Dann fahr ich halt nah an die grenze, an eiinem Tag nach SalzB.
mal eine gänzlich andere Ansicht
Hallo Julian,
ich sehe Deinen Plan offenbar etwas anders als die Mitschreiber, bitte lies in Ruhe, bevor Du *abstartest*, O.K.? *gg*
Nach dem Gesetz ist ein 12 jähriger ein Kind und kein Jugendlicher. Also darfst Du noch nicht alleine verreisen.
Das finde ich auch richtig.
Für wie erwachsen, reif und groß Du Dich auch halten magst, du bist noch ein Kind und obliegst damit besonderem Schutz.
—> (Was ich in dem Alter natürlich auch nicht so wahrgenommen habe und schon gar nicht hören wollte…) und was nicht heißt, dass Du damit gar nichts darfst, bzw. als Baby behandelt werden mußt
Du sagst, für Deine Mum ist das OK. Es ist aber nicht erlaubt.
Wenn Du 14 Jahre alt bist, kannst Du mit Erlaubnis Deiner Mum Deine Radtour machen, ob es sinnvoll und geraten ist, mit 14 Jahren alleine auf Tour zu gehen, ist eine ganz andere Sache.
Also, wie wäre es mit:
- Tour mit anderen befreundeten Jugendlichen
- Anschluß an Jugendgruppe (Pfadfinder NABU, Falken, Kirche…oder sonstwer)
http://www.neuburg-donau.de/buerger/k… - organisierte Tour mit cooler Betreuung, gibt es Alles, auch mit sehr abenteuerlichem Charakter
- warte noch die lockeren *paar Tage* und düs dann los.
Die Zeit kannst Du mit Tourplanung, Sparen auf gute Packtaschen, korrektes Zelt und tourentaugliches Rad und so weiter gut verbringen…
- Und wenns jetzt losgehen soll, dann mach Touren durchs Altmühltal oder die Donau entlang (super Radwegenetz), vielleicht kannst Du ja auch bei Freunden oder Verwandten übernachten…
-----> Aber auch das finde ich besser mit Gleichaltrigen oder älteren Jugendlichen oder Erwachsenen zusammen.
Falls Du mich für *altmodisch* hälst, bitte, aber Du bist nunmal erst 12, so ist es einfach.
Meine erste Radtour mit Schei…Rad durch Holland machte ich (Mädchen) übrigens mit grade 16 (das war schon ziemlich früh für die damalige Zeit)…war super!
In holländischen JH durften Jungs und Mädchen damals, anders als in Deutschland, zusammen aufs Zimmer…war schon lustig
Ist aber 25 Jahre her, und das Verhältnis zu meinen Eltern war von gegenseitigem Vertrauen geprägt
UND
sie kannten die (etwas älteren) Jugendlichen, mit denen ich unterwegs war.
Als Erwachsene habe ich alleinreisend mit dem Rad oder zu Fuß mit Rucksack so einige Urlaube gemacht und hatte immer Glück, dass mir nichts passiert ist, wederÜberfälle noch sonstwas…
(Und die Kohle schleppt man ja nunmal mit sich, bzw. Kontokarte…)
Echt Glück gehabt!
Die Erfahrungen des Alleinreisens möchte ich nicht missen.
Das ist ganz anders als zu mehreren, sehr wertvoll, Du sammelst ganz andere Eindrücke als mit Anderen und erlebst Dich selbst ganz neu.
Aber dafür hast Du, auch wenn sich das für Dich beknackt anhören wird, noch einige Jährchen Zeit
Unser Sohn ist auch 12 und wir machen seit 5 Jahren mit ihm Fahrradurlaub mit Zelt. Gefällt uns allen gut und ist fürs Familienleben eine prima Sache, anders als Pauschalurlaub im Süden…
… was auch nett ist
Vielleicht kannst Du ja Deine Mutter (Vater…? Patenonkel, älteren Cousin…) auch dazu motivieren? *Versuch mach kluch*…
Und zum guten Schluß:
Freunde von mir wohnen auch in Deinem Ort, das Du da raus willst, kann ich gut nachvollziehen…Fürn Sonntagsausflug ja ganz nett, aber ansonsten ist da ja echt wenig los…
Hier noch Links für Dich zum nachlesen:
http://www.jiz-muenchen.de/midcom-ser…
Ist zwar schon etwas älter,(s.Rauchen noch erlaubt ab 16, ist es ja nun erst ab 18), dort steht aber ganz klar, Urlaub allein als Jugendlicher mit Einwilligung der Eltern O.K. Jugendliche: ab 14 J.
http://www.salzburg.gv.at/brosch_juge…
So, noch eine letzt ot Frage: Was ist eigentlich aus Deinen Atomkraftwerkselbstbaupänen geworden?
