Zwischenzeugnis ja / nein ? Und falls, wie?

Hallo,
meine Frau leidet unter dem Minderwertigkeitskomplex eines fehlenden Schulabschluß.
Sie ist jetzt über die Mitte 30, in Frankreich und Deutschland wechselnd aufgewachsen, der Vater arabischer Abstammung und da waren vor Jahrzenten eine Schulausbildung nicht die Priorität der Väter für die Töchter.
Meine Frau hat aber vor 6 Jahren als „normale“ Aushilfsverkäuferin begonnen, wurde dann mit allen Höhen und Tiefen Marktleiterin bei einem Discounter, wechselte dann zu einem anderen Discounter zur Abteilungsleiterin etc. und verdient nun 5000 Mark Brutto.
Nun kommt Mitte Oktober ein neuer Haus/Marktleiter, erfährt, dass meine Frau weder deutscher Schulabschluß noch Ausbildung hat und erklärt sie für nicht qualifiziert…
unter leichtem psychischen Druck hat sich dann meine Frau in einer „Nacht- und Nebelaktion“ unter tatkräftiger Hilfe des Bezirksleiters eine Arbeitsvertragsänderung abreden lassen mit einer um 800 Mark Brutto reduziertem Gehalt.

Da meine Frau ihren Job „top“ macht und am Einsatz, Fähigkeit und Lernbereitschaft weit über den Durchschnitt liegt, liegt die Frage nach einer Art Mobbing eigentlich auf der Hand.
Sie darf jetzt zwei berufliche Stufen weiter „unten“ die Arbeiten verrichten.

Wir denken jetzt an die Anforderung eines Zwischenzeugnis; sollte die Firma sich gerne von meiner Frau trennen wollen, würden die bei der Anforderung eines Zwischenzeugnis ja denken, dass meine Frau gehen will und wird da keine „Steine in den Weg legen“; sollten sie nicht wollen, dass sie geht, werden wir ja eine Reaktion erhalten.

Wie sollte das Zwischenzeugnis formulierend schriftlich angefordert werden, und soll/muß man schreiben, was der Inhalt sein sollte?

Wäre echt super, wenn hier ein paar erfahrene Leute uns das mitteilen könnten; wir wollen die besinnlichen Feiertage dazu nutzen, „Für und Wider“ zu durchdenken.

mfg

Hallo Peter,

was Deine Frau gerade erlebt, betrifft sehr viele Beschäftigte in allen Bereichen der Wirtschaft. Ich selbst habe vor Jahrzehnten Ähnliches erlebt. Nach einem abgebrochenen Studium kam ich vor 30 Jahren über eine Zeitarbeitsfirma als Aushilfskraft zur AEG in eine Entwicklungsabteilung. Nach ein paar Monaten wurde ich fest eingestellt, aber in absolut untergeordneter Position in einem Kreis, der überwiegend aus diplomierten und promovierten Ingenieuren und Physikern bestand. Durch irrwitzig viel Arbeit und auch glückliche Umstände rutschte ich in Projektverantwortung, weil ich nach dem Ausscheiden des Vorgesetzten der einzige Mitarbeiter mit den nötigen Detailkenntnissen war. Ich erfuhr Förderung von leitenden Leuten, die nur am Projekterfolg Interesse hatten, aber nicht an Zeugnissen. Das ging fast ein Jahrzehnt gut, meine Position war irgendwann unangefochten. Dann gings der AEG schlecht. Das Unternehmen ging in den Vergleich und wurde umstrukturiert. Neue Leute in der fernen Zentrale trafen Entscheidungen nach Aktenlage. Plötzlich fällt der fehlende Hochschulabschluß auf. Ich hätte zwar mein Gehalt behalten, aber nicht die Position. Die Freude an der Arbeit war dahin. Soll man dann unzufrieden noch Jahrzehnte so arbeiten? Nein, ich kündigte, absolvierte in den folgenden Jahren ein Studium und habe es bisher nicht bereut.

