FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen
Grundlagen
Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union verbracht werden, müssen beim Zoll angemeldet werden und eine Freigabe erhalten bevor sie weitertransportiert werden dürfen. Der Zoll überwacht alle Importe und kassiert ggf. Einfuhrabgaben.
Waren, die aus verschiedenen Gründen nicht importiert werden dürfen, werden vom Zoll abgefangen. Beispiele hierfür sind Tiere oder Tierprodukte, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES unterliegen, gefälschte Markenartikel/Produktpiraterie, unerlaubte Rauschmittel oder andere nicht einfuhrfähige Transportgüter.
Manche Produkte dürfen zwar importiert werden, aber nur innerhalb bestimmter Zollverfahren oder mit Auflagen. Auch hier kontrolliert der Zoll die korrekte Abwicklung.
Zum anderen erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen. Durch die Erhebung von Einfuhrabgaben werden Importgüter künstlich verteuert damit es mehr Sinn macht einheimische Produkte zu kaufen. Hiesige Hersteller bleiben dadurch konkurrenzfähiger, denn der Preisunterschied zu billiger Importware wird kleiner.
Waren, an deren Einfuhr wir ein Interesse haben, sind zollfrei.
Ablauf der Zollanmeldung
Bei Ankunft der Ware in der EU muß im ersten Hafen oder Flughafen eine Zollanmeldung gemacht und die Einfuhrabgaben entrichtet werden. Diese Formalitäten erledigt im Postdienst üblicherweise der Transporteur der Ware, also die Spedition oder der Paketdienst. Allerdings dürfen sie es - mit Ausnahme von DHL, dort gibt es noch Sonderregelungen aus der Zeit der alten Post - nicht ohne Rückfrage machen, sondern brauchen dazu eine Vollmacht des Warenempfängers.
Bei kleineren Sendungen wird oft trotzdem nicht nachgefragt weil es nur um geringe Summen geht, bei etwas kostspieligeren Waren wird in der Regel angerufen (deswegen: immer eine Telefonnummer mit der eigenen Erreichbarkeit in den Begleitdokumenten zum Paket vermerken lassen!). Bei sehr teuren Waren und damit auch hohen Importgebühren muß gewöhnlich eine schriftliche Authorisierung an den Paketdienst gesandt werden.
Manchmal ist auch der Inhalt des Paketes nicht eindeutig, auch dann muß erst nachgefragt werden um die weitere Abwicklung der Sendung bearbeiten zu können.
Liegt die Zustimmung zur Zollabwicklung vor und ist der Paketinhalt klar meldet der Paketdienst oder die Spedition die Sendung beim Zoll an, bezahlt eventuelle Einfuhrabgaben und bekommt dann im Normalfall eine Freigabe.
Die Ware, die bis dahin noch unter zollamtlicher Überwachung stand und als Nicht-Gemeinschaftsware betrachtet wurde, wird damit zur Gemeinschaftsware, die sich dann im „freien Verkehr“ der EU befindet und über die frei verfügt werden kann.
In der Regel kassiert der Zusteller die beim Zoll ausgelegten Einfuhrabgaben bei Übergabe des Paketes beim Warenempfänger. Wer sehr oft Sendungen importiert kann auch einen Vertrag mit seinem Paketdienst oder seiner Spedition machen, dann werden die aufgelaufenen Gebühren nicht in bar bei Zustellung des Paketes eingefordert sondern über eine monatliche Rechnung beglichen.
Welche Kosten fallen an?
- kostenfreie Sendungen:
Es gibt Sendungen, die kostenfrei importiert werden können. Dazu zählen beispielsweise Sendungen mit geringem Wert (- kostenpflichtige Sendungen:
Besteht nicht die Möglichkeit die einzuführenden Waren kostenfrei zu importieren und findet auch kein spezielles Zollverfahren statt, sondern es kommt zu einer regulären Zollabwicklung, werden dafür Abgaben fällig.
Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:
1) dem Zollbetrag
2) der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
1) Zollbetrag:
Der Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollsatz auf die jeweiligen Artikel, die importiert werden sollen. Grundlage dazu ist der Elektronische Zolltarif / TARIC-Code, der hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… eingesehen werden kann. Für Laien dürfte es aber schwer sein damit zurecht zu kommen weil viele Produkte offiziell anders benannt sind als im Alltag üblich; was wir PC oder Computer nennen heißt im Amtsdeutsch „Elektronische Datenverarbeitungsmaschine“. Bei Bekleidung muß nach gewissen Regeln, was beispielsweise Mischgewebe und ihre Anteile angeht, vorgegangen werden. Es gibt viele „Stolperfallen“ oder Dinge, die man nicht ahnen kann, sondern wissen muß. Daher Vorsicht mit auf die Schnelle selbst herausgesuchten Warentarifnummern!
