Wer ist katholisch?

Hallo,

Nach deiner Interpretation wäre der nun gleichzeitig Jude,
Christ und Buddhist.

Falsch. Es ging nur darum, wie die katholische Kirche die Getauften ansieht. Nicht wie ich sie ansehe oder sie sich selbst ansehen, noch wie sie andere Religionsgemeinschaften ansehen.

Gruß
Elke

Hallo

Falsch.

Ich darf dich noch mal an deine diesbezügliche Aussage erinnern:

Für Christen ist das einfach so: einmal getauft, immer Christ.

Wo ich nun in meiner Schlussfolgerung geirrt habe, kann ich nicht erkennen.
Wenn die Taufe jemanden endgültig zum Christen machen würde, auch wenn dieser später an etwas ganz anderes glaubt, dann müsste die Katholische Kirche jeden der mal getauft wurde als Christen ansehen, egal was er nun tatsächlich bekennt. Dem ist aber nicht so. Abgefallenen Christen werden selbstverständlich auch von der rkK ihrem neune Bekenntnis zugerechnet.

Gruß
Werner

Hallo Gernot,

Es gibt genau genommen keine katholische (evangelische,…
usw.)
Taufe auch wenn jetzt einige widersprechen werden.
Da die Taufe „JEDER“ spenden kann, auch ein Nichtchrist !!
ist mit der Taufe allein keine konfessionelle Zugehörigkeit
festgelegt.

Wenn dem so ist, dann frage ich mich, wie es kommt, dass mir
bei meinem ersten Aushilfsjob, den ich zwischen Abitur und
Studium ausübte, Kirchensteuer abgezogen wurde:

wie so oft (leider) geht Deine Einlassung hier am Problem
vorbei.
Es wurde eine religiöse , keine zivilrechtliche Fragestellung
hier vorgetragen.

Und wer eh nicht daran glaubt, braucht sich auch nicht darüber
aufzuregen - wie dies in einigen früheren Diskussionen mache
in blamabler Weise getan haben.

Die Frage ist, wer da blamiert wurde!

Hier hast Du mal genau verstanden.

Gruß VIKTOR

Meine Frage war nicht ausdrücklich eine religiöse. Sie lautete einfach: „Wer ist katholisch“. Willkommen sind mir ALLE Aspekte, die zu der Beantwortung beitragen.

Bisher habe ich hier gelernt: Zivilrechtlich hat die Taufe die Konsequenz, dass man aus der Kirche austreten muss, wenn man ihr nicht mehr angehören will. Hat man dies getan, hat man auch das gute Recht, nicht mehr als katholisch betrachtet zu werden und ist (rechtlich gesehen) auch kein Christ mehr. Einige „Hardliner“ unter den Katholiken, glauben dies aber trotzdem. Warum, habe ich immer noch nicht ganz kapiert :smile:. Es ist aber reine Glaubenssache und damit deren „Bier“.

Vielen Dank für die Antworten!

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Vielen Dank!
Hallo und vielen Dank!

Die Sakramentslehre der katholischen Kirche ist sehr
umfangreich, aber natürlich kann auch ein getaufter Christ vom
Glauben abfallen und ist dann kein Christ mehr.
Das Christ-sein setzt Glauben voraus, sofern dies
psychisch/physisch möglich ist.

Das würde dann bedeuten, dass die katholische Kirche doch den Glauben höher bewertet als einen Vorgang wie die Taufe. Wie du richtig schreibst, wäre alles andere ein völlig irrwitziges Durcheinander.

Nur warum denken/glauben dann so viele Katholiken (wie man auch hier im Forum lesen kann), dass jemand wie ich, immer noch katholisch oder zumindest christlich wäre?

Hallo Viktor,

Es wurde eine religiöse , keine zivilrechtliche Fragestellung
hier vorgetragen.

Und wer eh nicht daran glaubt, braucht sich auch nicht darüber
aufzuregen - wie dies in einigen früheren Diskussionen mache
in blamabler Weise getan haben.

Die Frage ist, wer da blamiert wurde!

Hier hast Du mal genau verstanden.

