Hallo,
ich habe eine Frage, da ich mich auf diesem Themengebiet leider überhaupt nicht auskenne.
Wenn man freiwillig arbeitslos wird, allerdings kein Arbeitlosengeld beziehen möchte - muss man sich trotzdem beim Amt melden ? Und was wenn man dies nicht tut?
Und wie wird es dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung gehandelt, zahlt man die aus privater Kasse oder versichern die einen dann einfach nicht mehr ?
Grüße, Köfte
Wenn man freiwillig arbeitslos wird, allerdings kein
Arbeitlosengeld beziehen möchte - muss man sich trotzdem beim
Amt melden ?
Man MUSS nur irgendwann sterben. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit „Amt“ die AA oder die ARGE meinst.
Und was wenn man dies nicht tut?
Dies ist ein freies Land. Bis zu den nächsten Wahlen. Das ist deine Entscheidung.
Und wie wird es dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung
gehandelt, zahlt man die aus privater Kasse
Ja, das wird man dann tun müssen. Umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben.
oder versichern die einen dann einfach nicht mehr ?
Auch eine Alternative.
Gruß
Stefan
Hallo,
Hallo
ich habe eine Frage, da ich mich auf diesem Themengebiet
leider überhaupt nicht auskenne.
Wenn man freiwillig arbeitslos wird, allerdings kein
Arbeitlosengeld beziehen möchte - muss man sich trotzdem beim
Amt melden ?
Musst du nicht, kannst du aber. Zeiten der Arbeitssuche bringen ein paar Cent für die Rente.
Und was wenn man dies nicht tut?
Dann passiert nichts.
Und wie wird es dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung
gehandelt, zahlt man die aus privater Kasse oder versichern
die einen dann einfach nicht mehr ?
Siehe § 5 Abs. 13a SGB V- wenn man zuletzt gesetzlich krankenversichert war, dann ist man sogar versicherungspflichtig und die Krankenkasse fordert die Beiträge ein.
Grüße, Köfte
Gruß
Kristin
Pflichtversicherung
Hallo
Siehe § 5 Abs. 13a SGB V- wenn man zuletzt gesetzlich krankenversichert war, dann ist man sogar versicherungspflichtig und die Krankenkasse fordert die Beiträge ein.
Versicherungspflichtig?
Man kann sich dann freiwillig weiterversichern in der Pflichtkrankenkasse (gesetzliche Krankenkasse), d. h. man muss sich nicht privat versichern. Es ist also billiger, aber billig auch nicht gerade für einen, der weder Einkommen noch Arbeitslosengeld bekommt.
Ca. 140,- Euro im Monat, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Dieser Beitrag orientiert sich an einem fiktiven Einkommen (anscheinend ca. 1000€/mt), das z. B. aus regelmäßigen Entnahmen aus dem riesigen Vermögen, das man so besitzt, oder auch aus Zinseinnahmen aus diesem Vermögen besteht. Tja, leider ist dieses Vermögen wie das Einkommen nur fiktiv, dafür hast du aber auch keinen störenden Arbeitgeber, der die Hälfte davon übernimmt.
Viele Grüße
Simsy
Noch was Wichtiges
Hallo nochmal
Man kann sich dann freiwillig weiterversichern in der Pflichtkrankenkasse (gesetzliche Krankenkasse)
Das muss man sofort beantragen, Wenn man einmal raus ist aus der GKV (gesetzliche Krankenversicherung), kommt man nicht mehr rein, außer durch einen Job.
LG
keine Meldepflicht, aber Rentenanwartschaftszeit
Hi!
Zeiten der Arbeitssuche bringen ein paar Cent für die Rente.
Dazu habe ich mal zwei Artikel aus dem Archiv gekramt:
– /t/hartz-4–6/3564571/5
– /t/arbeitssuchend-melden-obwohl-kein-anspruch-alg-i/…
Gruß
Liza
Hallo
Siehe § 5 Abs. 13a SGB V- wenn man zuletzt gesetzlich krankenversichert war, dann ist man sogar versicherungspflichtig und die Krankenkasse fordert die Beiträge ein.
Versicherungspflichtig?
Ja, siehe der von mir angegebene Paragraph. Es gab schon Fälle auf dem Amt, wo Kunden, die aus irgendwelchen Gründen erst Monate nach Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung einen Alg-II-Antrag gestellt haben, gleich eine Beitragsforderung der Krankenkasse mit eingereicht haben. Eben weil sie „zuletzt gesetzlich krankenversichert“ waren, keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten (z.B. über die Grundsicherung) und somit krankenversicherungspflichtig wurden.
Gruß
Kristin
Ergänzung- habe eben einen Artikel zu dem Thema auf der DAK-Seite gefunden:
http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/kranken…
Das Ganze gilt seit 01.04.2007.
nochmal Gruß
Kristin
Hi!
Das Ganze gilt seit 01.04.2007.
Ach so.
So was hatte ich nämlich auch mal, und da hätten die mich ohne Probleme aus der Krankenkasse rausgeschmissen, wenn ich mich nicht freiwillig pflichtversichert hätte.
Aber das ist ja ganz gut so, dass es jetzt da auch eine Versicherungspflicht gibt.
Viele Grüße
[MOD] Vollzitat entfernt
Gut ist immer relativ, denn woher soll jemand, der vielleicht bei Freunden wohnt und von geborgtem Geld lebt, die Beiträge zahlen…? Habe mir aber sagen lassen, dass die Krankenkassen mit sich reden lassen, was die Stundung angeht.
Grüße
Kristin
Gut ist immer relativ, denn woher soll jemand, der vielleicht bei Freunden lebt und von geborgtem Geld lebt, die Beiträge zahlen… Habe mir aber sagen lassen, dass die Krankenkassen mit sich reden lassen, was die Stundung angeht.
Ja eben, die lassen mit sich reden, weil denen ja praktisch gar nichts anderes übrig bleibt, denke ich.
Früher wäre der ganz einfach aus der Krankenkasse rausgeflogen und hätte gar nicht mehr zum Arzt gehen können. - Damit verglichen finde ich das gut, nicht absolut gesehen.
Viele Grüße