Was tun gegen die autofahrer abzocke ?

Hi!

Schon mal vorab ein kleiner Katalog möglicher (und bekannter)
Antworten:

[] war ja klar, daß die Moralapostel ihre Finger heben

Ja.

[] ein guter Autofahrer hat sein Fahrzeug bei jeder
Geschwindigkeit im Griff

Nein. Aber bei 75 schon noch…

[] ein guter Autofahrer kann alleine einschätzen, welche
Geschwindigkeit angemessen ist

Richtig.

[] das sture Befolgen von Vorschriften ist ein Auswuchs der
typisch deutschen Obrigkeitshörigkeit

Richtig.

[] wer nachts auf Landstraßen rumläuft, muß sich darüber im
klaren sein, daß er in Gefahr ist und besser als gewöhnlich
aufpassen

Richtig.
Überfahren darf man ihn aber dennoch nicht.

Grüße,

Mathias

Hi Mathias,

Wer nebenbei auch noch ab und an arbeiten muss, kann es sich
selten leisten, dauerhaft unterhalb der erlaubten
Geschwindigkeiten unterwegs zu sein.

Das mag dein persönlicher Grund sein, mehr aber nicht.
Mit dem gleichen Argument könnte jemand behaupten:
Da ich es mit nicht leisten kann, ständig kein Geld zu haben, muß ich halt klauen.

Ich sehe das, wie gesagt, ein wenig anders.

Das darfst du ruhig. Aber ein Richter sieht das doch etwas anders.

Ich empfehle da dringend den $1 StVO.

Da hake ich ein. Rücksicht heisst immer auch, einen anderen
mal vorbeizulassen.

Stimmt. Aber es steht nirgends, daß du dieses Recht auch erzwingen darfst.

Mein Auto hat bessere Bremsen… :wink:

Hast du nachgemessen?

mfg Ulrich

So ist es. Vmin auf Autobahnen auf der linken Spur 150, der
mittleren Spur 120 und rechts 80. Ganz einfach…
Kein PKW läuft heute noch weniger als 140 Km/h
(Extrembeispiele beiseite gelassen). Also ist es nicht nötig,
andere vorsätzlich aufzuhalten.

Zeig mir bitte eine Autobahn in Deutschland (zu einer anderen Zeit als Sonntags um 3 Uhr nachts), auf der du so einen Schwachsinn einrichten möchtest!
Nein, sich an Verkehrsregeln zu halten hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun!
Und noch was:
Ich fahr auch schon mal gerne schnell. Und es gab Zeiten in denen ich auch über 40000 km im Jahr gefahren bin. Und das auch nicht immer mit der zulässigen Geschwindigkeit. Doch wenn ich bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt werde, dann ist das immer zu recht. Egal wo und zu welcher Zeit. Mir ist nämlich klar, dass die ganzen vielen Regelungen, die mich manchmal ein wenig einschränken, gerade auch in meinem eigenen Interesse sind. Und ich es aufgrund dieser Regelungen eben wagen kann, mich auch nachts um drei auf die Straße zu trauen, … außer jemand möchte mal wieder mittels Gaspedal seinem revolutionären Drang nach Freiheit Geltung verschaffen.

Grüße,
Dietmar

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Hi Mathias,

Was soll das denn, vor einer Schule an der eigens dafür
eingerichteten 30er Zone um 3.30 nachts zu blitzen?

Schon mal an die berühmten Starenkästen gedacht?

Ist doch klar, worum es hier geht.

Um mehr Verkehrssicherheit, zumindest tagsüber.

mfg Ulrich

alle Gesetze freigegeben zur allg. Interpretation

Aber das unser juristisches System
vor allem aus Auslegungen und Interpretationen besteht, ist
für Doich nichts neues.
Dasselbe gilt für Verkehrsregeln. Der Rahmen mag bei
Geschwindigkeitslimits nur 2-5% sein, aber so ist das eben.
Die Regeln 100% zu befolgen ist unmöglich und wer das
verlangt, fährt nicht im innerstädtrischen Alltag Auto,
sondern vielleicht auf seinem Bauernhof.

Die These find ich jetzt wirklich gut!
Ich weiß ja, dass Deutschland eine schier unermeßliche Regelungswut hat, aber das all die tausenden von Gesetzestexten und Verordnungen nur für die Katz sind, weil sie letztendlich ja doch nur Diskussionsgrundlage sind … echt schade!

Hallo!

in Flensburg und 40-50 TKM Jahresfahrleistung.