Habe ich das? Auf jeden Fall habe ich verstanden, dass es etwas anderes ist, ob Eltern eine(n) Minderjährige(n) aus Sorge um sein gesundheitliches Wohl in einem Turnvereinb anmelden oder ob sie seinen Beitritt zu einem Verein mit weltanschualicher Ausrichtung erklären.

Mit Verlaub: Als rechtlicher Vertreter die Mitgliedschaft eines Säuglings in einer Kirche zu erkären ist genau so absurd, als wollte man in dieser Eigenschaft dessen Mitgliedschaft bei Amnesty International, Médecins Sans Frontières oder in der Linkspartei erklären, so ehrenwert die Ziele dieser Organisationen auch sein mögen!

Gruß Gernot

Hallo Gernot

Mit Verlaub: Als rechtlicher Vertreter die Mitgliedschaft
eines Säuglings in einer Kirche zu erkären ist genau so
absurd, als wollte man in dieser Eigenschaft dessen
Mitgliedschaft bei …

(usw. irgendeiner Organisation)

es ist aber so, daß Millionen und Milliarden von Eltern dies
überhaupt nicht absurd finden.
Nun argumentiere ich hier eigentlich gegen meine eigene Einstellung,
daß niemals eine große Zahl von Handelnden ein Beweis für die
Richtigkeit eines Handelns ist auch wenn die große hier Zahl doch
nachdenklich machen sollte.
Wir haben die Argumente für und wider aber hier im Forum schon oft
erschöpfend ausgetauscht.
Dein (wiederholter) Vergleich hinkt, weil Religion eben, wenn
sie ein zentraler Inhalt einer Lebensgemeinschaft (Familie)ist,
nicht mit irgendeiner Organisation verglichen werden kann.
Der Säugling wird in eine Gemeinschaft aufgenommen,(nicht in eine
Organisation) in der auch die Eltern leben (manchmal mehr oder
weniger) oder der sie doch eine sehr große Bedeutung zumessen.
Das Kind dann „außen vor“ zu lassen - das wäre absurd.
Dies gilt für fast alle Religionen.

Gruß VIKTOR

Hallo Gernot

Mit Verlaub: Als rechtlicher Vertreter die Mitgliedschaft
eines Säuglings in einer Kirche zu erkären ist genau so
absurd, als wollte man in dieser Eigenschaft dessen
Mitgliedschaft bei …

(usw. irgendeiner Organisation)

es ist aber so, daß Millionen und Milliarden von Eltern dies
überhaupt nicht absurd finden.

Dann wird es vielleicht endlich mal Zeit, dass sich bei diesen Eltern -entgegen irhem gefühlten Gewohnheitsrecht- endlich einmal ein Unrechtsbewusstsein einstellt:

Eltern haben einfach nicht den Glauben ihres Kindes oder dessen sexuelle Orientierung zu kennen und schon gar über dessen Kopf hinweg zu bestimmen, geanuso wenig, wie sie sich von ihrem Spross erhoffen sollten, dass der/die einmal all das in seinem/ihrem Leben erreicht, was sie selbst in ihrem eigenen Leben versäumt haben!

Gruß Gernot

Hallo,

Nun wir haben ja Religionsfreiheit, darum darfst du das glauben.

Tatsächlich sind die Eltern aber, je jünger Kinder sind, in jedem Recht alles über diese Kinder zu wissen und fast alles für diese zu bestimmen, auch dass sie der Religionsgemeinschaft der Eltern angehören sollen. (Ab 14 können die Kinder das dann selbst entscheiden.)

Dieses Recht könnte nur durch richterlichen Beschluss eingeschränkt werden wenn das Kindswohl gefährdet wäre.

Nun magst du die religiöse Unterweisung von Kindern für schädlich halten, wie manche vegan bewegte Tante es verantwortungslos findet Kindern Fleisch zu essen zu geben.

Tatsache ist aber das beides vollkommen rechtmäßig ist.

Nebenbei bemerkt ist die Kindstaufe zunächst vor allem ein Zuspruch der Gemeinde und eine Verpflichtung der Eltern und Paten gegenüber dem Kind, die dem freiwillig zustimmen. Dem Kind wird damit nichts auferlegt. Wo du da die unrechtmäßige Fremdbestimmung siehst ist mir rätselhaft.