Bei der Angabe des Ursprungs-/Herkunftslandes ist gemeint wo das Produkt hergestellt oder zuletzt „wesentlich bearbeitet“ wurde. Es spielt also KEINE Rolle woher das Paket kommt, massgeblich ist der Ursprung der Ware!
Ist die korrekte Warentarifnummer ermittelt kann man den zugehörigen Zollsatz ersehen. Er kann 0 sein - zollfreier Import - aber auch sehr hoch gehen (Tabak: knapp unter 60%).
Der Zollsatz muß nicht nur auf den Warenwert angewendet werden, sondern auch Teile der Transportkosten, da ein Teil der Transportleistung außerhalb der EU stattfand. Der zu verzollende Transportkostenanteil beträgt beispielsweise bei Sendungen aus New York 70%, Los Angeles 78%, Shanghai und Hong Kong 70% aus der Schweiz 5%.
Bei nicht zeitkritischen Sendungen senken preiswerte Versandarten auch die Einfuhrabgaben, während Express-Sendungen diese erhöhen.
2) Einfuhrumsatzsteuer:
Die EUSt ist das Pendant zur Mehrwertsteuer bei Inlandskäufen und liegt daher ebenfalls bei 19%. Ausnahmen sind Bücher und Lebensmittel, die einen ermäßigten Steuersatz von nur 7% haben.
Auch die EUSt wird nicht nur auf die Warenwerte angewendet, sondern der Zollbetrag und die kompletten Transportkosten müssen ebenso versteuert werden.
Die anfallenden Einfuhrabgaben ergeben sich also aus dem Zollbetrag - der bei zollfreien Waren 0 ist - und der Einfuhrumsatzsteuer EUSt, die auch bei zollfreien Waren gezahlt werden muß.
Für gewerbliche Einführer ist sie allerdings ein durchlaufender Posten.
Generelles:
Zollbeteiligter und Zollverpflichteter
Nach deutschem Recht ist der Warenempfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Da die deutschen Behörden schlecht auf einen Versender in einem fernen Land zugreifen können halten sie sich im Zweifel einfach an den Warenempfänger hierzulande.
Die bei Problemen gängige Standard-Ausrede dass man nicht gewußt habe was einem geschickt wird, welchen Wert es hat oder man nichts dafür könne was andere einem ins Paket legen zieht dann oft nicht weil die Gesetzeslage den Warenempfänger unangenehm in die Pflicht nimmt. Realistischerweise ist es aber auch so dass die meisten Warenempfänger sehr wohl wissen was da kommt weil sie etwas online bestellt haben oder es Absprachen mit Freunden im Ausland gab.
Auf das typische „sich blöd stellen“ fällt kein Zöllner herein. Man sollte also im eigenen Interesse vermeiden Dinge geschickt zu bekommen, wegen denen es Ärger geben kann - denn der Zoll hat weitgehende rechtliche Möglichkeiten einem sehr unangenehme Schwierigkeiten zu machen.
Dazu gehört vor allem eine Beweislastumkehr. Im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten gilt in diesem Fall: im Zweifel muß nicht der Zoll eine illegale Einfuhr oder einen Warenwert beweisen, sondern der Zollverpflichtete muß Nachweise für seine Einlassungen bringen können. Das kann im Reiseverkehr dazu führen dass man selber Bescheinigungen darüber vorlegen muß dass z. B. die nagelneue, teure Kamera bereits bei der Ausreise dabei war - und nicht im Ausland erworben wurde.
Der Gesetzgeber trägt hier der Tatsache Rechnung dass der Zoll bei anderer Rechtslage nie einen Verstoß nachweisen könnte denn er kann in keinem Fall Ermittlungen in entfernten Drittländern durchführen, könnte somit also nie nachweisen dass jemand teure Waren ohne Verzollung einführen will. Daher gilt hier: der Importierende ist verpflichtet und muß ggf. Nachweise bringen können.
