Kannst du dir eh nix für kaufen. Noch nich mal mit angeben.
Das ist richtig. Aber sie zeigen halt doch, ob und dass man wahrgenommen wird und einen irgendwie doch richtigen Nerv getroffen hat. Wichtiger noch wäre für mich, ob sie von den richtigen Leuten kommen.
Wobei es sich dann auch um Sympathiepunkte handelt. Aber das ist für einen Gefallsüchtigen für mich auch tragend, denn man kann nicht Eberybvodys Darling sein, und noch schlimmer, anderorten, aus Furcht, Sympatien zu verlieren, mit einer Meinung hinter dem Berg halten. Das geht nicht, das darf man nicht, auch wenn die Meinung vielen nicht bequem ist und man unter Umständen damit alleine datseht.
Das sehe ich nicht so. Er hat doch auch seine Familie
betrogen. Das ist niederträchtig.
nicht nur seine Familie - auch seine „Geliebte“, die er ohne den Betrug offenbar gar nicht gehabt hätte. Seitens des Mannes steckt da schon erheblich Vorsatz und („kriminelle“) Energie drin . . .
Außer Eitelkeit, Enttäuschung und gebrochenem Herz, war doch
nichts.
Einspruch!
Da fehlt jetzt noch die Rache…
Dabei kommt es nicht darauf an, daß „es mir gut geht“; nein, es soll „dem Anderen möglichst schlecht gehen, egal, was mit mir passiert“.
Vielleicht kann „man“ der Rache noch das Mäntelchen „es soll der Nächsten nicht so gehen wie mir“ umhängen. Das würde sie dann etwas „ehrenwerter“ machen.
Ihm einen Karte, auf der ich glücklich zustimme, seine Frau zu werden, mit einer Rose ins Geschäft schicken - ins Büro seines Vorgesetzten
ihm jeden Tag aus einem anderen Restaurant Essen in seine Zweitwohnung liefern lassen
sämtliche Fotos samt Liebestagesbuch auf meiner „Liebeshomepage von Anton und Jule“ veröffentlichen und Links an seine Kollegen und Freunde schicken
Kleinanzeigen mit seiner Telefonnummer aufgeben, Inhalt: „Iphone 4, neuwertig wegen Geldmangel für 150 Euro zu verkaufen“ oder „Gebe Nachhilfe in Deutsch und Mathe, die ersten vier Stunden kostenlos“ oder „Wohnung an Studenten zu vermieten, Besichtigung heute um…Uhr“.
Diese Ausführungen basieren noch auf dem alten 825 von vor 2002.
Weggefallen bei der Entstaubung des 825 ist v.a. der Passus des „Außerehelichen“, wodurch ich mir vorstellen kann, dass damit auch die entsprechenden Ausführungen zur „Hinterlist“ (die aus dem alten 825 noch mehr oder weniger „logisch“ hervorgehen) nicht mehr up to date sind.
findest Du das nicht sehr fies seiner offensichtlich völlig unbeteiligten Frau gegenüber? Die kann ja nun mal gar nichts für die Untreue ihres Mannes, wäre aber von all dem auch betroffen.
Fair fände ich es durchaus, ihr in geeigneter Form mitzuteilen, dass ihr Mann es mit der Treue offensichtlich nicht genau nimmt, alleine schon deswegen, weil man ja nicht wissen kann, was der Mann sonst noch so alles angestellt hat und es vielleicht angezeigt wäre, sich mal auf Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen.
Aber eine Vendetta gegen die Familie scheint mir falsch.
Es fehlt: UND wenn dadurch ein konkreter Schaden angerichtet wurde.
Das steht nicht im Gesetz. Ist deine Erfindung.
Ich zitiere und hebe hervor: Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Es fehlt: UND wenn dadurch ein konkreter Schaden angerichtet wurde.
Das steht nicht im Gesetz. Ist deine Erfindung.
Ich zitiere und hebe hervor: Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Und wo steht: ‚UND wenn dadurch ein konkreter‘?
Weder steht im Gesetz, dass der Schaden ‚konkret‘ sein muss, noch ist ein Schaden eine zwingende Voraussetzung dafür, dass dieser Paragraph erst einmal passt.
ich war unfreiwillig Geliebte/ Zweitbeziehung eines
verheirateten Mannes.
Na und? Warst du dadurch mit einem anderen Menschen im Bett?
Oder gehörst du zu den ‚Versorgungshuren‘, die nur Sex wegen
der Option auf Heirat, Kinder und ‚nicht mehr arbeiten gehen
müssen‘ rausrücken und fühlst dich darum betrogen?
Gibt es eine Möglichkeit, ihn zu verklagen bzw. Schadensersatz
zu verlangen?
Wenn er dir also Schadensersatz dafür zahlt, dass du unter falschen
Voraussetzungen mit ihn geschlafen hast, ist es OK für dich?
An welche Summe denkst du da? 50 oder 100 Euro pro Nümmerchen?
300 Euro pro Nacht? Kann man dir den ‚Schadensersatz‘ auch direkt
vor dem Sex zahlen?
Viele Grüße
Jake
P.S.: Ein Witz zu Thema:
Kommt eine Hure zur Bank und will drei Hunderteuroscheine einzahlen.
Meint der Kassierer: „Tut mir leid … das ist Falschgeld“. Ruft die
Hure: „Oh Gott … dann bin ich vergewaltigt worden!“
Warum dann nicht gleich…
… ihn nochmal zur Nummer seines Lebens überreden, und dann als frischgeficktes Kaninchen zu den Bullen rennen und ihn wegen Vergewaltigung anzeigen?
Frauen, die solche und ähnlich Rachefeldzüge im Sinn haben, wollen doch nur ihre eigene Dummheit kaschieren…
Der Kreis scheint größer zu sein, als man allgemein denkt…
Gruss
Hummel
Ich zitiere und hebe hervor:
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Und wo steht: ‚UND wenn dadurch ein konkreter‘?
Weder steht im Gesetz, dass der Schaden ‚konkret‘ sein muss,
Doch. Nur ein konkreter Schaden ist ersetzbar.
noch ist ein Schaden eine zwingende Voraussetzung dafür, dass
dieser Paragraph erst einmal passt.
Äh…
wenn wir den weglassen, haben wir aber nur noch:
„Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines :Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller :Handlungen bestimmt, ist sehr böse“
So passt er zwar, macht aber juristisch keinen Sinn mehr.
Dass es in einem Paragrafen um Schadenersatz einen Schaden gibt, ist conditio sine qua non.