Gruß
Werner

Hallo,
ich bin etwas überrascht, dass aus Deiner Frage, die mE eigentlich einfach und eindeutig zu beantworten ist, solch ein langer Diskussionsthread entstanden ist - ohne dass jemand die Frage zutreffend beantwortet hat. Deine Frage ist allerdings auch nicht gerade glücklich gestellt. Auf eine Alternative ‚Glaube oder Taufe‘ läuft es jedenfalls nicht hinaus.

Deine Kollegin hat jedenfalls eindeutig unrecht. Die Taufe gehört zwar zum Initiationsritus der katholischen Kirche, sie ist aber durchaus nicht ausreichend, um jemanden zum Katholiken zu machen.

Gehen wir der Einfachheit halber erst einmal von der Erwachsenentaufe aus, die ja ursprünglich der ‚Normalfall‘ war. Sie folgt auf das Katechumenat, also auf die gründliche Unterweisung im Glauben. Es handelt sich grundsätzlich um eine rituelle Reinigung, wie sie in vielen Religionen (z.B. im Judaismus oder im Islam) bekannt ist. Die vollständige Initiation bedarf in der katholischen Kirche zweier weiterer Sakramente: der Bestätigung (confirmatio, Firmung) sowie der Eucharistie in Form der Erstkommunion. Nach Abschluss des Katechumenats (2-3 Jahre) wurde durch Spende dieser drei Sakramente die Initiation in die Kirche vollzogen.

Die Besonderheit bei der Kindertaufe ist nun, dass das Taufsakrament zeitlich ‚vorgezogen‘ wurde. Das hat nun mE wiederum weniger etwas mit der Funktion der Taufe als Initiationsritus zu tun (in diesem Alter ziemlich sinnlos), sondern mit seiner Funktion als Reinigungsritus. Die hohe Kindersterblichkeit vergangener Jahrhunderte macht es verständlich, dass man dieses Sakrament, das als Symbolhandlung den Menschen von der Erbsünde reinigt, schon Neugeborenen zuteil werden lassen wollte. Im Zusammenhang damit steht die Theorie des limbus puerorum, in dem die Seelen Ungetaufter (also mit der Erbsünde Behafteter), die jedoch frei von persönlicher Schuld sind, einen nachtodlichen Aufenthalt finden. Diese theologische Lehre ist übrigens auf Betreiben Papst Benedikts XVI. seit etwas über einem Jahr nicht mehr offizielle katholische Doktrin.

Mithin hat man Dich als Kind einem katholischen Reinigungsritus unterzogen - nach katholischem Verständnis bist Du damit frei von der Erbsünde. Ohne Firmung und Erstkommunion (denen wiederum die Unterweisung, das Katechumenat vorangeht) bist Du aber noch kein Christ. Das geht eindeutig aus dem Corpus Iuris Canonicus (Es handelt sich hier um ein kirchenrechtliches , nicht theologisches Problem) hervor:

Can. 842 § 2 Sacramenta baptismi, confirmationis et sanctissimae Eucharistiae ita inter se coalescunt, ut ad plenam initiationem christianam requirantur. (Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der heiligsten Eucharistie sind so eng miteinander verbunden, daß sie zur vollen christlichen Initiation erforderlich sind.)

Katholischer Christ bist Du also erst nach Empfang von Taufe, Firmung und Erstkommunion - jedenfalls im kirchenrechtlichen Sinne. Nur im Sinne des deutschen Staatskirchenrechts (ein ganz anderes Paar Stiefel) gehörst Du allein durch die katholische Kindstaufe steuerlich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eines deutschen Bistums an.

Wenn Du nun aus der Kirche austrittst - dann trittst Du eigentlich nicht aus „der Kirche“ aus, sondern aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ‚Bistum Köln‘ (oder Mainz, Tier …). Aus der Kirche tritt man nicht aus (das ist kirchenrechtlich nicht vorgesehen), aus der wird man ausgeschlossen - d.h. mit dem sog. Kirchenaustritt ist zumindest in Deutschland automatisch die Exkommunikation verbunden, da der Austritt einen Verstoß gegen CIC Can. 209 § 1 darstellt:

Christifideles obligatione adstringuntur, sua quoque ipsorum agendi ratione, ad communionem semper servandam cum Ecclesia. (Die Gläubigen sind verpflichtet, auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren.)

