Hallo,
diesmal frage ich für eine gute Bekannte an.
Die Bekannte ist gelernte Arzthelferin, hat 25 Jahre als Erstkraft in einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin gearbeitet.
Ende letzten Jahres ist die Chefin ganz plötzlich gestorben.
Der Ehegatte der Ärztin hat ihr dann zu Ende des Jahres 2001 gekündigt und die Praxis weiterverkauft.
Der neue Arzt hat sie zunächst übernommen, ihr aber gleich Anfang diese Jahres aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu Ende Juni gekündigt - sie arbeitet Teilzeit 25 Std. die Woche und bezieht ein ca. 300 Euro über dem Tarif liegendes Gehalt.
Der neue Chef hat ihr Gehalt Anfang des Jahres auf Tariflohn gekürzt, dagegen hat sich die Bekannte über die Gewerkschaft der Arzthelferinnen erfolgreich gewehrt - sie bekam ab Februar wieder das übertarifliche Gehalt.
Das Hauptproblem ist im Augenblick, dass ein Arbeitszeugnis für die letzten 25 Jahre Tätigkeit in der Arztpraxis der verstorbenen AG nicht vorliegt.
Der Ehegatte der verstorbenen Ärztin ist bereit ihr ein Zeugnis auszustellen.
Was gilt diese Zeugnis?
Er hat auch einen Doktortitel, aber nicht der Medizin, sollte man in einem Zeugnis von ihm, einfach die Art des Doktortitels unter den Tisch fallen lassen?
Der neue Chef verhält sich gegenüber der Bekannten nicht sehr kooperativ, meiner Meinung nach versucht er sie über die psychische Schiene zu einer frühzeitigen Kündigung zu drängen (Aufgaben werden weggenommen, Kompetenzen beschnitten).
Ich habe meiner Bekannten geraten, auf jeden Fall auf ein qualifiziertes Zeugnis auch des neuen AG zu drängen.
Sie hat Angst vor negativen Formulierungen in diesem Zeugnis, weil er sauer ist, dass sie sich über die Arzthelferinnengewerkschaft hat helfen lassen.
Als die neue Erstkraft gilt im Augenblick eine langjährige Mitarbeiterin, die gelernte Bäckereiverkäuferin ist - sie ist billiger.
Habt ihr Ratschläge?
Das ist so eine vertrackte Situation, was sollte meine Bekannte machen?
Bitte lasst mich nicht hängen!
Vielen Dank schon für eure Antworten!
Gruß
Ute