messer ins Herz gerammt. Rettungsaussicht fast gegen Null.

Es besteht eben ein deutlicher Unterschied zwischen einer Selbstverletzung und einer eventuellen Suizidabsicht, die ja nur unterstellt wird.

Gruß
vdmaster

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Natürlich war er Polizist, und wären wir hier vll in Amerika,
wo sowas öfter auftritt, vll hätte er da anders reagiert.

Ja, da wäre der Schuss vermutlich bereits früher gefallen und dann auch nicht nur einer, sondern mehrere aus mehreren Waffen.

Er hat in einer Situation gehandelt wie er es getan hat,

An sich hat er Quasi lehrbuchmäßig gehandelt. Er ist ausgewichen soweit es zunächst ging.
Effektiv ist ein (zu erwartender) Angriff mit einem Messer aber so ziemlich das schlimmste was einem passieren kann (ja, auch schlimmer als der Angriff mit eine Schusswaffe) und deswegen ist in so einem Fall der Einsatz tödlicher Gewalt das einzige sichere Mittel den Angriff zu stoppen. Irgendwelche Risiken braucht ein Polizist in so einer Lage gar nicht einzugehen.

hat damit ev. schlimmeres verhindert. Vll auch nicht. Man weiß es nicht.

Braucht man auch nicht, da die Sachlage klar ist. Verwirrte Person mit Messer verletzt sich selbst

Ich persönlich denke, das das auch für einen Polizisten eine Ausnahmesituation war, und das ich sein :Handeln zumindest nachvollziehen kann.

Äh, das Handeln war einwandfrei. Nur das Risiko mit dem Zurückweichen bis zum Brunnenrand hätte er nicht eingehen müssen.

Gruß Andreas

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leider ist Polizeiausstattung Ländersache. Hier werden einfach
nichttödliche Mittel zur Mannstoppung benötigt. Evtl. Taser,
obwohl mir bewußt ist, dass die umstritten sind.

Abgesehen davon dass das mal wieder eine unsägliche Diskussion ist entbehrt es aber nicht einer gewissen naiven unfreiwilligen Komik dass du offenbar einen Taser gegen jemanden, der in einem Springbrunnen steht, einsetzen willst.

Der eigentliche Fehler der Beamten ist meines Erachtens darin
zu sehen, dass sie keine Verstärkung angefordert haben,
sondern sich unnötig selbst in Gefahr begaben

Gefahrenabwehr ist ein Auftrag der Polizei und hier bestand eine akute Gefahr für die sich verletzende Person und für die Allgemeinheit.
Ein Abwarten steht hier durch die Garantenstellung eines Polizisten gar nicht zur Debatte. Auch ist das Risiko für den Beamten keinerlei Argument - das ist nämlich ein berufsbedingtes Risiko -, denn das hat er für sich selbst zu bewerten. Wie diese Bewertung ausgegangen ist sieht man an der Lageentwicklung und es verbietet sich jegliche dilletantische Diskussion über „hätte, könnte, würde“.

Um es mal für dich in einfache Worte zu fassen: Das Gegenüber eines Polizisten bestimmt immer die Maßnahmen des Polizisten, denn der reagiert nur auf das Handeln/Unterlassen der Person.

was in der weiteren Folge zu dem tragischen Tötung in Notwehr führte.

Was ist daran jetzt tragisch? Und wieso denn unbedingt Notwehr? Wieso kommst du auf die Idee in so einem Falle müsse ein Polizist in Notwehr handeln?

Ruhe bewahren, Umfeld absichern, Rettungswagen sowie weitere
Polizisten und einen Psychologen anfordern, hätte eventuell zu
einem Ende ohne Todesfall geführt.

Ja, eventuell du schlauer Junge. :wink:

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Ich las was von Sägemesser. 20cm, das ist dann eher kein
Steak- sondern ein Brotmesser gewesen…
Ich frage mich echt, warum 2 Polizisten die sich gegenseitig
decken können nicht in der Lage sind nen einzelnen, verletzten
Brotmesserträger zu entwaffnen.

