Auflösungsvertrag wg. Existenzgründung: GZ?

Hallo zusammen,

ein AN vereinbart mit seinem AG einen Auflösungsvertrag und möchte einen Monat später eine Existenz gründen (anderer Berufszweig).
Für einen Monat muss sich der AN arbeitslos melden, da noch Seminare anstehen.

Steht ihm ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu?
Woher gibt es sonst Zuschüsse?

Danke, und freue mich auf Antworten!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hi!

ein AN vereinbart mit seinem AG einen Auflösungsvertrag und möchte einen Monat später eine Existenz gründen (anderer Berufszweig).
Für einen Monat muss sich der AN arbeitslos melden, da noch Seminare anstehen.
Steht ihm ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu?

Sofern er lange genug gearbeitet hat, um einen Alg-Anspruch zu erwerben, (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren): ja. Siehe § 57 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html

Allerdings wird der GZ (sofern er bewilligt wird) lt. Absatz 3 erst nach einem evtl. eintretenden Ruhenszeitraum gezahlt.

Hier ist in der Tat einer nach § 144 SGB III (Sperrzeit) wahrscheinlich, weil ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde; ein nach dem Gesetz wichtiger Grund zur Arbeitsaufgabe (hier: Existenzgründung) ist nicht gegeben. (Ich glaube nämlich nicht, dass das AV mit Transfer-Kurzarbeitergeld gefördert wird… :smile:

Auf eine Sperrzeit sollte sich der Existenzgründer also auf jeden Fall einstellen! Sie würde am 1. Tag nach dem letzten Arbeitstag beginnen und im Normalfall 12 Wochen dauern.
Siehe dazu § 144 (1) Nr. 1, (2) + (3) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html

LG
Liza

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo Liza,

herzlichen Dank. Nun muss man weiter schauen. Die Existenzgründung ist allerdings nicht der Hauptgrund für den Auflösungsvertrag. Es ist der Beruf und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme.

LG Yve

Ah, gesundheitliche Gründe! Dann …
Hi!

Die Existenzgründung ist allerdings nicht der Hauptgrund für den Auflösungsvertrag. Es ist der Beruf und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme.

… könnte man eine Sperrzeit evtl. vermeiden! Ich zitiere aus diesem meinem Posting weiter unten: /t/an-kuendigung-bei-krankheit-alg-i/4946390/4

"Eine Sperrzeit tritt dann nicht ein, wenn der behandelnde Arzt vor der Kündigung (Datum auf der Kündigung zählt) eine Bescheinigung erstellt, die überdies möglichst die Formulierung enthält: „… wird aus diesen Gründen (dringend) davon abgeraten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen“ bzw. „… wird aus diesen Gründen (dringend) geraten, das bestehende Arbeitsverhältnis umgehend aufzugeben“, etc. pp.
(Nur mit einer solchen Formulierung ist man auf der sicheren Seite; weiß ich aus langjähriger Erfahrung… :smile:

Der Arzt kann eine solche Bescheinigung selber erstellen oder aber den o. g. Text in den entsprechenden Vordruck der AA („Fragebogen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer“) eintragen, der dem AN bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt werden wird, wenn er die Situation schildert."

LG
Liza