…gesetzlich in D nicht geregelt
Hallo Julian, Hartmann und alle anderen Interessierten,
auch ich war (neben meines Berufs von gestern bis eben…) nicht untätig und habe mich *schlau* gemacht.
Zuerst habe ich mit mehreren Kollegen aus dem Bereich Jugendarbeit gesprochen. Dort herrschte die einhellige Meinung „Nee, bestimmt nicht, bestimmt erst ab mindestens 14 Jahren“, aber wirklich wissen *tat* es niemand.
Anschließend habe ich bei der Aktionsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz angerufen. (Auch dort, sehr nette Leute und interessante Telefonate)
Ergebnis: (in meinen Worten, AINAL…)
Tatsächlich gibt es in Deutschland (ganz im Gegensatz zu Österreich, wie schon angemerkt) keine gesetzliche Regelung, die Kindern und Jugendlichen das Alleinreisen erlaubt oder verbietet.
Die Verantwortung verbleibt bei den jeweils Sorgeberechtigten (soweit diese auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben). Sie sind haftbar zu machen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, so, als hielte das Kind sich am Wohnort auf.
Die Aufsichtspflicht obliegt natürlich auch weiter den Eltern.
Sollte das Kind sich auf der Reise in objektive Gefahren begeben oder eine Gefährdung Dritter darstellen, so sind die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich und haftbar zu machen.
Wie Hartmann schon schrieb, ist es sinnvoll, eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten (mit allem Erwähnten s.dort) mitzuführen.
So kann das Kind sich im Beherbergungsbetrieb oder wenn eine Polizeistreife aufgrund irgendwelcher Auffälligkeiten das Kind kontrolliert, ordentlich *legitimieren*.
Ob das Kind dann aber im Beherbergungsbetrieb übernachten darf, bleibt dem Betreiber im Rahmen seines Hausrechts überlassen.
Viele Campingplätze z.B. gestatten dies nach meiner Erfahrung nicht. - Ein Problem dabei ist z.B. die Sorge von Hotel-/Campingplatzbetreibern bzgl §180 StGB, trifft für Julian wohl eher nicht zu, er möchte ja allein reisen… 
http://dejure.org/gesetze/StGB/180.html
Diese Nichtregelung ist bewußt getroffen worden, um die Verantwortung für eine solche Entscheidung bei bei den Eltern zu belassen.
So bleibt hinsichtlich der individuellen Entwicklung des eigenen Kindes ein Handlungsspielraum, dies immer zum Wohle des Kindes.
Den jeweiligen Eltern wird dadurch von staatlicher Seite die Fähigkeit zugesprochen, ihrem Kind eine solche Reise zuzutrauen (oder eben auch nicht…)
Dieses also zur gesetzlichen Lage: Es ist nicht geregelt.
Ob es für „die Entwicklung sinnvoll und angemessen“, oder „pädagogisch verantwortbar“ ist, ist dann tatsächlich ein nicht zu unterschätzendes, aber anderes Thema :o)
Danke Julian für deine Frage, ich fand das ein sehr interessantes Thema und eine fruchtbare Diskussion…
Eine Bitte: Informierst Du uns denn noch, ob es jetzt wirklich was wird und gibst dann hinterher mal einen Reisebericht ab?
Würde mich sehr interessieren, wenn Du wirklich fahren darfst, wie es dann mit der Umsetzung aussieht, ob es problemlos klappt usw.
Schönen Tag noch allen,
Finjen
…wieder *etwas schlauer* geworden…