Ich hatte Dich mit Modellvorlagen und Links doch zugeschüttet? Gib doch mal ne Rückmeldung…
(und nochn Tipp: schreib vielleicht Dein Alter in Deine VIKA, viele Fragen sind dann verständlicher und die Antworten kommen passender…Mit Dicki Hoppenstedt wäre ich Dir dann nämlich nicht angekommen… Dankeschön!)
Grüße von Finjen
Servus,
was ich in den verlinkten Quellen und auch in Deinem Beitrag nicht gefunden habe: Wo ist das Verbot für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres, ohne Aufsicht zu reisen, geregelt?
Schöne Grüße
MM
die Links solltens auch nicht sein
Hallo Martin,
danke für Deinen Hinweis.
Ich war grade ganz erstaunt, weil in den von mir „eigentlich kopierten“ Links stand das drin…
Ich klicke in der Vorschau eigentlich immer meine Links an, habe ich diesmal nicht getan, einer läßt sich ja gar nicht öffnen…
Bin grade am Essen kochen und melde mich später noch mal, dann hoffentlich mit den richtigen Links
(Zum Verbot für unter 14 jährige unbegleitet in JH zu übernachten hatte Hartmann bereits was geschrieben)
Finjen
was ich in den verlinkten Quellen und auch in Deinem Beitrag
nicht gefunden habe: Wo ist das Verbot für Kinder vor
Vollendung des 14. Lebensjahres, ohne Aufsicht zu reisen,
geregelt?
Kinder allein in Beherbergungsbetrieben…
Hallo nochmal Martin und Julian,
habe nur einen der vorher eigentlich zu verlinkenden links wiedergefunden, dazu noch ein paar andere, aber keinen Gesetzesauszug.
http://www.jiz-muenchen.de/midcom-serveattachmentgui…
daraus folgender Absatz:
„Urlaub – Jugendliche allein unterwegs
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen einen Urlaub ohne Eltern verbietet. Du solltest mit Deinen Eltern
jedoch vorab klären, wohin, mit wem und wie lange deine
Reise geht!
Vorab solltest Du klären, ob ein Aufenthalt Minderjähriger
überhaupt möglich ist. Da Du unter 18 Jahren noch nicht
voll geschäftsfähig bist, sollten Deine Eltern die
Unterkunft - auch den Campingplatz – im Voraus buchen.
Zudem sollten deine Eltern dir eine Kopie Ihres
Personalausweises mit Ihrer Unterschrift, sowie ein
Schreiben mit folgenden Daten mitgeben:
- Anreise- und Rückreisedatum mit Uhrzeit
- Aufenthaltsorte und -zeiten während des Urlaubs
- Telefon- und Handynummer Deiner Eltern“
Und mit 12 ist man gesetzlich Kind, nicht Jugendlicher.
http://www.salzburg.gv.at/brosch_jugendschutz.pdf (Seite 14)
Da steht:
„Übernachten – auswärts schlafen
Junge Menschen dürfen erst ab 16 ohne
Begleitung einer Aufsichtsperson in
Beherbergungsbetrieben (Hotel, Pension)
übernachten. Das trifft auch für das
Übernachten auf dem Campingplatz, in der
Jugendherberge, im Privatzimmer und im
Freien zu.
Ausnahme: Ab 14 ist das Übernachten
erlaubt, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes
keine Bedenken bestehen (zB bei
PraktikantInnen im Zusammenhang mit
der Verrichtung von Arbeitsleistungen, auf
Ausflügen).
