FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

Grundlagen

Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union verbracht werden, müssen beim Zoll angemeldet werden und eine Freigabe erhalten bevor sie weitertransportiert werden dürfen. Der Zoll überwacht alle Importe und kassiert ggf. Einfuhrabgaben.

Waren, die aus verschiedenen Gründen nicht importiert werden dürfen, werden vom Zoll abgefangen. Beispiele hierfür sind Tiere oder Tierprodukte, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES unterliegen, gefälschte Markenartikel/Produktpiraterie, unerlaubte Rauschmittel oder andere nicht einfuhrfähige Transportgüter.

Manche Produkte dürfen zwar importiert werden, aber nur innerhalb bestimmter Zollverfahren oder mit Auflagen. Auch hier kontrolliert der Zoll die korrekte Abwicklung.

Zum anderen erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen. Durch die Erhebung von Einfuhrabgaben werden Importgüter künstlich verteuert damit es mehr Sinn macht einheimische Produkte zu kaufen. Hiesige Hersteller bleiben dadurch konkurrenzfähiger, denn der Preisunterschied zu billiger Importware wird kleiner.

Waren, an deren Einfuhr wir ein Interesse haben, sind zollfrei.

Ablauf der Zollanmeldung

Bei Ankunft der Ware in der EU muß im ersten Hafen oder Flughafen eine Zollanmeldung gemacht und die Einfuhrabgaben entrichtet werden. Diese Formalitäten erledigt im Postdienst üblicherweise der Transporteur der Ware, also die Spedition oder der Paketdienst. Allerdings dürfen sie es - mit Ausnahme von DHL, dort gibt es noch Sonderregelungen aus der Zeit der alten Post - nicht ohne Rückfrage machen, sondern brauchen dazu eine Vollmacht des Warenempfängers.

Bei kleineren Sendungen wird oft trotzdem nicht nachgefragt weil es nur um geringe Summen geht, bei etwas kostspieligeren Waren wird in der Regel angerufen (deswegen: immer eine Telefonnummer mit der eigenen Erreichbarkeit in den Begleitdokumenten zum Paket vermerken lassen!). Bei sehr teuren Waren und damit auch hohen Importgebühren muß gewöhnlich eine schriftliche Authorisierung an den Paketdienst gesandt werden.
Manchmal ist auch der Inhalt des Paketes nicht eindeutig, auch dann muß erst nachgefragt werden um die weitere Abwicklung der Sendung bearbeiten zu können.

Liegt die Zustimmung zur Zollabwicklung vor und ist der Paketinhalt klar meldet der Paketdienst oder die Spedition die Sendung beim Zoll an, bezahlt eventuelle Einfuhrabgaben und bekommt dann im Normalfall eine Freigabe.
Die Ware, die bis dahin noch unter zollamtlicher Überwachung stand und als Nicht-Gemeinschaftsware betrachtet wurde, wird damit zur Gemeinschaftsware, die sich dann im „freien Verkehr“ der EU befindet und über die frei verfügt werden kann.

In der Regel kassiert der Zusteller die beim Zoll ausgelegten Einfuhrabgaben bei Übergabe des Paketes beim Warenempfänger. Wer sehr oft Sendungen importiert kann auch einen Vertrag mit seinem Paketdienst oder seiner Spedition machen, dann werden die aufgelaufenen Gebühren nicht in bar bei Zustellung des Paketes eingefordert sondern über eine monatliche Rechnung beglichen.

Welche Kosten fallen an?

- kostenfreie Sendungen:

Es gibt Sendungen, die kostenfrei importiert werden können. Dazu zählen beispielsweise Sendungen mit geringem Wert (- kostenpflichtige Sendungen:

Besteht nicht die Möglichkeit die einzuführenden Waren kostenfrei zu importieren und findet auch kein spezielles Zollverfahren statt, sondern es kommt zu einer regulären Zollabwicklung, werden dafür Abgaben fällig.

Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:

1) dem Zollbetrag
2) der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

1) Zollbetrag:

Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollsatz auf die jeweiligen Artikel, die importiert werden sollen. Grundlage dazu ist der Elektronische Zolltarif / TARIC-Code, der hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… eingesehen werden kann. Für Laien dürfte es aber schwer sein damit zurecht zu kommen weil viele Produkte offiziell anders benannt sind als im Alltag üblich; was wir PC oder Computer nennen heißt im Amtsdeutsch „Elektronische Datenverarbeitungsmaschine“. Bei Bekleidung muß nach gewissen Regeln, was beispielsweise Mischgewebe und ihre Anteile angeht, vorgegangen werden. Es gibt viele „Stolperfallen“ oder Dinge, die man nicht ahnen kann, sondern wissen muß. Daher Vorsicht mit auf die Schnelle selbst herausgesuchten Warentarifnummern!

Bei der Angabe des Ursprungs-/Herkunftslandes ist gemeint wo das Produkt hergestellt oder zuletzt „wesentlich bearbeitet“ wurde. Es spielt also KEINE Rolle woher das Paket kommt, massgeblich ist der Ursprung der Ware!

Ist die korrekte Warentarifnummer ermittelt kann man den zugehörigen Zollsatz ersehen. Er kann 0 sein - zollfreier Import - aber auch sehr hoch gehen (Tabak: knapp unter 60%).

