Kind (13 Jahre) fährt schwarz

Sehr interessant. Hältst du das für rechtsdogmatisch
vertretbar?

Was? Auf eine Seite hinzuweisen, auf der die uneinheitliche
Rechtsprechung erläutert wird?

Hä? Wie bitte?

Wenn ich [EK] frage, ob er diese Rechtsprechung für
rechtsdogmatisch vertretbar halte, dann will ich von ihm
wissen, ob er diese Rechtsprechung für rechtsdogmatisch
vertretbar hält.

Sehr interessant. Mehr nicht?

Fakt ist, dass einige Gerichte
tatsächlich die Pflicht zur Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgelts bei Minderjährigen bejahen. Dies hängt
mit der spezialgesetzlichen Regelung zusammen.

Und was hat das mit meiner an [EK] gestellten Frage zu tun?
Ich will nicht deine Meinung wissen, sondern seine
(die ich ungleich höher schätze als deine, was allerdings auch daran
liegt, dass ich von dir nichts weiß und deine Meinungen darum
weder in die eine noch in die andere Richtung beurteile).

Ich meine, dass hier im Forum grundsätzlich von allen Seiten Nachfragen erfolgen können und dass dir dieser Umstand auch bewusst ist, wenn du öffentlich einsehbare Beiträge verfasst.

Bei Hinweisen anderer auf entgegenstehende Rechtsprechung
zweifelst du die rechtsdogmatische Vertretbarkeit an.

Nicht einmal das, ich habe [EK] lediglich nach seiner Meinung
gefragt. (Was nichts daran ändert, dass ich die Vertretbarkeit
in der Tat anzweifle, aber es ist eben nur ein erster Gedanke,
und genau darum habe ich [EK] nach seiner Meinung gefragt.)

Klingt ebenfalls nach Ausrede. Oder soll das indirekt ein Eingeständnis sein, dass die Bemerkung doch leicht daneben war?

Nach zutreffender Ansicht hat sich das Kind schon deshalb
nicht strafbar gemacht […]

Und? Das ist rechtswissenschaftlicher Standard. Mehrere
Ansichten, und die, der man selbst anhängt, nennt man
„zutreffend“ oder „vorzugswürdig“ oder … oder … oder …

Aber wenn andere ähnliches tun ist das dann nicht akzeptabel für dich?

Ein Blick ins Archiv:

[…]

/t/fahrscheinkontrolle–3/6568495

Offensichtlich bestehen hier noch Differenzen in den
Ansprüchen, die du an dich selbst und an andere stellst.

Das ist also eine billige Vergeltung für eine „Diskussion“
zwischen dir und mir aus dem Archiv. Aha.

Auch das finde ich leicht daneben. Ich habe dir bereits damals klare Antworten gegeben, die eine „Vergeltung“ (interessante Wortwahl übrigens) nicht erforderlich machen. Du lieferst selbst auch viel Angriffsfläche, ein gutes Gedächtnis vorausgesetzt.

So recht verstanden habe ich deinen Vorwurf allerdings nicht.

Ich glaube schon.

Ich habe noch nie gesagt, dass ich immer das richtige Ergebnis
wüsste. So etwas drückt man auch mit den Worten „…nach
zutreffender Auffassung…“ nicht aus.

Prima.