Zweierlei (Justiz) Maß?

Frohe Ostern

Dein Artikel ist die typische Stammtischverdrehung, die die
Justiz Gott sei dank nicht mitmacht.

Sehe ich ein

  1. Der Täter wurde verurteilt - und 9 Jahre als Jugendstrafe
    sind nicht wenig, wo dich im Jugendstrafrecht die
    Resozialisierung des Täters im Vodergrund steht. (Höchtstrafe
    für das Delikt 10 Jahre)

Im ungünstigsten Fall 7 ? Jahre. Im günstigsten Fall wäre eine Resozialisierungs (Abenteuer)-Reise in die Karibik möglich.

  1. So sehr ich mir persönlich auch gewünscht hätte, dass die
    anderen beiden Mitverurteilt werden = Es konnte nicht bewiesen
    werden. Und im Zweifel für den Angeklagten ist ein Grundsatz
    der bei uns Gold wert ist.

Gold für den Täter, auch wenn es jenseits jeder Logik verläuft.

  1. Strafe ist nicht Rache und das ist auch gut so.

Eben, das Opfer ist schließlich selber schuld (warum stirbt die auch). Alerdings wurde die Tat auf dem Ofen der „Rache“ gekocht.

Gruss Ivo

Besorgte Grüße Vanic.

du kapierst es wirklich nicht
auch wenn du es glaubst - ICH bin nicht der Feind…

man, wie kann nur soo verblendet sein?

PS du bist WIEDEr auf nix eingegangen…

also: es soll der den ersten Stein werfen der frei ist von
Schuld

Genau mein Motto … deshalb werfe ich doppelt so viele Steine

genau wie die Fanatiker im Stadion von Kabul vor einigen Jahren bei den öffentlichen Steinigungen der Frauen! tolles Bild was du hier verwendest

zurück wenn ich bemerke dass die die damit anfangen Steine zu
werfen nicht frei sind von Schuld.

du bist das - wir haben es alle kapiert!

Das heisst ich stelle qausi
die Gerechtigkeit in der Diskussion wieder her:=)

achso, deine moralische Überlegenheit ermächtigt dich also dazu zu entscheiden, was „gerecht“ ist und was nicht - ich halte Steinigungen von Frauen und die Todesstrafe für ungerecht - du nicht … DAS macht den Unterschiied…

Dir auch frohes Hasenfest!

Dein Artikel ist die typische Stammtischverdrehung, die die
Justiz Gott sei dank nicht mitmacht.

Sehe ich ein

immerhin etwas.

  1. Der Täter wurde verurteilt - und 9 Jahre als Jugendstrafe
    sind nicht wenig, wo dich im Jugendstrafrecht die
    Resozialisierung des Täters im Vodergrund steht. (Höchtstrafe
    für das Delikt 10 Jahre)

Im ungünstigsten Fall 7 ? Jahre. Im günstigsten Fall wäre eine
Resozialisierungs (Abenteuer)-Reise in die Karibik möglich.

??? Das Urteil wurde doch schon gefällt, was willst du also damit sagen?

  1. So sehr ich mir persönlich auch gewünscht hätte, dass die
    anderen beiden Mitverurteilt werden = Es konnte nicht bewiesen
    werden. Und im Zweifel für den Angeklagten ist ein Grundsatz
    der bei uns Gold wert ist.

Gold für den Täter, auch wenn es jenseits jeder Logik
verläuft.

Wenn es jemandem nicht bewiesen werden kann ist er kein Täter.
Gold für die Angekagten, da immer noch die Unschuldsvermutung gilt.
Stell dir mal vor wir hätten eine umgekehrte Beweislast in Deutschland. Ich wirft dir vor, dass du deinen Nachbarn umgebracht hast. Du saßt am Tatabend alleine zu Hause. Bitte beweise deine Unschuld.
Ich finde den Grundsatz, dass derjenige der etwas behauptet, derjenige ist der es beweisen muss (hier der Staatsanwalt) durchaus richtig.

  1. Strafe ist nicht Rache und das ist auch gut so.

Eben, das Opfer ist schließlich selber schuld (warum stirbt
die auch). Alerdings wurde die Tat auf dem Ofen der „Rache“
gekocht.