Wie muss das Paket hergerichtet sein? Die Rechnung als Begleitdokument…
Wie bei generell allen Sendungen sollte man auch bei internationalen Sendungen auf eine gute und sichere Verpackung achten da Paketedienste nicht gerade zimperlich mit den Sendungen umgehen. Dem Zoll ist es ansonsten allerdings egal wie gut oder nicht gut eine Sendung verpackt ist.
Grundlage der unumgänglichen Zollanmeldung ist eine dem Paket beizufügende Rechnung. Bei Kaufgeschäften ist es die
- Handelsrechnung („Commercial Invoice“), bei Geschenken, Warenmustern und anderen Sendungen, die nicht bezahlt werden, eine
- Proforma-Rechnung („Proforma Invoice“, Unterzeile: „for customs purposes only“ und „gift“ bei Geschenksendungen).
Auf dieser Rechnung müssen stehen:
-
Name und Anschrift des Absenders
-
Name und Anschrift des Empfängers, außerdem - wichtig! - seine Telefonnummer für Rückfragen bei der Verzollung
-
eine genaue Auflistung der Waren im Paket. Hier gilt: je genauer und detaillierter, um so besser! Bei technischen Geräten idealerweise mit Seriennummern, bei Bekleidung mit Größen- und Stoffangaben, … also jeweils so genau wie nur möglich. Keine Oberbegriffe wie beispielsweise „Bekleidung“! Der Zoll will eine detaillierte Aufstellung haben weil auch jedes Kleidungsstück eine andere Warentarifnummer hat.
-
das Herstellungsland jeder Ware - ersichtlich aus Aufklebern und Einnähren wie „Made in Germany“ oder „Product of China“
-
der Warenwert jedes Artikels. Maßgeblich ist der Wert der Ware - auch bei Geschenken, Mustern, Proben etc., die ja nicht bezahlt werden, muß ein realistischer Warenwert angegeben werden. „Proforma 1 Dollar“ geht also nicht wenn der Artikel tatsächlich mehr als 1 Dollar wert ist.
Die Werte sollten realistisch sein weil der Zoll offensichtlich zu niedrig angesetzte Angaben nicht akzeptiert und in letzter Konsequenz sogar Warenwerte schätzen kann - wobei die Schätzungen dann immer sehr ungünstig ausfallen -
die Währung, in der die Wartenwerte abgegeben sind, sollte deutlich erkennbar sein
-
Zusatzleistungen wie Versicherung des Pakets oder auch die Transportkosten (falls schon bekannt) sollten aufgeführt werden
-
unten drunter: Datum, Ort, Unterschrift
-
eine (Phantasie-)Rechnungsnummer ist als Referenz nie verkehrt um das Dokument bezeichnen zu können
-
wenn die Warentarifnummern der Artikel im Paket bekannt sind können sie idealerweise dazugeschrieben werden. Hier gilt aber: bitte nur wenn man sich sicher ist. Wer nicht sicher weiß dass er die richtige Nummer zur Hand hat sollte diese Angabe besser weglassen.
Die Rechnung sollte in einer Versandtasche außen am Paket angebracht sein. Dennoch legt man idealerweise eine Kopie in das Paket um bei Verlust der äußeren Rechnung eine Sicherheit zu haben.
Wird jedes Paket vom Zoll kontrolliert?
Ja, JEDE Sendung muß beim Zoll angemeldet und von diesem freigegeben werden, auch Geschenke, zollfreie Sendungen und „Kleinigkeiten“. Die Zollanmeldung geschieht heute auf elektronischem Wege und im Zusammenhang mit den Trackingnummern der Paketdienste. Ein „Durchrutschen“ einzelner Sendungen ist daher ausgeschlossen, es sei denn das Paket verschwindet ganz - dann erreicht es aber auch den Empfänger nicht.
Öffnet der Zoll jedes Paket?
Nein. Eine Beschau findet stichprobenweise statt und wenn Verdachtsmomente bestehen dass mit einer Sendung etwas nicht stimmig ist, oder wenn ein konkreter Verdacht auf illegalen Import besteht. Der Zoll hat gewisse Schemata entwickelt, bestimmte Absender-, Empfänger- oder sonstige Daten sind erfahrungsgemäß auffällig und führen, neben zufällig ausgewählten Sendungen, dazu dass der Zoll Pakete öffnet und untersucht.
Welche Waren sind nicht / nur schwer einfuhrfähig?
Insbesondere VuB- (Verbote und Beschränkungen) Waren. Dazu zählen gefälschte Waren, Markenpiraterie, Tiere oder Tierwaren geschützter Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES), also Elfenbein, Krokoleder usw., pornografische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Medien und Waffen.
