Die Hundesteuer ist verfassungswidrig, grob ungerecht, veraltet und unsozial. Da die Politik nicht bereit ist, freiwillig auf die Hundesteuer zu verzichten, bleibt nur der Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht. Der Weg dorthin kostet nur schlappe 150 000 Euro. Wie macht man also aus 5 Mio. versprengt lebenden Hundebesitzern eine Solidar- bzw. eine Spendengemeinschaft, um dieses unsäglich ungerechte Relikt aus vergangenen Jahrhunderten endlich abschaffen zu können? Kommentare über Hunde-Hinterlassenschaften sind unerwünscht, da die Steuer nicht dafür erhoben wird. Danke. Im Zweifelsfall bitte erst unter ig-hund.de informieren.
Die Hundesteuer ist verfassungswidrig
Hallo,
die Begründung würde mich interessieren.
Ohne die wäre eine „Spendengemeinschaft“ rausgeworfenes Geld. Nicht alles, was nicht jedem gefällt, ist Verfassungswidrig. Die arme Oma bezahlt auch Sektsteuer (neben Alkohol und Mehrwertsteuer).
Bin sehr gespannt, ob du dich nur angemeldet hast, um Spam zu verbreiten, oder ob ein Experte hierher gefunden hat.
Grüße
Ulf
Bloß nicht abschaffen!
Hallo,
ich bin ein Fan der Hundesteuer. Sie ist in meinen Augen das einzige einigermaßen funktionierende Regulativ, um die Hundeanzahl in (Groß-)Städten einigermaßen im Griff zu behalten.
Der Appell an die Vernunft der Leute verhallt diesbezüglich nämlich weitestgehend ungehört. Da werden Rassen in Städten gehalten, deren Bedürfnisse dort nicht mal ansatzweise erfüllt werden können. Nichtsdestotrotz bezeichnen sich deren Halter als Tierfreunde und Hundeliebhaber, während sie ihren Bello zweimal um den Block führen oder auf einem völlig zugekackten Hundeauslaufplatz ein paar Runden rennen lassen. Jeder Hund, der hier aufgrund der Steuer verhindert wird, ist ein Gewinn für die Allgemeinheit - und am meisten für den Hund selbst.
Und: Hunde kosten Geld. Wer noch nicht mal die Hundesteuer zahlen kann, sollte besser auf einen Hund verzichten, denn ihm wird im Notfall ebenfalls das nötige Geld fehlen. Zehntausende Bellos hocken in Tierheimen, weil das ach so tierliebe Frauchen die Tierarztkosten nicht bezahlen konnte.
Schöne Grüße,
Jule
Das zeigt, dass die Hundesteuer als Regulativ nicht geeignet ist. Die Forderung nach einem Tierhaltungsführerschein wäre da weit sinnvoller. Übrigens bei jeglicher Art von Tierhaltung! In Tierheimen sitzen nämlich weit mehr Katzen, Nager, Vögel und Exoten als Hunde.
Hier die nötgen Background-Infos warum die Hundesteuer verfassungswidrig ist und damit schon längst abgeschafft gehört:
Die Hundesteuer ist verfassungswidrig aufgrund Artikel 33 Grundgesetz:
„Sie verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Tierhalter“,
- besteuert einseitig die Liebe zu einer Tierart,
- berücksichtigt nicht das Einkommen/die Leistungsfähigkeit von Hundehaltern,
- besteuert das „Zweite“ teurer als das „Erste“ (einmalig in der dt. Steuergesetzgebung),
- berücksichtigt nicht, dass die Lebensqualität vieler Menschen durch
Hunde (Tiere im allgemeinen) verbessert wird - und dass Tiere seit 1990 nicht mehr als Gegenstand, sondern als Mitgeschöpf behandelt werden müssen. (Ein Hund ist heute steuerrechtlich gesehen noch ein Gegenstand, da die Hundesteuer auch eine sogenannte Aufwandssteuer ist)
Das Halten eines Hundes geht laut Gesetz über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und
erfordert einen zusätzlichen Vermögensaufwand. Diesen gilt es laut Gesetzgeber abzuschöpfen. (Kurz: Hunde sind per Gesetz Luxus und das besteuert der Gesetzgeber!).
Denselben Tatbestand erfüllen auch Katzen-, Nager-, Exoten- oder Pferdehalter. Hier schöpft der Gesetzgeber den angeblich vorhandenen „Geldüberschuss“ nicht ab.