Der Zollsatz muß nicht nur auf den Warenwert angewendet werden, sondern auch Teile der Transportkosten, da ein Teil der Transportleistung außerhalb der EU stattfand. Der zu verzollende Transportkostenanteil beträgt beispielsweise bei Sendungen aus New York 70%, Los Angeles 78%, Shanghai und Hong Kong 70% aus der Schweiz 5%.
Bei nicht zeitkritischen Sendungen senken preiswerte Versandarten auch die Einfuhrabgaben, während Express-Sendungen diese erhöhen.

2) Einfuhrumsatzsteuer:

Die EUSt ist das Pendant zur Mehrwertsteuer bei Inlandskäufen und liegt daher ebenfalls bei 19%. Ausnahmen sind Bücher und Lebensmittel, die einen ermäßigten Steuersatz von nur 7% haben.
Auch die EUSt wird nicht nur auf die Warenwerte angewendet, sondern der Zollbetrag und die kompletten Transportkosten müssen ebenso versteuert werden.

Die anfallenden Einfuhrabgaben ergeben sich also aus dem Zollbetrag - der bei zollfreien Waren 0 ist - und der Einfuhrumsatzsteuer EUSt, die auch bei zollfreien Waren gezahlt werden muß.

Für gewerbliche Einführer ist sie allerdings ein durchlaufender Posten.

Generelles:

Zollbeteiligter und Zollverpflichteter

Nach deutschem Recht ist der Warenempfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Da die deutschen Behörden schlecht auf einen Versender in einem fernen Land zugreifen können halten sie sich im Zweifel einfach an den Warenempfänger hierzulande.
Die bei Problemen gängige Standard-Ausrede dass man nicht gewußt habe was einem geschickt wird, welchen Wert es hat oder man nichts dafür könne was andere einem ins Paket legen zieht dann oft nicht weil die Gesetzeslage den Warenempfänger unangenehm in die Pflicht nimmt. Realistischerweise ist es aber auch so dass die meisten Warenempfänger sehr wohl wissen was da kommt weil sie etwas online bestellt haben oder es Absprachen mit Freunden im Ausland gab.

Auf das typische „sich blöd stellen“ fällt kein Zöllner herein. Man sollte also im eigenen Interesse vermeiden Dinge geschickt zu bekommen, wegen denen es Ärger geben kann - denn der Zoll hat weitgehende rechtliche Möglichkeiten einem sehr unangenehme Schwierigkeiten zu machen.

Dazu gehört vor allem eine Beweislastumkehr. Im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten gilt in diesem Fall: im Zweifel muß nicht der Zoll eine illegale Einfuhr oder einen Warenwert beweisen, sondern der Zollverpflichtete muß Nachweise für seine Einlassungen bringen können. Das kann im Reiseverkehr dazu führen dass man selber Bescheinigungen darüber vorlegen muß dass z. B. die nagelneue, teure Kamera bereits bei der Ausreise dabei war - und nicht im Ausland erworben wurde.

Der Gesetzgeber trägt hier der Tatsache Rechnung dass der Zoll bei anderer Rechtslage nie einen Verstoß nachweisen könnte denn er kann in keinem Fall Ermittlungen in entfernten Drittländern durchführen, könnte somit also nie nachweisen dass jemand teure Waren ohne Verzollung einführen will. Daher gilt hier: der Importierende ist verpflichtet und muß ggf. Nachweise bringen können.

Wie muss das Paket hergerichtet sein? Die Rechnung als Begleitdokument…

Wie bei generell allen Sendungen sollte man auch bei internationalen Sendungen auf eine gute und sichere Verpackung achten da Paketedienste nicht gerade zimperlich mit den Sendungen umgehen. Dem Zoll ist es ansonsten allerdings egal wie gut oder nicht gut eine Sendung verpackt ist.

Grundlage der unumgänglichen Zollanmeldung ist eine dem Paket beizufügende Rechnung. Bei Kaufgeschäften ist es die

  • Handelsrechnung („Commercial Invoice“), bei Geschenken, Warenmustern und anderen Sendungen, die nicht bezahlt werden, eine
  • Proforma-Rechnung („Proforma Invoice“, Unterzeile: „for customs purposes only“ und „gift“ bei Geschenksendungen).

Auf dieser Rechnung müssen stehen:

  • Name und Anschrift des Absenders

  • Name und Anschrift des Empfängers, außerdem - wichtig! - seine Telefonnummer für Rückfragen bei der Verzollung

  • eine genaue Auflistung der Waren im Paket. Hier gilt: je genauer und detaillierter, um so besser! Bei technischen Geräten idealerweise mit Seriennummern, bei Bekleidung mit Größen- und Stoffangaben, … also jeweils so genau wie nur möglich. Keine Oberbegriffe wie beispielsweise „Bekleidung“! Der Zoll will eine detaillierte Aufstellung haben weil auch jedes Kleidungsstück eine andere Warentarifnummer hat.

  • das Herstellungsland jeder Ware - ersichtlich aus Aufklebern und Einnähren wie „Made in Germany“ oder „Product of China“

  • der Warenwert jedes Artikels. Maßgeblich ist der Wert der Ware - auch bei Geschenken, Mustern, Proben etc., die ja nicht bezahlt werden, muß ein realistischer Warenwert angegeben werden. „Proforma 1 Dollar“ geht also nicht wenn der Artikel tatsächlich mehr als 1 Dollar wert ist.
    Die Werte sollten realistisch sein weil der Zoll offensichtlich zu niedrig angesetzte Angaben nicht akzeptiert und in letzter Konsequenz sogar Warenwerte schätzen kann - wobei die Schätzungen dann immer sehr ungünstig ausfallen

  • die Währung, in der die Wartenwerte abgegeben sind, sollte deutlich erkennbar sein

  • Zusatzleistungen wie Versicherung des Pakets oder auch die Transportkosten (falls schon bekannt) sollten aufgeführt werden

  • unten drunter: Datum, Ort, Unterschrift

  • eine (Phantasie-)Rechnungsnummer ist als Referenz nie verkehrt um das Dokument bezeichnen zu können

  • wenn die Warentarifnummern der Artikel im Paket bekannt sind können sie idealerweise dazugeschrieben werden. Hier gilt aber: bitte nur wenn man sich sicher ist. Wer nicht sicher weiß dass er die richtige Nummer zur Hand hat sollte diese Angabe besser weglassen.

