Hallo zusammen
Hier in der Gegend gibt es eine Kreuzung, die etwas versetzt ist, also die in die Hauptstraße einmündenden Straßen sind nicht exakt gegenüber sondern versetzt zueinander. Die beiden untergeordneten Straßen, tragen aber den gleichen Straßennamen, können so gesehen als eine Straße betrachtet werden. Dennoch ergeben sich da beim Abbiegen immer wieder komplizierte Verkehrssituationen. In jungen Jahren habe ich damals meinen Fahrlehrer gefragt ob das hier eigentlich eine Kreuzung ist oder eher zwei Einmündungen. Er meinte damals das sei noch eine Kreuzung.
Aber die eigentliche Frage bleibt: Wann ist eine Kreuzung eine solche und wann sind es zwei Einmündungen.
Vielen Dan schonmal für eure Antworten.
Zur Verdeutlichung mal ein Bild von Google Maps von der Kreuzung die mich auf die Frage gebracht hat.
Bei der Frage, ob Kreuzung oder Einmündung, ist ein notwendiges Kriterium für eine Kreuzung, ob die Fahrbahnen eine gemeinsame Schnittfläche auf der Hauptstraße haben. Da tue ich mich angesichts des Luftbildes schon etwas schwer.
Wenn man bedenkt, dass ein Linksabbieger bei einer Kreuzung auf dem linken Arm im Blick haben müsste, was sich auf der Linksabbiegerspur gegenüberliegenden Seite (in 30-40 Metern Entfernung) abspielt, um entscheiden zu können, ob er nun abbiegen darf, dann kann man eigentlich nicht darauf plädieren, dass es sich um EINE Kreuzung handelt.
Wer aus den untergeordneten Straßen kommt, kann links oder rechts abbiegen. Er kann nicht geradeaus fahren, ohne im Gebüsch oder auf dem Gehweg zu landen.
Er wird dann als Rechtsabbieger zum Befahrer der Hauptstraße (unstrittig), aber auch als Linksabbieger folgt er ja nun definitiv erst mehrere Meter lang dem Verlauf der Hauptstraße, bevor er dann wieder auf die Straße mit demselben Namen abbiegt. Man kann hier auch unmöglich „amerikanisch“ links abbiegen, sondern muss „deutsch“ abbiegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abbiegen_(Straßenverkehr)#Tangentiales_und_nichttangentiales_Abbiegen
Der mögliche Konflikt:
Ich komme aus der Nebenstraße links unten und will auf die Nebenstraße rechts oben.
Gleichzeitig mag aus der Nebenstraße rechts oben jemand nach links (unten) in die Hauptstraße abbiegen.
Ich könnte mich nun fälschlicherweise als „Geradeausfahrer“ bezeichnen und den anderen als „Linksabbieger“.
Wir sind aber beide Linksabbieger und wir biegen beide nach links in die Hauptstraße ab.
Hier gibt es noch keinen Konflikt. Aber der entgegenkommende könnte ja 3 Sekunden eher in die Hauptstraße abgebogen sein, somit auf der Hauptstraße fahrend mir gegenüber vorfahrtberechtigt sein. Und wenn ich ihn nun meine, ich sei Geradeausfahrer, dann wäre er ja wartepflichtig. Nur bitte, dann beachte man doch mal, wo der Entgegenkommende halten müsste: Auf der Hauptstraße, um mich aus der Nebenstraße einfahren zu lassen. Kann ja nicht sein. Ich müsste dann ja in Gedanken allen von links auf der Hauptstraße querenden Autos ihre Vergangenheit zuordnen: Der blaue Astra? Warte mal, der war schon immer auf der Hauptstraße, den muss ich durchlassen. Aber der rote Skoda, der kommt von gegenüber - da darf ich fahren, weil da ja entgegenkommender Linksabbieger sei und sich erst seit 20 Metern auf der Hauptstraße befindet?
Ne, so geht das nicht.
Wenn der Abbiegevorgang beendet ist, dann bis du Befahrer der Straße, auf der du JETZT bist.
Nun wissen wir natürlich auch, dass 78,23 % der in Deutschland Autofahrenden an akuter Schulterstarre leiden, denen ist das genaue Lenken nicht zuzumuten… Daher würde ich wetten, dass da regelmäßig quer über die durchgezogenen Linien geschnitten wird - und dann hast du den Salat.