Das Opfer ist mit nichten selber schuld und der/die Schuldigen sollten immer bestraft werden. (Daher nehme ich deinen Satz als dummes frustriertes Gelaber hin und akzeptiere einfach die Wut ohne Inhalt die sich darin äussert.)
Vorher muss allerdings festgestellt werden wer schuld ist. Du hast die Brüder alesamt schon verurteilt ohne Prozess und ohne das Verfahren zu kennen. Also Stammtischgelaber. Gut für die Seele, schlecht für den Rechtsstaat.

„Rache“ kann und darf nicht durch den Staat wahrgenommen werden. Dass einzelne persönlich betroffene trotzdem Rachegedanken gegen hat damit nix zu tun.

Gruss Ivo

MOD: Und nun langts

Also wenn ich so eure agressiven Raektionen sehe merke ich
gerade wie geduldige Menschen die Türken doch sind…all das
was du hier mir vorwirfst müssen die Türken sich nämlich
öffentlich und im privaten seit Jahren gefallen lassen.

Mag sein dass ich ebenfalls sehr geduldig bin , doch jetzt reichts mir entgültig. CLOSED.

Gruss Ivo

Hi!

Drei Brüder ermorden ihre Schwester, zur „Ehrenrettung“ der
Familie. Geringste Strafmaßermittlung, der Jüngste wars, wegen
Möglichkeit von Jugendhaft. Freispruch für die strafmündigen
(Haben von nichts gewußt?) Brüder. Was wäre, wenn es Deutsche
gewesen wären? Unmöglich. Nachahmenswert für weitere
„Ehrenrettungstaten“ von erfolgreich eingegliederten
„Mitbürgern“.
Gruß Vanic.

Und heute kam die Meldung, dass die Familie das Sorgerecht für den sechsjährigen Sohn der „ehrenhaft“ Ermordeten beantragt hat. Und so wie ich unsere Gesetze kenne, wird die Familie den Jungen bekommen.

Man stelle sich vor, was für eine psychische Situation das für den Jungen sein muss, wenn der eines Tages realisiert, dass seine Familie seine Mutter hat umbringen lassen.

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

hab ich auch gelesen, hier die Artikel aus dem heutigen Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/16.04.2006/…

und

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.04.2006…

ich hoffe, die Familie bekommt den Sohn nicht

LG
Ralf

Hallo Ralf!

Viele, die den Thread zwischen dir und sina verfolgen und nichts dazu schreiben, stimmen dir sicherlich zu. Wenn nicht wäre ich sehr erschrocken. Nichtsdestotrotz will ich dir nur sagen, dass ich deine Postings voll unterstütze, und mir Angst und Bange wird, wenn Menschen mit sinas Einstellung durch die Gegend wandeln. Solch kranke Gedanken habe ich schon lange nicht mehr gelesen, und ich hoffe, dass solche Strömungen nie einen nennenswerten Einfluss in D bekommen werden. Weiter so!

Michael

Rechtsstaat kann soo schön sein, wenn sich Juralaien wie du
nicht in den Rechtstaat einmischen. Jura ist eine
Wissenschaft, von Wissenschaftlern FÜR Wissenschaftler, nix
für Laiendarsteller oder Oberlehrer, die glauben, die Weisheit
mit Löffeln gefressen zu haben.

Wozu das führt, wenn die „Wissenschaftler“ die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und der Sexualmörder nach vorzeitiger Entlassung das neue Opfer sucht, zeigt sich oft genug. Das ist unbefriedigend für den „Stammtisch“.
Wie alt sind die ältesten Gesetze, nach denen heute noch „Recht“ gesprochen wird?
Resozialisierung steht vor Bestrafung. Leicht überzogen, müßten die Angehörigen der Mordopfer dem Täter Beistand leisten, damit er ein besserer Mensch wird. Bis er es wieder tut. Weils doch an seiner verkorksten Kindheit liegt, usw.
Hör auf mit Juralaien. Die Rechtsprechung hat sich längst vom Rechtsempfinden des Normalbürgers verabschiedet.

Und wozu es führt, wenn Laien
die Rechtsprchnung übernehmen sieht man regelmäßig in den USA,
wenn dort mal wieder Unschuldige auf dem elektrischen Stuhl
landen, weil Menschen wie du ihre Vorurteile pflegen, ohne
einen Schimmer von Jura zu haben.