Die Hundesteuer ist sittenwidrig, veraltet, zutiefst ungerecht gegenüber einer einzigen Tierart und unproduktiv (Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den
Einnahmen der Hundesteuer).
Nur Deutschland, die Schweiz, Österreich und die Niederlande verweigern sich dem europäischen Harmonisierungs-Prozess - in allen anderen europäischen Nachbarländern gibt es keine Hundesteuer mehr. Im
europäischen Vergleich werden deutsche Hundebesitzer per Gesetz benachteiligt.
Da die Politik niemals „freiwillig“ die Hundesteuer abschaffen wird (bundesweit ca. 240 Mio. Einnahmen pro Jahr), will die IG-Hund dies auf dem Klageweg erreichen. Das Ziel ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Alle Instanzen davor können bzw. werden das Gesetz nicht kippen. Der Weg bis nach Karlsruhe kostet zw. 100.000 - und 150.000 Euro.
Sowohl Finanz- als auch Rechtsprofessoren (Namen und Professuren siehe unter ig-hund.de) bestätigen, dass die Hundesteuer grob ungerecht, sittenwidrig und verfassungswidrig ist.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn jeder der 5 Mio. registrierten Hundebesitzer in Deutschland „nur“ 50 Cent spenden würde - wäre der Klageweg gesichert.
Jetzt müssen nur noch 5 Mio. Hundebesitzer mobilisiert werden…!
ich bin ein Fan der Hundesteuer. Sie ist in meinen Augen das
einzige einigermaßen funktionierende Regulativ, um die
Hundeanzahl in (Groß-)Städten einigermaßen im Griff zu
behalten.
Hallo Jule,
ich mag Tiere incl. Hunde und Katzen. Nicht jedes einzelne Tier, aber das ist wie bei den Menschen.
Ich mag keine Tretminen und ich mag auch keine verwilderten Haustiere, die einheimische Arten bedrängen. Bei letzteren müsste man eigentlich schreiben, ich mag die Menschen nicht, die verantwortlich sind.
Die Hundesteuer dient nicht dazu, eine Nutzung (Hundebesitz) zu begrenzen. Sie dient auch nicht dafür, öffentliche Kosten, die durch die Hundehaltung anfallen, abzudecken. Das gilt prinzipiell übrigens für alle Steuern, auch wenn mancher Politiker Zusammenhänge verkaufen möchte. Schau dir mal den Wikipedia-Artikel zur Schaumweinsteuer an. http://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer. Ob du dann Lachen oder Heulen möchtest, überlasse ich dir. Steuern haben keine Steuerungsfunktion.
Grüße
Ulf
Die Hundesteuer ist verfassungswidrig aufgrund Artikel 33
Grundgesetz:
Hallo Jule,
Abs. 1? „Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Das meinst du doch nicht für unterschiedliche Besteuerung ernst?
Ich rate dir, dich mit den rechtlichen Hintergründen auseinander zu setzen – bevor du Geld für eine aussichtslose Klage sammelst. Da haben wir sogar ein Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Nur stelle da bitte das Kopierte nicht einfach als Behauptung rein, sondern frage mal nach. Dann wird dir sicher gerne geholfen.
Grüße
Ulf
Hallo,
Das zeigt, dass die Hundesteuer als Regulativ nicht geeignet ist.
Kannst du das belegen? Woher willst du wissen, dass die Zahl der Hunde nicht noch viel höher wäre, wenn es die Hundesteuer nicht gäbe? Demzufolge ist deine Aussage mindestens ebenso spekulativ wie meine .
Die Forderung nach einem Tierhaltungsführerschein wäre da weit sinnvoller.
Gute Idee. In der Schweiz ist er inzwischen bereits vor dem Kauf eines Hundes Pflicht, in Österreich befreit er die Besitzer ein Jahr von der Hundesteuer. In meinen Augen aber ziemlich sinnlos, wenn er nicht mindestens jährlich wiederholt wird UND Dinge abprüft, die relevant für das Lebensumfeld sind. Das wird natürlich Geld in Form von Trainings- und Prüfungsgebühren kosten. Billiger wird’s dabei - vor allem für Mehrhundehalter - vermutlich kaum.
Als Ersatz für die Steuer taugt er meiner Meinung nach nicht, die Menge der Anschaffungen wird sich kaum reduzieren. Bestenfalls die Anzahl der Hunde, die noch ohne Leinen- und Maulkorbzwang rumlaufen dürfen, weil davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Besitzer die Prüfung nicht bestehen wird.