Die Erklärung des Kirchenaustritts wird in Deutschland also generell als Apostasie a fide (Abfall vom Glauben) gewertet, die mit Exkommunikation ‚bestraft‘ wird. Auch wenn Du die Sakramente Taufe, Firmung und Kommunion empfangen hast, bist Du in Deutschland durch die Erklärung des Austritts aus der katholischen Kirche exkommuniziert - also auch seitens der Kirche von ihr ausgeschlossen.

Zur Zeit ist der Vatikan bestrebt, da etwas Bewegung in die Sache zu bringen, stößt jedoch dabei auf wenig Gegenliebe seitens der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. z.B. http://www.stern.de/politik/deutschland/:Vatikan-Kei… ). Dabei wäre noch zu beachten, dass der Verzicht auf zwangsläufige Exkommunikation bei Austritt, den Papst Benedikt anstrebt, natürlich nur für Fälle gedacht ist, wo alleine aus finanziellen Gründen (also wegen der Kirchensteuer) der Austritt aus der Kirche erklärt wird - nicht, wenn es sich um Apostasie handelt.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Werner,
der von mir angesprochene „kollektive Irrtum“ geht wohl weiter.

Nebenbei bemerkt ist die Kindstaufe zunächst vor allem ein
Zuspruch der Gemeinde und eine Verpflichtung der Eltern und
Paten gegenüber dem Kind, die dem freiwillig zustimmen.

Nein, zuerst ist sie ein Sakrament mit „Wirkung“ - nach
Auffassung der christlichen Konfessionen. Ich hatte es in meinem
ersten Beitrag hier schon erläutert.Da irgendetwas zu verbiegen
(in der Reihenfolge der Wertung) geht daneben.

Dem Kind wird damit nichts auferlegt.

Nicht ganz richtig.(s.unten)

Wo du da die unrechtmäßige
Fremdbestimmung siehst ist mir rätselhaft.

Das ist wohl richtig. Ethische und moralische Erziehung eines Kindes
und Hinführung zur eigenen religiösen Gemeinschaft mit positiver
Zielrichtung als Fremdbestimmung zu bezeichnen ist absoluter Quatsch.

Gruß VIKTOR

Hallo VIKTOR

der von mir angesprochene „kollektive Irrtum“ geht wohl weiter.

?

Nebenbei bemerkt ist die Kindstaufe zunächst vor allem ein
Zuspruch der Gemeinde und eine Verpflichtung der Eltern und
Paten gegenüber dem Kind, die dem freiwillig zustimmen.

Nein, zuerst ist sie ein Sakrament mit „Wirkung“ - nach
Auffassung der christlichen Konfessionen. Ich hatte es in
meinem ersten Beitrag hier schon erläutert.Da irgendetwas zu
verbiegen (in der Reihenfolge der Wertung) geht daneben.

Das es sich primär um ein Sakrament handelt und es um dessen Wirkung geht, stimmt natürlich. Wobei Erb sünde m. E. hier nur als ein recht ungenaues Schlagwort stehen kann.

In der Diskussion waren wir hier aber davon schon längst entfernt.
Mein Beitrag bezog sich auf die angebliche Zumutung durch die Taufe Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft zu werden.
Darauf bezogen stellt die Taufe, wie ich meine, keine Verpflichtung zu irgendwas als Zwangsmitglied dar, sondern ein Versprechen an das Kind.

Dem Kind wird damit nichts auferlegt.

Nicht ganz richtig.(s.unten)

Wo das „nicht ganz“ steckt, konnte ich nun nicht sehen. Eine Christliche Erziehung (wenn man das als „Auferlegtes“ auffassen will) ist ja keine zwangsläufige Folge oder Bedingung der Taufe.

Gruß
Werner

Hallo Werner!

Nun wir haben ja Religionsfreiheit, darum darfst du das
glauben.