Wenn dein Sohn oder deine Tochter, von einem „resozialisierten“ Wiederholungstäter liquidiert würden, wäre dein Standpunkt sicher der Gleiche. Ob das normal ist (Falls du Kinder hast)?

ich kann, will, werde nicht kommentieren, ob ich! die beiden
Brüder für schuldig halte - das geht dich nix an - aber eine
große Strafkammer (drei hauptberufliche Richter plus zwei
Schöffen aus dem Volk) haben dieses Urteil gefällt, mit
welchen Mehrheiten weiss ich nicht (jeder der FÜNF!! Richter
hat das gleiche Gewicht) und wir werden es auch nie erfahren,
aber Tatsache ist und bleibt, dass das Gericht offenbar
berechtigte Zweifel an der Schuld der älteren Brüder hatte,
und diese Zweifel MÜSSEN zum Freispruch führen.

Warum so feige, ich halte beide für schuldig und die Eltern mit. Ihre Stärke und ihr Glück liegt in ihrer Familie. Sie werden sich sicher durchsetzen. Das perfekte Verbrechen. Dem ist unsere Justiz leider nicht gewachsen. Bedauerlich.

Vanic.

Hi,

Drei Brüder ermorden ihre Schwester, zur „Ehrenrettung“ der
Familie. Geringste Strafmaßermittlung, der Jüngste wars, wegen
Möglichkeit von Jugendhaft. Freispruch für die strafmündigen
(Haben von nichts gewußt?) Brüder.

und Du kannst Das Gegenteil beweisen? Nein? Dann freuen wir uns doch einfach mal, daß der rechtsstaat dochnoch funktioniert! Wär’s Dir lieber gewesen, die Brüder wären auf Grund von Vermutungen verurteilt worden?
Offensichtlich wurde es ja so dargestellt: Die Brüder hatten keine Ahnung und der jüngste hat getan, was er in seinem Wahn für richtig gehalten hat. Wenn das stimmt und Du erwartest, daß die Brüder verurteilt werden, verlangst Du, unschuldige zu verurteilen. War’s das war Du wolltest? Ausländer verurteilen? Ob sie wirklich schuldig sind, ist zweitrangig? Das Gericht scheint keine Beweise für die Schuld gehabt zu haben.

Was wäre, wenn es Deutsche gewesen wären?

Genau so natürlich. Seit wann verurteilen deutsche Gerichte Unschuldige? Das ist aber schon länger her …

Unmöglich. Nachahmenswert für weitere
„Ehrenrettungstaten“ von erfolgreich eingegliederten
„Mitbürgern“.

Du tust so, als wäre erwiesen, daß die frei gesprochenen Brüder etwas damit zu tun haben. Hast Du Informationen, die das Gericht nicht hatte?
Laut ViKa bist Du nicht aus Bayern, sonst hätte ich nach Deiner Parteizugehörigkeit gefragt. :smile: Denk doch mal über einen Umzug nach.

Gruß, Rainer

etwas zu Ostern - Jura meets Religion
Das Interview ist asu der Osterausgabe des Tagesspiegels

Prof. Schlink - meine Frau und ich hatten das Vergnügen!! Vorlesungen bei ihm zu haben - beschreibt wie ich finde sehr eindrucksvoll das Dilemma dieser Diskussion OHNE auf den "Ehren2mordfall einzugehen.

http://www.tagesspiegel.de/sonntag/archiv/16.04.2006…

viel Spaß damit

LG
Ralf

danke

Hallo,

es ist ja nicht so, daß das Gericht das Problem nicht gesehen hätte. Deshalb hat es sich ja auch dazu geäußert:

„Was bleibt, ist das Bild einer Möglichkeit, die nicht weggewischt worden ist und mit der beide Angeklagten leben müssen. …Aber verurteilt wird man nicht auf Grund einer Möglichkeit.“

und

„Wenn im Morgenmagazin ein Politiker sagt, wie wir zu entscheiden haben ist man ein Stück weit fassungslos, weil es Einschätzungen von Leuten gibt, die keine einzige Seite der Akten kennen und keine Sekunde der Hauptverhandlung verfolgt haben.“
(beide Zitate nach Stuttgarter Zeitung vom 15.04.06)

Das das Urteil für manche unbefriedigend sein könnte, ist verständlich. Wer aber jetzt nach Rache und Sippenhaft ohne rechtsstaatliches Verfahren schreit, sollte darüber nachdenken, ob er/sie sich damit nicht letztendlich auf das Niveau derer begibt, die immer noch in mittelalterlichen Vorstellungen gefangen sind.