Eine Sondersituation ist auch das Übernachten
in einer betreuten Notschlafstelle für
Jugendliche oder in einer Schutzhütte.
Auch das Übernachten bei einer Freundin /
einem Freund ist erlaubt. In diesem Fall
übernehmen die Eltern der Freundin / des
Freundes die Aufsicht.“
http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-4-deine…
etwas runterscrollen
http://members.tirol.com/jugendanwalt/jugend.htm#14
hier steht, dass Kinder nicht alleine in Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen, Jugendliche mit Einverständnis der Eltern schon.
Aber mit einem Auszug aus einem *richtigen Gesetzestext* kann ich leider auch nicht dienen…nix gefunden.
Und wie auch immer,
mit 12 Jahren sind Kinder, egal wie weit entwickelt, für eine mehrtägige Fahrradtour, die sie alleine(!) fahren wollen, in meinen Augen nicht alt genug.
Grüße von Finjen
Wo ist das Verbot für Kinder vor
Vollendung des 14. Lebensjahres, ohne Aufsicht zu reisen,
geregelt?
Wir können also zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusammenfassend erst einmal festhalten,
* dass man durchaus geteilter Ansicht darüber sein kann, ob es pädagogisch sinnvoll ist oder nicht, wenn zwölfjährige Kinder alleine verreisen.
Ungeachtet dessen können wir weiter festhalten,
* dass es in Österreich (zumindest in den meisten Bundesländern, alle habe ich auch nicht recherchiert) aufgrund gesetzlicher Regelungen für zwölfjährige Kinder nicht möglich ist, alleine in Beherbergungsbetrieben zu nächtigen.
* Dass in Deutschland vermutlich (genaueres in der kommenden Woche, ich werde mich diesbezüglich auch noch mit dem hiesigen Jugendamt kurzschließen) keine allgemeingültige gesetzliche Regelung zu dieser Problematik existiert,
* dass es in Deutschland vermutlich stattdessen den einzelnen Beherbergungsbetrieben überlassen bleibt zu entscheiden, ob sie alleinreisende zwölfjährige Kinder aufnehmen oder nicht.
Gruß, Hartmann.
(Und wehe, jetzt fragt noch einer nach der Schweiz. Die recherchiere ich ganz sicher nicht. Dort liegt das alles nämlich im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Kantone
MOD: Typographische Änderung in der Überschrift.
noch 'ne Idee…
Hallo Julian, Hartmann, Martin…,
da mich das Thema auch sehr interessiert (sonst ist doch irgendwie auch immer alles irgendwo geregelt in unserm Lande… )
stelle ich die Frage jetzt mal im Rechtsbrett.
Wäre doch gelacht, wenn wir uns nicht irgendwie schlau machen könnten…
Grüße von Finjen
owT
Hallo Finjen,
Gruß, Karin
es ist ja sicher spannend, wenn man die Schrift in einem Posting gestalten kann.
Allerdings finde ich es nicht besonders ergonomisch, permanent die Schrift à la Hochstellung zu verkleinern. Wer mehr Text am Bildschirm angezeigt haben möchte, kann ja selber in der Ansicht einen kleineren Text auswählen.
http://www.jiz-muenchen.de/midcom-serveattachmentgui…
daraus folgender Absatz:
„Urlaub – Jugendliche allein unterwegs
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die
Jugendlichen einen Urlaub ohne Eltern
verbietet. Du solltest mit Deinen Eltern
jedoch vorab klären, wohin, mit wem und wie lange deine
Reise geht!
Vorab solltest Du klären, ob ein Aufenthalt Minderjähriger
überhaupt möglich ist. Da Du unter 18 Jahren noch nicht
voll geschäftsfähig bist, sollten Deine Eltern die
Unterkunft - auch den Campingplatz – im Voraus buchen.
