Nebenkostenabrechnung als "Guthaben"

Ich bekomme heute meine Nebenkostenabrechnung (nur als 10 zeilige Einzelposition) mit oben aufgeführter Nachzahlung.Unten schließt der Brief mit "Ihr! Guthaben " ,was eigentlich Nachzahlung sein müsste.

Kann ich das durchgehen lassen?

Besten Gruss,
David

Falsa demonstratio non nocet. Eine falsche Benennung schadet nicht (wenn den Vertragspartner aus dem Zusammenhang klar ist, was eigentlich gemeint ist).

Ich verstehe allerdings nicht „10zeilige Einzelposition“. Eine Nebenkostenabrechnung muss viele Anforderungen erfüllen, wenn da nur eine Position drin steht, KANN die nicht korrekt sein. Aber wie kommt EINE Position zu ZEHN Zeilen.

Deine Abrechnung scheint genauso konfus zu sein wie es Dein Posting ist.

Es stehen zehn Einzelpositionen da,verschiedene Kostenpunkte,und die zusammengerechnet ergeben eine Endsumme,die ich zu zahlen habe.
Meine Vorauszahlung ist 62Euro weniger.Die ich muss also nachzahlen,steht auch als Begrüssungssatz da.
Nur als Endsatz am Briefende steht da,das es „mein Guthaben“ ist.("Ihr Guthaben beträgt 62€)

Mit bestem Gruss,david

und davor ist auch kein Minuszeichen?

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Sorry glatt vergessen

Gruss,David

äh, was jetzt genau?

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Das sag in diesem Falle nicht mir,sondern meinem Herrn Vermieter, der angeblich bei der Bank arbeitet.
Letztes Jahr bekam ich eine konfuse Abrechnung,die 4mal so hoch war,wie die zuvor.Sollte dann eine Neue bekommen,bis heute ist sie nicht da.

Gruss,david

Meine Gott,das Minus.
Ich habe glatt das Minus vor der 62 vergessen.
Jetzt gut…?

Na ja, ganze Sätze helfen schon bei der Kommunikation, auch in einem Forum. :unamused: Dann gilt halt das, was @X_Strom [hier][1] schrieb.

Man kann sich auch über unwichtige Sachen aufregen, zahl einfach deine Nachzahlung, und gut ist!
[1]: Nebenkostenabrechnung als "Guthaben"

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Gute (Rück-) Frage! :wink:

Nun ja, war Volltreffer … gäääähn …

Okay.

Bei meinen Abrechnungen steht immer eindeutig (aus Mietersicht!) Guthaben oder Nachzahlung. Und unmittelbar unter dem Betrag steht dann der jeweils zutreffende Satz:
Bitte überweisen Sie die Nachzahlung auf das Kto. xxxxxx
oder
Das Guthaben wird Ihnen auf Ihr Kto. xxxxxx erstattet.

Ich erlaube Dir ausdrücklich, dieses Posting auszudrucken und Deinem Vermieter unter die Nase zu halten, damit er das nächstemal nicht (aus seiner Vermieter-Sicht!) ein negatives Guthaben deklariert. :wink:

Gruß

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Das hängt manchmal auch davon ab, was die Software hergibt, mit der die Abrechnung erstellt wird. Mir sind auch schon Abrechnungen mit „negativen Gutschriften“ (und auch mit „negativer Nachzahlung“! war in dem Fall eine Gutschrift!!) über den Weg gelaufen , wo ich erst auf dem 2. oder gar 3. Blick erkannte, worum es geht!

Gruß
Christa

Dann ist es doch auch ein Guthaben. Bei der nächsten Vorauszahlung werden die 62€ angerechnet. Ist gang und gäbe.

Soon

Um Himmels willen, ja nicht!

Du solltest ohne Zögern eine Abteilung Kampftaucher der Schweizergarde anfordern, die den bösen Vermieter in einen finsteren Kerker werfen und krummschließen, bis er seine ketzerischen Äußerungen widerruft!

Schöne Grüße

MM

Frau Dr,
bitte bring jetzt nix durcheinander.
Betriebskosten gesamt sind um 62,- höher als gezahlte Vorauszahlungen gesamt.

Erstens ist es kein Guthaben und zweitens ginge die Anrechnung nur bei Lastschriftverfahren. Bei Daueraufträglern oder Überweisern nicht.

Gruß
.

Mein Gott,ein Glück,dass du mir das schreibst. Ich danke dir auf das allerherzlichste ,weil ich auf diesen Blödsinn eigentlich selbst gar nicht gekommen wäre.

Mit freundlichem Gruß, David

Hallo David,

der Begriff „durchgehen lassen“, ohnehin einer der schmutzigsten der deutschen Sprache, in diesem Zusammenhang verwendet, forderte diese Bemerkung regelrecht heraus.

Wenn Du ein kleines bisselchen darauf achtest, was Du sagst, wird Dein Leben unter Garantie viel schöner.

Schöne Grüße

MM

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Moment mal: Du hast vergessen, das Minuszeichen zu erwähnen. OK. Kann passieren.
Aber du WUSSTEST, dass da steht:

Ihr Guthaben: -62€ 

Und dann fragst du hier, ob du das „durchgehen lassen kannst“?

*~#$§/$ !!!

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