Die Rechnung sollte in einer Versandtasche außen am Paket angebracht sein. Dennoch legt man idealerweise eine Kopie in das Paket um bei Verlust der äußeren Rechnung eine Sicherheit zu haben.

Wird jedes Paket vom Zoll kontrolliert?

Ja, JEDE Sendung muß beim Zoll angemeldet und von diesem freigegeben werden, auch Geschenke, zollfreie Sendungen und „Kleinigkeiten“. Die Zollanmeldung geschieht heute auf elektronischem Wege und im Zusammenhang mit den Trackingnummern der Paketdienste. Ein „Durchrutschen“ einzelner Sendungen ist daher ausgeschlossen, es sei denn das Paket verschwindet ganz - dann erreicht es aber auch den Empfänger nicht.

Öffnet der Zoll jedes Paket?

Nein. Eine Beschau findet stichprobenweise statt und wenn Verdachtsmomente bestehen dass mit einer Sendung etwas nicht stimmig ist, oder wenn ein konkreter Verdacht auf illegalen Import besteht. Der Zoll hat gewisse Schemata entwickelt, bestimmte Absender-, Empfänger- oder sonstige Daten sind erfahrungsgemäß auffällig und führen, neben zufällig ausgewählten Sendungen, dazu dass der Zoll Pakete öffnet und untersucht.

Welche Waren sind nicht / nur schwer einfuhrfähig?

Insbesondere VuB- (Verbote und Beschränkungen) Waren. Dazu zählen gefälschte Waren, Markenpiraterie, Tiere oder Tierwaren geschützter Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES), also Elfenbein, Krokoleder usw., pornografische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Medien und Waffen.

Ebenfalls für Privatpersonen nicht einfuhrfähig: Medikamente! Zwar kann man Aspirintabletten und andere rezeptfreie Arzneimittel problemlos in jeder Apotheke erwerben - importieren darf man sie aber nicht.
Grund: keine deutschen Beipackzettel und keine Zulassung für den deutschen Markt. Sollte jemand Nebenwirkungen oder Schäden davontragen kann ein behandelnder Arzt nicht auf hiesige Datenbanken zurückgreifen, der im Ausland ansässige Hersteller vor deutschen Gerichten nicht zur Verantwortung gezogen und zu Schadensersatz gezwungen werden. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist der Import von Medikamenten daher verboten.

Sehr heikel sind auch Nahrungsergänzungsmittel: im Einzelfall ist es schwer die Grenze zwischen „Brausepulver“ und „Medikament“ zu ziehen und wenn der Zoll erst der Meinung ist dass ein Mittel nicht eindeutig „kein Medikament“ ist, ist der Schlamassel da.

Tierische Produkte wie Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukte und Honig: müssen zur Vermeidung der Einschleppung von Seuchen einer Veterinärbeschau unterzogen werden. Das ist sehr umständlich und teuer und steht regelmäßig in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Kauft lieber im Asia-Markt oder beim Türken um die Ecke, das ist preiswerter, streßfreier und weniger kompliziert.

„Wer hat die günstigsten Versandkosten?“

Standardfrage hier im Forum - aber das kann niemand beantworten weil man die Maße und Gewichte sowie die Dringlichkeit der Sendung nicht kennt. Es ist, mit Verlaub, auch nicht die Aufgabe der Forenmitglieder hier, jemandem etwas herauszusuchen, was er problemlos selber herausfinden kann - man muß eben die Webseiten der verschiedenen Anbieter besuchen und nachschauen was der Transport wo kosten würde. Da ist eine gewisse Eigeninitiative gefragt, auch unter dem Aspekt dass hier niemand die Frachtraten aller Paketdienste / Speditionen im Kopf haben kann und entsprechende Auskünfte daher auch immer sehr mit Vorsicht zu geniessen wären. Die Arbeit, die Seiten von DHL, FedEx, TNT, US Postal (USPS) oder UPS zu checken müßt ihr euch selber machen…

Ich habe Post vom Zoll bekommen. Was bedeutet das?

Wie weiter oben schon erwähnt wurde gibt es „aus der guten alten Zeit“ noch Sonderregelungen für die Post - heute DHL. Die Post durfte Sendungen ohne vorherige Rückfrage beim Warenempfänger beim Zoll anmelden.
Ist nun aber der Paketinhalt unklar oder gibt es sonstige Ungereimtheiten - unleserliche / fehlende Begleitdokumentation am Paket, uneindeutige Warenbeschreibungen oder Mengenangaben, Geschenke, die bezahlt wurden oder über der Freigrenze für Geschenksendungen liegen, unpassende Warenwerte, nicht einfuhrfähige Güter im Paket etc. - bekommt DHL keine Zollfreigabe um das Paket dem Addressaten zuzustellen. Die Sendung bleibt dann unter zollamtlicher Überwachung und wird zum zuständigen Binnenpostamt in der Nähe des Warenempfängers transportiert.