Ebenfalls für Privatpersonen nicht einfuhrfähig: Medikamente! Zwar kann man Aspirintabletten und andere rezeptfreie Arzneimittel problemlos in jeder Apotheke erwerben - importieren darf man sie aber nicht.
Grund: keine deutschen Beipackzettel und keine Zulassung für den deutschen Markt. Sollte jemand Nebenwirkungen oder Schäden davontragen kann ein behandelnder Arzt nicht auf hiesige Datenbanken zurückgreifen, der im Ausland ansässige Hersteller vor deutschen Gerichten nicht zur Verantwortung gezogen und zu Schadensersatz gezwungen werden. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist der Import von Medikamenten daher verboten.
Sehr heikel sind auch Nahrungsergänzungsmittel: im Einzelfall ist es schwer die Grenze zwischen „Brausepulver“ und „Medikament“ zu ziehen und wenn der Zoll erst der Meinung ist dass ein Mittel nicht eindeutig „kein Medikament“ ist, ist der Schlamassel da.
Tierische Produkte wie Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukte und Honig: müssen zur Vermeidung der Einschleppung von Seuchen einer Veterinärbeschau unterzogen werden. Das ist sehr umständlich und teuer und steht regelmäßig in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Kauft lieber im Asia-Markt oder beim Türken um die Ecke, das ist preiswerter, streßfreier und weniger kompliziert.
„Wer hat die günstigsten Versandkosten?“
Standardfrage hier im Forum - aber das kann niemand beantworten weil man die Maße und Gewichte sowie die Dringlichkeit der Sendung nicht kennt. Es ist, mit Verlaub, auch nicht die Aufgabe der Forenmitglieder hier, jemandem etwas herauszusuchen, was er problemlos selber herausfinden kann - man muß eben die Webseiten der verschiedenen Anbieter besuchen und nachschauen was der Transport wo kosten würde. Da ist eine gewisse Eigeninitiative gefragt, auch unter dem Aspekt dass hier niemand die Frachtraten aller Paketdienste / Speditionen im Kopf haben kann und entsprechende Auskünfte daher auch immer sehr mit Vorsicht zu geniessen wären. Die Arbeit, die Seiten von DHL, FedEx, TNT, US Postal (USPS) oder UPS zu checken müßt ihr euch selber machen…
Ich habe Post vom Zoll bekommen. Was bedeutet das?
Wie weiter oben schon erwähnt wurde gibt es „aus der guten alten Zeit“ noch Sonderregelungen für die Post - heute DHL. Die Post durfte Sendungen ohne vorherige Rückfrage beim Warenempfänger beim Zoll anmelden.
Ist nun aber der Paketinhalt unklar oder gibt es sonstige Ungereimtheiten - unleserliche / fehlende Begleitdokumentation am Paket, uneindeutige Warenbeschreibungen oder Mengenangaben, Geschenke, die bezahlt wurden oder über der Freigrenze für Geschenksendungen liegen, unpassende Warenwerte, nicht einfuhrfähige Güter im Paket etc. - bekommt DHL keine Zollfreigabe um das Paket dem Addressaten zuzustellen. Die Sendung bleibt dann unter zollamtlicher Überwachung und wird zum zuständigen Binnenpostamt in der Nähe des Warenempfängers transportiert.
Das Zollamt informiert den Warenempfänger dann mittels der Karte über die vorliegende Sendung und derjenige muß zum Zollamt kommen um die Unklarheiten zu klären und die Zollanmeldung persönlich vorzunehmen.
In den meisten Fällen fehlen einfach nur Begleitdokumente, Warenbeschreibungen oder Wertangaben. Es ist also nicht schlimm das Paket persönlich dort anmelden und abholen zu müssen, sondern nur lästig. Schuld daran ist aber nicht der Zoll, sondern ein Absender, der nicht einfuhrfähige Waren oder unvollständige Dokumente verschickte.
Man sollte daher Unterlagen wie Ebay-Ausdrucke, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen etc. zum Zollamt mitnehmen um dort Nachweise zu der Sendung vorlegen zu können. Einer erfolgreichen Zollanmeldung steht dann normalerweise nichts mehr im Wege.
Reiseverkehr
Im Unterschied zu den oben beschriebenen Regeln im Postverkehr darf man im Reiseverkehr Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 EUR einführen ohne sie verzollen zu müssen.
