Hallo,
Beim Beispiel Trauerarbeit
steht schon wieder das Problem des Gottes, welcher
logisch als Voraussetzung steht und wird dann auch ziemlich relevant.anscheinend hat das Lesen dieser Zeilen bei dir als Auslöser
Ich geben zu, da habe ich unzulässig verallgemeinert, bzw. den genauen
Wortlaut mit seinen Einschränkungen nicht beachtet, auch deshalb,
weil zu anderem Zeitpunkt ähnliche Ansprüche in deutlich allg. Form
schon getätigt wurden.
/t/verwirrung-extrem/5620849/85
Was allerdings diese Argumentation überhaupt mit der Ursprungsfrage
zu tun hat, ist mir eh unklar.
Was mir weiterhin trotzdem einen bitteren Beigeschmack in der ganzen
Diskussion hinterläßt, ist die Frage warum eine „Vertrauensperson“
gottgläubig sein muß und warum Mitleid und Hoffnung hier wieder
an Religiösität festgemacht wird.
Lies doch den Text auf den du „geantwortet“ hast noch mal in
Ruhe und aufmerksam durch, dann wirst du vielleicht auf diese
Spezifikation stoßen und sie nun auch verstehen:im christlichen Sprachgebrauch einer christlichen Gemeinschaft
Ich hoffe, du findest dann die Kraft, dich zu entschuldigen.
Ja, du hat Recht, mit den genannten Einschränkungen ist Bezug auf
Gott allemal legitim und ich sehe auch gar keinen Hinderungsgrund ,
dass Anghörige einer Religion oder Kirche sich gegenseitig Trost
spenden und Hoffnung geben.
Bitte erkläre mir aber mal, wieso das nur in diesem Rahmen möglich sein
sollte, denn genau auf diese Einschränkung geht es wieder zurück?
Zwischenmenschliche Beziehungen werden hier nicht zum ersten mal
auf rein religiöse Aspekte reduziert.
Gruß Uwi