Das Zollamt informiert den Warenempfänger dann mittels der Karte über die vorliegende Sendung und derjenige muß zum Zollamt kommen um die Unklarheiten zu klären und die Zollanmeldung persönlich vorzunehmen.

In den meisten Fällen fehlen einfach nur Begleitdokumente, Warenbeschreibungen oder Wertangaben. Es ist also nicht schlimm das Paket persönlich dort anmelden und abholen zu müssen, sondern nur lästig. Schuld daran ist aber nicht der Zoll, sondern ein Absender, der nicht einfuhrfähige Waren oder unvollständige Dokumente verschickte.

Man sollte daher Unterlagen wie Ebay-Ausdrucke, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen etc. zum Zollamt mitnehmen um dort Nachweise zu der Sendung vorlegen zu können. Einer erfolgreichen Zollanmeldung steht dann normalerweise nichts mehr im Wege.

Reiseverkehr

Im Unterschied zu den oben beschriebenen Regeln im Postverkehr darf man im Reiseverkehr Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 EUR einführen ohne sie verzollen zu müssen.
Bei Waren, die originalverpackt und mit Rechnung im Gepäck gefunden werden, ist klar dass sie offensichtlich im Ausland erworben wurden. Finden sich aber keine derartigen Beweise und besitzen Waren auch noch Gebrauchsspuren, sind es zudem Waren, die es auch hier zu kaufen gibt, geht der Zoll normalerweise davon aus dass man die jeweiligen Artikel bereits bei der Ausreise mitgeführt hat.
Wie im Kapitel „Zollbeteiligter und Zollverpflichteter“ bereits erwähnt liegt der schwarze Peter in Zweifelsfällen aber schnell beim Reisenden - und nicht beim Zoll. Wer also ein nagelneues, außergewöhnlich teures, offensichtlich ausländisches Gerät ohne Gebrauchsspuren mitführt tut gut daran eine deutsche Kaufrechnung als Beleg vorzuhalten oder bereits vor der Abreise eine entsprechende Bestätigung beim Zoll / der Bundespolizei einzuholen.

Wer aber nur eine offensichtlich in Benutzung befindliche Kamera, Handy oder plausible Mengen an Bekleidung mitführt, wird regelmäßig nicht verdächtigt dieses im Ausland eingekauft zu haben. Wer aber nach 7 Tagen USA mit 20 Levis-Jeans im Gepäck zurückkehrt wird sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen wenn er die Ware nicht beim Zoll anmeldet.

Generell ist es kein Problem Waren von mehr als 175 EUR Wert mitzubringen. Dann muß man am Flughafen aber über den „roten Kanal“ gehen und eine Zollanmeldung für die importierten Güter vornehmen.
Das Durchschreiten des grünen Ausgangs gilt rechtlich als konkludente Zollerklärung, d. h. wer durch die grüne Tür geht erklärt damit zugleich dass er nichts zu verzollen habe. Wird man kontrolliert und hat aber doch nicht einfuhrfähige Waren oder Importwaren im Wert von mehr als 175 EUR im Gepäck, helfen keine Ausreden, sondern dann hat man sich strafbar gemacht und wird entsprechend zur Verantwortung gezogen.

Im Gegensatz zum Postverkehr dürfen Reisende Medikamente mitführen, allerdings nur in einer „der Reise angemessenen Menge“. Da man keine einzelnen Tabletten kauft ist eine kleine Packung Aspirin o. ä. kein Problem. Eine amerikanische 5000er-Dose allerdings schon, denn da kann niemand mehr argumentieren dass man nur eine notwendige Ration für die Reisedauer mitführen würde.

Um Ärger zu vermeiden sollte man nur nachvollziehbare kleine Mengen wirklich notwendiger Arzneien mitführen. Wer eine ganze Apotheke oder allzu große Mengen mitführt muß mit kostenpflichtiger Vernichtung der Mittel rechnen.

Markenpiraterie ist strafbar und auch Reisenden kann der Zoll Ärger machen wenn jemand offensichtlich gefälschte / imitierte Plagiate mitführt. In der Praxis wird das aber nicht so ganz streng gehandhabt weil man sonst z. B. 99% aller Türkeiurlaub-Heimkehrer am Schlafittchen packen müßte - und das ist personell nicht zu schaffen. Daher werden Kleinigkeiten wie eine Armbanduhr oder einige wenige Kleidungsstücke faktisch stillschweigend geduldet bzw. nicht verfolgt. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, es bleibt ein Verstoß gegen geltendes Recht und das kann jederzeit geahndet werden.

Wie im Postverkehr gelten auch bei Reisenden Sonderregeln für verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw. Man achte hier auf die Reisefreigrenzen!

Regelmäßige gewerbliche Einfuhren

Wer mehr als 3x im Jahr gewerblich Waren importiert braucht eine ATLAS-Zollnummer. Das ist eine Art Kundennummer beim Zoll, die kostenfrei bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe angefordert werden kann:

Koordinierende Stelle ATLAS
Tel.: 0721/7909-0 (Zentrale)
Fax: 0721/7909-319 (Zentrale)

Tel.: 0721/7909-200 (Auskünfte zu Zollnummern)
Fax: 0721/7909-110 (Auskünfte zu Zollnummern)
E-Mail: [email protected]

Service Desk
Tel.: 0800/1012631
Fax: 069/20971-584
E-Mail: [email protected]

Ansonsten viel Spaß mit euren Importen und auf Reisen,

MecFleih

Lieber MecFleih!