Zudem sollten deine Eltern dir eine Kopie Ihres
Personalausweises mit Ihrer Unterschrift, sowie ein
Schreiben mit folgenden Daten mitgeben:
- Anreise- und Rückreisedatum mit Uhrzeit
- Aufenthaltsorte und -zeiten während des Urlaubs
- Telefon- und Handynummer Deiner Eltern“
Und mit 12 ist man gesetzlich Kind, nicht Jugendlicher.http://www.salzburg.gv.at/brosch_jugendschutz.pdf (Seite 14)
Da steht:
„Übernachten – auswärts schlafen
Junge Menschen dürfen erst ab 16 ohne
Begleitung einer Aufsichtsperson in
Beherbergungsbetrieben (Hotel, Pension)
übernachten. Das trifft auch für das
Übernachten auf dem Campingplatz, in der
Jugendherberge, im Privatzimmer und im
Freien zu.
Ausnahme: Ab 14 ist das Übernachten
erlaubt, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes
keine Bedenken bestehen (zB bei
PraktikantInnen im Zusammenhang mit
der Verrichtung von Arbeitsleistungen, auf
Ausflügen).
Eine Sondersituation ist auch das Übernachten
in einer betreuten Notschlafstelle für
Jugendliche oder in einer Schutzhütte.
Auch das Übernachten bei einer Freundin /
einem Freund ist erlaubt. In diesem Fall
übernehmen die Eltern der Freundin / des
Freundes die Aufsicht.“
(ot) schade, war nicht so gedacht
Hallo Karin,
ich hatte die Auszüge aus den Links kleiner dargestellt, weil sie in *rauskopierter Form* sehr viel Platz einnahmen.
Mein Ansinnen dabei war, dass so auch deutlich wird, dass es sich um eine zitierte Textpassage handelt…
Meine Computerkenntnisse sind ja nur äußerst begrenzt und da fand ich bislang die Anwendung der unten angegebenen HTML-Tags bei Antworten hier hilfreich und nutze sie gern, um z.B. etwas anzuhängen, was eigentlich offtopic ist oder um etwas zu betonen…
Dass das unergonomisch sein könnte, kam mir dabei gewiss nicht in den Sinn. Da hast Du natürlich Recht.
…Bildschirm angezeigt haben möchte, kann ja selber in der
Ansicht einen kleineren Text auswählen.
Danke für den Hinweis.
Auch das kannte ich bislang nicht, versuche mich dann mal schlau zu machen, O.K.?
Grüße nach München,
Finjen
Hi Finjen! @all!
da hast du die Juristen offenbar vor ein größeres Problem gestellt
Ich die Jugendämter aber auch.
Denen fiel auf Anhieb auch erst mal nix ein. Sie recherchieren jetzt ihrerseits und wollen sich dann wieder bei mir melden…
Gruß, Hartmann.
Hallöle Julian @all!
Oh Mann! Irgendwann demnächst ordnen wir die ganzen Informationsfetzen mal und fassen sie zu einer vernünftigen FAQ zusammen
Ich habe heute Nachmittag lange mit dem Deutschen Jugendherbergswerk
DJH Service GmbH
Bismarckstraße 8
32756 Detmold
Telefon: 05231/7401-0
Fax: 05231/7401-49
E-Mail: [email protected]
URL: http://www.jugendherberge.de/de/
telefoniert.
Der ausgesprochen freundliche, kooperative und sehr entgegenkommende Mitarbeiter nahm sich jede Menge Zeit und erläuterte mir ausführlich den Sachverhalt.
Die gute Nachricht für Julian vorab:
Es ist grundsätzlich durchaus möglich, in Deutschland als Zwölfjähriger alleine in Jugendherbergen zu übernachten!
Die oben von den Webseiten des DJH Hessen zitierte Regel
„Ab 14 Jahren können Jugendliche allein in Jugendherbergen reisen. Sie benötigen hierzu aber bis zum 18. Geburtstag noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, denn diese haben die Aufsichtspflicht und werden zur Verantwortung gezogen, wenn ihre Kinder unterwegs oder auch in der Jugendherberge etwas anstellen oder ihnen etwas passiert.“
ist nicht als das Alter nach unten eingrenzende Bestimmung zu verstehen! (Der Mitarbeiter erwähnte noch, dass ihm selber in seiner DJH-Tätigkeit sogar schon minderjährige Mädchen unter 12 Jahren begegnet seien!) Für jüngere Reisende gilt allerdings dieselbe inhaltliche Aussage.
