Sonderkündig.recht TaunusBKK wg. Beitragserhöhung

Hallo!

Für alle, die bei der Taunus BKK aufgrund der Beitragserhöhung kündigen wollen, hier ein Link dazu: http://www.vdk.de/bw52
Und hier noch einer aus einem Forum, was die Rechtskraft angeht.
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/forum&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:…

Für weitere Infos zum Sonderkündigungsecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V, auch bei Krankenkassenfusion, einfach mal nach den beiden Aktenzeichen der Urteile
„S 4 KR 5695/03“ (2. SG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2003) und/oder „L 4 KR 33/00“ (1. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2003) bei Google suchen.

Viele Grüße
—> Mayo

ps: bitte erspart mir hähmische diskussionen, diese seite heisst eigentlich wer-weiss-was und nicht wer-meint-was …

Hallo Mayo,

„Auf Anfrage teilte die Geschäftsstelle des LSG Sachsen-Anhalt mit, dass das Urteil zwi-schenzeitlich rechtskräftig geworden ist. Dasselbe gilt für die Entscheidung des SG Stuttgart vom 28.10.2003 - S 4 KR 5695/03 -, in der eigentlich Berufung und Sprungrevision zugelas-sen war. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird es daher nicht geben.“

Wo ist das denn her??

Grüßle Bea

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Hallo Bea!

Woher derjenige das hat, weiss ich nicht. Aber aus der Luft wird’s doch nicht gegriffen worden sein.

Viele Grüße
—> Mayo

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Hallo Mayo,

das wäre aber wichtig, weil die Taunus danach fragt. Die denken nämlich das ist noch nicht entschieden und somit habe ich kein Sonderkündigungrecht!

Grüßle Bea

Hallo Bea!

Woher derjenige das hat, weiss ich nicht. Aber aus der Luft
wird’s doch nicht gegriffen worden sein.

Viele Grüße
—> Mayo

Hallo!

Für alle, die bei der Taunus BKK aufgrund der Beitragserhöhung
kündigen wollen, hier ein Link dazu: http://www.vdk.de/bw52
Und hier noch einer aus einem Forum, was die Rechtskraft
angeht.
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/forum&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:…

Für weitere Infos zum Sonderkündigungsecht nach § 175 Abs. 4
Satz 5 SGB V, auch bei Krankenkassenfusion, einfach mal nach
den beiden Aktenzeichen der Urteile
„S 4 KR 5695/03“ (2. SG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2003)
und/oder „L 4 KR 33/00“ (1. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom
16.12.2003) bei Google suchen.

Viele Grüße
—> Mayo

ps: bitte erspart mir hähmische diskussionen, diese seite
heisst eigentlich wer-weiss-was und nicht wer-meint-was …

Hallo Mayo,

„Auf Anfrage teilte die Geschäftsstelle des LSG Sachsen-Anhalt
mit, dass das Urteil zwi-schenzeitlich rechtskräftig geworden
ist. Dasselbe gilt für die Entscheidung des SG Stuttgart vom
28.10.2003 - S 4 KR 5695/03 -, in der eigentlich Berufung und
Sprungrevision zugelas-sen war. Eine höchstrichterliche
Entscheidung wird es daher nicht geben.“

Wo ist das denn her??

Grüßle Bea

Hallo Forum,
es scheint problematisch zu sein bei der BKK zu kündigen. Auch trotz meines Zusatzes …„L 4 KR 33/00“ (1. LSG Sachsen-Anhalt) wie hier im Forum diskutiert, sagte mir die Dame am Telefon das sei nach Ihrer Info nicht rechtskräftig - heisst Kündigung derzeit nicht möglich. Auf mein Kündigungsfax habe ich noch keine Antwort, nur eben diese telefonische Rückmeldung.

Also an euch Experten: Wie sieht es aus. Kündigung ist möglich oder nicht ???

DEFINITIV ist LSG S.-Anhalt Urteil rechtskräftig!
Nochmal Hallo!

Für alle Zweifler: Ich habe mich jetzt selbst bemüht und beim Landessozialgericht in Sachsen-Anhalt angerufen.
Das Urteil „L 4 KR 33/00“ (1. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6.12.2003) ist rechtskräftig und somit auch von der Taunus BKK anzuerkennen!
Weitere Infos zum aktuellen Stand von der Geschäftsstelle:

  • eine Presseerklärung ist noch nicht draußen und/oder wird es auch offiziell dazu nicht geben
  • eine Kopie der Rechtskraft kann beim LSG gegen eine Gebühr von 6,94 € angefordert werden
  • die Telefonnr. der Geschäftsstelle lautet: 0345 / 220-2123
  • ich war übrigens nicht der erste, der danach fragte!

So und nun bitte ein Sternchen!
Zeigen wir’s mal dieser BKK!
Viele Grüße
—> Mayo

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http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

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http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

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… sollst du haben :wink:

Grüßle Bea

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