Mit dieser Erfahrung im Rücken empfehle ich Deiner Frau, das Zwischenzeugnis einzufordern. Daraus sollte der Werdegang im Unternehmen hervorgehen. Das weitere Geschehen würde ich auf keinen Fall passiv abwarten. Das macht unzufrieden. Deine Frau ist noch so jung, daß sie ohne weiteres jeden Schul- und Berufsabschluß nachholen kann. Sie wird reichlich 40 sein, wenn das erledigt ist. Aber sie möchte immerhin noch ein Vierteljahrhundert zufrieden arbeiten und Selbstbestätigung finden. Es lohnt sich auch in dem „Alter“ immer, den Schulabschluß nachzuholen und Berufswünsche zu erfüllen. Dafür gibt Deine Frau ihre jetzige Stellung auf und wenn das wirtschaftlich nicht geht, wechselt sie eben in die Teilzeitbeschäftigung. Das ist problemlos auch in untergeordneter Stellung zu ertragen, wenn man sich parallel dazu die neue Perspektive schafft. Besser, als dauernde Minderwertigkeitskomplexe mit sich herumzuschleppen und sich Magengeschwüre zu holen, ist es allemal.

Es gibt viele Menschen, die sich mit 30 zu alt fühlen, etwas zu lernen. Andere fangen mit 50 noch einmal ganz neu an. Letztgenannte sind nach meiner Beobachtung durchweg zufriedener.

Gruß
Wolfgang

Hallo Peter,

entgegen langläufiger Meinungen, ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Deshalb ist es auch nicht notwendig dies schriftlich zu verlangen, denn es ergeben sich keine Ansprüche. Es reicht also aus den Arbeitgeber mündlich darum zu bitten.
Dann ergibt sich auch vielleicht die Möglichkeit noch einmal mit dem Arbeitgeber zu reden.

Meine Frau hat aber vor 6 Jahren als „normale“
Aushilfsverkäuferin begonnen, wurde dann mit allen Höhen und
Tiefen Marktleiterin bei einem Discounter, wechselte dann zu
einem anderen Discounter zur Abteilungsleiterin etc. und
verdient nun 5000 Mark Brutto.
Nun kommt Mitte Oktober ein neuer Haus/Marktleiter, erfährt,
dass meine Frau weder deutscher Schulabschluß noch Ausbildung
hat und erklärt sie für nicht qualifiziert…

Erklären kann er alles, aber nachweisen wäre angebracht gewesen.

unter leichtem psychischen Druck hat sich dann meine Frau in
einer „Nacht- und Nebelaktion“ unter tatkräftiger Hilfe des
Bezirksleiters eine Arbeitsvertragsänderung abreden lassen mit
einer um 800 Mark Brutto reduziertem Gehalt.

Das war Dummheit. Um einen Arbeitsvertrag zu ändern bedarf es einer Änderungskündigung. Dagegen kann der Arbeitnehmer vorgehen, wenn keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorgelegen hat. Das Fehlen der Schulabschlüsse ist keine Verletzung, denn der Arbeitgeber hat sie befördert und musste sich bei der Beförderung der Umstände bewusst sein.

Deshalb für die Zukunft: NICHTS UNTERSCHREIBEN, ERST DARÜBER NACHDENKEN, JEMANDEN UM RAT FRAGEN UND DANN HANDELN.

Da meine Frau ihren Job „top“ macht und am Einsatz, Fähigkeit
und Lernbereitschaft weit über den Durchschnitt liegt, liegt
die Frage nach einer Art Mobbing eigentlich auf der Hand.
Sie darf jetzt zwei berufliche Stufen weiter „unten“ die
Arbeiten verrichten.

Das ist mit Sicherheit kein Mobbing. Der Marktleiter hat das gemacht, wofür er seiner eigenen Meinung nach bezahlt wird. Das ist das Problem bei neuen Vorgesetzten, der Arbeitgeber verlangt sie müssen etwas tun, damit der Laden besser läuft. Und dann handeln diese Personen, um einen Tätigkeitsnachweis führen zu können.

Wir denken jetzt an die Anforderung eines Zwischenzeugnis;
sollte die Firma sich gerne von meiner Frau trennen wollen,
würden die bei der Anforderung eines Zwischenzeugnis ja
denken, dass meine Frau gehen will und wird da keine „Steine
in den Weg legen“; sollten sie nicht wollen, dass sie geht,
werden wir ja eine Reaktion erhalten.