Tatsächlich sind die Eltern aber, je jünger Kinder sind, in
jedem Recht alles über diese Kinder zu wissen und fast alles
für diese zu bestimmen, auch dass sie der
Religionsgemeinschaft der Eltern angehören sollen. (Ab 14
können die Kinder das dann selbst entscheiden.)

Ja, in manchen weniger zivilisierten Ecken der Welt maßen sich Eltern sogar an, ihre Kinder im zarten Alter von secha oder so mit ihren Cousins und Kusinen zu verloben, was dann oft im heiratsfähigen Alter in Zwangsverheiratung und Vergewaltigung gipfelt.

Nein, verdammt nochmal:
Es ist nicht das Bier der Eltern, die Relgionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder den Ehepartner ihrer Kinder zu bestimmen!
In welchem Jahrhundert leben wir denn?

Nun magst du die religiöse Unterweisung von Kindern für
schädlich halten,(…)
Tatsache ist aber das beides vollkommen rechtmäßig ist.

Das lässt sich ja leicht durch ein Gesetz abstellen, zumal es ja auch im Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit des Kindes steht.

Nebenbei bemerkt ist die Kindstaufe zunächst vor allem ein
Zuspruch der Gemeinde und eine Verpflichtung der Eltern und
Paten gegenüber dem Kind, die dem freiwillig zustimmen. Dem
Kind wird damit nichts auferlegt. Wo du da die unrechtmäßige
Fremdbestimmung siehst ist mir rätselhaft.

Mir wurde -wie gesagt- im ersten Monat der Ausübung meines ersten Aushilsjobs zugemutet, Kirchenstuer zu zahlen, obwohl ich diesem Verein nie beigetreten bin.

Spätestens als ich 14 und religionsmündig war und der Firmung/Konfirmation fernblieb, hätte man dies als eindeutige Aussage werten müssen, dass meine Taufe und der durch meine Eltern erklärte Kircheneintritt null und nichtig sind und dies auch rückwirkend schon immer waren.

Gruß Gernot

so ist das nicht.
Gott will, dass alle Menschen selig werden!

Diese Kinder können sich ja taufen lassen, wenn sie groß sind.

Sehr unwahrscheinlich. Denn diese Kinder werden ja oftmals auch religiös erzogen und sind überzeugt das richtige zu glauben.

Und Eltern, die nach den Grundsätzen der KK leben, werden ihr
Kind taufen lassen, ohne den Säugling nach seinem Willen zu
fragen. (wozu auch?)

Vielleicht damit jeder Mensch diese Entscheidung für sich selbst tragen kann? Und zwar aus wirklicher Überzeugung, und nicht aus der Tatsache herraus das sie eben in dem Verein drin sind.

Gruss Harald

Gruss Melina

[MOD]: Findet ein Ende
Hallo Ihr Drei,

ich bitte Euch bei dieser Diskussion nun ein Ende zu finden, oder sie per Mail weiterzuführen, da nunmehr jeder seinen Punkt genügend dargelegt hat.

Die Nebeneinanderreihung von Kindstaufe und Frühverlobung lässt erkennen, dass sich die Gemüter so langsam echauffieren und die Sache ins offtopic abzurutschen droht.

Herzlichen Dank
Yseult, MOD

Hallo Werner

Erb sünde m. E. hier nur als ein recht
ungenaues Schlagwort stehen kann.

strittiger Begriff ja,(ich sagte es schon) Schlagwort nein.

Dem Kind wird damit nichts auferlegt.

Nicht ganz richtig.(s.unten)

Wo das „nicht ganz“ steckt, konnte ich nun nicht sehen. Eine
Christliche Erziehung (wenn man das als „Auferlegtes“
auffassen will) ist ja keine zwangsläufige Folge oder
Bedingung der Taufe.

