hallo,
frau l. war heute beim arbeitsamt, und da dies echt lauter böhmische dörfer für sie sind, hofft sie auf klärung hier bei euch: gibt es einen unterschied im leistungsbezug zwischen arbeitssuchendmeldung und arbeitslosmeldung? bei arbeitssuchendmeldung ist sie ja prinzipiell vermittelbar, bei arbeitslosmeldung ja nicht, aber was ist sozusagen in den leistungen (soz.vers. + anspruch des alg, etc.) der unterschied, oder gibt es gar keinen? kann sie sich innerhalb der nächsten monate auch wieder von arbeitssuchend auf arbeitslos ummelden, und wenn ja, ohne nachteile im leistungsbezug?
vielen dank euch!
lg
lela
Hallo
bei arbeitssuchendmeldung ist sie ja prinzipiell vermittelbar, bei arbeitslosmeldung ja nicht, …
Das ist mir ja ganz neu.
aber was ist sozusagen in den leistungen (soz.vers. + anspruch des alg, etc.) der unterschied, oder gibt es gar keinen?
An für sich bekommt man gar keine Leistungen, wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen will. Das geht nur, wenn man irgendwie krank ist, ein kleines Kind hat, oder sonstige wichtigen Gründe.
Viele Grüße
arbeitslos vs. arbeitsuchend (mit EINEM ‚s‘ 
Hi!
gibt es einen unterschied im leistungsbezug zwischen arbeitssuchendmeldung und arbeitslosmeldung?
Man kann ausschließlich dann Leistungen beziehen, wenn man arbeitslos gemeldet ist! Eine Arbeitsuchendmeldung verpflichtet und auch berechtigt einen zu nichts!
bei arbeitssuchendmeldung ist sie ja prinzipiell vermittelbar, bei arbeitslosmeldung ja nicht,
Bei beidem hat man seine Vermittelbarkeit bekundet – jedoch nur bei einer Arbeitslosmeldung hat man auch die Pflicht , sowohl Vermittlungsvorschlägen der AA nachzugehen als auch, sich in Eigeninitiative zu bewerben!
aber was ist sozusagen in den leistungen (soz.vers. + anspruch des alg, etc.) der unterschied, oder gibt es gar keinen?
Nur, wer arbeitslos ist und einen Alg-Anspruch hat (normalerweise, indem er in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate SV-pflichtig beschäftigt war), bekommt auch Alg. Und der Alg-Bezug wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass die AA KV-, PV- + RV-Beiträge bezahlt!
Selbst, wer zwar arbeitslos, aber ohne Leistungen, (kurz: alo o.L.) gemeldet ist, bekommt keine SV-Beiträge bezahlt, sondern bekommt „nur“ die Zeit, die er alo gemeldet ist, als Anwartschaftszeit an die RV gemeldet.
(Zur Verdeutlichung des Unterschieds zwischen alo o.L. und arbeitsuchend siehe hier: /t/hartz-4–6/3564571/5
kann sie sich innerhalb der nächsten monate auch wieder von arbeitssuchend auf arbeitslos ummelden, und wenn ja, ohne nachteile im leistungsbezug?
Wenn die Dame aktuell Leistungen bezieht, ist sie bereits arbeitslos gemeldet!
Hier scheint eine ziemliche Verwirrung hinsichtlich der Begrifflichkeiten zu herrschen!
Gruß
Jadzia
P.S.: Dein Text war ziemlich schlecht lesbar (zum Glück war er nicht länger), weswegen ich Dich (nicht nur in meiner Eigenschaft als User, sondern auch als MOD dieses Brettes!) darum bitte, Deinen Texten wenigstens ein paar Absätze oder gar Leerzeilen zu gönnen (wenn schon die SHIFT-Taste Deiner Tastatur kaputt ist…)! (Wie ein Text äußerlich gestaltet werden sollte, findet man im Übrigen auch in der Netiquette (http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml) unter 3.4!) Vielen Dank.
hi,
arbeitslos gibt es nicht, das heißt bei den ämtern alles arbeitssuchend weil man ja unbedingt wieder arbeiten möchte!
gruß
das ist nicht ganz richtig, bei rtl 2 heißt es immer „arbeit suchend“ egal ob Arbeitlosengeld 1 oder 2… 
Bei den Ämtern gibt es sehr wohl einen unterschied, den arbeitssuchend kannst du auch sein, wenn du eine Arbeit hast…arbeitslos bist du wenn du keine hast und dich dem entsprechend auch gemeldet hast. Dies geht auch ohne Leistungsbezug z.B um die Meldung Anrechnungszeiten für die Rente oder Kindergeld zu erhalten.
So ein Unsinn!
Hi!
arbeitslos gibt es nicht, das heißt bei den ämtern alles arbeitssuchend weil man ja unbedingt wieder arbeiten möchte!
Das ist schon allein RECHTLICH ein Unterschied, und in den AAs wird sehr wohl und zwar penibel unterschieden, wer arbeitslos ist und wer nur arbeitsuchend! (Schon alleine wegen der internen und externen Statistiken, an denen auch Finanzielles hängt!)
Ich empfehle die Lektüre der einschlägigen Seiten auf http://www.arbeitsagentur.de (findest Du über die Suche) sowie des Gesetzes:
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__15.html
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__16.html
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html
Gruß
Jadzia