&Tschüß

Wolfgang

Rechtsstaat kann soo schön sein, wenn sich Juralaien wie du
nicht in den Rechtstaat einmischen. Jura ist eine
Wissenschaft, von Wissenschaftlern FÜR Wissenschaftler, nix
für Laiendarsteller oder Oberlehrer, die glauben, die Weisheit
mit Löffeln gefressen zu haben.

Wozu das führt, wenn die „Wissenschaftler“ die Weisheit mit
Löffeln gefressen haben und der Sexualmörder nach vorzeitiger
Entlassung das neue Opfer sucht, zeigt sich oft genug. Das ist
unbefriedigend für den „Stammtisch“.

der Fall den du ansprichst ist wahrlich schlimm; aber der Täter war bei seiner ersten Tat Jugendlicher, musste! also nach Verbüssung (übrigens der gesameten Haftdauer) entlassen werden - und die Psychlogin, die der Entlassung zustimmte erwartet ein Ermittlungsverfahren.

Wie alt sind die ältesten Gesetze, nach denen heute noch
„Recht“ gesprochen wird?

im Zivilrecht basiert unsere Rechtsauffassung auf altem römischen Recht, das Strafrecht ist in den Nachkriegsjahren als Ergebnis des Rechtsexzesses der Nazis entstanden.

Resozialisierung steht vor Bestrafung. Leicht überzogen,
müßten die Angehörigen der Mordopfer dem Täter Beistand
leisten, damit er ein besserer Mensch wird. Bis er es wieder
tut.

die Art „Bestrafung“ die du forderst nenn ich „Rache“

Und wozu es führt, wenn Laien
die Rechtsprchnung übernehmen sieht man regelmäßig in den USA,
wenn dort mal wieder Unschuldige auf dem elektrischen Stuhl
landen, weil Menschen wie du ihre Vorurteile pflegen, ohne
einen Schimmer von Jura zu haben.

Wenn dein Sohn oder deine Tochter, von einem
„resozialisierten“ Wiederholungstäter liquidiert würden, wäre
dein Standpunkt sicher der Gleiche. Ob das normal ist

die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines FREMDEN Kinderschänders zu werden ist für die Kinder nicht mehr statistisch darstelllbar; die große Masse Kinderopfer wird Opfer der engsten (rd. 30) und weiteren Familie (rd. 45%), ein weiterer Teil der Täter kommt aus dem sozialen Umfeld (rd 20%) der Familie [die Zahlen hab ich noch im Kopf aus einem Artikel letztens; Quelle ist aber mW nicht lieferbar], nur ein verschwindend kleiner Teil der Täter ist „fremd“ - wenn ich deine Rechtslogik weiterdenke, müsste man Eltern bei der Geburt ihres Kinders sofort lebenslänglich in den Knast stecken, damit sie ihrem Kind zukünftig nichts antun können…siehst du jetzt wie unsinnig deine Rechtsauffassung ist?

ich kann, will, werde nicht kommentieren, ob ich! die beiden
Brüder für schuldig halte - das geht dich nix an - aber eine
große Strafkammer (drei hauptberufliche Richter plus zwei
Schöffen aus dem Volk) haben dieses Urteil gefällt, mit
welchen Mehrheiten weiss ich nicht (jeder der FÜNF!! Richter
hat das gleiche Gewicht) und wir werden es auch nie erfahren,
aber Tatsache ist und bleibt, dass das Gericht offenbar
berechtigte Zweifel an der Schuld der älteren Brüder hatte,
und diese Zweifel MÜSSEN zum Freispruch führen.

Warum so feige, ich halte beide für schuldig und die Eltern
mit. Ihre Stärke und ihr Glück liegt in ihrer Familie. Sie
werden sich sicher durchsetzen. Das perfekte Verbrechen. Dem
ist unsere Justiz leider nicht gewachsen. Bedauerlich.

mit Feigheit hat das nichts zu tun - im übrigen habe ich keinen Zweifel gelassen, dass ich die Revision der Staatsanwaltschaft begrüße - aber ich lasse auch keinen Zweifel an der Rechtstaatlichkeit der Jura in Dland zu.

was du „als Recht“ forderst hatten wir in Dland während der beiden Terrorregime schon zweimal - Anklagen nach Gutsherrenart, Urteile die vor Prozessbeginn feststanden, Angeklagte werden Opfer von Willkür oder Politik…tolle Aussichten die du da zeigst - wie gut, dass Menschen wie du KEINEN Einfluß auf die Rechtswissenschaft haben.