Wenn diese nur wie eine Geburtstagsfeier - das wars dann -
abgehandelt wird - nein, aber als Einbindung in die Lebens-
überzeugung der Eltern - ja.
Eine christliche (oder auch moralische) Erziehung impliziert
auch immer eine Gewissensbildung und damit auch eine Auferlegung
von „Zwängen“ !! welche das Gewissen gebiert.
Eine falsche, form-orientierte religiöse (gesellschaftliche !)
Erziehung ohne nachvollziehbaren Bezug zu einem Sinn kann den sonst
„einsehbaren“ Zwang in JEDER Erziehung zu einem echten, belastenden
Zwang, werden lassen der zerstört satt aufbaut.
In diesem Sinne kann ich die Einlassungen von Helmut verstehen, was aber nicht seine Kritik an der Kindertaufe selbst nachvollziehbar macht.

Gruß VIKTOR

O.T.
Ach Ihr Lieben,

wir wissen doch alle, dass Gernot nicht dazu neigt, sich intellektuell zu überfordern und dass er deswegen immer wieder seine Invektiven unverändert abspult.

Er kann doch nichts dafür, dass er so eine schwere Kindheit hatte. Für diejenigen, die an Wiedergeburt glauben (Verzeih mir, bitte lieber Ralf, ich weiß, dass alles ganz anders ist!): Gernot kann auch für sein Scheiß-Karma nichts. Das läuft jetzt einfach mit ihm.

Also lasst ihn in Frieden; dann kommt vielleicht der Tag, an dem er uns auch in Frieden lässt.

Gruß - Rolf

Hallo Ralf,

ich bin etwas überrascht, dass aus Deiner Frage, die mE
eigentlich einfach und eindeutig zu beantworten ist, solch ein
langer Diskussionsthread entstanden ist - ohne dass jemand die
Frage zutreffend beantwortet hat.

die Frage wurde schon einfach und zutreffend beantwortet.

Es handelt sich grundsätzlich um eine
rituelle Reinigung, wie sie in vielen Religionen (z.B. im
Judaismus oder im Islam) bekannt ist.

Das ist so nicht richtig. Eine Reinigung kann man wiederholen.
die Taufe, im Verständnis der maßgebenden christlichen Konfessionen,
nicht. Sie ist eine „Neugeburt“ (auch im NT in diesem Sinne
so definiert oder umschrieben, z.Bsp auch Joh.3,3-7 u.Röm.6,2-4 usw.)

Mithin hat man Dich als Kind einem katholischen
Reinigungsritus unterzogen - nach katholischem Verständnis
bist Du damit frei von der Erbsünde.

Ritus nein, Sakrament ja - jedenfalls nach kath.Verständnis.
Reinigung nein, Befreiung ja.
Es ist richtig, daß beides oft in „einem Atemzug“ aufgeführt
wird, verwirrt aber nur und - bringt so lange Diskussionen
hervor wie Du eingangs beklagst.

Gruß VIKTOR

Habe versehentlich den Namen Helmut in meinem Beitrag
genannt, meinte aber Gernot.
Sorry
V.

Hallo Viktor,

die Frage wurde schon einfach und zutreffend beantwortet.

möglicherweise habe ich es ja in dem etwas unübersichtlichen Thread übersehen - aber mir ist nicht aufgefallen, dass

1.) darauf hingewiesen wurde, dass die Frage ein kirchenrechtliches Problem betrifft und kein staatskirchenrechtliches (das ist z.B. Gernots Problem, dass er dies fröhlich miteinander verwechselt)

2.) dass die Frage sich nicht ausschließlich durch eine theologische Erörterung des katholischen Verständnisses der Taufe beantworten lässt (das ist z.B. u.a. auch Dein Problem, da Du die Relevanz zweier weiterer kirchenrechtlich erforderlicher Sakramente in Bezug auf die Zugehörigkeit zur Kirche übersehen oder doch zumindest nicht erwähnt hast)

3.) die Fragestellerin dahingehend aufgeklärt wurde, dass der Austritt aus der staatskirchenrechtlichen KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Bistum XXX in Deutschland automatisch eine Exkommunikation bewirkt, so dass mithin auch die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht nur im staatskirchenrechtlichen, sondern auch im kirchenrechtlichen Sinne beendet ist (wobei es sich nichtsdestotrotz um zwei verschiedene Rechtsakte handelt)

und schließlich

4.) dass die Kollegin der Fragestellerin daher mit ihrer Behauptung, sie gehöre allein durch den Empfang des Sakraments der Taufe unauflöslich der katholischen Kirche an, nach den Bestimmungen des Kirchenrechtes eindeutig Nichtzutreffendes behauptet - weder ist die Taufe alleine dafür ausreichend (wenn auch zwingend erforderlich) noch ist eine solche Angehörigkeit unauflöslich.

