Wer informiert einen wenn die Mutter stirbt

ich habe seit ca.30 Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter. Wer informiert mich, wenn sie stirbt? Ich habe durch Heirat 2x meinen Namen gewechselt und mehrfach meinen Wohnsitz. Gibt es eine Möglichkeit mich an ein Amt zu wenden? Wenn ja welches?

War das nicht das Standesamt des Geburtsortes der Mutter? Bin mir nicht wirklich sicher, aber könnte sein.

vnA

Hallo,

wurde ein Testament gemacht, sollte das Nachlassgericht des Wohnortes
der Mutter die Hinterbliebenen informieren.

Gruss Tine

Gibt es
eine Möglichkeit mich an ein Amt zu wenden? Wenn ja welches?

Hallo,

Das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes ist das zuständige Gericht für den Erbfall. Ob eine amtliche Erbenermittlung erfolgt hängt vom Bundesland ab.

Wenn ein Testament vorliegt wirst du auf jeden Fall informiert - egal ob als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

Auskunft sollte aber auch das Geburtsstandesamt erteilen können.

ml.

Hallo,

Auskunft sollte aber auch das Geburtsstandesamt erteilen
können.

Bei vielen Standesämtern liegen darüber überhaupt keine Unterlagen vor.

Dabei sollte man auch beachten, dass in der Kommunalverwaltung die elektronische Datenerfassung erst nach 1975 statt gefunden hat.

Gruß Merger

Nachfragen (+ [MOD-Hinweis])
Hi!

Jetzt bin ich auch neugierig geworden:smile:

Das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes ist das zuständige Gericht für den Erbfall. Ob eine amtliche Erbenermittlung erfolgt, hängt vom Bundesland ab.

Heißt was? Ob das Nachlassgericht nach möglichen Erben sucht, hängt vom Bundesland ab – und wenn man im falschen wohnt und die Erben nicht gerade vor Ort wohnen, haben die (und auch der Erblasser; Stichwort: «letzter Wille») Pech gehabt [und das Erbe geht an Vater Staat]?

Wenn ein Testament vorliegt, wirst Du auf jeden Fall informiert - egal ob als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

Wie funktioniert das in Fällen wie dem geschilderten, sprich: Was, wenn die Mutter der UP in einem der Bundesländer ohne amtliche Erbenermittlung gelebt hat (und gestorben ist) und die UP aufgrund der Namensänderungen und Umzüge nicht ohne Weiteres aufzufinden ist (unter der Prämisse, dass sie tatsächlich im Testament erwähnt wurde).

Auskunft sollte aber auch das Geburtsstandesamt erteilen können.

Meinst Du jetzt Auskunft ggü. der UP beim Geburtsstandesamt der Mutter?
Wenn ja: Würde das letztendlich bedeuten, dass die UP, wenn sie mit Sicherheit wissen möchte, ob die Mutter verstorben ist, dort quasi einmal im Monat (oder so) nachfragen müsste, wie deren aktueller … äh … Status ist (tot oder lebendig)?


→ [MOD] Hinweis an dieser Stelle: Hier ist keine Diskussion erwünscht wie in dem (inzwischen abgeschlossenen) /t/wer-informiert-einen-wenn-die-mutter-stirbt/7038855
Es wurde eine sachliche Frage gestellt, die auch sachlich (und ohne – explizite wie implizite – moralische Bewertung! * ) zu beantworten ist – erst recht, da hier
absolut nichts weder über die Hintergründe für die lange Funkstille noch über die Gründe der konkreten Fragestellung bekannt ist (was für die Beantwortung ja auch nicht nötig ist)!

LG
Jadzia Dax
Userin + MODöse :smile:

*) vgl. hierzu auch /t/mod-ab-sofort-strengere-auslegung-der-netiquette/…

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Auch hi

Jetzt bin ich auch neugierig geworden:smile:

Das freut mich.

Heißt was? Ob das Nachlassgericht nach möglichen Erben sucht,
hängt vom Bundesland ab – und wenn man im falschen wohnt und
die Erben nicht gerade vor Ort wohnen, haben die (und auch der
Erblasser; Stichwort: «letzter Wille») Pech gehabt [und das
Erbe geht an Vater Staat]?

Das heiß es nicht. Es bedeutet nur, dass gesetzliche Erben - und hier nur die orginär mit dem Erbfall berufenen Erben nicht von Amts wegen über den Erbfall informiert werden.
Du hast das Stichwort „letzter Wille“ in den Raum geworfen. Bei einem „letzten Willen“ liegt ja ein Testament vor und hier ermitteln natürlich auch die Bundesländer ohne amtl. Erbenermittlungspflicht. Zu ermitteln sind neben den Erben auch die Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Beauflagten, die Person des Testamentsvollstreckers…

Wie funktioniert das in Fällen wie dem geschilderten, sprich:
Was, wenn die Mutter der UP in einem der Bundesländer ohne
amtliche Erbenermittlung gelebt hat (und gestorben ist) und
die UP aufgrund der Namensänderungen und Umzüge nicht ohne
Weiteres aufzufinden ist (unter der Prämisse, dass sie
tatsächlich im Testament erwähnt wurde).

Das Nachlassgericht wird bei einem Testament wie oben beschrieben natürlich ermitteln. Die amtswegige Erbenermittlung erstreckt sich nur nicht auf die gesetzliche Erbfolge.
Die potentielle Erbin kann sich aber auch mit einer Anfrage direkt an das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes wenden und einfach mit einer Sterbeurkunde anfragen ob ein Nachlassvorgang anhängig ist.

Meinst Du jetzt Auskunft ggü. der UP beim Geburtsstandesamt
der Mutter?

Richtig.

Wenn ja: Würde das letztendlich bedeuten, dass die UP, wenn
sie mit Sicherheit wissen möchte, ob die Mutter verstorben
ist, dort quasi einmal im Monat (oder so) nachfragen müsste,
wie deren aktueller … äh … Status ist (tot oder lebendig)?

Nun ja - wenn sie das für sinnvoll hält. Einfacher wäre wohl der Weg die Adresse der Mutter zu ermitteln und sich dann die Telefonnummer geben zu lassen…dann kann sie einmal im Monat sort anrufen…

lg.

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