Also meine Jahresfahrleistung beträgt zwar nur 30000km, aber das ist genug um daraus schließen zu können, dass deine Behauptungen, dass das alles angeblich nicht anders ginge, einfach Einbildungen sind.

Gruß
Tom

Hallo!

Dass ein solcher Risikoausgleich immer auf der individuellen
Einschäzungen eines jeden Verkehrsteilnehmers in tausenden
kleinen Situationen am Tag besteht, dürfte klar sein.

Nein, denn dieser Risikoausgleich wird vom Gesetzgeber vorgenommen.

Richtig. Extreme Übertretungen sind fehl am Platze.
Oberlehrer m.E aber mindestens genauso sehr.

  • das ist zwar ein üblicher Reflex, aber leider eine Themenverfehlung. Es geht nicht darum, ob jemand Oberlehrer sein soll, sondern darum, ob man sich aussuchen kann ob man sich an eine Vorschrift hält (deine Ansicht) oder ob man sich das nicht aussuchen kann.

Das stimmt generell schon. Aber das unser juristisches System
vor allem aus Auslegungen und Interpretationen besteht, ist
für Doich nichts neues.
Dasselbe gilt für Verkehrsregeln. Der Rahmen mag bei
Geschwindigkeitslimits nur 2-5% sein, aber so ist das eben.

Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es keinen Interpretationsspielraum. 30 ist 30 und nicht mehr.

Gruß
Tom

Mahlzeit Ulrich

Mein Auto hat bessere Bremsen… :wink:

Hast du nachgemessen?

Naja stand der Technik waren deine Angaben nicht.

Mein Auto bremst in 37m von 100 auf Null und die
Bremsansprechzeit ist tendenziell Null, da das Fahrzeug
die Bremsbacken anlegt wenn man das Gas ruckartig löst.
Weiterhin erkennt es den plötzlichen Druck auf die Bremse
und legt garantiert eine Vollbremsung bis zum Stillstand hin,
ich glaube der macht sogar die Warnblinkanlage an.

Wenn ich das in deinem verlinkten Rechner einstelle (so gut es geht)
dann kommt der auf 36m Anhalteweg bei 75km/h.

Gruß
Stefan

PS: Bitte nicht deuten als das ich 75 in einer 30er Zone tolerierbar
finde.

Das ist die rechtfertigung für jedweden behördenschwachsinn.
Ich bevorzuge da dann doch das Mitdenken.

Wie sieht das im konkreten Fall aus ? Überlegst Du Dir vor jedem Verkehrsschild, ob es dort auch sinnvoll ist ? Und wenn ich vor Dir fahre und dasgleiche tue, aber zu einem anderen Ergebnis komme, was sagst Du mir dann ?

Ich bin auch kein höriger Staatbürger, aber im Straßenverkehr mit über 40 Mio inländischen KFZ und einigen ausländischen, kann sich nicht jeder seine Regeln selber machen.

Der deutsche Schilderwald soll ja nun auch gelichtet werden.
Ein Schild ist somit keines der 10 Gebote, sondern sollte dort
regeln, wo es nötig ist.

Richtig, ganz Deine Meinung. Nur die Entscheidung was wo nötig ist, kann nicht jeder Autofahrer für sich treffen.

Hälst Du
nachts um drei vor einer roten Ampel oder fährst Du durch,
weil ja eh kein anderer auf der Straße ist ?

Viele Taxifahrer fahren durch.
Ich selbst aber nicht.

Was ist hier Deine Aussage ?

Mich regt auf, dass jemand, der wissentlich gegen die Verkehrsregeln verstößt und dabei erwischt wird, das Verwarnungs- oder Bußgeld als Abzocke bezeichnet. Ich bekomme auch jedes Quartal meinen Bon für zu schnelles Fahren und monatlich eines für die abgelaufene Parkuhr. Aber das ist doch mein Fehler und keine Abzocke der Behörden.

ja, hier geht es in erster linie um den behörden irrsinn.

Warum Irrsinn? Und selbst wenn, wieso hast Du dann nicht schon vorher versucht, das ändern zu lassen?

ich
würde tagsüber, wenn kinder und fussgänger verkehr wäre NIE
dort so schnell fahren,

Schön.

aber nachts um eine unchristliche
zeit, in der KEINER in der schule ist und niemand unterwegs,

Nun ja. Du warst doch offensichtlich unterwegs. Also was macht Dich so sicher, daß Du der einzige warst?

da sollte man dann schon 50 fahren können.