LG
Ralf

PS überleg mal ob du dich auch in die Wissenschaft eines Astrophysikers einmischen würdest und auch DEM erklären wolltest, wie die Welt, das Leben und das Universum funktioniert - und dann überleg mal, wie der dein unsubstantiiertes Gerede finden würde und ob der dich ernst nehmen würde…achso, du hast keine Ahnung von Astrophysik? OK, dann diskutier nicht mit - aber du hast auch keine Ahnung von Rechtswissenschaft …

Wie alt sind die ältesten Gesetze, nach denen heute noch
„Recht“ gesprochen wird?

im Zivilrecht basiert unsere Rechtsauffassung auf altem
römischen Recht, das Strafrecht ist in den Nachkriegsjahren
als Ergebnis des Rechtsexzesses der Nazis entstanden.

Und die Rechtsauffassung war demnach vor 2000 Jahren die gleiche wie heute? Die Bestrafung vor 2000 Jahren ist nicht die gleiche wie heute?
Woher nehmen wir das Recht, daß zu „Wissen“?
Eine Tatsache ist vorhanden: Richter a entscheidet anders als Richter b über den gleichen Tatbestand. In Hamburg, Köln, München, Frankfurt wird, bei gleichem Tatbestand jeweils anders entschieden.
Deine eigene Aussage: dies mag für den einen oder anderen Richter vielleicht sogar gelten, aber dafür gibts Berufung und Revision…und dann kommt der nächste anständige!! Richter und fällt ggf. ein anderes Urteil
Das bezeichnest du als „Recht“? Ich bezeichne das als Willkür.

Resozialisierung steht vor Bestrafung. Leicht überzogen,

müßten die Angehörigen der Mordopfer dem Täter Beistand
leisten, damit er ein besserer Mensch wird. Bis er es wieder
tut.

die Art „Bestrafung“ die du forderst nenn ich „Rache“

Dann hast du alles falsch verstanden. Der „Stammtisch“ fordert nur eine GERECHTE Bestrafung, sonst nichts.

Und wozu es führt, wenn Laien
die Rechtsprchnung übernehmen sieht man regelmäßig in den USA,
wenn dort mal wieder Unschuldige auf dem elektrischen Stuhl
landen, weil Menschen wie du ihre Vorurteile pflegen, ohne
einen Schimmer von Jura zu haben.

Woher die Überheblichkeit? Ich glaube die Amerikaner kommen gut damit zurecht.

Wenn dein Sohn oder deine Tochter, von einem
„resozialisierten“ Wiederholungstäter liquidiert würden, wäre
dein Standpunkt sicher der Gleiche. Ob das normal ist

die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines FREMDEN Kinderschänders zu
werden ist für die Kinder nicht mehr statistisch darstelllbar;
die große Masse Kinderopfer wird Opfer der engsten (rd. 30)
und weiteren Familie (rd. 45%), ein weiterer Teil der Täter
kommt aus dem sozialen Umfeld (rd 20%) der Familie [die Zahlen
hab ich noch im Kopf aus einem Artikel letztens; Quelle ist
aber mW nicht lieferbar], nur ein verschwindend kleiner Teil
der Täter ist „fremd“ - wenn ich deine Rechtslogik
weiterdenke, müsste man Eltern bei der Geburt ihres Kinders
sofort lebenslänglich in den Knast stecken, damit sie ihrem
Kind zukünftig nichts antun können…siehst du jetzt wie
unsinnig deine Rechtsauffassung ist?

Wenn Morde statistisch nicht darstellbar sind, wozu dann noch „richten“?

ich kann, will, werde nicht kommentieren, ob ich! die beiden
Brüder für schuldig halte - das geht dich nix an - aber eine
große Strafkammer (drei hauptberufliche Richter plus zwei
Schöffen aus dem Volk) haben dieses Urteil gefällt, mit
welchen Mehrheiten weiss ich nicht (jeder der FÜNF!! Richter
hat das gleiche Gewicht) und wir werden es auch nie erfahren,
aber Tatsache ist und bleibt, dass das Gericht offenbar
berechtigte Zweifel an der Schuld der älteren Brüder hatte,
und diese Zweifel MÜSSEN zum Freispruch führen.

Warum so feige, ich halte beide für schuldig und die Eltern
mit. Ihre Stärke und ihr Glück liegt in ihrer Familie. Sie
werden sich sicher durchsetzen. Das perfekte Verbrechen. Dem
ist unsere Justiz leider nicht gewachsen. Bedauerlich.

mit Feigheit hat das nichts zu tun - im übrigen habe ich
keinen Zweifel gelassen, dass ich die Revision der
Staatsanwaltschaft begrüße - aber ich lasse auch keinen
Zweifel an der Rechtstaatlichkeit der Jura in Dland zu.