  1. Lektion in der Polizeiausbildung zum Thema Messer ist immer: Wirst du mit einem Messer angegriffen schieß! Wenn du nicht schießen kannst lauf und bete.
    (Mögliche) Angriffe mit einem Messer sind immer eine lebensbedrohliche Situation - da geht kein Profi ein Risiko ein. Wer sich darüber nicht klar ist, wenn er das Messer zur Schießerei mitbringt hat schlicht Pech gehabt.

Ich weiß nicht in welchem rosa Schlösschen du aufgewachsen bist, aber ich kann dir gerne mal an deinem Körper demonstrieren was für irreperabele Wunden ich dir durch ein, zwei Stiche mit einem stinknormalen Taschenmesser zufügen kann - kann man in einer Wunde nämlich z.B. ganz super umdrehen und dann hinausreißen.
Bei 20cm Sägeklinge setzt deine Fantasie vermutlich völlig aus - anders kann ich mir deinen undifferenzierten Beitrag nicht erklären.
Vielleicht bist du aber nicht mutig genug für den Selbstversuch und googelst mal nach Bildern von Messerwunden - dank Syrien solltest du da schnell fündig werden.
Oder du machst dich mal schlau darüber welche bleibenden körperlichenb Schäden die Messerattake eines Salafisten auf einen Polizisten hinterlassen hat.

Aber ich vermute Fakten könnten dich nur verwirren, oder?

Bei unverletzten Pennern die bei Kaisers in der Vorhalle
bisserl rumpöbeln ging es ja auch… 2 Polizisten kommen an,
einer weiblich, und der männliche zeigte dann erst mal was er
kann und hat den Pöbelnden Penner sachgerecht und nachhaltig
zusammengefaltet. Fand ich da völlig unangebracht und absolut
nicht notwendig, aber das zeigt dass sie’s könnten - zumindest
wenn der Angreifer schon eher hilflos ist…

Wow, das Erlebnis macht dich dann wohl zum Sachverständigen, ich entschuldige mich dementsprechend für meine Kritik.
Gründe und Rechtsgrundlage für das jeweilige Handeln können aber tatsächlich Relevanz haben…

Gruß Andreas

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So eine geballte Inkompetenz und (vermutliche) Mißachtung
aller Dienstvorschriften ist ungeheuerlich.

Die erste Frage des Staatsanwalts im Falle einer Androhung von Schusswaffengebrauch/des Schusswaffengebrauchs wie diesem lautet im Normalfall: Konnten sie der Angrifssituation nicht entgehen, indem Sie ausweichen/zurückweichen?
Und warum? Weil diese Frage elementar für die Bewertung der Situation und der Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs ist.

Distanz zum Gegner herstellen ist das erste was man im Umgang mit Messerangriffen lernt - Distanz rettet Leben und gibt zeit zur verbalen intervention. In diesem Fall lies sich durch den Beckenrand die Distanz nicht mehr vergrößern, die Folge daraus ist klar: Der Angreifer kommt weiter näher, der Polizist schießt.

Geballte Inkompetenz, lieber Herr Kohnert scheint ihr Hobby zu sein, immerhin stellen Sie sie hier ja gerne zur schau. in diesem Fall ist das Handeln des Polizisten wohl fast lehrbuchhaft zu nennen. Der Stolperer kann in so einer Situation vorkommen. Aber wer kennt schon aus eigener Erfahrung so eine Situation, um sie diesbezüglich bewerten zu können. Und wenn dann auch noch Rechtskenntnisse und Kenntnisse um Aufgabe und Einsatzgrundsätze der Exekutive fehlen kann es halt schnell peinlich werden.

Wichtig ist: In so einer Situation muss ein Polizist alles tun um die Situation zu beherrschen - Stichwort staatliches Gewaltmonopol! Und ja, in so einer Situation gehört da zum ABC dann auch der gezielte Schusswaffeneinsatz unter Inkaufnahme des Todes eines Angreifers.

Viel Erfolg noch beim weltfremden Schwafeln.