Diese Art eines Arbeitnehmers, zu denken, bei Anforderung eines Zwischenzeugnisses, würde der Arbeitgeber reagieren, ist meistens auf Sand gebaut. Ein klärenedes Gespräch bringt meistens mehr. Wenn man bei einem solchen Gespräch etwas in der Hand hat (anderer Job), sollte man dies dem Arbeitgeber deutlich machen. Wenn man nichts in der Hand hat sollte man auch nicht pokern. Das geht sehr oft schief.

Wie sollte das Zwischenzeugnis formulierend schriftlich
angefordert werden, und soll/muß man schreiben, was der Inhalt
sein sollte?

Meiner Meinung nach bringen Zeugnisse nichts. Und Zeugnisse bei denen man seine eigenen Formulierungen einbringt schon gar nichts.

Wäre echt super, wenn hier ein paar erfahrene Leute uns das
mitteilen könnten; wir wollen die besinnlichen Feiertage dazu
nutzen, „Für und Wider“ zu durchdenken.

Das für und wieder ist: Hat Deine Frau mit dem Laden innerlich abgeschlossen. Hat sie die Möglichkeit zu wechseln, dann sollte sie den geraden Weg zu einem anderen Arbeitgeber wählen. Bei diesem Arbeitgeber wird sie auf der Stufe stehen bleiben auf der sie steht.

mfg

Frohes Fest
Michael

Hallo Peter

Meine Frau hat aber vor 6 Jahren als „normale“
Aushilfsverkäuferin begonnen, wurde dann mit allen Höhen und
Tiefen Marktleiterin bei einem Discounter, wechselte dann zu
einem anderen Discounter zur Abteilungsleiterin etc. und
verdient nun 5000 Mark Brutto.
Nun kommt Mitte Oktober ein neuer Haus/Marktleiter, erfährt,
dass meine Frau weder deutscher Schulabschluß noch Ausbildung
hat und erklärt sie für nicht qualifiziert…
unter leichtem psychischen Druck hat sich dann meine Frau in
einer „Nacht- und Nebelaktion“ unter tatkräftiger Hilfe des
Bezirksleiters eine Arbeitsvertragsänderung abreden lassen mit
einer um 800 Mark Brutto reduziertem Gehalt.

Würde ich an der Stelle Deiner Frau einen solchen Typen vor die Nase gesetzt bekommen, würde ich wohl so schnell wie möglich die Stelle wechseln wollen, oder wenigstens intern so wechseln, dass ich nichts mehr mit dem Herrn direkt zu tun habe.
Was bildet sich einer ein, der nur nach Zeugnissen urteilt und übersieht wie Deine Frau mit Herzblut ihre Arbeit macht? Wollt Ihr Euch das wirklich gefallen lassen? Ich finde es höchst unprofessionell von dem Herrn, Deine Frau nur wegen dem Lebenslauf runterzustufen. Er hat ja anscheinend wirklich nur nach den Zeugnissen geurteilt und sich nicht mal persönlich einen Überblick verschafft, wie denn Deine Frau in der Praxis arbeitet. :frowning:
Gerade in einer Verkaufsposition denke ich mir, ist es sowieso wichtiger wie ein Mensch mit seinen Kunden umgeht statt welche Abschlüsse er hat? Da kann einer kommen mit den besten Abschlüsse und ist im Umgang mit Menschen total unfähig…

Kann es aber auch sein, dass jemand diesem Herrn etwas zugeflüstert hat wegen der fehlenden Ausbildung? Jemand der neidisch ist, dass Deine Frau eine so grossartige Leistung erbracht hat? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein neuer Leiter einfach mal so alle Lebensläufe der Abteilungsleiter durchliest um ‚Mängel‘ zu suchen?
Wer macht denn jetzt konkret den Job den Deine Frau hatte, da sie runtergestuft wurde?

Wir denken jetzt an die Anforderung eines Zwischenzeugnis;
sollte die Firma sich gerne von meiner Frau trennen wollen,
würden die bei der Anforderung eines Zwischenzeugnis ja
denken, dass meine Frau gehen will und wird da keine „Steine
in den Weg legen“; sollten sie nicht wollen, dass sie geht,
werden wir ja eine Reaktion erhalten.

Wie sollte das Zwischenzeugnis formulierend schriftlich
angefordert werden, und soll/muß man schreiben, was der Inhalt
sein sollte?