Insgesamt gilt es halt, einige Dinge im Vorfeld und bei der Durchführung der Reise zu berücksichtigen und zu beachten:
* Es liegt letztlich im Ermessen der jeweiligen Herbergseltern, zu entscheiden, ob sie den Minderjährigen aufnehmen. (Formal geht wohl mit dem Einchecken in die Jugendherberge die Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten auf die Herbergseltern über.)
* Die einzelnen Jugendherbergen sollten nach Möglichkeit nicht spontan vor Ort, sondern im voraus gebucht werden.
* Die Buchungsanfrage sollte durch den Jugendlichen selbst und nicht durch die Erziehungsberechtigten erfolgen, weil dies den Herbergseltern den Eindruck einer gewissen Reife und Selbständigkeit vermitteln würde. Der Buchungsanfrage sollte aber auf jeden Fall eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. Diese sollte enthalten:
** eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit der Reise (am besten mit kurzem Routenverlauf)
** die Kontaktadresse der Erziehungsberechtigten (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit, möglichst auch Handy)
** Fotokopien der Personalausweise (Vor- und Rückseite) der Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen
* Diese Erklärung sollte auch während der gesamten Reisedauer mitgeführt werden (für eventuelle Polizeikontrollen unterwegs etc.).
So, und jetzt ab aufs Radel
Gruß, Hartmann.
PS: Die rechtlichen Zusammenhänge verfolgen wir natürlich gespannt weiter…
PS: @Finjen (wg. Jugendschutz)
Hallo Finjen!
Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht noch eine Nebeninformation, die ich während des Gesprächs mit dem Mitarbeiter des DJH erhielt:
Bei einer - seiner Meinung nach unzweifelbar zulässigen - Alleinreise von Kindern würden sogar die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes teilweise aufgehoben. So würde das Gaststättenverbot dahingehend gelockert, dass es für alleinreisende Kinder slbstverständlich möglich sein muss, sich in einer Gaststätte zu ernähren, wenn die Reiseumstände dies erforderlich machten.
Gruß, Hartmann.
Woa…
Tha´nk you, Hartman…
…gesetzlich in D nicht geregelt
Hallo Julian, Hartmann und alle anderen Interessierten,
auch ich war (neben meines Berufs von gestern bis eben…) nicht untätig und habe mich *schlau* gemacht.
Zuerst habe ich mit mehreren Kollegen aus dem Bereich Jugendarbeit gesprochen. Dort herrschte die einhellige Meinung „Nee, bestimmt nicht, bestimmt erst ab mindestens 14 Jahren“, aber wirklich wissen *tat* es niemand.
Anschließend habe ich bei der Aktionsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz angerufen. (Auch dort, sehr nette Leute und interessante Telefonate)
Ergebnis: (in meinen Worten, AINAL…)
Tatsächlich gibt es in Deutschland (ganz im Gegensatz zu Österreich, wie schon angemerkt) keine gesetzliche Regelung, die Kindern und Jugendlichen das Alleinreisen erlaubt oder verbietet.
Die Verantwortung verbleibt bei den jeweils Sorgeberechtigten (soweit diese auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben). Sie sind haftbar zu machen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, so, als hielte das Kind sich am Wohnort auf.
Die Aufsichtspflicht obliegt natürlich auch weiter den Eltern.
Sollte das Kind sich auf der Reise in objektive Gefahren begeben oder eine Gefährdung Dritter darstellen, so sind die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich und haftbar zu machen.
Wie Hartmann schon schrieb, ist es sinnvoll, eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten (mit allem Erwähnten s.dort) mitzuführen.
So kann das Kind sich im Beherbergungsbetrieb oder wenn eine Polizeistreife aufgrund irgendwelcher Auffälligkeiten das Kind kontrolliert, ordentlich *legitimieren*.
Ob das Kind dann aber im Beherbergungsbetrieb übernachten darf, bleibt dem Betreiber im Rahmen seines Hausrechts überlassen.
Viele Campingplätze z.B. gestatten dies nach meiner Erfahrung nicht. - Ein Problem dabei ist z.B. die Sorge von Hotel-/Campingplatzbetreibern bzgl §180 StGB, trifft für Julian wohl eher nicht zu, er möchte ja allein reisen…
http://dejure.org/gesetze/StGB/180.html
Diese Nichtregelung ist bewußt getroffen worden, um die Verantwortung für eine solche Entscheidung bei bei den Eltern zu belassen.