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Ich habe das Video gestern im Internet gesehen und war empört
über das Vorgehen dieses - offensichtlich völlig unfähigen -
Polizisten.

Welche Qualifiukation hast du bitte diese Sachlage zu bewerten?

Warum steigt der in den Brunnen und begibt sich selbst in Gefahr?

Weil dummerweise mal jemand der Polizei „Gefahrenabwehr“ ins Aufgabenbuch geschrieben hat.

Diese Leute bei der Polizei sollten eigentlich in ihrer
Ausbildung gelernt haben, deeskalierend zu reagieren, aber
anscheinend können sie das in der Realität nie umsetzen, denn
immer dort, wo die Polizei auftaucht, wird alles nur noch
schlimmer gemacht und eine Eskalation wird oftmals sogar (von
seiten der Polizei) provoziert!

Du verwechselst da irgendwie was. Die Polizei setzt Recht und Gesetz durch. Diejenigen, die sich dadurch „provoziert“ fühlen eskalieren dann.
Aber irgendwie habe ich auch das gefühl, dass du keine Ahnung davon hast, was „Deeskalation“ bedeutet und wann sie polizeieinsatztaktisch relevant und opportun ist.

Ansonsten solltest du vielleicht deine probleme mit unserer Gesellschaftsform mal mit einem Psychologen besprechen, vielleicht hat der vorschläge, wie man dich adäquat sozialisieren und in das Herz unserer demokratischen Gesellschaft einfügen könnte.

Gruß Andreas

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Hallo,

Wichtig ist: In so einer Situation muss ein Polizist alles tun
um die Situation zu beherrschen - Stichwort staatliches
Gewaltmonopol! Und ja, in so einer Situation gehört da zum ABC
dann auch der gezielte Schusswaffeneinsatz unter Inkaufnahme
des Todes eines Angreifers.

um das noch zu ergänzen: gezielt insofern, als daß dorthin geschossen wird, wo a) am ehesten eine Wirkung entfaltet wird und b) wo am ehesten eine Ungenauigkeit verziehen wird, d.h. in die Brust.

Wenn ich hier lese, daß Schüsse ins Bein gefordert werden, fällt mir nichts mehr ein. Geht ein solcher Kunstschuß danaben, hat der Täter genau die Sekunde Zeit, die er braucht, um sich auf Stich- bzw. Hiebdistanz zu nähern.

Gruß
C.

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Hallo,

Deinen herablassenden Tonfall kannst Du Dir einsparen. Insbesondere herabsetzende Begriffe
wie „schlauer Junge“. Das sollte gerade für Dich als MOD und Dipl.-Päd. eigentlich eine Selbst-verständlichkeit sein.

Abgesehen davon dass das mal wieder eine unsägliche Diskussion
ist

Ach, so. Na, glücklicherweise entscheidest Du nicht, welche Diskussion „unsäglich“ ist und welche angemessen. Da unsäglich lt. Duden „sehr schlecht, übel, albern, töricht“ bedeutet, ist dies wohl nur ein Stilmittel, um meine Anscht auf unsachliche Art zu diskreditieren. Bricht da der Ex-Polizeikollege (?) durch, der so gar nicht gern Fehler bei den Vollzugsorganen sehen möchte ? Diese Frage solltest Du Dir selbst stellen.

Taser:

entbehrt es aber nicht einer gewissen naiven
unfreiwilligen Komik dass du offenbar einen Taser gegen
jemanden, der in einem Springbrunnen steht, einsetzen willst.

Ach, ja ? Na, dann gibt es wohl zur Zeit reichlich Komiker in D, die genau so etwas vermehrt fordern sowie Beamte des Berliner SEK, die genau dies für eine Einsatzmöglichkeit halten:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/einsatz-am-neptunb…
Zitat: „Bei den SEK-Experten, die das Gerät in Berlin nur im Rahmen eines Pilotprojektes benutzen, hieß es: Ja, der Taser-Einsatz wäre trotz des Wassers möglich gewesen. Ein „Fön-im-Wasser-Effekt“, also ein tödlicher Stromschlag, sei hier nicht zu befürchten, da die Stromstärke zu gering sei.“
Und weiter:„Deshalb sei auch der Beamte, der den Taser betätigt, nicht in Gefahr, hieß es. Allerdings muss die gelähmte Person schnell aus dem Wasser gezogen werden – damit sie nicht ertrinkt“

Sachlich kann man ja mit mir diskutieren, aber bitte nicht von „oben herab“.