Das haben die Richter und Staatsanwälte nach dem „3.Reich“ auch so gesehen. Und sind geblieben.

was du „als Recht“ forderst hatten wir in Dland während der
beiden Terrorregime schon zweimal - Anklagen nach
Gutsherrenart, Urteile die vor Prozessbeginn feststanden,
Angeklagte werden Opfer von Willkür oder Politik…tolle
Aussichten die du da zeigst - wie gut, dass Menschen wie du
KEINEN Einfluß auf die Rechtswissenschaft haben.

Wer hat die Urteile gefällt? Laien oder siehe oben.
Aber das „Volk“ ist heute noch schuld.

LG
Ralf

PS überleg mal ob du dich auch in die Wissenschaft eines
Astrophysikers einmischen würdest und auch DEM erklären
wolltest, wie die Welt, das Leben und das Universum
funktioniert - und dann überleg mal, wie der dein
unsubstantiiertes Gerede finden würde und ob der dich ernst
nehmen würde…achso, du hast keine Ahnung von Astrophysik?
OK, dann diskutier nicht mit - aber du hast auch keine Ahnung
von Rechtswissenschaft …

Du übersiehst etwas, die Gesetze der Astrophysik sind nicht manipulierbar oder zu beugen. Daher ist es unsubstanziiertes Gerede.

Vanic.

Wie alt sind die ältesten Gesetze, nach denen heute noch
„Recht“ gesprochen wird?

im Zivilrecht basiert unsere Rechtsauffassung auf altem
römischen Recht, das Strafrecht ist in den Nachkriegsjahren
als Ergebnis des Rechtsexzesses der Nazis entstanden.

Und die Rechtsauffassung war demnach vor 2000 Jahren die
gleiche wie heute?

Zivil!!recht, das ist das Recht von Verträgen etc… hat mit Straf!!recht soviel zu tun wie ne Kuh mit dem zweiten Weihnachtstag - informier dich!

Die Bestrafung vor 2000 Jahren ist nicht
die gleiche wie heute?

unser heutiges Straf!!recht ist (je nach Tatbestand) gerade mal etwa 100 bis nur 60 Jahre alt, einige Straftatbestände sind vielviel jünger, zB Vergewaltigung in der Ehe oder auch Terrorismus, war bis zur Baader-Meinhof-Bande nicht sanktioniert, man wusste schlichtweg nicht, was Terrorismus ist, also wars auch nicht verboten…

Woher nehmen wir das Recht, daß zu „Wissen“?

Häh?

Eine Tatsache ist vorhanden: Richter a entscheidet anders als
Richter b über den gleichen Tatbestand. In Hamburg, Köln,
München, Frankfurt wird, bei gleichem Tatbestand jeweils
anders entschieden.

Ja, weil wir die völlige Unabhängigkeit der Richter haben - im übrigen, KEIN Tatbestand ist dem anderen gleich, manche mögen sich ähneln, aber gleich sind sie NIE, das liegt schon in der Natur der Sache - ein Verbrechen kann NIE exakt wiederholt werden…denk EINMAL wie ein Jurist, also logisch!

Deine eigene Aussage: dies mag für den einen oder anderen
Richter vielleicht sogar gelten, aber dafür gibts Berufung und
Revision…und dann kommt der nächste anständige!! Richter und
fällt ggf. ein anderes Urteil
Das bezeichnest du als „Recht“? Ich bezeichne das als Willkür.

Unsinn, ein Richter kann irren, ein Richterkollegium kaum, eine BGH-Kammer wohl eher nie…so die Rechtsphilosophie…

Resozialisierung steht vor Bestrafung. Leicht überzogen,

müßten die Angehörigen der Mordopfer dem Täter Beistand
leisten, damit er ein besserer Mensch wird. Bis er es wieder
tut.

die Art „Bestrafung“ die du forderst nenn ich „Rache“

Dann hast du alles falsch verstanden. Der „Stammtisch“ fordert
nur eine GERECHTE Bestrafung, sonst nichts.

du nennst es Gerechtigkeit - ich nenmn es Rache! es bleibt dabei…willst DU entscheiden, was „gerecht“ ist?