In Tierheimen sitzen nämlich weit mehr Katzen, Nager, Vögel und Exoten als Hunde.
Das Problem wäre mit einer simplen Kastrationspflicht nachhaltiger zu entschärfen, als über einen Tierführerschein.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Ulf,
ich glaube, du hast den falschen Adressaten erwischt. Ich bin die auf der anderen Seite
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Ulf,
Die Hundesteuer dient nicht dazu, eine Nutzung (Hundebesitz) zu begrenzen.
Da widerspreche ich gar nicht. Sie hat aber nach meiner Erfahrung dennoch genau diese Wirkung. Und die ist durchaus beabsicht, wenn man sich die Höhe der Hundesteuer - vor allem für Listenhunde - in manchen Städten anschaut.
Schöne Grüße,
Jule
Die Hundesteuer dient nicht dazu, eine Nutzung (Hundebesitz) zu begrenzen.
Da widerspreche ich gar nicht. Sie hat aber nach meiner
Erfahrung dennoch genau diese Wirkung. Und die ist durchaus
beabsicht, wenn man sich die Höhe der Hundesteuer - vor allem
für Listenhunde - in manchen Städten anschaut.
Hallo Jule,
wenn der Teil an der anderen Seite der Leine sich dazu entschließt, einen Hund halten zu wollen, der „Eindruck“ macht, dann sicher nicht wegen unterschiedlicher Hundesteuer. Da können „liebe“ Hunde teurer werden, wenn man alle Kosten zusammen rechnet.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
ups, Flüchtigkeitsfehler: Es muß heißen „Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG“.
ups, Flüchtigkeitsfehler: Es muß heißen „Gleichheitsgebot des
Art. 3 Abs. 1 GG“.
Hallo
http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Du meinst wirklich, dass damit eine unterschiedliche Besteuerung verboten ist? Da wirst du irren. Aber ich würde gerne mitlesen, wen du im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ fragst.
Ich würde nicht 150 k€ für windige Anwälte sammeln.
Grüße
Ulf
Kastrationspflicht, Maulkorbzwang, Regulierung, Begrenzung… Tierliebe hört sich anders an…
Frankreich und England sind die hundereichsten europäischen Länder (Frankreich hat 3 mal soviel Hunde wie Deutschland) Nach Abschaffung der Hundesteuer (1979) gab es dort keine plötzliche Hundeplage. Ebensowenig in Schweden (1995) oder anderen nordeuropäischen Ländern. Ich glaube das auch nicht für Deutschland… man müsste uns nur mal den Beweis erbringen lassen )
Die Worte „Regulierung“ und „Bregrenzung“ würde ich sehr gerne hören wenn’s um Massentierhaltung geht.
Mangels Alternative käme es auf einen Versuch an. Ich halte mich da gerne an den mathematischen Lehrsatz: Beweise!
Eine 50-Cent-Spende kann jeder verschmerzen - selbst wenn es schiefgehen sollte.
Aber das Gleichheitsgebot ist nur 1 Aspekt. Es geht natürlich auch um die Zeitgemäßigkeit der Hundesteuer und um weiche Faktoren wie „Tierethik“ oder Euro-Komptabilität.
Leider hat nur das Bundesverfassungsgericht die Macht, die Hundesteuergesetzgebung inhaltlich in Frage zu stellen. Die Instanzen davor befinden nur darüber, ob die Hundesteuer formaljuristisch korrekt ist.
Hundebesitzer hat also die Wahl:
50 Cent spenden - oder Hundesteuer auf ewig zahlen…
… bleibt nur der
Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht. Der Weg dorthin
kostet nur schlappe 150 000 Euro.
Da verdienen sich ein paar Rechtsanwälte eine silberne Nase ohne jeden Sinn für die Allgemeinheit. Dass der Staat Steuern erheben darf, ist keine Frage, jedenfalls nicht in unserem Rechtsstaat, und der Gesetzgeber kann beschliessen, wonach die Steuer berechnet wird, nach Auto, nach Einkommen, für einen Einwohner und also auch für einen Hund, für Steuern gibt es auch grundsätzlich keine Gegenleistung.
Es gab auch schon Klo-Steuern, die sind vielleicht dumm und verhindern mehr Hygiene, aber deswegen wären sie nicht gleich verfassungswidrig. Also meiner Meinung nach dummes Zeug, ganz unabhängig von Argumenten speziell für oder gegen eine Hundesteuer. Man muss auch den Rechtsanwälten nicht noch Geld hinterherwerfen, die sahnen mit Abmahnungen am äussersten Rand der Legalität schon genug ab. Oder läuft das nicht mehr wie gewünscht?