Der eigentliche Fehler der Beamten ist meines Erachtens darin
zu sehen, dass sie keine Verstärkung angefordert haben,
sondern sich unnötig selbst in Gefahr begaben

Gefahrenabwehr ist ein Auftrag der Polizei und hier bestand
eine akute Gefahr für die sich verletzende Person und für die
Allgemeinheit.

Akute Gefahr für Leib und Leben des Verwirrten ? Ja, die bestand (eventuell) durchaus. Ist aber schwer zu beurteilen, könnte ein Arzt sicher besser, der die Verletzungen vor dem Schuß möglicherweise hätte einschätzen können. Suizidabsicht ist auch noch fraglich. Insoweit bleibt die Frage offen, ob die Polizei sofort eingreifen mußte oder nicht. Genau darum dreht sich ja ein Teil der öffentlichen Diskussion.

Gefahr für die Allgemeineit ? Nein, die bestand nach Eintreffen der Polizei ganz offensichtlich nicht mehr.

Ein Abwarten steht hier durch die Garantenstellung eines
Polizisten gar nicht zur Debatte. Auch ist das Risiko für den
Beamten keinerlei Argument - das ist nämlich ein
berufsbedingtes Risiko -, denn das hat er für sich selbst zu
bewerten. Wie diese Bewertung ausgegangen ist sieht man an der
Lageentwicklung und es verbietet sich jegliche dilletantische
Diskussion über „hätte, könnte, würde“.

Was sich verbietet ist das voreilige Abbügeln von Meinungen und Diskussionen, die einem nicht passen, durch Begriffe wie „dilettantisch“. Aber damit wolltest Du sicher nur „laienhaft“ ausdrücken, und nicht etwa „unzulänglich und stümperhaft“. Aber selbst laienhaft würde doch der Idee eines Forums irgendwie widersprechen. Hm, ist das Diskussionskultur wie Du sie praktizierst ?

Zur gesamten Diskussion dieser Link, der eine andere Meinung als die Deine wiedergibt. Womit ich nicht ausdrücken will, dass Deine Meinung per se dilletantisch ist. Möglicherweise ist Dein Blickwinkel nur etwas eingeengt (selektive Wahrnehmung ?): http://www.tagesspiegel.de/berlin/toedliche-schuesse…

Um es auch noch loszuwerden: Dem „von-a-bis-z-rechtswidrig“ schließe ich mich nicht an.

was in der weiteren Folge zu dem tragischen Tötung in Notwehr führte.

Was ist daran jetzt tragisch?

Ein Toter. Auf verhängnisvolle Weise „über den Jordan gegangen“. Ein Geretteter wäre besser. Dass dies nicht gelang, kann man wohl als tragisch bezeichnen. So wie tragischer Unfall, wenn jemand bei bspw. einem Autounfall „das Zeitliche segnet“. Oder infolge einer physischen Auseinadersetzung unglücklich auf den Kopf fällt und „dahinscheidet“.

Und wieso denn unbedingt
Notwehr?

Mord wird es wohl nicht gewesen sein. Es wird zwar aktuell wegen Totschlag ermittelt, aber das ist bei einer Tötung mittels einer tödlichen Waffe wohl Routine. Ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass der Polizist mit Vorsatz den Verwirrten erschossen hat. Somit bliebe dann die Notwehr. Davon gehe ich zumindest nach Einschätzung der medialen Lage aus. Schwere oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge könnte noch im Raume stehen (ggf. auch § 340 StGB), aber das überläßt man mal besser der Staatsanwaltschaft und ggf. einem Gericht. Ich gehe nicht davon aus, dass der Polizist angeklagt werden wird. Ob es disziplinarrechtiche Folgen gibt ? Wer weiß ?