Da hast du dir ganz schön Arbeit angetan, leider sind aber ein paar Angaben ungenau und andere fehlerhaft.

Grüße
Dusan

Hi,

Dann schreib’ Korrekturen damit sie eingepflegt werden können…

Schöne Grüße,

MecFleih

Hi!

Das ist mir, ehrlich gesagt, zu mühsam.

Aber als Beispiel:
Es gibt aber auch andere Zölle als Wertzölle und über die Berrechnung der Transportkosten haben wir uns ja schon einmal unterhalten. Die Frankatur berücksichtigst du gar nicht.

Grüße
Dusan

Hi,

Das ist mir, ehrlich gesagt, zu mühsam.

Na toll… Dann halt’ doch lieber gleich den Mund… Wenn du bemängelst dass Dinge nicht stimmen wäre es gut sie zu benennen damit es korrigiert werden kann. Aber nur meckern und dann aber nichts zur Berichtigung beitragen find’ ich nicht so gut.

Es gibt aber auch andere Zölle als Wertzölle und über die
Berrechnung der Transportkosten haben wir uns ja schon einmal
unterhalten. Die Frankatur berücksichtigst du gar nicht.

Ich habe versucht es auf die Dinge zu beschränken, die für einen Otto Normalverbraucher bei den gängigen Geschenksendungen und Onlinebestellungen wichtig und relevant sind. Dass es darüber hinaus noch viele andere Sachen gibt ist schon klar, aber wenn man hier eine allumfassende Darstellung aller denkbaren Aspekte in Zollfragen machen würde, würde das Brett platzen. Du weißt wie ich dass die Regeln völlig abstrus und ausufernd sind - aber es bringt dem unbedarften w-w-w-User wenig einen Text zu schreiben, der den hundertfachen Umfang der Bibel hat…

Gruß,

MecFleih

3 Like

Hallo!

Na toll… Dann halt’ doch lieber gleich den Mund… Wenn du
bemängelst dass Dinge nicht stimmen wäre es gut sie zu
benennen damit es korrigiert werden kann. Aber nur meckern und
dann aber nichts zur Berichtigung beitragen find’ ich nicht so
gut.

Tut mir leid, dass du dich auf den Schlips getreten fühlst. Ich weiss die Mühen, die du dir selber angetan hast, durchaus zu schätzen, trotzdem sollte das Geschriebene seine Richtigkeit haben. Fehlerhafte Beispiele hab ich dir genannt.

Du beschreibst gewisse Abläufe, die du aus deinem Alltag kennst. Diese haben sich so etabliert und werden dementsprechend angewandt. Sobald sich Frankatur und/oder Ware ändert schaut die Sache aber anders aus.

Nochmals, tut mir leid, dass meine Kritik dich so aufwühlt, mir persönlich wäre beim Verfassen einer solchen Arbeit doch die Richtigkeit sehr wichtig.

Grüße
Dusan

Hallo,

Fehlerhafte Beispiele hab ich dir genannt.

Sehe ich anders. Du behauptest dass Dinge falsch sind, korrigierst sie aber nicht. Das ist keine Art.

Bei den anteiligen Transportkosten behauptest du dass es sie nicht gäbe. Es kann ja sein dass es in deinem Metier, bei Speditionen, anders läuft. Paketdienste handhaben es so, wie von mir beschrieben - und darum ging es in meinem Artikel, weil der Otto Normalverbraucher keine Container im Hamburger Hafen verschifft, sondern nur einzelne, kleine Pakete bekommt.

Diese haben sich so etabliert und werden
dementsprechend angewandt. Sobald sich Frankatur und/oder Ware
ändert schaut die Sache aber anders aus.

Das ist aber für den hier behandelten, üblichen Fall kleiner, privater Sendungen nicht relevant. Ich hatte ja weiter oben schon mal erwähnt dass es nicht Sinn der Sache war hier jeden Spezialfall zu erfassen. Klar machen andere Dinge einen weiteren, großen Bereich aus - aber wen interessiert das, wenn er nur privat in einem Onlineshop irgendein stinknormales Ding gekauft hat?

Es geht hier ja nicht um eine allumfassende Ausarbeitung unter Beachtung aller Sonderfälle, sondern die gängigen, tagtäglichen Abläufe.

Nochmals, tut mir leid, dass meine Kritik dich so aufwühlt,
mir persönlich wäre beim Verfassen einer solchen Arbeit doch
die Richtigkeit sehr wichtig.

Deine Kritik wühlt mich nicht auf. Ich find’s nur ziemlich doof dass ich hier ständig dieselben Fragen beantworte, Du nicht, dann aber jetzt kommst und behauptest das würde so nicht stimmen.

Mach es besser, schreibe Korrekturen damit es eingearbeitet werden kann - oder halt’ die Klappe. Aber erst nix beitragen, dann aber behaupten dass Dinge nicht stimmen, das ist keine Art.