Gruss Reinhard
Hallo,
Kastrationspflicht, Maulkorbzwang, Regulierung, Begrenzung… Tierliebe hört sich anders an…
Och, ich bin sicher, dass es eine ganze Menge Katzenelend weniger gäbe, wenn eine Kastrationspflicht für diese bestehen würde.
Und den Rest solltest du richtig lesen.
Wenn der von dir propagierte Hundeführerschein verpflichtend würde, müsste es immer auch Konsequenzen für das Bestehen bzw. Nichtbestehen geben. Darf der, der nicht besteht, keinen Hund halten? Oder darf er ihn nur unter Auflagen (wie Leinen- und Maulkorbzwang) halten? Und wenn das so wäre, was hätte das für potentielle Auswirkungen auf das Verhalten der betreffenden Hunde?
Frankreich und England sind die hundereichsten europäischen Länder (Frankreich hat 3 mal soviel Hunde wie Deutschland)
Und? Ist das irgendwie ein Maßstab für die Lebensbedingungen der Hunde? Einem Husky in Paris geht es kaum besser als einem in Berlin.
Nach Abschaffung der Hundesteuer (1979) gab es dort keine plötzliche Hundeplage.
Nunja. Ich kann mich irren, aber ich würde vermuten, dass nach dem Wegfall der Steuer keine Meldepflicht der Hunde bei den Städten und Gemeinden mehr besteht. Und damit würde auch der Nachweis fehlen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Ulf,
ich habe von Rechtslagen keine Ahnung, aber das gefunden.
http://www.hundezeitung.de/top/top-72.html
Schöne Grüße,
Jule
ich habe von Rechtslagen keine Ahnung, aber das gefunden.
http://www.hundezeitung.de/top/top-72.html
Hallo Jule,
das ändert nichts daran, dass Steuern erhoben werden, um dass Staats- oder Gemeindesäckel so zu füllen, dass Leistungen erbracht werden können. Da gibt es auch Steuern, die einen Bezug herstellen sollen, der nicht da ist. Bsp. Soli (bezahlt auch der Ossi) oder Ökosteuer. Eine allgemeine Anhebung der Steuer wäre ehrlicher gewesen, auch wenn die Erklärung noch nicht auf einen Bierdeckel passt.
Eine Verfassungsklage zu der Hundesteuer bringt nichts (egal wie man inhaltlich dazu steht).
Grüße
Ulf
Die Antwort gilt diesem Beitrag: /t/wie-vereint-man-5-mio-hundebesitzer-zu-einer-lobb…
Hallo
Egal wie stark man an dem Geld hängt, es ist eine Entscheidung, etwas Sinnvolles zu tun. Die Einhaltung der Verfassung zu schützen, wäre mir auch mehr als 50 Cent wert.
Mit deiner 50-Cent-Masche erscheinst du mir allerdings wie ein Strukturvertriebler. Kann sein, dass ich falsch liege. Da du eine Rechtsänderung bewirbst, sollten deine Argumente mehr rechtlich zu finden sein, als bei den üblichen 50 Cent, die nicht wehtun.
Ich finde aussichtslose Spendenaktionen sogar gefährlich. Potentielle Spender für wirklich umsetzbare Sachen werden verprellt.
Weise bitte nach, dass du nicht einfach auf Dummenfang gehst (einige Tierfreunde werden das schon gut finden und zahlen). Dann weise bitte eine sinnvolle Einwendung gegen das GG vor. Nun kann man auch entscheiden, welcher Anwalt die 150.000 € für eine Leistung bekommt. Oder war schon vorgegeben, in welche Richtung die vielen 50 Cent fließen?
Tut mir leid. Für mich erscheinst du wie ein Spammer. Aber du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Grüße
Ulf
Ein kleiner Nachtrag: in unserem Staat versucht man Parteien zu beeinflussen, nicht Anwälte. Man kann auch eine neue Partei gründen.
Hallo Ulf,
Eine Verfassungsklage zu der Hundesteuer bringt nichts (egal wie man inhaltlich dazu steht).
Ich will ja auch gar keine haben . Ich fand in dem Artikel nur die explizite Aussage interessant, dass die Steuer der Regulierung der Hundepopulation dienen soll.
Schöne Grüße,
Jule