Fragen wegen plötzlichem Tod des bisherigen AG

Hallo,

diesmal frage ich für eine gute Bekannte an.

Die Bekannte ist gelernte Arzthelferin, hat 25 Jahre als Erstkraft in einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin gearbeitet.

Ende letzten Jahres ist die Chefin ganz plötzlich gestorben.
Der Ehegatte der Ärztin hat ihr dann zu Ende des Jahres 2001 gekündigt und die Praxis weiterverkauft.
Der neue Arzt hat sie zunächst übernommen, ihr aber gleich Anfang diese Jahres aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu Ende Juni gekündigt - sie arbeitet Teilzeit 25 Std. die Woche und bezieht ein ca. 300 Euro über dem Tarif liegendes Gehalt.

Der neue Chef hat ihr Gehalt Anfang des Jahres auf Tariflohn gekürzt, dagegen hat sich die Bekannte über die Gewerkschaft der Arzthelferinnen erfolgreich gewehrt - sie bekam ab Februar wieder das übertarifliche Gehalt.

Das Hauptproblem ist im Augenblick, dass ein Arbeitszeugnis für die letzten 25 Jahre Tätigkeit in der Arztpraxis der verstorbenen AG nicht vorliegt.
Der Ehegatte der verstorbenen Ärztin ist bereit ihr ein Zeugnis auszustellen.

Was gilt diese Zeugnis?
Er hat auch einen Doktortitel, aber nicht der Medizin, sollte man in einem Zeugnis von ihm, einfach die Art des Doktortitels unter den Tisch fallen lassen?

Der neue Chef verhält sich gegenüber der Bekannten nicht sehr kooperativ, meiner Meinung nach versucht er sie über die psychische Schiene zu einer frühzeitigen Kündigung zu drängen (Aufgaben werden weggenommen, Kompetenzen beschnitten).

Ich habe meiner Bekannten geraten, auf jeden Fall auf ein qualifiziertes Zeugnis auch des neuen AG zu drängen.
Sie hat Angst vor negativen Formulierungen in diesem Zeugnis, weil er sauer ist, dass sie sich über die Arzthelferinnengewerkschaft hat helfen lassen.

Als die neue Erstkraft gilt im Augenblick eine langjährige Mitarbeiterin, die gelernte Bäckereiverkäuferin ist - sie ist billiger.

Habt ihr Ratschläge?

Das ist so eine vertrackte Situation, was sollte meine Bekannte machen?

Bitte lasst mich nicht hängen!

Vielen Dank schon für eure Antworten!

Gruß
Ute

Hallo ute,

Habt ihr Ratschläge?

Da die Situation derart vertrackt ist, hilft auch wohl kaum irgendein Rat.

( dies erkennst du ja auch an den Reaktioenen hier )

Das ist so eine vertrackte Situation, was sollte meine
Bekannte machen?

Sich direkt und sofort um einen neuen Job kuemmern, da hier nichts geht, jedoch mit Zeugnis des Ehemannes.

Bitte lasst mich nicht hängen!

Tja, Wunder oder gar Einsichten hat es selten in derartigen Situationen, daher ist der Schnitt wirklich das beste.

Der befreit auch von der taeglichen Last, ja dem Horror, der mental nur ganz kaputt macht…

…und wenig ueberzeugend wirkt fuer neue Ufer

Vielen Dank schon für eure Antworten!

MfG.
zapriano

Das ist nicht so einfach (zumindest für mich)
Hi Ute!

Ende letzten Jahres ist die Chefin ganz plötzlich gestorben.
Der Ehegatte der Ärztin hat ihr dann zu Ende des Jahres 2001
gekündigt und die Praxis weiterverkauft.

Damit habe ich jetzt ein Problem! War der Grund der Kündigung der Übergang der Praxis an den neuen Arzt? Dann wäre sie meiner Meinung nach unwirksam (gewesen!). Allerdings sind die 3 Wochen Frist zur Kündigungsschutzklage vorbei (deshalb „gewesen“). Schau mal ins BGB, §613a - da steht was zum Thema Betriebsübergang drin. Ich habe mein BGB gerade nicht greifbar, weil es im Umzugskarton liegt.

Der neue Arzt hat sie zunächst übernommen, ihr aber gleich
Anfang diese Jahres aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu
Ende Juni gekündigt - sie arbeitet Teilzeit 25 Std. die Woche
und bezieht ein ca. 300 Euro über dem Tarif liegendes Gehalt.

OK - ich hätte weiterlesen sollen - damit kam die Kündigung ja nicht zu Stande.

Der neue Chef hat ihr Gehalt Anfang des Jahres auf Tariflohn
gekürzt, dagegen hat sich die Bekannte über die Gewerkschaft
der Arzthelferinnen erfolgreich gewehrt - sie bekam ab Februar
wieder das übertarifliche Gehalt.

Dann gilt bei den Arztpraxen also ein Tarif? Ich kenne die Situation dort nicht, deshalb bin ich mir ziemlich unsicher. Wenn dem so ist (beide Seiten tarifgebunden), dann dürfen innerhalb von einem Jahr nach Betriebsübergang die Ansprüche nicht zum Nachteil geändert werden.