Und wozu es führt, wenn Laien
die Rechtsprchnung übernehmen sieht man regelmäßig in den USA,
wenn dort mal wieder Unschuldige auf dem elektrischen Stuhl
landen, weil Menschen wie du ihre Vorurteile pflegen, ohne
einen Schimmer von Jura zu haben.

Woher die Überheblichkeit? Ich glaube die Amerikaner kommen
gut damit zurecht.

nicht alle! und das macht Hoffnung. Willst du das Unschuldige durch den Staat getötet werden? ach so, ich vergaß, es gibt ja keine Unschuldigen - aber wieso sitzt du dann noch nicht in der Todeszelle? begreif es endlich! wenn Unschuldige bestraft werden, WIRD es AUCH DICH treffen - du wirst eines Tages (unschuldig!!) im Knast sitzen…
WILLST DU DAS???

Wenn dein Sohn oder deine Tochter, von einem
„resozialisierten“ Wiederholungstäter liquidiert würden, wäre
dein Standpunkt sicher der Gleiche. Ob das normal ist

die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines FREMDEN Kinderschänders zu
werden ist für die Kinder nicht mehr statistisch darstelllbar;
die große Masse Kinderopfer wird Opfer der engsten (rd. 30)
und weiteren Familie (rd. 45%), ein weiterer Teil der Täter
kommt aus dem sozialen Umfeld (rd 20%) der Familie [die Zahlen
hab ich noch im Kopf aus einem Artikel letztens; Quelle ist
aber mW nicht lieferbar], nur ein verschwindend kleiner Teil
der Täter ist „fremd“ - wenn ich deine Rechtslogik
weiterdenke, müsste man Eltern bei der Geburt ihres Kinders
sofort lebenslänglich in den Knast stecken, damit sie ihrem
Kind zukünftig nichts antun können…siehst du jetzt wie
unsinnig deine Rechtsauffassung ist?

Wenn Morde statistisch nicht darstellbar sind, wozu dann noch
„richten“?

DAS ist unsubstantiierter Vortrag (für Nichtjuristen -> gequirlte Kacke)

du kapierst es nicht - DU, dein Bruder, dein Cousin und dein bester Freund sind die größte Gefahr für dein Kind - ich und all die Durchgeknallten da draußen werden deinem Kind nichts antun…

ich kann, will, werde nicht kommentieren, ob ich! die beiden
Brüder für schuldig halte - das geht dich nix an - aber eine
große Strafkammer (drei hauptberufliche Richter plus zwei
Schöffen aus dem Volk) haben dieses Urteil gefällt, mit
welchen Mehrheiten weiss ich nicht (jeder der FÜNF!! Richter
hat das gleiche Gewicht) und wir werden es auch nie erfahren,
aber Tatsache ist und bleibt, dass das Gericht offenbar
berechtigte Zweifel an der Schuld der älteren Brüder hatte,
und diese Zweifel MÜSSEN zum Freispruch führen.

Warum so feige, ich halte beide für schuldig und die Eltern
mit. Ihre Stärke und ihr Glück liegt in ihrer Familie. Sie
werden sich sicher durchsetzen. Das perfekte Verbrechen. Dem
ist unsere Justiz leider nicht gewachsen. Bedauerlich.

mit Feigheit hat das nichts zu tun - im übrigen habe ich
keinen Zweifel gelassen, dass ich die Revision der
Staatsanwaltschaft begrüße - aber ich lasse auch keinen
Zweifel an der Rechtstaatlichkeit der Jura in Dland zu.

Das haben die Richter und Staatsanwälte nach dem „3.Reich“
auch so gesehen. Und sind geblieben.

WAS? was hat mit diesem Fall zu tun?
und im übrigen müsstest du doch fordern!! dass mehr Nazis „Recht“ sprechen, denn dann würden die von dir verhassten Ausländer OHNE Verfahren in den Knast wandern

was du „als Recht“ forderst hatten wir in Dland während der
beiden Terrorregime schon zweimal - Anklagen nach
Gutsherrenart, Urteile die vor Prozessbeginn feststanden,
Angeklagte werden Opfer von Willkür oder Politik…tolle
Aussichten die du da zeigst - wie gut, dass Menschen wie du
KEINEN Einfluß auf die Rechtswissenschaft haben.

Wer hat die Urteile gefällt? Laien oder siehe oben.
Aber das „Volk“ ist heute noch schuld.

HÄH?