Es wäre wichtig, dass noch der frühere Chef Deiner Frau den Input für das Zwischenzeugnis liefert (und nicht der neue), denn der war ja zufrieden mit ihr. Ist das in Deutschland üblich, dass man ein Zwischenzeugnis schriftlich fordert? Wir hier in der Schweiz verlangen dies mündlich beim direkten Vorgesetzten.
Falls Ihr es schriftlich macht, würde ich es dem Chef des neuen Marktleiters schicken und darin schreiben, dass man wegen dem Vorgesetztenwechsel (evtl wegen Differenzen mit Vorgesetztem) ein Zwischenzeugnis haben möchte.
Auf den Wink, dass man evtl kündigen möchte, mit dem Zwischenzeugnis, würde ich nicht zählen. Vielleicht möchte dies ja der neue Chef sogar?

Den Inhalt sollte man nicht vorschreiben. Aber man darf es beanstanden, sobald man das Zeugnis hat und nicht einverstanden ist damit.

Wäre echt super, wenn hier ein paar erfahrene Leute uns das
mitteilen könnten; wir wollen die besinnlichen Feiertage dazu
nutzen, „Für und Wider“ zu durchdenken.

Für mich gibt es da kein ‚für und wider‘. Ganz klar ist das eine Situation um ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Ich habe gelernt, dass ich bei jedem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis verlange. Man weiss nie, wie der neue Chef ist und sollte dieser später ein Zeugnis über einen längeren Zeitraum schreiben müssen, kann es unter Umständen schlecht für mich ausfallen, da man Differenzen untereinander hatte. Ein früherer Chef hatte vielleicht ein ganz anderes Bild von mir und so möchte ich das schriftlich haben.

Ich hoffe ich konnte Euch etwas helfen!
Ich würde auch vorschlagen, dass wenn Ihr wieder etwas Ruhe habt, Deine Frau sich mal um eine Schulung informieren würde? Da Sie so lernbegierig ist, würde Sie das sicher locker schaffen?
Gibt es da irgendwas für Sie? Eine Fachausbildung berufsbegleitend oder ähnliches?

Liebe Grüsse und schöne Festtage!
Tanja

Hallo Michael

entgegen langläufiger Meinungen, ist ein Arbeitgeber nicht
verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen. Ein Arbeitgeber
ist verpflichtet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein
Zeugnis auszustellen.

Bei uns hier in der Schweiz ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet jederzeit ein Zwischenzeugnis auszustellen. Es wäre aber missbräuchlich wenn ich jeden Monat eines verlangen würde - das ist klar.

Grüsse Tanja

Hallo Michael

entgegen langläufiger Meinungen, ist ein Arbeitgeber nicht
verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen. Ein Arbeitgeber
ist verpflichtet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein
Zeugnis auszustellen.

Bei uns hier in der Schweiz ist der Arbeitgeber gesetzlich
verpflichtet jederzeit ein Zwischenzeugnis auszustellen. Es
wäre aber missbräuchlich wenn ich jeden Monat eines verlangen
würde - das ist klar.

Tanja.

Die Antwort von Michael war auch nicht ganz korrekt.
Ein Zwischenzeugnis ist zu erteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Also einen „triftigen Grund“. „Triftig“ ist danach jeder Grund, der laut Rechtssprechung bei „verständiger Betrachtung“ den Wunsch des Angestellten auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses als berechtigt erscheinen läßt. Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (BAG vom 21.01.1993). Bei der Auslegung des Begriffs „triftiger Grund“ ist nicht kleinlich vorzugehen (Senatsurteil ebenfalls vom 21. Januar 1993, aaO). Als triftige Gründe sind vom BAG in diesem Urteil anerkannt worden:
 Bewerbung um eine neue Stelle,
 Vorlage bei Behörden und Gerichten,
 Vorlage zur Stellung eines Kreditantrages,
 strukturelle Änderungen innerhalb des Betriebsgefüges,
 Ausscheiden eines Vorgesetzten, dem der Angestellte über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war (BAG vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97),
 bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers,
 geplante längere Arbeitsunterbrechungen.

Gruß,
LeoLo

… wenn eine NEUE tätigkeit übernommen wir, so ist für die alte ein Zeugnis zu erstellen.
Und Deine frau hat eine neue , nämlich 2 stufen niedriger, übernommen.
hier hilft nur konsequenz und ein bissiger anwalt

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