Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Bezug Urlaub.
Arbeitnehmer A hat einen Job bei dem der Chef fast den ganzen Urlaub vorgibt. Urlaub ist eigentlich nur möglich im August und im Dezember bis 6. Januar.
Arbeitnehmer A hat eine Frau die im Tourismus arbeitet. Sie hat „Urlaubssperre“ im Dezember/Januar und August, da dieses bei Ihr die arbeitsintensivste Zeit ist.
Bei Ihr sind durch den Arbeitgeber 3 Monate Urlaubssperre vorgegeben, bei Ihm 10 Monate. Ist dies rechtens?
Bei Arbeitnehmer A werden Arbeitstermin auch oft so gelegt, dass diese verlängerte Wochenenden (Feiertage an Freitagen oder Montagen) blockieren und man diese nicht nutzen kann.
Meine Frage: Kann ein Arbeitgeber die Möglichkeit Urlaub zu nehmen auf 2 Monate im Jahr beschränken? zumal genau diese 2 Monate schlecht möglich sind bei der Ehefrau? Die Ehefrau hat ja nur 2-3 Monate Urlaubssperre, es bleiben also noch 9 Monate zur Urlaubsnahme.
Danke für eure Hilfe. Ist echt wichtig. Ehefrau von Arbeitnehmer A möchte gerne den urlaub mit Ihrem Mann verbringen.
LG
Barcelona2011
Hallo,
Google ist dein Freund.
Zum Beispiel:
http://www.hobsons.de/index.php?id=106970
/t/urlaubssperre-6-monate/2578663
/t/urlaubssperre-wie-lange/2674842
http://www.deutsches-forum-arbeitsrecht.de/viewtopic…
Gruß Bombadil2
Guten Tag,
Für solche Fragen ist normalerweise der Betriebsrat zuständig. Solche Einschränkungen sind normalerweise (meines erachtens) eine viel zu große Einschräkung des Arbeitnehmers. Ich würde mich an den Betriebsrat wenden da er auch laut Gesetz die Pflicht und das Recht hat sich für die Mitarbeiter stark zu machen.
Prinzipiell gilt aber beim Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag vor Gesetz.
mit freundlichen Grüßen
Hi!
Für solche Fragen ist normalerweise der Betriebsrat zuständig.
Das sit das Einzige, was in Deiner Antwort brauchbar ist.
Denn das:
Solche Einschränkungen sind normalerweise (meines erachtens)
eine viel zu große Einschräkung des Arbeitnehmers.
solltest Du mal einem angestellten Lehrer sagen!
Prinzipiell gilt aber beim Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag vor
Gesetz.
Und das ist mal völliger Unfug!
Gruß
Guido