Ah, gesundheitliche Gründe! Dann …
Hi!
Die Existenzgründung ist allerdings nicht der Hauptgrund für den Auflösungsvertrag. Es ist der Beruf und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme.
… könnte man eine Sperrzeit evtl. vermeiden! Ich zitiere aus diesem meinem Posting weiter unten: /t/an-kuendigung-bei-krankheit-alg-i/4946390/4
"Eine Sperrzeit tritt dann nicht ein, wenn der behandelnde Arzt vor der Kündigung (Datum auf der Kündigung zählt) eine Bescheinigung erstellt, die überdies möglichst die Formulierung enthält: „… wird aus diesen Gründen (dringend) davon abgeraten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen“ bzw. „… wird aus diesen Gründen (dringend) geraten, das bestehende Arbeitsverhältnis umgehend aufzugeben“, etc. pp.
(Nur mit einer solchen Formulierung ist man auf der sicheren Seite; weiß ich aus langjähriger Erfahrung… 
Der Arzt kann eine solche Bescheinigung selber erstellen oder aber den o. g. Text in den entsprechenden Vordruck der AA („Fragebogen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer“) eintragen, der dem AN bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt werden wird, wenn er die Situation schildert."
LG
Liza