Um also die Ausgangsfrage kurz und knapp und ohne weitere Begründungen zu beantworten: nein, durch die Taufe alleine wird man nicht Mitglied der katholischen Kirche (man wird nach deren theologischer Ausdeutung lediglich von der Erbsünde befreit - wie Du selbst richtig dargestellt hast). Und ja, selbst wenn man außer der Taufe auch noch die Sakramente der Firmung und der Eucharistie empfangen hat, ist man in Deutschland durch Erklärung des Austritts aus der Kirche beim zuständigen Amtsgericht automatisch auch exkommuniziert und damit auch aus Sicht der katholischen Kirche nicht mehr deren Mitglied.

Wenn Du mir eine Antwort in diesem Sinne in dem Thread hier belegen (oder diese, meine Antwort widerlegen) kannst, dann tu dies bitte - dann habe ich dies wohl übersehen.

Es handelt sich grundsätzlich um eine
rituelle Reinigung, wie sie in vielen Religionen (z.B. im
Judaismus oder im Islam) bekannt ist.

Das ist so nicht richtig. Eine Reinigung kann man wiederholen.
die Taufe, im Verständnis der maßgebenden christlichen
Konfessionen, nicht.

Ich kann mir zwar gut vorstellen, was Du mit „maßgebend“ meinst - hoffe jedoch, Du hast dies rein im quantitativen Sinne gemeint. Beschränken wir uns auf die katholische Kirche und lassen wir ihren Anspruch auf Deutungshoheit mal außer Betracht - schließlich war ausdrücklich nach dem katholischen Verständnis der Zugehörigkeit zur Kirche gefragt (was die Antwort erheblich vereinfacht).

Mithin hat man Dich als Kind einem katholischen
Reinigungsritus unterzogen - nach katholischem Verständnis
bist Du damit frei von der Erbsünde.

Ritus nein, Sakrament ja - jedenfalls nach kath.Verständnis.
Reinigung nein, Befreiung ja.

Es ist traurig genug, dass hier kein Katholik in der Lage oder willens war, die Ausgangsfrage zutreffend und vernünftig zu beantworten - wenn auch aus meiner Sicht verzeihlich, da kirchenrechtliche Kenntnisse in spiritueller Hinsicht eher von geringfüger Bedeutung sind. Dass ich als Außenstehender da einen anderen Blick habe, musst Du mir schon zugestehen - und auch, dass ich in einem religionswissenschaftlichen (nicht theologischen ) Brett religiöse Handlungen wie Taufe, Firmung und Erstkommunion unter ihrem religionssoziologischen Aspekt - dem des Initiationsritus - betrachten darf und nicht unter dem theologischen Aspekt des Sakraments. Natürlich will ich Dir nicht verwehren, diesen Aspekt mit in die Betrachtung einzubringen. Ob dies für die Fragestellerin hilfreich ist, ist eine andere Frage …

Es ist richtig, daß beides oft in „einem Atemzug“ aufgeführt
wird, verwirrt aber nur und - bringt so lange Diskussionen
hervor wie Du eingangs beklagst.

Nicht zwangsläufig - wenn man sich darauf beschränkt, die Ausgangsfrage nüchtern und sachlich zu beantworten und darauf verzichtet, sie zum Anlass apologetischer oder religionskritischer Referate zu nehmen - was von der Fragestellerin ja ausrücklich nicht gewünscht war.

Was hier die Verwirrung verursacht hat ist - um es zu wiederholen - die undifferenzierte (und - sorry - teilweise sehr unqualifizierte) Vermengung kirchenrechtlicher, staatskirchenrechtlicher und theologischer Aspekte. Eben deswegen habe ich versucht, das etwas aufzudröseln.

Freundliche Grüße,
Ralf

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