Umzugskosten sind ja von der steuer absetzbar (wenn beruflich bedingt). hierbei kann man entweder alle rechnungen einreichen, also die tatsächlichen kosten geltend machen, oder aber eine pauschale ansetzen (zZ. 585euro/person).
kann man es sich also aussuchen welchen weg man beschreitet, oder ist die verwendung der pauschale an irgendwelche bedingungen geknüpft??
Im Absatz 2 der Lohnsteuer-Richtlinie 9.9 findet sich folgender Satz 1:
"Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 11, 12 AUV sowie Maklergebühren für eine eigene Wohnung als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden könnten; dabei sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zu beachten.
Das bedeutet, dass der Abzug einer Pauschale meines Erachtens nach nicht zulässig ist. Es dürfen ausschließlich die TATSÄCHLICHEN Kosten angesetzt werden. Denn in der Richtlinie heißt es weiter:
Werden die umzugskostenrechtlich festgelegten Grenzen eingehalten, ist nicht zu prüfen, ob die Umzugskosten Werbungskosten darstellen. Werden höhere Umzugskosten im Einzelnen nachgewiesen, ist insgesamt zu prüfen, ob und inwieweit die Aufwendungen Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sind …
Im Absatz 2 der Lohnsteuer-Richtlinie 9.9 findet sich
folgender Satz 1:
Ich kenn diese Richtlinie, komme aber gerade nicht drauf, warum ich dein Ergebnis falsch empfinde. Betrifft der Text nicht eher Arbeitgeberleistungen anlässlich eines Umzugs?
Umzugskosten sind in tatsächlicher Höhe und für einen Teilbereich mit einer Umzugskostenpauschale abziehbar. Vom Ergebnis bin ich mir ganz sicher.
Wer keine Lust oder Zeit hat, um alle einzelnen Quittungen zu sammeln und jeden einzelnen Posten des Umzugsbudgets zu belegen, der kann mit den so genannten
Umzugspauschalen auch einen bequemeren Weg wählen und sich seine Kosten pauschal erstatten lassen. Bei Ehepaaren beträgt die Pauschale jetzt 1074 Euro.
Wer seine
Steuererklärung fürs abgelaufene Jahr in Angriff
nimmt, der kann statt bislang 561 Euro nunmehr
585 Euro für sonstige Umzugskosten pauschal
ansetzen.