Wieso kommst du auf die Idee in so einem Falle müsse
ein Polizist in Notwehr handeln?

Was läge denn zugrunde, wenn nicht die Notwehr ?

Muß ein Polizist mit gezogener und auf die Brust eines Verwirrten gerichteter Waffe, auf den Verwirrten zutreten, der mit einem Messer bewaffnet auf einem Dach steht und den Eindruck vermittelt, dass er jederzeit springen könnte ? Ich denke nicht, dass er dies nach Gesetzeslage akut muß. Aber, und dies räume ich durchaus ein, diese Lage richtig abzuschätzen ist sehr schwer. Allemal gibt es bei dem Berliner Vorfall mindestens zwei Verlierer: den Toten und den Polizisten.

Gruß
vdmaster

Der gerne diskutiert, wenn es sachlich geschieht. Und sich dabei bewußt ist, dass er Fehler machen kann so wie alle anderen auch. Selbst solche, die vielleicht-was-wissen :wink: .

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Ich habe das Video gestern im Internet gesehen und war empört
über das Vorgehen dieses - offensichtlich völlig unfähigen -
Polizisten.

Welche Qualifiukation hast du bitte diese Sachlage zu
bewerten?

Das, was man auf dem Video sieht und in den Tageszeitungen bzw. im Internet zu dem Fall lesen konnte, reicht, um sich davon ein Bild machen zu können. Ich muss kein abgeschlossenes Jura-Studium haben, um sagen zu können, dass dieser Einsatz auch besser hätte verlaufen können.

Warum steigt der in den Brunnen und begibt sich selbst in Gefahr?

Weil dummerweise mal jemand der Polizei „Gefahrenabwehr“ ins
Aufgabenbuch geschrieben hat.

Na, wie diese Gefahrenabwehr ablief, haben wir ja alle gesehen. Toll gemacht, kann ich da nur sagen.

Du verwechselst da irgendwie was. Die Polizei setzt Recht und
Gesetz durch. Diejenigen, die sich dadurch „provoziert“ fühlen
eskalieren dann.

Es ist oft auch die Polizei selbst, die bewusst provoziert. Die Beispiele häufen sich in letzter Zeit, insbesondere in Bayern. Hast du dich schon mal mit dem Vorfall in Rosenheim auseinandergesetzt? Da hat sogar zum Schluss der Richter zugegeben, dass einiges (auch von Seiten der Polizei) schief gelaufen ist. Er hat es aber noch moderat ausgedrückt. Schließlich haben mehrere Polizisten eine ganze Familie fast grundlos krankenhausreif geschlagen. Aber wahrscheinlich wird dir - als hoch sozialisiertes Wesen - auch dazu eine Begründung einfallen.

Ansonsten solltest du vielleicht deine probleme mit unserer
Gesellschaftsform mal mit einem Psychologen besprechen,
vielleicht hat der vorschläge, wie man dich adäquat
sozialisieren und in das Herz unserer demokratischen
Gesellschaft einfügen könnte.

Ich stell mir gerade vor, wie du mit deinem karierten Hemd und deiner Hornbrille vor dem PC sitzt und in deiner scheinheiligen, bürgerlichen, kleinkarierten sozialpädagogischen Welt lebst. Echt furchbar.
Du misst den Wert eines Menschen wohl anhand seiner Brauchbarkeit im sozialen System. Da würd ich sagen, ist Hopfen und Malz verloren.
ICH habe wenigstens ein anderes Menschenbild.

MFG
David

Och nöö

Deinen herablassenden Tonfall kannst Du Dir einsparen.

Nein, manchen Personen, die sich in die Brust werfen, um dann (völlig sachfremden) Unsinn von sich zu geben muss man manchmal eben genau diese Tatsache deutlichst aufzeigen. Und da dein beitrag wirklich schon weh getan hat muss ich da schon fast von einer Nötigung deinerseits ausgehen.