So bleibt hinsichtlich der individuellen Entwicklung des eigenen Kindes ein Handlungsspielraum, dies immer zum Wohle des Kindes.
Den jeweiligen Eltern wird dadurch von staatlicher Seite die Fähigkeit zugesprochen, ihrem Kind eine solche Reise zuzutrauen (oder eben auch nicht…)
Dieses also zur gesetzlichen Lage: Es ist nicht geregelt.
Ob es für „die Entwicklung sinnvoll und angemessen“, oder „pädagogisch verantwortbar“ ist, ist dann tatsächlich ein nicht zu unterschätzendes, aber anderes Thema :o)
Danke Julian für deine Frage, ich fand das ein sehr interessantes Thema und eine fruchtbare Diskussion…
Eine Bitte: Informierst Du uns denn noch, ob es jetzt wirklich was wird und gibst dann hinterher mal einen Reisebericht ab?
Würde mich sehr interessieren, wenn Du wirklich fahren darfst, wie es dann mit der Umsetzung aussieht, ob es problemlos klappt usw.
Schönen Tag noch allen,
Finjen
…wieder *etwas schlauer* geworden…
Gute Idee, das mit der FAQ :o) owT
*Mein neuester Stand*, s.o.
Gruß Finjen
N’Abend Finjen!
Super! Dann hätten wir das jetzt auch geklärt.
Dem
ich fand das ein sehr interessantes Thema
und eine fruchtbare Diskussion…
schließe ich mich vollinhaltlich an.
Danke und Gruß,
Hartmann.
PS: Was ist AINAL? *neugierigfrag’*
nix Geheimes, nur ein Rechtschreibfehler
Ey
PS: Was ist AINAL? *neugierigfrag’*
…sehr witzig
Da gebe ich mir nun doch die allergrößte Mühe, einem 12 jährigen, entgegen meiner persönlichen Überzeugung, eine unbegleitete Fahrradreise durch wildeste Gegenden der Republik zu ermöglichen, mich möglichst den modernen, netzinternen Gepflogenheiten anzupassen und allgemeingebräuchliche Internetabkürzungen zu benutzen und dann sowatt!
…wie peinlich…
Also, bevor das hier noch mehr kostbarsten Archivraums besetzt hält, ich meinte eigentlich nicht AINAL, (das ist nämlich gottlob nicht noch irgendwas fürs L&LBrett, lediglich ein geradezu begnadeter Künstler…
http://www.batusura.de/indosongs/ainal.htm )
sondern IANAL…
(womit ich sagen wollte, ach Du weißt schon http://de.wikipedia.org/wiki/Read_The_Fucking_Manual#I
Gruß zur Nacht,
Finjen
*JuSchG § 4 - Füttern erlaubt*
Hallo Hartmann,
nur noch ein klitzekleines Sätzchen (hatte ich heute nachmittag schon geschrieben und auf Absenden gedrückt, grade als die Umbauaktion losging… nix ging mehr, alles war weg, … Und ich dann kurz darauf auch…)
Der JH Mitarbeiter hat nicht ganz recht…denn
sofern sie sich ordentlich benehmen (Hausrecht…etc )dürfen sich Kinder und Jugendliche ohne Begleitung zwecks Einnahme von Speisen oder Getränken von 5 -23 Uhr in Gaststätten aufhalten…
Immer, nicht nur auf Reisen
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html
So, jetzt aber wirklich Schicht
Finjen
Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht noch eine
Nebeninformation, die ich während des Gesprächs mit dem
Mitarbeiter des DJH erhielt:Bei einer - seiner Meinung nach unzweifelbar zulässigen -
Alleinreise von Kindern würden sogar die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes teilweise aufgehoben. So würde das
Gaststättenverbot dahingehend gelockert, dass es für
alleinreisende Kinder slbstverständlich möglich sein muss,
sich in einer Gaststätte zu ernähren, wenn die Reiseumstände
dies erforderlich machten.Gruß, Hartmann.