Mal angenommen, jemand hat die Möglichkeit neue Büromöbel steuerlich geltend zu machen.
Nun wüßte derjenige, dass er bis ca. 480 Euro sofort alles in der
Steuererklärung absetzen kann und darüber hinaus eine Abschreibung
machen müsste. Bezieht sich dieser Grenzbetrag auf die gesamte Rechnung
oder nur auf die einzelnen Positionen der Rechnung?
Z.B. möchte er 5 Schränke zu 300 Euro kaufen. Würde er dann vom
Gesamtbetrag ausgehen oder könnte er die Positionen einzeln geltend machen?
Oder sollte er, wenn er nicht abschreiben möchte und alles auf
einmal absetzen würde, 5 Rechnungen mit je einem Schrank einreichen?
Oh, hoffentlich versteht das jemand… ;O)
Wäre es sinnvoll, eine steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung in folgenden Fällen zu haben?
1.) 1 Rechnung über 5 Schränke
2.) 5 Rechnungen über jeweils einen Schrank
M. E. ist jeder Schrank einzeln nutzbar und damit einzeln zu betrachten. Ob es steuerrechtliche Sonderregelungen gibt, weiß ich allerdings nicht.
Gruß,
Nic
Hallo,
Z.B. möchte er 5 Schränke zu 300 Euro kaufen. Würde er dann
vom
Gesamtbetrag ausgehen oder könnte er die Positionen einzeln
geltend machen?
Bilden sie ne Einheit (als Schrankwand z.B.), dann nur zusammen. Sind sie alleine nutzbar dann geht es mMn auch getrennt.
Oder sollte er, wenn er nicht abschreiben möchte und alles auf
einmal absetzen würde, 5 Rechnungen mit je einem Schrank
einreichen?
Hierzu mal ein Rechnerbsp.
Der Rechner 300,-€, der Monitor 200,-€, die Tastatur und Mouse kosten auch 100,-€.
Hier wären die Einzelrechnungen egal, denn die Komponenten funtionieren nur zusammen und werden vom FA auch als Einheit genommen.
Somit sind sie nicht sofort absetzbar, sondern müssen über die Jahre abgeschrieben werden.
VG René
Danke für die Info!
geringwertige Wirtschaftsgüter
Hi,
Nun wüßte derjenige, dass er bis ca. 480 Euro sofort alles in
der
Steuererklärung absetzen kann und darüber hinaus eine
Abschreibung
machen müsste.
Die Grenze beträgt 410 € und man unterscheidet, ob es sich um betriebliche Einkünfte oder private Einkünfte handelt.
/t/computer-und-zubehoer-von-der-steuer-absetzen/512…
/t/2010-wahlrecht-bei-abschreibungen-150-01-410-00/5…
/t/neuregelung-geringwertige-wirtschaftsgueter-gwg/4…
Bezieht sich dieser Grenzbetrag auf die gesamte
Rechnung
oder nur auf die einzelnen Positionen der Rechnung?
Z.B. möchte er 5 Schränke zu 300 Euro kaufen. Würde er dann
vom
Gesamtbetrag ausgehen oder könnte er die Positionen einzeln
geltend machen?
jeder Schrank ist einzel nutzbar
Schöne Grüße
C.
Ich vermute/hoffe es zu verstehen.
Es geht vermutlich um Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
Diese haben folgende Abschreibungsmöglichkeiten:
[Anschaffungskosten = AK]
a) AK Sofortabschreibung oder Planmäßige Abschreibung
b) 150€ Sofortabschreibung oder Planmäßige Abschreibung
c) 150€ „Poolabschreibung“ 5 Jahre
(Bei AK > 410€ automatisch ALLE GWG)
Da ein Gut bereits über 410€ liegt müssen alle GWG dieser Rechnungsperiode mit der Poolabschreibung abgeschrieben werden.
MfG
Do0dLeZ
Zu diesem Thema habe ich etwas gutes im Internet gefunden:
http://www.gesierich.de/blog/2011/07/11/wie-sie-buro…
Ich hoffe ich konnte dir Helfen