Insbesondere herabsetzende Begriffe
wie „schlauer Junge“. Das sollte gerade für Dich als MOD und
Dipl.-Päd. eigentlich eine Selbst-verständlichkeit sein.

Natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit für mich, wenn es notwendig ist noch ganz andere Begriffe zu verwenden.

Abgesehen davon dass das mal wieder eine unsägliche Diskussion
ist

Ach, so. Na, glücklicherweise entscheidest Du nicht, welche
Diskussion „unsäglich“ ist und welche angemessen. Da unsäglich
lt. Duden „sehr schlecht, übel, albern, töricht“ bedeutet, ist
dies wohl nur ein Stilmittel, um meine Anscht auf unsachliche
Art zu diskreditieren.

Na jaaaaaa, eigentlich „diskreditierst“ du dich selber in dem du dich offensichtlich ohne Fachwissen (und die Seite hier heißt ja wer-weiss-was.de und nicht wer-schreit-am-lautesten.de) in extrem wertender und unsachlicher Form in diese Diskussion eingebracht hast.

:Ach, ja ? Na, dann gibt es wohl zur Zeit reichlich Komiker in

D, die genau so etwas vermehrt fordern sowie Beamte des
Berliner SEK, die genau dies für eine Einsatzmöglichkeit
halten

:wink: Das ist mal wieder so eine lustige „B- und C-Politiker schreien um die Wette“ Geschichte, die dann entsprechende Wellen schlägt und durch die Presse ausgeschlachtet wird. Aber Hauptsache sie hat dich gut unterhalten.

Sachlich kann man ja mit mir diskutieren, aber bitte nicht von „oben herab“.

Wenn du zur Sache etwas beigetragen hättest wäre das wohl auch geschehen…

Akute Gefahr für Leib und Leben des Verwirrten ? Ja, die
bestand (eventuell) durchaus. Ist aber schwer zu beurteilen,
könnte ein Arzt sicher besser, der die Verletzungen vor dem
Schuß möglicherweise hätte einschätzen können. Suizidabsicht
ist auch noch fraglich. Insoweit bleibt die Frage offen, ob
die Polizei sofort eingreifen mußte oder nicht. Genau darum
dreht sich ja ein Teil der öffentlichen Diskussion.

Lustig, dass du deine weltfremden Ansichten noch mal so schön zusammenfasst.
Ein Polizist muss in dieser Situation umgehend die Situation unter Kontrolle bringen und das zum Schutz der Verwirrten, sich selbst verletzenden Person selbst und zum Schutz der Allgemeinheit vor dieser Person. Letzteres Interesse hat hier den klaren Vorrang.
Und das ist keine Wahl, die ein Polizist in so einer Situation hat, denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Ausschließlich die Eigengefährdung kann dazu führen, dass ein Risiko für den Polizisten nicht eingegangen werden muss. Das kann ein Polizist vor Ort aber nur selbst abschätzen und wie diese Lageeinschätzung ausgegangen ist, ist ja Geschichte. Darüber kann man aber nunmal nicht sachgerecht diskutieren, da niemand anders in der entsprechenden Lage war, auch wenn du das nicht verstehen kannst oder willst.

Gefahr für die Allgemeineit ? Nein, die bestand nach Eintreffen der Polizei ganz offensichtlich nicht :mehr.

Du trennst hier wieder völlig unsachlich die Gefährdung für die verwirrte Person von der Gefährdung für die Allgemeinheit. Erstere besteht genauso wie letztere solange, wie die verwirrte Person ihre Waffe hat und nicht von den Polizisten kontrolliert wird.
Nach dem Eintreffen vor Ort muss gehandelt werden. Punkt. Wer soll denn da noch kommen? Die GSG9? Das KSK? Die drei Musketiere? Mutter Beimer?

Ein Toter. Auf verhängnisvolle Weise „über den Jordan
gegangen“. Ein Geretteter wäre besser. Dass dies nicht gelang,
kann man wohl als tragisch bezeichnen.

