Es wäre schön, wenn’s so einfach wäre…
Hi!
Das ALG I berechnet sich nach dem Nettogehalt. Davon sind es 60 %.
Nein, ganz so einfach ist es nicht. Man muss das Netto noch „pauschalieren“.
Das Alg wird wiefolgt berechnet:
Zunächst muss das sog. Bemessungsentgelt (BE) (§ 131 (1) SGB III) berechnet werden.
Dazu wird grundsätzlich das gesamte sozialversicherungspflichtige Brutto (also i. d. R. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld) der letzten vollen 12 Monate vor der Alokeit (= Bemessungszeitraum (BZ); § 130 (1) SGB III) addiert und durch die Gesamttage des BZ geteilt, so dass man das durchschnittliche tägliche Brutto erhält.
Als zweiter Schritt wird das Leistungsentgelt (LE) ermittelt. Dazu wird das BE (also das durchschnittliche tägliche Brutto des BZ) um folgende pauschalierte Abzüge vermindert (§ 133 (1) Nr. 1 – 3 SGB III):_ 1. eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent des BE,
2. die Lohnsteuer, die sich […] in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, ergibt_ [das bedeutet (auch nach Abs. 2) auf gut Deutsch nix anderes, als dass dem Alg die am Tag der Arbeitslosmeldung gültige Lohnsteuerklasse zugrundegelegt wird] und
3. den Solidaritätszuschlag.
Und von diesem LE werden 60 % bzw. 67 % genommen! Das ist das (tägliche) Alg. Das mal 30 genommen (nach § 134 SGB III) ist das monatliche Alg.
Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 129 SGB III:
_"Das Arbeitslosengeld beträgt
- für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 – 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 – 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),
- für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)
des pauschalierten Nettoentgelts ( Leistungsentgelt ), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat ( Bemessungsentgelt )._ "
Die genannten Paragraphen kann man hier nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__129.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__133.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__134.html
LG
Liza