Einkommen in Deutschland & Österreich

ich hoff, dass ich auf diesem Weg doch noch jemanden finde, der mir weiterhelfen kann:

Folgendes Problem - einen Teil des Jahres in Deutschland ansässig und arbeitend und den anderen Teil in Österreich.

Es gibt ja dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland. Kann mir jemand sagen, ob und wenn ja (wie es mir scheint) warum muss man das in Österreich verdiente und versteuerte Einkommen in Deutschland mit angeben?
In diesem Zusammenhang - Mantelbogen Zeile 43 bis 46 - Ist dort das Bruttoeinkommen gefragt? und was fällt unter außerordentliche Einkünfte in Zeile 46?

In der Hoffnung auf Hilfe - danke ich schon mal im Voraus

Progressionsvorbehalt
Hi,

ich hoff, dass ich auf diesem Weg doch noch jemanden finde,
der mir weiterhelfen kann:

klar doch, aber ich musste mir erst einen Mantelbogen anschauen, damit ich wusste, was du unten beschreibst…

Folgendes Problem - einen Teil des Jahres in Deutschland
ansässig und arbeitend und den anderen Teil in Österreich.

Es gibt ja dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Österreich und Deutschland. Kann mir jemand sagen, ob und wenn
ja (wie es mir scheint) warum muss man das in Österreich
verdiente und versteuerte Einkommen in Deutschland mit
angeben?

weil es sich um eine Jahresveranlagung handelt und alle Freibeträge ungekürzt für das ganze Jahr angesetzt sind. Außerdem ist es aufgrund des Grundsatzes: Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es macht schon einen Unterschied, ob man nur die inländischen Einkünfte hat oder noch zusätzliche steuerfreie ausländische. Deshalb der Ansatz beim Progressionsvorbehalt.

In diesem Zusammenhang - Mantelbogen Zeile 43 bis 46 - Ist
dort das Bruttoeinkommen gefragt?

Lohn wird eigentlich in Anlage N mit Bruttolohn in Kennziffer 139 (=kleine Zahl) und die passenden Werbungskosten formlos auf einem Beiblatt. Diese werden in Kennziffer 57 (nicht mehr vorgedruckt) eingetragen (nur, falls das PC Programm dieses Kennziffer versteht, zum Ausrechnen lassen).
Im Mantelbogen ist immer das Ergebnis Einnahmen -Werbungskosten einzutragen. Aber nur entweder Anlage N oder Mantelbogen, wobei Anlage N besser ist. Dort wird auch programmgesteuert der Werbungskostenpauschbetrag für den ausländischen Lohn berücksichtigt, also ganz ohne extra Eintragung.

und was fällt unter
außerordentliche Einkünfte in Zeile 46?

schau mal unter § 32 b Abs. 1 Nr. 2 und § 32 b Abs. 2 Nr. 2 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Im Normalfall kommt das nicht vor. Ist z.B. für Lohn für mehrere Jahre.

/t/progressionsvorbehalt–5/4534686/3
/t/doppelbesteuerung-wie-funktioniert-das/4497755/4
/t/einkommenssteuer-bei-wohnortwechsel-ausland/40965…
/t/est-grund-progessionsvorbehalt-ausl-einkuenfte/35…

Schöne Grüße
C.