Nö, da ist nichts tragisch dran, denn dieses Schicksal hat die verwirrte Person ja - soweit sie konnte - selbst gewählt. Scheiße passiert

Mord wird es wohl nicht gewesen sein. Es wird zwar aktuell
wegen Totschlag ermittelt, aber das ist bei einer Tötung
mittels einer tödlichen Waffe wohl Routine. Ich kann mir nun
wirklich nicht vorstellen, dass der Polizist mit Vorsatz den
Verwirrten erschossen hat. Somit bliebe dann die Notwehr.

Wenn der Polizist den Angreifer mit Vorsatz getötet hat kommt sogar ausschließlich Notwehr oder Nothilfe in Frage, denn eine gezielte Tötung wäre nicht über das Berliner Polizeigesetz gedeckt. :wink:

Was läge denn zugrunde, wenn nicht die Notwehr ?

Es gibt da so lustige Polizeigesetze, die Angehörigen der Exekutive zur Amtsausübung Polizeirechte geben. Und oh Wunder: Polizisten sind da so eine rechtlich priveligierte Berufsgruppe. Wäre irgendwie irritierend, wenn die Basis der deutschen Exekutivrechte Jedermannrechte wären, oder?

Muß ein Polizist mit gezogener und auf die Brust eines
Verwirrten gerichteter Waffe, auf den Verwirrten zutreten, der
mit einem Messer bewaffnet auf einem Dach steht und den
Eindruck vermittelt, dass er jederzeit springen könnte ?

Muss ich den Wasserhahn zudrehen, wenn das Waschbecken gleich überläuft?
-Richtig, hat mit dem Fall nichts zu tun, völlig anderer Sachverhalt.

Aber, und dies räume ich durchaus ein, diese Lage richtig abzuschätzen ist sehr schwer.

Ja, aber wo wären wir, wenn wir nicht dich hätten: Einen unbedarften Dritten, der - ohne Rechts- und Situationskenntnisse und erst Recht ohne Kenntnisse, um die Situationseinschätzung der beteiligten Polizisten - uns diese Lageeinschätzung abnimmt.
Halleluja.

Gruß Andreas

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Ein Brotmesser ist zum Stechen völlig ungeeignet, es hat nur eine gefährdende Seite, die Sägeseite…
Ich denke jemand mit einer entsprechenden Ausbildung sollte so eine Situation durchaus handeln können, ohne einen Verwirrten der im Wasser steht und erst mal daran interessiert war sich selbst zu verletzen… aber vielleicht stelle ich mir zu viel vor unter einer polizeilichen Grundausbildung.

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ja, da spricht der Pädagoge…

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"Ein Brotmesser ist zum Stechen völlig ungeeignet, es hat nur eine gefährdende Seite, die Sägeseite…
Ich denke jemand mit einer entsprechenden Ausbildung sollte so eine Situation durchaus handeln können, ohne einen Verwirrten der im Wasser steht und erst mal daran interessiert war sich selbst zu verletzen… aber vielleicht stelle ich mir zu viel vor unter einer polizeilichen Grundausbildung. "

Du verlangst hier nicht ernsthaft von einem Polizeibeamten bei jemandem der „nur“ ein Brotmesser hat nachsichtiger zu sein als bei jemandem mit einem „richtigen“ Messer. Vielleicht noch der Einwand „Wozu haben die denn dann eine stichsichere Weste?“. Lässt Du auch Leute gewähren die Deine/n Partner/in nur „ein wenig“ anfassen wollen und beschützt sie erst wenn die „richtig“ zupacken?

Wahnsinn in was für einer Welt manche hier leben…

Gruss
K

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Ein Brotmesser ist zum Stechen völlig ungeeignet, es hat nur
eine gefährdende Seite, die Sägeseite…

*gähn* Wenn du willst zeige ich dir gerne wie dufte man damit richtig schöne Löcher macht. Kann man übrigens auch mit einem Vorschlaghammer, wichtig ist halt immer die Energie, die wirkt…

Ich denke jemand mit einer entsprechenden Ausbildung sollte so
eine Situation durchaus handeln können,

Hat er ja in adäquater Form. Wenn jemand mit einem Messer angreift ist das Mittel der Wahl immer die Schusswaffe. Da hat der Angreifer halt Pech und selbst Schuld.
Wenn es in deinem Bekanntenkreis zum guten Ton gehört mit dem Messer auf einander los zu gehen solltest du vielleicht mal deine Sizialisierung kritisch prüfen…

aber vielleicht stelle ich mir zu viel vor unter einer polizeilichen Grundausbildung.