Können vielleicht, aber halt nicht dürfen.

deswegen möchte der
autofahrer dagegen klagen. es gab durchaus richter die da dem
kläger recht gaben

Sollte mich ehrlich gesagt wundern. Aber man hat ja schon manchen seltsamen Urteilsspruch gesehen…

Gruß

Kubi

hi
was ist denn hier los? Selten hat ein fiktiver Sachverhalt soviele selbsternannte ‚Staatsanwälte und Hilfs-Sheriff‘ auf den Plan gerufen?!
Vielleicht sollte ich im geeigneten Forum mal die nächste Steuererhöhung oder steigende Krankenkassenbeiträge hinterfragen oder wird mir dann von den gleichen ‚Ordnungshütern‘ ebenfalls ‚fortgeschrittener Schwachsinn‘ bescheinigt?!?

Greetz, T.

folgender sachverhalt : man nemme an eine umgehungsstrasse
geht an einer schule vorbei. an der schule herrscht wegen den
kindern 30 Km/h. der rest der strasse ist 50 und später sogar
70 Km/h. es handelt sich um eine fast gerade strasse ohne
irgendwelche anderen häuser und gebäude, also eine ganz
normale landstrasse die halt an der schule vorbei und zu ihr
hinführt.

ein autofahrer fährt unter der woche, nachts um ca. 3.30 uhr,
die strasse entlang. er fährt zügig, da er es eilig hat und
nach hause will. er fährt durch die 30iger zone und wird
geblitzt. der gemessene wert liegt bei ca 75 km/h. das kostet
ihn viel geld und 2 moante den führerschein. da er ihn aber
unbeding benötigt möchte er dagegen vorgehen mit der
begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN
mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man
durchaus 50 km/h fahren kann. eine erste treffen mit dem
anwalt bestätigt den autofahrer darin. er meinte man kann
dagegen vorgehen mit der von eben genannten begründung das
nachts durchaus eine 30Km/h zone umgewandelt werden kann in
eine 50 km/h zone ( wenn keine akute gefahr vorliegt. in
diesem fall keine schule ist und keine kinder da sind )

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen
denn wirklich ? nicht das es noch teurer am ende wird , wenn
man verliert

gruss

Niemand hat sich als Ordnungsmacht aufgespielt. Ich kann es nur nicht haben, wenn jemand sich so eklatant rechtswidrig verhält, dann keine, aber auch gar keine Einsichtsfähigkeit beweist und darüber hinaus noch so tut, als sei das „Abzocke“. Der arme gequälte Autofahrer, der sein Auto dringend braucht, aber auch nicht so dringend, dass er nicht mal 70 statt 30 fährt. Wieviel Zeit mag er dadurch wohl gewonnen haben? Eine Minute?

Levay

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Dann brauchen wir keine Schilder, wenn sich jeder aussuchen
kann, wann er sich daran halten will und wann nicht.

Das ist die rechtfertigung für jedweden behördenschwachsinn.
Ich bevorzuge da dann doch das Mitdenken.

Dann fang doch jetzt mal damit an. Schon die Aussage, „das“ rechtfertige jeden „Behördenchwachsinn“ zeugt doch davon, dass du dich bislang weigerst, darüber mal nachzudenken.

Ob ein Verkehrsschild im Einzelfall Sinn macht oder nicht, hat überhaupt nichts mit der FRage zu tun, ob es befolgt werden muss. Irgendwer muss die verbindliche Entscheidung treffen, und das ist nun mal die Behörde. Deswegen war Nordlichts Aussage, die du angegriffen hast, absolut richtig. Es kann eben nicht sein, dass sich jeder aussuchen kann, welchem Verkehrszeichen er gehorcht und welchem nicht.

Levay

Individualisierung der Verkehrsregeln
Hallo.

Ich finde auch, daß dem guten, zügigen Fahrer die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich für einen Eintrag „+20“ oder „+30“ usw. im Führerschein zu qualifizieren, um entsprechend schneller fahren zu dürfen. Man würde dann eine Sonderfahrprüfung ablegen müssen, bei der es ein entsprechendes Zeitlimit gibt.

