Teilkasko
Der Deckungsumfang in der Teilkasko umfasst Schäden
- durch Brand und Explosion
- durch Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung;
- durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug;
- durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdschutzgesetzes (laut diesem Paragraphen wären dies:
Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund)
Zusätzlich sind (inzwischen bei fast allen Versicherern) in der Teilkasko gedeckt:
- durch Marderbiß verursachte Schäden an den Kabeln, Schläuchen und Leitungen, wobei
Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, vom
Teilkasko-Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Vollkasko
In der Vollkasko sind all diese Dinge und die beim Marderbiss ausgeschlossenen dann ebenfalls gedeckt, allerdings geht die Vollkasko noch darüber hinaus. Zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkasko sind in der Vollkaskoversicherung ebenfalls gedeckt Schäden
- durch Unfall (das heißt, durch ein unvorhersehbares und unmittelbares von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden!)
- durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, kurz nennt man sowas Vandalismus.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß.
Wann welche Versicherung
Grundsätzlich gilt sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung , das Schäden an der Bereifung nur dann ersetzt werden, wenn sie durch ein Ereignis verursacht werden, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden zur Folge hatte.
Der Vorteil einer Vollkasko zeigt sich zum Beispiel immer dann, wenn Dir jemand ins Auto gefahren und abgehauen ist. Der durch solche Unfälle entstandene Schaden wird durch eine Teilkasko nicht ersetzt, durch eine Vollkasko würde er ersetzt werden. Gleiches gilt, wenn Du selbst Dein Auto irgendwo dagegen setzt und dadurch ´ne nette Beule einfängst. Oder wenn Dir ein unliebsamer Zeitgenosse eine Delle in die Tür tritt (Vandalismus) und Du den nicht findest, dann würde die Vollkasko das ebenfalls ersetzen, die Teilkasko dagegen nicht.
Um sich dagegen nur gegen das Diebstahlrisiko, gegen die üblichen Unwetterrisiken oder beispielsweise Wildunfälle abzusichern, würde eine Teilkaskoversicherung ausreichen. Auch die sogenannten Glasbruchschäden sind über eine Teilkasko ausreichend abgesichert.