Nein, tatsächlich ist der Ansatz, dass deine „Vorstellungen“ irgendeine Relevanz hätten schon falsch…

Gruß Andreas

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Servus,

ich finde es vor allem erstaunlich, wie viele Schreiberlinge hier glauben ihre Meinung kundtun zu dürfen (und dann noch für die einzig richtige halten) obwohl kein einziger dabei war und je nach Details des Vorfalls der Schusswaffeneinsatz als völlig gerechtfertigt oder aber eben auch völlig überzogen angesehen werden kann.

Aber anscheinend mutiert www immer mehr von „wer-weiß-was“ zu wgw („wer-glaubt-was“)…

Gruß,
Sax

der-weiss-vielleicht-was schrieb:

"Gefahrenabwehr ist ein Auftrag der Polizei und hier bestand eine akute Gefahr für die sich verletzende Person und für die Allgemeinheit.
Ein Abwarten steht hier durch die Garantenstellung eines Polizisten gar nicht zur Debatte. Auch ist das Risiko für den Beamten keinerlei Argument - das ist nämlich ein berufsbedingtes Risiko -, denn das hat er für sich selbst zu bewerten. Wie diese Bewertung ausgegangen ist sieht man an der Lageentwicklung und es verbietet sich jegliche dilletantische Diskussion über „hätte, könnte, würde“.

Bullshit!

Die Gefahr bestand nur für den Nackten selber und für „Deppen“ die meinten dort hinlaufen zu müssen; er ist ja niemanden hinterhergelaufen! Somit wurde er erschossen, um zu verhindern, dass er sich selber etwas antut! Die Notwendigkeit der Selbstverteidigung hat ja der Polizist selber verursacht!

Wenn ich einen Polizisten so angreifen würde (Art und Weise ist zweitrangig), dass dieser auf jeden Fall eine Waffe ziehen würde/müsste und ich im Vorfeld auch genau damit rechne; deshalb vorher selber schon eine durchgeladene Waffe, versteckt in der Hand halte und den, nach seiner Waffe greifenden Polzisten sofort erschieße, wäre das ja auch keine Notwehr meinerseits! Prinzipiell dieselbe Situation, bis auf dass der Polizist auf der anderen Seite stand, aber genauso (offensichtlich) bewaffnet ist, wie der Nackte aus dem Brunnen.

Ich möchte auch nicht in der Haut eines Polizisten stecken, der einen nackten Mann erschossen hat, der sich schlimmstenfalls nur selber umgebracht hätte! - Vorrausgesetzt natürlich, der Polizist wäre nicht so nah zu ihm hin gegangen. Das jemand, der nackt in einem Brunnen steht und blutet, emotional etwas angeschlagen ist, weiss jede Nutte und erschiessen hätte man den ja auch noch dann, wenn´s wirklich gefährlich geworden wäre!

Gruß Herr_Schulz

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Servus,

ich finde es vor allem erstaunlich, wie viele Schreiberlinge
hier glauben ihre Meinung kundtun zu dürfen

ist das jetzt verboten?

obwohl kein einziger dabei war und

Es existiert(e) ja ein Handymitschnitt als Video.
Beim Tatort sehen die Angreifer aber immer viel gefährlicher aus, als auf diesem Video aus der Totalen von weit weg. Daher meinen ja manche vom Fernsehsessel aus, da bestand übnerhaupt keine Gefahr.

je nach Details des Vorfalls der Schusswaffeneinsatz als
völlig gerechtfertigt oder aber eben auch völlig überzogen
angesehen werden kann.

Die Realität ist eben nicht spannend genug.

Gruß
T.