PS überleg mal ob du dich auch in die Wissenschaft eines
Astrophysikers einmischen würdest und auch DEM erklären
wolltest, wie die Welt, das Leben und das Universum
funktioniert - und dann überleg mal, wie der dein
unsubstantiiertes Gerede finden würde und ob der dich ernst
nehmen würde…achso, du hast keine Ahnung von Astrophysik?
OK, dann diskutier nicht mit - aber du hast auch keine Ahnung
von Rechtswissenschaft …

Du übersiehst etwas, die Gesetze der Astrophysik sind nicht
manipulierbar oder zu beugen. Daher ist es unsubstanziiertes
Gerede.

was meinst du? Astrophysik ist unsubstantiiert? DAS sehen Physiker mit Sicherheit anders… im übrigen stimmt es nicht, dass über die Ergebnisse der Physiker nicht gestritten wird…heftiger als unter Juristen…

und nochwas (n guter Tipp von mir) -> beschuldige (insbesondere in der Öffentlichkeit eines Forums) NIE einen Richter der Rechtsbeugung - dies ist erstens ein schwerer Vorwurf und zweitens strafbar - und solltest du die Schärfe des Gesetzes einmal schmecken…ich hätt nix dagegen, dass du dann nen Anwalt an die Seite bekommst, der dich „rausholt“ - DANN wirst du den Rechtstaat zu schätzen wissen - vorher wohl eher nicht…

LG
Ralf

PS ende für mich!

tolles Interview,
vielen Dank für diesen Link.

gruß
Raoul

Hallo

Seit wann verurteilen deutsche Gerichte
Unschuldige? Das ist aber schon länger her …

Ich glaube, dass das doch öfters vorkommt, aber nur bei „Bagatellfällen“, wo man vielleicht meint, es wäre für den Angeklagten relativ egal, wie das Urteil ausfällt, z. B. bei Geldstrafen, die den Herren Richtern sehr gering vorkommen o.ä. Als Motiv vermute ich hier den Wunsch, möglichst früh in die Kaffeepause zu kommen oder ähnliches.

Viele Grüße
Thea

Moin Ralf,

kleine Korrektur - das Wissen einer Straftat und NICHT der
Polizei melden ist dann NICHT strafbar, wenn das Wissen NACH
der Tat entsteht - entsteht es vorher, muss die (geplante)
Straftat angezeigt werden - aber ein Bruder hat als Familie
ein Zeugnisverweigerungsrecht…

das gehört zwar nicht direkt zu dem Posting, aber da Du das zufällig ansprichst… Ich hab mal gehört: „Der Angeklagte darf lügen (um sich zu schützen ??), der Zeuge nicht“. Hängt das mit dem von Dir genannten „Zeugnisverweigerungsrecht“ zusammen, oder ist das was anderes, oder ist das womöglich sogar Blödsinn?

thx
moe.

Hi

Seit wann verurteilen deutsche Gerichte
Unschuldige? Das ist aber schon länger her …

Ich glaube, dass das doch öfters vorkommt, aber nur bei
„Bagatellfällen“, wo man vielleicht meint, es wäre für den
Angeklagten relativ egal, wie das Urteil ausfällt, z. B. bei
Geldstrafen, die den Herren Richtern sehr gering vorkommen
o.ä. Als Motiv vermute ich hier den Wunsch, möglichst früh in
die Kaffeepause zu kommen oder ähnliches.

glaubst Du wirklich? Das würde aber nicht von großem Vertrauen in unsere Justiz sprechen. Bis ein Richter einen Unschuldigen verurteilt muss ja erstmal viel passieren. Gerade bei "Bagatell"fällen muss eine Anzeige vorliegen (da könnte man noch argumentieren, dass jmd. aus Rache jdm. anzeigt. Damit würde sich dieser aber auch strafbar machen), dass dann die Polizei und Staatsanwaltschaft hinreichend Beweise ermitteln (das können die ja auch nicht so mir nichts dir nichts und machen sowas auch nicht wenn es nicht genügend Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten gäbe) und dann müsste während der Hauptverhandlung auch noch alles gegen den Angeklagten sprechen (was, bei einem halbwegs guten Verteidiger und einem, der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten auch relativ fragwürdig ist, da dieser ja versuchen wird das Gericht zu überzeugen, dass er es nicht war). Also: es ist viel schwerer einen Unschuldigen einzusperren als einen Schuldigen, da drei voneinander unabhängige Institutionen erst einmal die Schuld des Angeklagten vermuten müssten.

gruß