Zugehörigkeit Telefonneuanschluss im Wohnhaus

Guten Tag,

ich habe vor ca. 1 Monat, da ich in eine neue Wohnung gezogen bin, mir DSL bestellt. Nun war vor ca. 1 Woche der Telekom-Techniker da um eigentlich den Telefonanschluss zu schalten (oder was die da auch immer machen).
Zumindest wurde mir von ihm gesagt, das die Telefonleitung zwar bis in den Keller liegt. Aber das Kabel von Keller bis Wohnung wohl Defekt sei, da er oben in der Wohnung kein Signal bekommt. Zumindest hat der Techniker gesagt das dies nicht sein Gebiet sei und wir den Wohnungsverwalter verständigen sollten, damit dieser ein neues Kabel durch einen Elektroniker vom Keller bis in die Wohnung verlegen sollte. Das klemmen dieses Anschlusses würde die Telekom dann wieder übernehmen. Leider weigert sich der Wohnungsverwalter dies einzusehen und sagt es wäre alleinig Zugehörigkeit der Telekom und möchte kein Elektroniker dafür bestellen sondern soll die Telekom machen.

So bevor ich mich jetzt irgendwie mich zwischen beiden Fronten jetzt verharre wollte ich euch fragen, welchen Weg ich jetzt einschlagen sollte. Beim Wohnungsverwalter drauf pochen das es seine Aufgabe wäre, oder mich jetzt mit der Telekom kurz schließen, da der Techniker im unrecht wäre (was ich mir nicht vorstellen kann)

Mit Freundlichen Grüßen
Denis

Grundsätzliches gilt und da kann sich dein Vermieter drehen und wenden wie er will: Alle Leitungen, welche bis an die Mauer eures Wohnhauses gehen obliegen der Aufsicht der Telekom, werden somit auch von deren Mitarbneitern gewartet. Ab der Mauer deines Wohnhauses sind irgendwelche Defekte nicht mehr die Angelegenheit der Telekom, sindern der Hausbesitzer. Somit muss dein Vermieter dafür aufkommen.

Grüßle
B S

Ab der Mauer deines Wohnhauses sind irgendwelche Defekte nicht
mehr die Angelegenheit der Telekom, sindern der Hausbesitzer.
Somit muss dein Vermieter dafür aufkommen.

Wieso denn, er braucht doch kein Telefon?

Ernst beiseite, die Frage, die du in den Raum gestellt hast, lautet ob der Vermieter verpflichtet ist, eine Mietwohnung mit Telefonanschluss und DSL auszurüsten - meines Wissens ist er das nicht, und es braucht ja auch nicht jeder Mieter, im Gegensatz etwa zur Heizung.

Im Zweifelsfall wird der Mieter die Leitung vom Telekom-Anschluss bis in seine Wohnung bezahlen müssen. In diesem Sinn ist die Wohnung vermietet wie besichtigt, man hätte ja vorher nach dem Telefonanschluss fragen können. Eine Wohnung ohne Telefon ist natürlich nicht gerade toll ausgestattet, aber verboten ist das nicht. Besonders Singles haben oft nur noch Handy.

Gruss Reinhard

Hi,

die Wohnung hat eine Telefonleitung, nur diese scheint durch den Vormieter nicht gebraucht worden sein. Zumindest ist diese Telefonleitung nun defekt und müsste ausgetauscht werden. Nur Vermieter und Telekom schieben die Zugehörigkeit aufeinander ab und ich bin damit der Leidtragende zurzeit.

mfg Denis

Servus!

Ab der Mauer deines Wohnhauses sind irgendwelche Defekte nicht mehr die Angelegenheit der Telekom, sondern des Hausbesitzers.

Das ist richtig weil das (defekte) Telefonkabel dem Hauseigentümer gehört.
Auch wenn bei der ursprünglichen Montage durch die Telekom keine Kosten angefallen sind (Grundversorgung) geht das installierte Kabel in das Eigentum des Hausbesitzers über und fortan ist dieser für Instandhaltung zuständig.

Welche Möglichkeiten ein Mieter hat seinen Vermieter nun dazu zu bringen diese Instandsetzung zu beauftragen/bezahlen fragst du am besten im Brett
-> Mietrecht unter Beachtung von FAQ:1129.

es grüßt
karline

Hallo,
ich dachte immer, daß es ein Neubau ist. Da hätte man den, der das installiert hat noch in die Pflicht nehmen können.
Ich hääte mal spekuliert, daß da nur was falsch beschriftet ist. Andererseits - so blöd sind die vom Außendienst der Telekom auch nicht, daß sie das nicht selbst bemerken würden (haben es ja wahrscheinlich seinerzeit auch selbst abgeklemmt) und automatisch das richtige Kabel nehmen (so viele sollten da ja nicht rumliegen).
Wenn du jemanden kennst, der sich etwaas damit auskennt, kann der vorab schon mal die Dose bei dir (von innen) ansehen (dürfte imo erlaubt sein, so lange sie nicht angeschlossen ist) - vielleicht ist die gar nicht angeschlossen (hätte der Techniker aber auch sehen sollen).
Sonst investiere die halbe Stunde für den Elektriker, der das Kabel durchmißt (Hausmeister auch organisieren, damit der aufschließt). Wenn das defekt ist, sollte die Hausverwaltung aber langsam in die Gänge kommen und die Rechnung würde ich ihnen auch präsentieren.

Cu Rene

Ernst beiseite, die Frage, die du in den Raum gestellt hast,
lautet ob der Vermieter verpflichtet ist, eine Mietwohnung mit
Telefonanschluss und DSL auszurüsten - meines Wissens ist er
das nicht,

Das ist vermutlich richtig.

und es braucht ja auch nicht jeder Mieter, im
Gegensatz etwa zur Heizung.

Im Zweifelsfall wird der Mieter die Leitung vom
Telekom-Anschluss bis in seine Wohnung bezahlen müssen. In
diesem Sinn ist die Wohnung vermietet wie besichtigt, man
hätte ja vorher nach dem Telefonanschluss fragen können.

Das kommt darauf an. Ich denke, dass man bei der Besichtigung von Selbstverständlichkeiten wie der Möglichkeit eines Telefonanschlusses ausgehen darf - wenn Telefon nicht möglich ist, würde ich als potentieller Mieter erwarten, dass man mir das sagt. Ganz sicher gilt das, wenn die Telefondose offen sichtbar war, dann muss man wohl keinem zumuten, die Funktion zu prüfen.
(Stell dir vor, da ist eine Sprechanlage drin, und beim Einzug stellt man fest, dass man nur die Klingel geht, aber der Sprechweg defekt ist. Hätte nun nicht auch der Mieter das Recht zu sagen: Sprechanlage ist da, sie muss auch funktionieren? Oder könnte da ein Vermieter auch sagen: „Die geht schon seit 5 Jahren nicht, hätten Sie danach gefragt, hätte ich das auch gesagt.“?)

Aber hier sind wir sowas von sehr im Mietrecht - wird wohl sowieso bald gelöscht.

hat der Telekommensch versucht, auf andere Adern umzuschalten? Oft ist ja nur ne Ader defekt, undman braucht von diesen 6 nur max. 4. Ersatzadern sind eingeplant. Vielleicht nochmal Telekom anrufen?