Gruß,

MecFleih

1 Like

dazu ne frage:
moin,
stell dir mal folgendes scenario vor:

du bestellst in den usa eine ware im wert von 1.000 euro.
da du sie sehr dringend benoetigst, nimmst du einen exclusiven kurierdienst ( personal courier ) . - das kostet - sagen wir mal - 5.000 dollar.

wie muesste dann deiner meinung nach der zollantrag mit dem zollwert aussehen?

gruss
kuddel

Hallo Kuddel,

„ware im wert von 1.000 euro.
da du sie sehr dringend benoetigst, nimmst du einen exclusiven kurierdienst ( personal courier ) . - das kostet - sagen wir mal - 5.000 dollar.“

Jetzt hast du unterschiedliche Währungen genannt, aber gehen wir mal aus von 1000 EUR Warenwert und 5000 EUR Kurierdienstkosten. Ich setze weiterhin dazu: nehmen wir weiter an die Sendung kommt aus New York, Frachtkostenanteil sind dann 70%.

Die Aufwendungen, die der Käufer hat um die Ware zu bekommen, betragen dann 6000 EUR - das ist der Transaktionswert. Nach Artikel 32/33 ZK muß dieser Transaktionswert aber um Plus- und Minusfaktoren bereinigt werden um auf den Zollwert zu kommen. Versicherungskosten, Verpackungskosten, Maklerprovisionen etc. sind Plusfaktoren, Preisermäßigungen, Skonto, Montagekosten in der EU etc. Minusfaktoren. Diese Dinge müssen also, um den Zollwert zu ermitteln, hinzugerechnet oder abgezogen werden.

Die Beförderungskosten sind je nach Lieferbedingung/Rechnungsstellung Plus- oder Minusfaktoren. Sie gehören nur anteilig, nämlich vom Abgangsort der Ware bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft, zum Zollwert.

Das ist der Punkt, an dem Dusan immer etwas anderes behauptet. Frachtkosten müssen vom Abgangsort bis zum Ort des Verbringens der Ware in die EU verzollt werden - dieser Teil der FK gehört also zum Zollwert dazu. Frachtkosten vom Ort des Verbringens bis zum Zielort der Ware, also der innerhalb der EU liegende Frachtanteil, muß nicht verzollt werden und gehört deswegen auch nicht zum Zollwert.

Heißt im Klartext: Wenn auf der Rechnung der Gesamtbetrag 1000 EUR steht, die Frachtkosten also nicht mit der Invoice in Rechnung gestellt werden, berechnet sich der Zollwert so: 1000 EUR plus 3500 EUR (70% von 5000), so kommt man auf einen Zollwert von 4500 EUR.

Wenn auf der Rechnung der Gesamtbetrag 6000 EUR steht, nämlich 1000 für die Ware und 5000 für den Kurier, muß man 30% von den 5000 abziehen, d. h. die Zollwertberechnung ist 6000 EUR minus 1500 EUR (30% von 5000), dann kommt auch hier ein Zollwert von 4500 EUR heraus.

Um es mal nicht zu kompliziert zu machen „vergessen“ wir jetzt hier den Fall dass Lieferbedingungen inkl. Frachtkosten ausgewiesen werden, diese aber dann doch nicht auf der Rechnung stehen - oder, umgekehrt, dass Lieferbedingungen ohne Frachtkosten ausgewiesen sind, während aber doch FK auf der Rechnung eingerechnet sind.

So wie oben beschrieben wird es bei Expresspaketdiensten / Luftfracht gerechnet - also in dem Fall, der für den normalen Internetbesteller oder Paket-vom-Freund-aus-den-USA-Bekommer relevant ist - und das sind die, die hier meistens Fragen stellen.
Es mag sein dass das im Speditionsbereich anders gehandhabt wird oder dass es bei einem Privatkurier, wie in deinem Beispiel, noch irgendwelche Besonderheiten oder andere Abläufe gibt. Ich bestreite ja auch nicht grundsätzlich dass da Unterschiede bestehen (beispielsweise muß Luft-, Schienen- und Straßenverkehrsfracht innerhalb von 20 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erfahren, bei Seefracht 45 Tage), aber wie geschrieben, der hier interessierende, häufigste Fall ist das, was ich beschrieben habe.

Ich bin - ganz ehrlich - auch nicht beleidigt wenn jemand sagt dass etwas an meinen Ausführungen nicht stimmt. Dann müssen wir das klären, korrigieren es für die FAQ und zukünftig kann man hier fundierte, richtige Sachen nachlesen.

Mich stört aber schon wenn ich hier andauernd entsprechende Fragen beantworte, auf deine - übrigens sehr gute - Idee hin FAQ schreibe, und dann wird aber herumdiskutiert und die Sache irgendwie zerredet weil jemand behauptet dass meine Ausführungen angeblich falsch wären und mir unterstellt dass ich nicht den Anspruch hätte Richtiges aufzuschreiben.

Ich weiß auch dass es nicht nur Wertzölle gibt, sondern auch spezifischen, gemischten, Drittlands- und Präferenzzölle, Kontingente, Aussetzungen, Agrarzölle und Agrarteilbeträge, Anti-Dumping- und Ausgleichszölle. Es gibt auch Zollkontingente im Windhundverfahren, Plafondüberwachung und 3 Millionen andere Schwachsinns-Sachen. Aber interessiert das, wenn man einen mp3-Player in den USA bestellt hat, Ginseng für die Manneskraft aus Korea oder die Oma Socken zu Weihnachten schickt? Nein!

Auf Nachfrage will Dusan dann aber andererseits nicht aufschreiben wie alles - seiner Meinung nach - richtig wäre. Dass es anders richtig wäre glaube ich nicht, aber das ist gar nicht der Punkt. Ich lerne gerne dazu wenn etwas tatsächlich falsch wäre, wobei ich das eher nicht glaube.