Auch für Alkohliker müßte etwas getan werden. Manche sind ja so an den Alkohol gewöhnt, daß sie mit einem Pegel normal und sicher fahren können, bei dem ein Nichttrinker bewußtlos wäre. Es sollte für diesen Personenkreis Sonderfahrprüfungen geben, die mit einem definierten Blutalkoholgehalt zu bestehen sind. Der Fahrer kann z.B. den Führerscheineintrag „-1,1“ bekommen und darf entsprechend bis 1,6 Promille fahren. Ferner muß mit einer zusätzlichen Nüchternfahrprüfung geklärt werden, ob nicht ein Mindestalkoholpegel mit eingetragen werden muß; in dem Fall wird das Nichtmitführen eines ausreichenden Alkoholvorrats geahndet.

lG

w

Hallo,

Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast,
optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist,

Genau, der ganze Artikel trieft nur so vor Einsichtigkeit.

Ich schrieb nicht, dass ich selbst einsichtig sein möchte.

ich bezog mich auf die offensichtliche Einsichtsfähigkeit des Fragestellers.

Gerade wer beruflich viel fährt, kennt üblicherweise sein
Fahrzeug, wartet es gut, kennt oft auch die Strecken und ist
erfahren.

Und kann sich deshalb aussuchen, welche Verkehrsregeln er befolgt und welche nicht. Super!

Solche Leute kommen auch in Gefahrensituationen mit ihrem Auto
zurecht und reagieren bei 20 Km/h über Limit noch besser, als
die Hausfrau mit ihrem 11 Jahre alten Twingo und verrosteten
Bremsscheiben unter Einhaltung der Begrenzung.

Es sind dann genau die unerfahrenen Fahrer mit ollen Möhren, die aus Unsicherheit ihre Karre vor den nächsten Baum fahren, nur weil hinter ihnen ein erfahrener Autofahrer mit seiner schweren Limousine mit acht Airbags auf 2 Meter dicht auffährt. Die Unsicherheit ist in so einem Fall sicherlich auch eine Unfallursache, eigentlich herbeigeführt wird eine derartige Situation durch einen Fahrer, der die Situation aus seiner Sicht im Griff hatte.

Prinzipiell unterscheidet sich dieser erfahrene Fahrer nicht allzu sehr von jungen Discoraser, der auch aus Unerfahrenheit seine Kiste in der Kurve nicht unter Kontrolle hat und sich um den nächsten Brückenpfeiler wickelt. Nur daß der eine aus eigener Unsicherheit sich selbst und andere in Gefahr bringt, der andere aber aus der Überzeugung heraus, die Lage unter Kontrolle zu haben. Dummerweise kann man nur sein eigenes Verhalten und das seines eigenen Fahrzeugs unter Kontrolle haben, nicht aber das der anderen Verkehrsteilnehmer.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U. einen Verkehrstoten.

Im übrigen kann man bei 75 km/h statt 30 schon Vorsatz
unterstellen und dann wirds noch teurer und länger und
vielleicht ist noch eine MPU drin.

Das wäre dann noch die Höhe. Wobei man sich schon sehr dreist
benehmen muss, um das vor Gericht aufgebrummt zu bekommen.

Nein, festgestellter Vorsatz ist schnell mal Grund genug. Sollte der Fragesteller seine Ausführungen unverändert vor Gericht wiederholen, hat er gute Chancen auf eine MPU - und aus meiner Sicht ganz zu recht.

Noch kurz zu den Berufskraftfahrern: In den mir bekannten deutschen Großstädten sind es insbesondere die Taxifahrer, die durch überhöhte geschwindigkeit, Mißachtung von Vorfahrtsregeln und Lichtzeichen sowie unzureichender Beleuchtung unterwegs auffallen. Ich kann mich in den letzten 12 Monaten an mindestens drei Situationen auf dem Weg zur Arbeitsweg erinnern, in denen es nur meiner Reaktion zu verdanken war, daß ich nicht von einem dieser erfahrenen Berufskraftfahrer niedergemäht wurde, die jede Situation deutlich besser im Griff haben als die Freizeitfahrer. Übrigens verläuft mein Fußweg zur Arbeit zu mehr als 2/3 in Wohngebieten bzw. 30er-Zonen.

Es ist also aus meiner Sicht durchaus denkbar, daß Sicherheit im Straßenverkehr mit Überheblichkeit und Selbstüberschätzung verschwimmt. Wenn ich mal wochentags auf deutschen Autobahnen unterwegs sind, sind es die Fahrer von klassischen Vertrieblerfahrzeugen, die sich auf überfüllten Autobahnen in Drängelei, Rechtsüberholen und aggressivem Verhalten üben. Insofern kann ich Deine Einschätzung nicht teilen. Sicherlich gibt es auch Außendienstmitarbeiter, die im Straßenverkehr nicht oder nur positiv auffallen. Sollte es so sein, ruinieren die restlichen deren Ruf.

