Hallo !
Zunächst mal: So hart wie beim ersten Artikel wollte ich gar nicht sein - auch wenn es anders rübergekommen ist.
a) er ist nicht wegen einer politischen Überzeugung in Haft
Da hör Dir mal die Herren von der CSU an, die scheinen das irgendwie anders zu sehen, was nicht gerade FÜR sie spricht…
b) Wenn er deutlich erkennen lässt, auf Gewalt zu
verzichten
Was machen Menschen gelegentlich, um ihren Arsch zu retten ?
Lügen ? Betteln ? Eidesstaaatliche Erklärung abgeben ?
Oder Reue und Einsicht zeigen ?
Musstest Du das auch schon mal? UND? „Unverdiente“ Gnade bekommen? Warum soll es bei ihm anders gehandhabt werden, als bei Dir?
Welche Zeiten denn ? Terrorismus ist aktueller denn je.
Und bitte: „Dem Kapitalismus die Niederlage
wünschen“ - sollen wir die ganze PDS einbuchten?
PDS: = Terroristen ? = Mörder?
Hast Du seine Aussage überhaupt gelesen?
Angenommen, ein Angehöriger von dir kommt bei einem Anschlag
eines Terroristen mit anderer politischer Auffassung zufällig
wegen Anwesenheit ums Leben. Ich kann aus deinem oben Gesagten
jetzt keine Begründung für Straffreiheit oder Gnadengesuch
erkennen.
ICH hätte (zum Glück!) als Angehöriger nichts zu sagen. Das mag jetzt hart klingen, und ich hoffe, dass es niemals dazu kommt, aber die Justiz darf NICHT nach dem Willen der Opfer geführt werden. Ihre Interessen sollen natürlich gewürdigt werden, aber es gibt nicht umsonst den Begriff der BEFANGENHEIT.
Abschaffung des Begnadigungsverfahrens steht nicht zur
Debatte, eher:
Wer beurteilt ? Übernimmt konkret Haftung und Schadenersatz im
Fall der Fälle ? Wobei Schadenersatz in einem Mordfall wohl
nicht möglich ist.
Das ist klar geregelt: Der Bundespräsident. und er wird nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden ,da bin ich mir sicher. Ich hoffe nur, dass er sich NICHT vom Mediengeplärre beeinflussen lässt.
Aber ist schon in Ordnung - vielleicht will wegen möglicher Schadenersatzklagen keiner mehr Bundespräsident werden…
Oder soll ich auch
noch einen reinbringen? Was ist mit Kohl? Der steht dank
(s)eines Ehrenworts immer noch „ausserhalb der Rechtsprechung“
Und - stört es wen?
Mich zum Beispiel.
Mich auch, da hast Du recht.
Du hältst dies offensichtlich auch nicht für „richtig“.
Stell Dir mal vor, Klar gäbe sein
Ehrenwort? Was dann?
Schlicht und einfach: Nichts.
Wir haben aber gelernt, dass die Herren Kohl und Klar aus mir unerklärlichen Gründen dennoch unterschiedlich beurteilt werden sollen.
Würdest du einen anderen Menschen ermorden, dessen Ermordung
planen oder vorbereiten?
Nein - warum?
Wir sind mal einer Meinung.
Du liebe Zeit, was hat das denn damit zu tun?
Wäre eine Beugehaft für Kohl (obwohl vom Gesetzgeber für GENAU DIESE SITUATION erdacht!)etwa nicht angemessen gewesen, nur weil er niemanden ermordet hat? Ich verstehe Dich hier nicht!
Warum wäre dann ein Gnadengesuch aufgrund von „Wenn er
deutlich erkennen lässt, auf Gewalt zu verzichten“ zu
unterstützen?
Weil er seine Strafe fast abgesessen hat, und das Begnadigungsverfahren den ganz normalen Dienstweg geht - wie bei jedem anderen auch! Sonst musst Du wirklich Begnadigungen generell abschaffen.
Du wirst jetzt wahrscheinlich gleich den Verfassungschutz anrufen, aber ich glaube, dass es möglicherweise Personen in unserem Wirtschaftsleben gibt, die unserer Demokratie tatsächlich weit mehr schaden, als es eine mitleiderweckendes (in ihren Zielen - NICHT mit ihren TATEN!) Häuflein von RAF-Rebellen jemals gekonnt hätte.
Und NEIN: Die Namen, derer, an die denke, nenne ich nicht - ich habe mir mein Ehrenwort gegeben… ;o)
Ja, „der Terror“ ist aktuell, da sagst du was. An der Hysterie scheint sich jedenfalls nichts geändert zu haben. Und das sage ich als junger Mensch, der die 70er gar nicht bewusst miterlebt hat.
Mein Vater trat (gemeinsam mit meiner Mutter) in den 70ern aus der SPD aus, weil eine Partei, die „wegen einer Handvoll Leute“ das Grundgesetz ändert, nicht mehr die „seine“ sein konnte. Er ist '92 gestorben - und ich bin in gewisser Weise froh, dass er den Wahnsinn seit 2001 nicht mehr hat erleben müssen.
Dieser Staat und diese Gesellschaft brechen nicht zusammen, weil sich ein paar Spinner derartiges auf die Fahnen geschrieben haben.
Wenn er aber in die Knie geht, und sich im „Anti-Terrorkampf“ an seinen ureigensten Aufgaben , ja - seiner Existenzberechtigung (Schutz der Menschenwürde und des Rechts!) versündigt, hat er es vielleicht nicht anders verdient. Was haben wir in den letzten Jahren nicht alles für „Blüten von verfassungwidrigen Gesetzen“ erlebt…
Da das aber nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat, breche ich hier ab.
@MOD: Tschuldigung!
Viele Grüsse!
Denis