Ich hab’ nur keine Lust jetzt alles zu zerreden und meine Aussagen noch tausend Mal zu erklären wenn keine Argumente, sondern nur unbegründete Aussagen, es wäre falsch, dagegen gesetzt werden. Dann ziehe ich meinen Artikel einfach zurück und wir lassen es bleiben. Nicht weil ich beleidigt wäre, sondern weil es keinen Sinn macht hier Artikel zu verewigen, die umstritten sind weil 3 Experten 5 Meinungen haben. Sowas nützt nämlich niemandem und verwirrt Leser dieses Brettes mehr als es ihnen hilft. FAQ taugen nix wenn darunter eine ellenlange Diskussion folgt ob das denn auch stimmt, was darin steht.

Gruß,

MecFleih

Hi!

Bei den anteiligen Transportkosten behauptest du dass es sie
nicht gäbe.

Das ist nicht wahr. Natürlich gibt es anteilige Transportkosten, allerdings hängt von der Frankatur ab ob diese zum Warenwert dazugerechnet oder abgezogen werden müssen. Bei der Frankatur DDU, z.B., ist der Transport bereits in der Ware enthalten und ein anteiliger Wert wird abgezogen.
Deine Prozentangaben, die du so großzügig genannt hast, haben keinerlei Gültigkeit.

Mach es besser, schreibe Korrekturen damit es eingearbeitet
werden kann - oder halt’ die Klappe. Aber erst nix beitragen,
dann aber behaupten dass Dinge nicht stimmen, das ist keine
Art.

Ich muss sagen, dass mich deine impertinente Art schön langsam etwas ärgerlich macht. Du willst mir den Mund verbieten? Mit welchem Recht?

Wenn mir daran gelegen wäre, dich lächerlich zu machen, dann hätte ich dein Werk ganz anders zerreissen können. Da schreibst du z.B.:

Bei Ankunft der Ware in der EU muß im ersten Hafen oder Flughafen eine Zollanmeldung gemacht und die Einfuhrabgaben entrichtet werden

Schon mal was von einem Begleitschein gehört? T1, T2? Scheinbar nicht.
Aber lassen wir das.

Ich werde deine Faq sicher nicht für dich ausbessern, erstens weil ich keine Lust dazu habe, zweitens weil es in diesem Brett bislang keine Faqs gibt und 3. weil ein einfacher Link zur Seite http://www.zoll.de/ ausreicht.

Grüße
Dusan

Schon mal was von einem Begleitschein gehört? T1, T2?
Scheinbar nicht.

Heissen die noch T1 und T2?? Ich dachte so hiessen die früher mal … (?)

Ich habe versucht es auf die Dinge zu beschränken, die für
einen Otto Normalverbraucher bei den gängigen
Geschenksendungen und Onlinebestellungen wichtig und relevant
sind.

Ich finds super, dass sich jemand die Mühe macht auch kontruktiv beizutragen! Die ganzen Meckerer gibt es im Internet fast mehr als diejenigen die wirklich hilfreich sind. … LEIDER

http://de.wikipedia.org/wiki/Versandschein

Frage: Gehörst du zu den Bild-Lesern, da für dich der Aufwand, jedoch nicht der Inhalt zählt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Versandschein

Frage: Gehörst du zu den Bild-Lesern, da für dich der Aufwand,
jedoch nicht der Inhalt zählt?

achso, Wikipedia … klar, jetzt bin ich überzeugt …
Bild habe ich noch nie gelesen, sorry.

Aber ich bin von Land zu Land gezogen, und kann mich erinnern, als ich letztes Jahr aus Südafrica nach D-land gezogen bin, hatte ein Zollbeamter gemeint, dass Dokument hiesse jetzt nicht mehr T1, so hiess es früher.

Und ich habe nur gefragt - aber wenn Du dich auf den Schlips getreten fühlst … den Rest kennst Du ja :smile:

Aber ich bin von Land zu Land gezogen, und kann mich erinnern,
als ich letztes Jahr aus Südafrica nach D-land gezogen bin,
hatte ein Zollbeamter gemeint, dass Dokument hiesse jetzt
nicht mehr T1, so hiess es früher.

Es ist im Prizip egal wie das Dokument heisst, Fakt ist, es existiert die Möglichkeit eines Anweisungsverkehrs. Ist aber eh auch irrelevant, da es im privaten Postverkehr eher nicht zur Anwendung kommen wird. Ich habe das Beispiel nur angeführt um zu zeigen, worüber man sich mokieren könnte, wenn man dies zum Ziel hätte.

Und ich habe nur gefragt - aber wenn Du dich auf den Schlips
getreten fühlst … den Rest kennst Du ja :smile:

Ich finde deine Aussage weiter oben unpassend.
FAQs bleiben stehen, tausende Leute können diese nachlesen, da sollte schon Wert auf Richtigkeit gelegt werden. Die Angaben bzgl. Hinzurechnungskosten fallen nun mal in den Bereich Märchenstunde, das kommt ja nicht von mir.

Grüße
Dusan

Es ist im Prizip egal wie das Dokument heisst, Fakt ist, es
existiert die Möglichkeit eines Anweisungsverkehrs.

Dies verstehe ich.

" trotzdem sollte das Geschriebene seine Richtigkeit haben.

"Nochmals, tut mir leid, dass meine Kritik dich so aufwühlt,
mir persönlich wäre beim Verfassen einer solchen Arbeit doch
die Richtigkeit sehr wichtig.
Grüße
Dusan

nah klar!
Ich verstehe sehr wohl auf was Du hinaus willst, es hat mich nur die Zweideutigkeit irritiert. Wann sollte man also „richtig“ und wann „egal“ verfassen?
Eine Antwort brauch ich nicht wirklich. Ist eigentlich alles eindeutig. Danke

Hi!

