Hallo!
Erstens ist das falsch, Laugengebaeck wird keinesfalls mit
Natronlauge zubereitet sondern mit
Natriumhydrogencarbonat-Loesung (glaube ich jedenfalls).
Da irrst du. Zwar kann man für Laugengebäck angeblich auch NaHCO3 verwenden, aber das Ergebnis dürfte zu wünschen übrig lassen. Um das „richtige“ Ergebnis zu erzielen, wird man wohl nicht um NaOH (4-5%) nicht herumkommen. Jemand hat hier im Kochbrett sogar mal eine kleine Versuchsreihe dazu durchgeführt (Link: /t/laugenteigrezept-gesucht/1965324/11
Zweitens widersprichst du dir damit doch selber, weil
Natronlauge auf der Brezel eben nicht gefaehrlich ist, wodurch
die Anwendung sehr wohl eine Rolle spielt.
Die Natronlauge auf der Brezel ist nicht gefährlich, weil sie nach dem Backen doch gar nicht mehr als solche vorliegt, oder sehe ich das falsch?
Dennoch wirst du mir wohl nicht widersprechen, dass ein mit NaOH-Plätzchen gefüllter Behälter unbedingt die für seinen Inhalt entsprechenden Gefahrenhinweise zu tragen hat, egal ob der nun zum Backen gedacht ist, oder für sonstwas. Und in anderer (lies: gelöster und bereits entsprechend verdünnter) Form dürfte der Bezug von NaOH naturbedingt etwas schwierig sein. Du wirst zuhause also IMMER den Reinstoff rumstehen haben.
Schliesslich frage
ich mich warum, wenn die Anwendung keine Rolle spielen wuerde,
laut EU-Verordnung 1907/2006, landlaeufig REACh genannt, durch
Deskriptoren die Gefaehrlichkeit einer Substanz spezifisch zu
einer bestimmten Verwendung angegeben werden muessen. Even
more, es muss vor zu gefaehrlichen Verwendungen ausdruecklich
abgeraten werden.
Bezogen auf die Ausgangsfrage: Warnhinweise gehören also nicht auf Fläschchen mit ätherischen Ölen, weil man sie nur in geringsten Mengen als Duftöle verwenden soll? Na hurra. Irgendjemand kommt dann bestimmt auf die Idee, das Zeug zu trinken, seine Haut damit einzureiben oder es in einen Inhalator zu füllen, weils ja so gesund, wohltuend und gutriechend ist…
Gruß
Stephan