Hallo,
Deinen herablassenden Tonfall kannst Du Dir einsparen. Insbesondere herabsetzende Begriffe
wie „schlauer Junge“. Das sollte gerade für Dich als MOD und Dipl.-Päd. eigentlich eine Selbst-verständlichkeit sein.
Abgesehen davon dass das mal wieder eine unsägliche Diskussion
ist
Ach, so. Na, glücklicherweise entscheidest Du nicht, welche Diskussion „unsäglich“ ist und welche angemessen. Da unsäglich lt. Duden „sehr schlecht, übel, albern, töricht“ bedeutet, ist dies wohl nur ein Stilmittel, um meine Anscht auf unsachliche Art zu diskreditieren. Bricht da der Ex-Polizeikollege (?) durch, der so gar nicht gern Fehler bei den Vollzugsorganen sehen möchte ? Diese Frage solltest Du Dir selbst stellen.
Taser:
entbehrt es aber nicht einer gewissen naiven
unfreiwilligen Komik dass du offenbar einen Taser gegen
jemanden, der in einem Springbrunnen steht, einsetzen willst.
Ach, ja ? Na, dann gibt es wohl zur Zeit reichlich Komiker in D, die genau so etwas vermehrt fordern sowie Beamte des Berliner SEK, die genau dies für eine Einsatzmöglichkeit halten:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/einsatz-am-neptunb…
Zitat: „Bei den SEK-Experten, die das Gerät in Berlin nur im Rahmen eines Pilotprojektes benutzen, hieß es: Ja, der Taser-Einsatz wäre trotz des Wassers möglich gewesen. Ein „Fön-im-Wasser-Effekt“, also ein tödlicher Stromschlag, sei hier nicht zu befürchten, da die Stromstärke zu gering sei.“
Und weiter:„Deshalb sei auch der Beamte, der den Taser betätigt, nicht in Gefahr, hieß es. Allerdings muss die gelähmte Person schnell aus dem Wasser gezogen werden – damit sie nicht ertrinkt“
Sachlich kann man ja mit mir diskutieren, aber bitte nicht von „oben herab“.
Der eigentliche Fehler der Beamten ist meines Erachtens darin
zu sehen, dass sie keine Verstärkung angefordert haben,
sondern sich unnötig selbst in Gefahr begaben
Gefahrenabwehr ist ein Auftrag der Polizei und hier bestand
eine akute Gefahr für die sich verletzende Person und für die
Allgemeinheit.
Akute Gefahr für Leib und Leben des Verwirrten ? Ja, die bestand (eventuell) durchaus. Ist aber schwer zu beurteilen, könnte ein Arzt sicher besser, der die Verletzungen vor dem Schuß möglicherweise hätte einschätzen können. Suizidabsicht ist auch noch fraglich. Insoweit bleibt die Frage offen, ob die Polizei sofort eingreifen mußte oder nicht. Genau darum dreht sich ja ein Teil der öffentlichen Diskussion.
Gefahr für die Allgemeineit ? Nein, die bestand nach Eintreffen der Polizei ganz offensichtlich nicht mehr.
Ein Abwarten steht hier durch die Garantenstellung eines
Polizisten gar nicht zur Debatte. Auch ist das Risiko für den
Beamten keinerlei Argument - das ist nämlich ein
berufsbedingtes Risiko -, denn das hat er für sich selbst zu
bewerten. Wie diese Bewertung ausgegangen ist sieht man an der
Lageentwicklung und es verbietet sich jegliche dilletantische
Diskussion über „hätte, könnte, würde“.
Was sich verbietet ist das voreilige Abbügeln von Meinungen und Diskussionen, die einem nicht passen, durch Begriffe wie „dilettantisch“. Aber damit wolltest Du sicher nur „laienhaft“ ausdrücken, und nicht etwa „unzulänglich und stümperhaft“. Aber selbst laienhaft würde doch der Idee eines Forums irgendwie widersprechen. Hm, ist das Diskussionskultur wie Du sie praktizierst ?
Zur gesamten Diskussion dieser Link, der eine andere Meinung als die Deine wiedergibt. Womit ich nicht ausdrücken will, dass Deine Meinung per se dilletantisch ist. Möglicherweise ist Dein Blickwinkel nur etwas eingeengt (selektive Wahrnehmung ?): http://www.tagesspiegel.de/berlin/toedliche-schuesse…
Um es auch noch loszuwerden: Dem „von-a-bis-z-rechtswidrig“ schließe ich mich nicht an.
was in der weiteren Folge zu dem tragischen Tötung in Notwehr führte.
Was ist daran jetzt tragisch?
Ein Toter. Auf verhängnisvolle Weise „über den Jordan gegangen“. Ein Geretteter wäre besser. Dass dies nicht gelang, kann man wohl als tragisch bezeichnen. So wie tragischer Unfall, wenn jemand bei bspw. einem Autounfall „das Zeitliche segnet“. Oder infolge einer physischen Auseinadersetzung unglücklich auf den Kopf fällt und „dahinscheidet“.
Und wieso denn unbedingt
Notwehr?
Mord wird es wohl nicht gewesen sein. Es wird zwar aktuell wegen Totschlag ermittelt, aber das ist bei einer Tötung mittels einer tödlichen Waffe wohl Routine. Ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass der Polizist mit Vorsatz den Verwirrten erschossen hat. Somit bliebe dann die Notwehr. Davon gehe ich zumindest nach Einschätzung der medialen Lage aus. Schwere oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge könnte noch im Raume stehen (ggf. auch § 340 StGB), aber das überläßt man mal besser der Staatsanwaltschaft und ggf. einem Gericht. Ich gehe nicht davon aus, dass der Polizist angeklagt werden wird. Ob es disziplinarrechtiche Folgen gibt ? Wer weiß ?
Wieso kommst du auf die Idee in so einem Falle müsse
ein Polizist in Notwehr handeln?
Was läge denn zugrunde, wenn nicht die Notwehr ?
Muß ein Polizist mit gezogener und auf die Brust eines Verwirrten gerichteter Waffe, auf den Verwirrten zutreten, der mit einem Messer bewaffnet auf einem Dach steht und den Eindruck vermittelt, dass er jederzeit springen könnte ? Ich denke nicht, dass er dies nach Gesetzeslage akut muß. Aber, und dies räume ich durchaus ein, diese Lage richtig abzuschätzen ist sehr schwer. Allemal gibt es bei dem Berliner Vorfall mindestens zwei Verlierer: den Toten und den Polizisten.
Gruß
vdmaster
Der gerne diskutiert, wenn es sachlich geschieht. Und sich dabei bewußt ist, dass er Fehler machen kann so wie alle anderen auch. Selbst solche, die vielleicht-was-wissen
.