Werden Verkäufe an Verwandtschaft nun 4 oder 2 Jahre zurück verfolgt?
ArtikelIErgänzungsblatt 5 K (Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen) Wenn Sie in den vergangenen vier Jahren Geld- oder Sachgeschenke von nicht geringem Wert gemacht haben, die nach Ihren Lebensverhältnissen nicht als übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke usw.) anzusehen sind, müssen Sie hier den Empfänger sowie Gegenstand und Wert der Geschenke angeben.
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre Gegenstände oder Forderungen an eine der im Antragsformular im Einzelnen aufgeführten nahestehenden Personen veräußert haben, müssen Sie ebenfalls den Empfänger, den veräußerten Gegenstand und den Wert dieses Gegenstandes bzw. der von Ihnen erhaltenen Gegenleistung mitteilen. Wenn Ihnen nahestehende Personen im Sinne des § 138 InsO betroffen sind.
Wer hier nichts angegeben hat und dann trotzdem z.B. ein Auto dem Kind gegeben hat, gefährdet die RSB
angegeben, denn sonst hätte ich mit dem Wirrzeug, was du geschrieben hast, nichts anfangen können.
Du solltest alles lesen und nicht jede 2. Zeile! Hier ist das, was du vom Ergänzungsblatt meinst:
Unentgeltliche Veräußerung von Vermögensgegenständen (Schenkungen)
Ich habe in den letzten 4 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgende Geldbeträge, Forderungen
oder Gegenstände verschenkt (gebräuchliche Geschenke von geringem Wert sind nicht anzugeben):
Entgeltliche Veräußerung von Vermögensgegenständen an nahestehende Personen
Ich habe in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgender nahestehenden
Person folgende Vermögensgegenstände (auch Forderungen) entgeltlich veräußert:
Die vier Jahre beziehen sich auf Verschenkungen, die zwei Jahre auf Verkauf (das ist mit „entgeltlich veräußert“ gemeint, falls es nicht klar war!).
Also, was heißt
genau? Hat das Kind es gekauft oder geschenkt bekommen? Und in den letzten zwei oder in den letzten vier Jahren?
Du musst hier übrigens weder pro Buchstabe noch pro Wort noch pro Zeile bezahlen, wenn du etwas schreibst, also versuch wenigstens, so zu schreiben, dass man dich auch versteht, wenn man nicht in deiner Haut steckt.
Hallo Danke für deine Antwort: Frage bezieht sich auf eine Person die ihr Auto vor zwei Jahren verkauft hat.
Die noch nicht in der Insolvenz ist aber bald in die Insolvenz gehen wird. Bis dahin wird ein ganzes Jahr wieder vergehen.
Die Frage ist ob das jetzt zwei Jahre rückwirkend sngefechtet werden kann oder vier Jahre
Ein Jahr ist nicht „bald“, das ist noch „ewig“ hin, gerade wenn man eine Insolvenz vorhat („anstrebt“ ist nicht das Passende im Zusammenhang mit einer Insolvenz).
Ach so, nur für alle Fälle: reden wir überhaupt von Verbraucherinsolvenz? Bei einer Regelinsolvenz würde man vermutlich bei einem Jahr schon an Insolvenzverschleppung denken.
Nochmal im Klartext:
§ 133 InsO Vorsätzliche Benachteiligung
[…]
4) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.
Das hat eher wenig mit der Restschuldbefreiung zu tun, als mit dem Insolvenzverfahren an sich.
Das finde ich nicht schön, auch noch mit zwei verschiedenen Konten (beim 2. Link hattest du eine Anfrage von Dezember verlinkt, die mit einem anderen Konto gestellt wurde, aber offensichtlich zum selben User gehört).
Und wenn ich lese
frage ich mich natürlich auch, was daraus geworden ist. Wurden die Schulden bei Otto und die anderen Verbindlichkeiten inzwischen bezahlt, oder haben sich da noch mehr Schulden angesammelt? Eigentlich wäre ALLERHÖCHSTE Zeit, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, von alleine wird das Geld nicht weniger. Und nur, weil man zur Schuldnerberatung geht, muss man nicht gleich (wenn nicht gewünscht!) Insolvenz beantragen, aber man hat jemanden, der einem helfen kann, überhaupt etwas Ordnung in die Sache zu bringen, bevor es schlimmer und schlimmer wird!
Also vieles habe ich abbezahlt und jetzt wird versucht mit zwei Gläubigern zu verhandeln. Desto weniger Gläubiger desto höher die Chancen das man regulieren darf. Vielleicht kann man das noch ohne Insolvenz klären