Meine Zeit als aktiver Zolldeklarant ist schon ein paar Tage her und ich hab das Gewerbe in Österreich gelernt.

Trotzdem muss ich in diesem Fall McFleih widersprechen.

Ich würde eine normale Fracht anteilig hinzurechnen. Die 5000 Dollar Sonderfracht spielen in diesem Fall keine Rolle.

Grüße
Dusan

Ich verstehe sehr wohl auf was Du hinaus willst, es hat mich
nur die Zweideutigkeit irritiert. Wann sollte man also
„richtig“ und wann „egal“ verfassen?

Es sollte immer stimmen, wenn ich aber etwas für die Ewigkeit verfasse lese ich mir das aber besonders genau durch und würde auf Kritik anders reagieren. Zumal ich nicht unhöflich kritisiert habe, sogar noch den Aufwand gewürdigt habe.

Aber es hat in der Vergangenheit auch schon Unstimmigkeiten gegeben, wo McFleih felsenfest etwas behauptet hat, das dann doch nicht zutreffend war, wie z.B. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Auch die Unterstellung, dass es für mich keine anteiligen Frachtkosten gäbe, könnte ich mit Archivdokumenten widerlegen, mir geht aber hierfür auch schön langsam die Lust aus.
Ich persönlich wäre, wenn ich mir selber unsicher bin, nicht so vermessen einen Kritiker in dieser Weise abzukanzeln.

Grüße
Dusan

Hi,

Das ist nicht wahr. Natürlich gibt es anteilige
Transportkosten, allerdings hängt von der Frankatur ab ob
diese zum Warenwert dazugerechnet oder abgezogen werden
müssen. Bei der Frankatur DDU, z.B., ist der Transport bereits
in der Ware enthalten und ein anteiliger Wert wird abgezogen.
Deine Prozentangaben, die du so großzügig genannt hast, haben
keinerlei Gültigkeit.

Nach welchem System wird denn deiner Meinung nach „anteilig“ abgezogen oder hinzugerechnet wenn nicht nach %-Angaben? Hast du meine Antwort auf Karl-Heinz-Schäfers Frage gelessen?

Es hängt natürlich davon ab welcher INCO-Term zugrunde liegt bzw. wie die Rechnung gestaltet ist ob Transportkosten als Hinzurechnung oder Abzug behandelt werden müssen. Bei den E- und F-Klauseln als Hinzurechnung, bei C- und D-Klauseln als Abzug - sofern auch wirklich Transportkosten auf der Rechnung ausgewiesen und im Warenwert enthalten sind.

Es hat aber unter dem Strich insofern keine Auswirkungen weil der Zollwert der Ware gleich bleibt - logischerweise. Die Ware hat den immer gleichen Zollwert, es wäre ja auch schwachsinnig wenn sich der Zollwert ändern würde nur weil die Rechnung so oder so geschrieben wurde, dieser oder jener INCO-Term benutzt wurde… Der Zollwert der Ware muß natürlich gleich bleiben, nur ändert sich der Weg der Berechnung je nachdem wie die Rechnung sich darstellt.

Schon mal was von einem Begleitschein gehört? T1, T2?
Scheinbar nicht.
Aber lassen wir das.

Heißt inzwischen NCTS und hat mit einem 08/15-Privatkunden absolut gar nichts zu tun. Kein Privatkunde wird im Versandverfahren Waren bekommen und selbst die Kleinunternehmer und Existenzgründer, die hier ab und zu nach dem Ablauf des ersten Imports aus China fragen, werden garantiert nicht daran teilnehmen, denen fehlt regelmäßig die Bewilligung, der Status des zugelassenen Empfängers, sie sind (noch) keine ATLAS-Teilnehmer, blablabla. Heißt im Klartext: Sie könnten nicht mal teilnehmen wenn sie wollten und abgesehen davon wird auch keiner von denen selbst verzollen wollen, denn das wäre ja der Sinn überhaupt am NCTS teilzunehmen. Und wer das macht braucht hier auch keine Fragen stellen, denn er weiß selber wie eine Verzollung abläuft.
Das ist also ein völlig unbrauchbares Beispiel weil das für private Endkunden und Kleinunternehmer überhaupt nicht von Bedeutung ist.

Gruß,

MecFleih

Moin,

also nun muss ich auch widersprechen. Natürlich müssen hier die tatsächlich entstandenen Frachtkosten angesetzt werden. Nur diese können doch eindeutig für diese Sendung nachgewiesen werden. Erwartest Du ernstlich, dass der Zolldeklarant „normale“ Frachtkosten angibt und der Zoll das akzeptiert? Welche sollten denn da zur Anwendung kommen? Angenommen, der verwendete Paketdienst bietet keinen günstigeren Tarif an, als den genannten? Sollen dann alle Beteiligten, alle möglichen Tarife durchgehen und sich auf einen einigen? Wenn ja, nach welchem Prinzip? Den billigsten? Den Schnellsten? Den mit der schönsten Farbe?
Sorry, aber was Du oben schreibst ist NICHT korrekt. Es müssen immer die effektiven Transportkosten angesetzt werden. Der Zoll lässt sich ggfs. sogar die Rechnung des Transporteurs schicken, um die Angaben zu prüfen.

Gruß,

Florian

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