hi
das gehört zwar nicht direkt zu dem Posting, aber da Du das
zufällig ansprichst… Ich hab mal gehört: „Der Angeklagte
darf lügen (um sich zu schützen ??), der Zeuge nicht“. Hängt
das mit dem von Dir genannten „Zeugnisverweigerungsrecht“
zusammen, oder ist das was anderes,
ist etwas anderes.
Der Angeklagte darf lügen, bis sich die Balken biegen und zwar vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch während der Hauptverhandlung. Kein Mensch muss sich in einem Rechtsstaat selbst belasten.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist insofern etwas anderes, da es nicht erlaubt zu lügen, sondern nur die Aussage zu verweigern. Man kann also sagen, dass man gar nichts sagen möchte, nur lügen darf man als Zeuge nie. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben Familienangehörige (Verwandte und Verschwägerte) und Zeugen, die sich bei einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst einer Straftat bezichtigen müssten (weil: kein Mensch im Rechtsstaat muss sich selbst belasten).
Familienangehörige dürfen lügen, weil der Rechtsstaat sehr wohl weiß, was für ein Konflikt durch eine negative Aussage für einen Angehörigen entstehen kann (für einen selber, für die Familie, etc.).
Nur: Lügen darf ein Zeuge niemals!