Gruß,
Christian

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Hallo,

Sprich, WENN die Schilder mit dem Zuastz „Schule“ versehen
sind, hat man sich solange an die Beschränkung zu halten, wie
die Gefahr besteht. Wenn die Schule vorbei ist, bzw. aufgrund
anderer Gründe keine Gefahr mehr vorhanden ist, kann man
wieder Gas geben.

bestreitet niemand. Nur der Umstand, daß es nun einen Bußgeldbescheid, ein paar Punkte und ein Fahrverbot gibt, deutet darauf hin, daß das Streckenverbot noch bestand.

Gruß,
Christian

Zum Sinn von Gerichten…
Mannmannmann,
die Frage war, welche Chancen er vor Gericht hätte. Vor Gericht streitet man um etwas, jeder bringt seine Fakten und Argumente vor, dann wird entschieden, wer Recht hat. Sorry, Recht bekommt. Mit Deiner Antwort setzt Du vraus, dass der Blitzer alles richtig gemacht hat. Kann sein. Kann aber auch nicht. Und gerade um diese Möglichkeit geht es mir. Wenn er direkt 100 m hinter dem Schild stand, am besten noch bei Tag, okay. Wenn aber erst ein Stück nach der Schule, am besten noch Nachts, darf man lt. vorgenanntem $ davon ausgehen, dass die „Gefahr“ vorbei ist, und das Verbot somit aufgehoben. Denn man kann als Autofahrer eben nicht ahnen, ob noch eine Aufhebung kommt. Wenn zum Beispiel an einer kleinen Baustelle ein 30er Schild hängt, aber keine Aufhebung folgt, darfst Du anschließend trotdem wieder Gas geben, weil die Stelle eindeutig vorbei ist. Wenn sich dann ein Blitzer 200 m hinter die Baustelle stellt, nur weil er meint, es gilt noch 30, darf man sich ruhig mit ihm streiten. Gleiches gilt für Schulen. Nun klar?

Gruß,

Markus

Hi,

die Frage war, welche Chancen er vor Gericht hätte. Vor
Gericht streitet man um etwas, jeder bringt seine Fakten und
Argumente vor, dann wird entschieden, wer Recht hat. Sorry,
Recht bekommt. Mit Deiner Antwort setzt Du vraus, dass der
Blitzer alles richtig gemacht hat.

was Du hier unternimmst, ist Rechtsberatung, d.h. Sachverhaltsaufklärung und Strategieausarbeitung. FAQ:1129

C.

Hallo!

die Frage war, welche Chancen er vor Gericht hätte. Vor
Gericht streitet man um etwas, jeder bringt seine Fakten und
Argumente vor, dann wird entschieden, wer Recht hat. Sorry,
Recht bekommt. Mit Deiner Antwort setzt Du vraus, dass der
Blitzer alles richtig gemacht hat.

Das ist aber nicht der Diskussionspunkt hier. Wenn zu Unrecht geblitzt worden ist dann ist es doch völlig klar, dass man keine Übertretung begangen hat und sich im Verfahren auch hoffentlich erfolgreich dagegen wehren kann.

Die Diskussion dreht sich wie immer in solchen Fällen darum, ob man sich aussuchen kann, ob man sich an Gesetze hält oder man das nicht kann - das ist nämlich des Pudels Kern - also der Kernpunkt der Diskussion auf eine abstrakte Ebene gehoben.

Gruß
Tom

Schmarr’n…

Wir diskutieren hier als Rechtsinteressierte über einen fikiven Fall, hab doch auch geschrieben „…U.U. könnte §41 StVO die Lösung, bzw. zumindest einen Ansatz enthalten…“. Eben für diesen Fall. Wenn das nicht geht, macht doch gleich das Forum dicht. Eine Rechtberätung gäbe ich aber nur, wenn jemand tatsächlich Mist gebaut hätte, oder eben Rat bräuchte. Dem ist hier aber ncht so. Oder verstoßen Dozenten in der Uni gegen das Gesetz, wenn sie fiktive Fälle haarklein durchspielen, mit allen §§? Dann begründe mir das bitte.

Ansonsten solltest Du lieber mal was zum Thema beitragen, anstatt den Thread unnötig in die Länge zu treiben! Und das als Mod…

Gruß,

Markus