Du sagtest, sie sei betriebsbedingt gekündigt worden. Hat der Arzt vor, eine neue Kraft einzustellen, oder hatz das vielleicht schon getan? Welche soziale Auswahl hat er getroffen? Irgendwo am Anfang des Kündigungsschutzgesetzes (§ 2 oder § 3 - liegt auch im Umzugskarton) steht geschrieben, wann eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig (oder genauer: Sozial Ungerechtfertigt) ist. Allerdings befürchte ich, dass auch hier die dreiwöchige Frist (nach Erhalt der schriftlichen !!! Kündigung) verstrichen ist.

Was gilt diese Zeugnis?
Er hat auch einen Doktortitel, aber nicht der Medizin, sollte
man in einem Zeugnis von ihm, einfach die Art des Doktortitels
unter den Tisch fallen lassen?

Das Zeugnisproblem ist wohl in der Tat eins! Deine Bekannte hat ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Wie will ein „Nicht-Arzt“ ein qualifiziertes Zeugnis erstellen? Allein die Tatsache, dass sie 25 Jahre dort tätig war, spricht eine ziemlich eindeutige Sprache - wenn jemand so lange dort beschäftigt war, muss sie nicht die schlechteste gewesen sein… Schlechte Kräfte wird man los!

Der neue Chef verhält sich gegenüber der Bekannten nicht sehr
kooperativ, meiner Meinung nach versucht er sie über die
psychische Schiene zu einer frühzeitigen Kündigung zu drängen
(Aufgaben werden weggenommen, Kompetenzen beschnitten).

Das ist zwar nicht gerade nett, aber letztendlich entscheidet der Chef, was der jeweilige Mitarbeiter an Aufgaben bekommt (das ist jetzt keine Entschuldigung - nur: Dagegen macht sie nichts!)

Ich habe meiner Bekannten geraten, auf jeden Fall auf ein
qualifiziertes Zeugnis auch des neuen AG zu drängen.
Sie hat Angst vor negativen Formulierungen in diesem Zeugnis,
weil er sauer ist, dass sie sich über die
Arzthelferinnengewerkschaft hat helfen lassen.

Ein Tipp aus der Praxis: Sie soll sich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen lassen, mit der Begründung, dass sie sich einen neuen Job suchen möchte! Wenn er merkt, dass er sie evtl. früher los wird, versucht er vielleicht auch, das ganze durch ein positives Zeugnis zu beschleunigen…

Als die neue Erstkraft gilt im Augenblick eine langjährige
Mitarbeiterin, die gelernte Bäckereiverkäuferin ist - sie ist
billiger.

Wie gesagt: Soziale Auswahl? HAT Deine Bekannte denn schon eine schriftliche Kündigung erhalten?!

Habt ihr Ratschläge?

Nicht wirklich, fürchte ich!

Bitte lasst mich nicht hängen!

Ich hoffe, dass Dir mein Posting wenichstens ein klicn wenig hilft…

Liebe Grüße
Guido

Hallo.

Das Hauptproblem ist im Augenblick, dass ein Arbeitszeugnis
für die letzten 25 Jahre Tätigkeit in der Arztpraxis der
verstorbenen AG nicht vorliegt.

Aufgrund der anstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat sie zunächst einmal ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis. Mit diesem sollte sie dann erneut zu ihrer Gewerkschaft laufen, um zu erfahren, was der neue Chef hereinformuliert hat. Wenn sie 25 Jahre in dem Betrieb tätig war, bestehen gute Chancen, ein Zeugnis mit guten bis sehr guten Leistungen auf dem Klageweg zu bekommen (falls der neue Chef so dumm sein sollte, schließlich will er sie ja loswerden und sollte daran interessiert sein, ihr den Weg „heraus“ nicht noch zu erschweren). Sollte es erforderlich werden, zu klagen, gibt es die Möglichkeit, das Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht eilbedürftig zu machen. Wissen die auf der Gewerkschaft sicherlich im Detail.

Der Ehegatte der verstorbenen Ärztin ist bereit ihr ein
Zeugnis auszustellen. Was gilt diese Zeugnis?

Schaden kann es m.E. nicht …

Er hat auch einen Doktortitel, aber nicht der Medizin, sollte
man in einem Zeugnis von ihm, einfach die Art des Doktortitels
unter den Tisch fallen lassen?

Auf gar keinen Fall! Das wäre Beschiß und führt, wenn aufgrund der unrichtigen Angaben ein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt, zu dessen Unwirksamkeit. Besser im Bewerbungsschreiben den Sachverhalt schildern, warum nicht die verstorbene Chefin usw.

Ich habe meiner Bekannten geraten, auf jeden Fall auf ein
qualifiziertes Zeugnis auch des neuen AG zu drängen.

Aber ja! Aus einer so langen Beschäftigung ohne qualifiziertes Zeugnis herauszugehen, disqualifiziert einen Bewerber auf das Heftigste.

Sie hat Angst vor negativen Formulierungen in diesem Zeugnis,
weil er sauer ist, dass sie sich über die
Arzthelferinnengewerkschaft hat helfen lassen.

Zeugnisse haben wohlwollend zu sein. Siehe mein Hinweis im ersten Absatz : Nochmal helfen lassen.

Gruß kw