Bei Waren, die originalverpackt und mit Rechnung im Gepäck gefunden werden, ist klar dass sie offensichtlich im Ausland erworben wurden. Finden sich aber keine derartigen Beweise und besitzen Waren auch noch Gebrauchsspuren, sind es zudem Waren, die es auch hier zu kaufen gibt, geht der Zoll normalerweise davon aus dass man die jeweiligen Artikel bereits bei der Ausreise mitgeführt hat.
Wie im Kapitel „Zollbeteiligter und Zollverpflichteter“ bereits erwähnt liegt der schwarze Peter in Zweifelsfällen aber schnell beim Reisenden - und nicht beim Zoll. Wer also ein nagelneues, außergewöhnlich teures, offensichtlich ausländisches Gerät ohne Gebrauchsspuren mitführt tut gut daran eine deutsche Kaufrechnung als Beleg vorzuhalten oder bereits vor der Abreise eine entsprechende Bestätigung beim Zoll / der Bundespolizei einzuholen.
Wer aber nur eine offensichtlich in Benutzung befindliche Kamera, Handy oder plausible Mengen an Bekleidung mitführt, wird regelmäßig nicht verdächtigt dieses im Ausland eingekauft zu haben. Wer aber nach 7 Tagen USA mit 20 Levis-Jeans im Gepäck zurückkehrt wird sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen wenn er die Ware nicht beim Zoll anmeldet.
Generell ist es kein Problem Waren von mehr als 175 EUR Wert mitzubringen. Dann muß man am Flughafen aber über den „roten Kanal“ gehen und eine Zollanmeldung für die importierten Güter vornehmen.
Das Durchschreiten des grünen Ausgangs gilt rechtlich als konkludente Zollerklärung, d. h. wer durch die grüne Tür geht erklärt damit zugleich dass er nichts zu verzollen habe. Wird man kontrolliert und hat aber doch nicht einfuhrfähige Waren oder Importwaren im Wert von mehr als 175 EUR im Gepäck, helfen keine Ausreden, sondern dann hat man sich strafbar gemacht und wird entsprechend zur Verantwortung gezogen.
Im Gegensatz zum Postverkehr dürfen Reisende Medikamente mitführen, allerdings nur in einer „der Reise angemessenen Menge“. Da man keine einzelnen Tabletten kauft ist eine kleine Packung Aspirin o. ä. kein Problem. Eine amerikanische 5000er-Dose allerdings schon, denn da kann niemand mehr argumentieren dass man nur eine notwendige Ration für die Reisedauer mitführen würde.
Um Ärger zu vermeiden sollte man nur nachvollziehbare kleine Mengen wirklich notwendiger Arzneien mitführen. Wer eine ganze Apotheke oder allzu große Mengen mitführt muß mit kostenpflichtiger Vernichtung der Mittel rechnen.
Markenpiraterie ist strafbar und auch Reisenden kann der Zoll Ärger machen wenn jemand offensichtlich gefälschte / imitierte Plagiate mitführt. In der Praxis wird das aber nicht so ganz streng gehandhabt weil man sonst z. B. 99% aller Türkeiurlaub-Heimkehrer am Schlafittchen packen müßte - und das ist personell nicht zu schaffen. Daher werden Kleinigkeiten wie eine Armbanduhr oder einige wenige Kleidungsstücke faktisch stillschweigend geduldet bzw. nicht verfolgt. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, es bleibt ein Verstoß gegen geltendes Recht und das kann jederzeit geahndet werden.
Wie im Postverkehr gelten auch bei Reisenden Sonderregeln für verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw. Man achte hier auf die Reisefreigrenzen!
Regelmäßige gewerbliche Einfuhren
Wer mehr als 3x im Jahr gewerblich Waren importiert braucht eine ATLAS-Zollnummer. Das ist eine Art Kundennummer beim Zoll, die kostenfrei bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe angefordert werden kann:
Koordinierende Stelle ATLAS
Tel.: 0721/7909-0 (Zentrale)
Fax: 0721/7909-319 (Zentrale)
Tel.: 0721/7909-200 (Auskünfte zu Zollnummern)
Fax: 0721/7909-110 (Auskünfte zu Zollnummern)
E-Mail: [email protected]
Service Desk
Tel.: 0800/1012631
Fax: 069/20971-584
E-Mail: [email protected]
Ansonsten viel Spaß mit euren Importen und auf Reisen,
MecFleih