Thematik:
Als Erstverkäufer / Abteilungsverantwortlicher im Einzelhandel mit entsprechechenden Wareneinkaufspflichten gehören 6 bis 10 Messebesuche im Laufe eines Jahres und in regelmässigen, saisonalen Abständen zur Pflicht.
Die Fahrten zu und von den Messen (z.B. Fahrzeit ca. 1-2,5 Stunden einfach, je nach Messeort) werden vom Arbeitgeber nicht vergütet.
Ist dies rechtens oder verstösst der Arbeitgeber gegen geltendes Arbeitsrecht. Es handelt sich ja nicht um den „normalen“ Weg zur/von der Arbeit an den Wohnort, sondern um erheblich weitere Strecken und Fahrtzeiten.
Beispiel:
Fahrtzeit vom Wohnort zur Messe: 2,5 Stunden
Aufenthalt auf der Messe: 9 Stunden
Fahrtzeit von der Messe zum Wohnort: 2,5 Stunden
gesamt: 14 Stunden
Stundenvergütung durch den Arbeitgeber: 8 Stunden (entspricht der normalen Tages-Arbeitszeitvergütung durch den Arbeitgeber)
D.h., 6 Stunden sind eifach in der Vergütung verschwunden!
Ist dies arbeitsrechtich wirklich in Ordnung? Was müsste dem Arbteitnehmer tatsächlich vergütet werden?
Danke für Eure Antworten!